Ankündigung Aufruf zur Beteiligung am Protest gegen #Artikel13 (Uploadfilter)

Der Staat gibt mit Artikel 13 aber eine Gesetzgebung vor, die die Anbieter umsetzen müssen und durch die Vorgaben eine Zensur entsteht. Also ist es in dem Fall trotzdem der Staat, auch wenn die umsetzenden Institutionen nicht dem Staat gehören.
 
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Zählt ein Username in einem Forum als User generated Content?

Darf ich mich in einem Forum "Audiprolet17" nennen?

Wer hält die Rechte an einen Bild, dass ich auf Facebook poste, auf dem mein nagelneuer Porsche mit CSU Aufkleber zu sehen ist und ich mit meiner Adidas Jogginghose davor posiere.

Irgendwie ist das nicht durchdacht.

Darf ein Politiker mit seiner erkennbaren Rolex ein Presseinterview geben?
 
revocelot schrieb:
Der Staat gibt mit Artikel 13 aber eine Gesetzgebung vor, die die Anbieter umsetzen müssen und durch die Vorgaben eine Zensur entsteht.....

Nein. Der Einsatz des Uploadfiltes brauchst du nur wenn User Content erstellen. Ich könnte nach wie vor ein Blog oder ein Forum erstellen in dem nur ich unterwegs bin und ein User nichts machen kann außer lesen. Dann brauch ich auch kein Uploadfilter, weil ich für den Inhalt so oder so hafte. Wie ich schon schrieb schreibt das Gesetz nicht vor, dass du ein vordefinierten Filter der Regierung nutzen musst. Du kannst den auch selber erstellen wenn du das Know-How hast. Oder du nutzt ein Service wie es ein Adblocker macht und kannst "Listen" abonnieren welche andere Admins zur verfügung stellen. Der Staat hat also nichts damit zu tun und überlässt dir das filtern.

xammu schrieb:
Zählt ein Username in einem Forum als User generated Content?

Nein. Ich bin mir sehr sicher, dass es in anderen Foren auch Leute gibt die sich "xammu" nennen. Das ist wie mit Namen auch du hast auf dem Namen "xammu" kein Copyright.

xammu schrieb:
Darf ich mich in einem Forum "Audiprolet17" nennen?

Klar. Verletzt keine Marken-Rechte also ist der Name ok. Anders würde es aussehen wenn du dich "Porsche" nennst. Es gibt aber Ausnahmen wenn du z.B. tatsächlich Porsche heißt, da kann dir Porsche also nicht an die Karre fahren (der musste sein sorry :D)

xammu schrieb:
Wer hält die Rechte an einen Bild, dass ich auf Facebook poste, auf dem mein nagelneuer Porsche mit CSU Aufkleber zu sehen ist und ich mit meiner Adidas Jogginghose davor posiere.

Du als Photograph und zwar sobald das Bild erstellt wurde hast du die vollen Rechte drauf, weil du Urheber bist. Es ist egal was auf dem Bild zu sehen ist. Solange keine Person drauf zu sehen ist (Persönlichkeitsrechte) die nicht du bist (Models) kannst du damit auch machen was du willst.

xammu schrieb:
Irgendwie ist das nicht durchdacht.

Bei deinem Beispiel ist es das ;)

xammu schrieb:
Darf ein Politiker mit seiner erkennbaren Rolex ein Presseinterview geben?

Klar warum nicht? Es könnte aber sein, das er Probleme bekommen könnte wegen Schleichwerbung, wenn er etwas mit Rolex zu tun hat z.B. wenn er eine Spende bekommen hat.
 
Cool Master schrieb:
Du als Photograph und zwar sobald das Bild erstellt wurde hast du die vollen Rechte drauf, weil du Urheber bist. Es ist egal was auf dem Bild zu sehen ist. Solange keine Person drauf zu sehen ist (Persönlichkeitsrechte) die nicht du bist (Models) kannst du damit auch machen was du willst.

Und wenn Porsche keine Erlaubnis gibt, dass Bilder von ihren Autos auf FB veröffentlicht werden dürfen?

Porsche hat das Urheberrecht am Design des Autos.
 
Spielt keine Rolle, da deine Rechte als Künstler in dem Fall mehr zählen als die Schutzmarke (so nennt man Design im Recht) von Porsche. Vor allem wenn wirklich erkennbar ist das du dir "Mühe" gegeben hast z.B. durch gute Beleuchtung oder in deinem Fall posieren eines Models (auch wenn du es selber warst).
 
+ UNTERSCHRIEBEN

Oliver Georg
 
Ich denke, dass FB das Bild im Zweifelsfall löschen wird.
Man wird es nicht auf eine Klage ankommen lassen, man haftet ja.

Persönlich ist mir die ganze Artikel 13 Sache suspekt. Ähnlich wie bei der Kinderpornosperre, damals gab es auch schon Überlegungen diese über den eigentlichen Zweck hinaus zu erweitern.

Wie wird denn die Artikel 13 Geschichte im Falle weitergehen.

Es ist unrealistisch, dass sich jeder Betroffene selbst darum kümmert, an die entsprechenden Rechte zu kommen.

Also wird es darauf hinauslaufen, dass es wenige große Anbieter solcher Filter geben wird. Google, Facebook wird was eigenes machen, vielleicht auch Amazon und Microsoft.

Aber selbst diese Anbieter haben es schwer, jeden Rechteinhaber zu kontaktieren.
Andersherum aber auch, als kleiner, neuer Verlag kann man nicht jeden anschreiben und die Erlaubnis geben.

Also wird das auf eine Zentralstelle hinauslaufen. Eine Stelle bei der die Filterbetreiber nach Werken und Erlaubnissen anfragen und Anbieter ihr Einverständnis abgeben. Bezahlen werden beide. Spontan fällt mit die GEMA und CISAC ein.

Alles hübsch automatisiert, soll ja wenig kosten und fertig.

Dumm nur, wenn dein kontroverses Buch jemandem auf die Füße tritt oder der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist. Zentrale gibt die Erlaubnis nicht weiter, alles wird ausgefiltert. Dein Buch fällt bei Amazon und Co ausm dem Angebot, Buchbesprechungen auf Youtube werden nicht veröffentlicht.

Die nächste Stufe ist dann das Löschen alter Sachen. Ich weiß, von rückwirkend steht nichts im Entwurf.

Aber da sind wir wieder bei Punkt 1, im Zweifel löschen.

Wird man sich dann als Neuling überhaupt diese Mühe machen?
 
Hab auch unterschrieben aber die ganze Diskussion ist mir ehrlich gesagt etwas zu übertrieben...
 
Ein hervorragender Beitrag! Ich danke dir sehr dafür. Macht das ganze am Besten noch etwas größer auf der Hauptseite. Ich werde auf jeden Fall nach Stuttgart fahren. Was ich aber schön finde, dass sich in Schleswig-Holstein etwas tut. Endlich wird nachgedacht.

Gruß Andy :daumen:
 
Also ich habe mir na dem Beitrag mal die Mühe gemacht und den original Gesetzesvorlagetext als auch deren deutsches Derivat gelesen. Und trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung. Das Gesetz ist notwendig. Ähnlich wie bei der DSGVO gibt es natürlich Ecken und Kanten die einem nicht gefallen. Aber wir müssen eine Änderung hervor bringen. Es kann nicht sein, das sich "User" hinter ihrer Anonymität verstecken, Musikvideos bei Youtube hochladen, fremde Texte als eigene Ausgeben in foren wie diesem und Avatarbilder nutzen, deren Rechte sie gar nicht besitzen.
Das Netz muss sich reformieren, zulange haben wir dem Missbrauch schon zugesehen. Artikel 1 - 24 bedeuten in keiner Weise das Ende von irgendetwas. Die Platformbetreiber müssen sich auch langsam ihrer Rolle als Ort der Veröffentlichung bewusst werden. Es sollte jedem auch klar sein, UPLOAD-FILTER steht mit keinem Wort in der EU Vorlage. Es gibt auch andere Möglichkeiten um Rechte zu schützen und Gesetze einzuhalten.

Deshalb, schön Steffen das du diesen Beitrag geschrieben hast, schön das es viele Menschen gibt die silch Europapolitik begeistern. Aber einjeder sollte sich auch einmal die Mühe machen und sich wirklich tiefer mit dem Thema beschäftigen als nur blind der Masse zu folgen. Aber mich bekommt ihr nicht für eine Unterschrift.
 
P4ge schrieb:
UPLOAD-FILTER steht mit keinem Wort in der EU Vorlage. Es gibt auch andere Möglichkeiten um Rechte zu schützen und Gesetze einzuhalten.

Nur weil nix von Upload-Filter steht heisst es noch lange nicht, dass es ohne Sie möglich ist. Erzähl mir doch mal wie YouTube, Vimeo, FB usw. die Unmengen an Daten überprüfen sollen?
 
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P4ge schrieb:
UPLOAD-FILTER steht mit keinem Wort in der EU Vorlage
Ich weis das beispiel wurde schon mehrfach angebracht aber du scheinst es wohl noch nie gehört zu haben:

Wenn ich dich bitte in 9h von Frankfurt nach New York zu kommen dann hab ich auch nicht erwähnt dass du ein Flugzeug bemühen solltest, oder etwa doch?

Wenn Politiker in einem Punkt unschlagbar sind dann darin Teekesselchen zu spielen. Etwas zu meinen ohne es zu sagen, ist das einmaleins der Politik :(
 
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Hat der olle Dirk nun Recht behalten?

Jeder kann sich dazu selbst eine Meinung bilden.

Lesenswert: https://www.heise.de/tp/features/We...-hohl-Reichtum-regiert-4009334.html?seite=all
 
P4ge schrieb:
Das Gesetz ist notwendig. Ähnlich wie bei der DSGVO gibt es natürlich Ecken und Kanten die einem nicht gefallen.
Nein ist es nicht. Nicht in dieser Form.
Der Gedanke dahinter mag ja löblich sein aber die Umsetzung ist es nicht.

Da haben wir zum Glück gerade die störerhaftung bei WLANs abgeschafft aber beim Netz allgemein gehen wir den anderen weg? Nicht gut.

Im RealLife gibt es auch keine Haftung der Plattform in dieser Ausprägung. Das wäre als ob ich die Stadt München verklage weil jemand in der Fußgängerzone ein geschütztes Lied spielt.
Denn die Stadt sollte schon vorher jeden prüfen der in die Fußgängerzone will, ob dieser vorhat ein Lied zu spielen und dann prüfen ob es geschützt ist. Erst dann darfst du weiter gehen.

Nein. Die Realität ist, dass man handelt wenn ein Verstoß bekannt wird. Und das ist auch der status Quo im Netz.
 
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P4ge schrieb:
Aber einjeder sollte sich auch einmal die Mühe machen und sich wirklich tiefer mit dem Thema beschäftigen als nur blind der Masse zu folgen. Aber mich bekommt ihr nicht für eine Unterschrift.

Je tiefer du dich mit dem Thema beschäftigen wirst, desto eher wirst du feststellen was sich hinter diesem Kaninchenbau tatsächlich befindet.

Hier mal ein paar kleine Denkanstöße um diesen Vorgang zu beschleunigen:

1.) Das Internet ist neben Zeitung und Fernsehen zu einer der wichtigsten meinungsbildenden Plattform geworden.

2.) Während die etablierten Massenmedien nahezu durchweg gleichgeschaltet sind, herrscht im Internet Meinungsanarchie.

3.) Alternative Medien, Stichwort "Fake News" sind eine Gefahr für die "Demokratie" und müssen unterbunden werden.

4.) Der informierte und mündige Bürger verteidigt sein Gemeinwesen, seine Würde, seine Freiheit und wenn nötig leistet er Widerstand und geht auf die Straße.

5.) Die Reihenfolge der Punkte ist nicht willkürlich gewählt.


Bei "Artikel 13" geht es längst nicht nur um das Urheberrecht. Es geht schlichtweg um Kontrolle des Internets.
Es ist eigentlich so einfach...

Was denkst du warum man im Zuge von Artikel 13 auch die „Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte” an den Gesetzesentwurf angehängt hat?

Bist du dir überhaupt über die Tragweite dessen bewusst, was es bedeutet wenn hochgeladene Inhalte nicht nur auf Urheberrechtsverletzungen gefiltert werden sondern auch mit den Daten der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen werden?
 
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surtic schrieb:
Erzähl mir doch mal wie YouTube, Vimeo, FB usw. die Unmengen an Daten überprüfen sollen?

Zunächst einmal muss ich keine Lösung vorschlagen, nur weil ich sage das es andere Möglichkeiten gibt. Aber stell dir nur einmal vor, man würde einfach Beiträge für REchte bezahlen. Somit kämen Rechteinhaber vielleicht auch an ihr Geld....

Pyrukar schrieb:
Wenn ich dich bitte in 9h von Frankfurt nach New York zu kommen dann hab ich auch nicht erwähnt dass du ein Flugzeug bemühen solltest, oder etwa doch?
Weil dieser oft beschriebene Vergleich fehlerhaft ist. Das ist genauso wie der Vergleich bei Raubkopien und dem Diebstahl im Kaufhaus.

#basTi schrieb:
Im RealLife gibt es auch keine Haftung der Plattform in dieser Ausprägung. Das wäre als ob ich die Stadt München verklage weil jemand in der Fußgängerzone ein geschütztes Lied spielt.
Denn die Stadt sollte schon vorher jeden prüfen der in die Fußgängerzone will, ob dieser vorhat ein Lied zu spielen und dann prüfen ob es geschützt ist. Erst dann darfst du weiter gehen.
Gut so da macht sich jemand gedanken zum Thema und stolpert über seine eigene Aussage.
Wenn du die Stadt verklagst, musst du schließlich sagen wer den Verstoß begangen hat. Entweder kennt die Stadt diesen Bürger, dementsprechend werden die Kosten weitergegeben. Oder aber die Stadt zahlt eine pauschale für Rechteverwertung, ergo wäre deine Klage nicht standhaft.

D3Spieler schrieb:
Bist du dir überhaupt über die Tragweite dessen bewusst, was es bedeutet wenn hochgeladene Inhalte nicht nur auf Urheberrechtsverletzungen gefiltert werden sondern auch mit den Daten der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen werden?
Weil es null Auswirkungen über mein Leben hat. Selbst heute werden wir im öffentlichen Raum per Kamera überwacht. Auch mit dem Verweiß auf Straftaten. Stört es mich? Nein. Ich begrüße es. Die Freiheit des Einen ist die Einschränkung des Anderen. Bei der Streckenüberwachung (Section Control) fühlen sich auch viele "überwacht". Aber es ist mmn die fairste Überwachung die es gibt. Wenn sich jeder an die Regeln halte würde, hätte wir das Prinzip Blitzer nie erfunden. Da sollte sich jeder mal hinterfragen ob er sich wirklich richtig verhält im Internet.
 
P4ge schrieb:
Gut so da macht sich jemand gedanken zum Thema und stolpert über seine eigene Aussage.
Wo stolper ich?
Klar, die Analogie ist immernoch eine Analogie und greift nicht perfekt.
Aber wenn jmd. etwas illegales in der Fußgängerzone macht dann gebe ich der Stadt (Polizei) Bescheid und diese versuchen dann die Tat zu unterbinden oder die Person ausfindig zu machen.

Genau so läuft es doch aktuell im Netz. Ein Rechteinhaber findet einen Verstoß, kann diesen melden und die Plattform löscht den Beitrag.

Es wäre unmöglich für die Stadt taten zu unterbinden bevor sie überhaupt passiert sind. Und auch Vorsichtsmaßnahmen um es zu verhindern würde einem Überwachungsstaat gleichen.
Da müsste Jeder Bürger zu jeder Zeit per Kamera identifiziert und verfolgte werden.


Es ist einfach nicht machbar. Nicht in der vorgeschlagenen Form.
 
revocelot schrieb:
Bist du es, Axel Voss?
Nee, kann nicht sein, selbst der spricht inzwischen von Uploadfiltern :) vielleicht jemand von Springer oder der Gema bzw einem anderen Oldschool Verwerter.

@P4ge : Wenn du der Meinung bist, dass es auch ohne Uploadfilter funktioniert, dann würde ich dich bitten das zu erklären. Hier mal der entsprechende Textauszug aus dem Artikel 13 von dem du der Meinung bist, dass ihn hier niemand richtig verstanden hat:
(b) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event
(c) acted expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice by the rightholders, to remove from their websites or to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b).

Und wenn dir das Gelingt, dann hätte ich gerne noch eine erklärung warum das Beispiel mit dem Flugzeug fehlerhaft ist!
 
#basTi schrieb:
Genau so läuft es doch aktuell im Netz. Ein Rechteinhaber findet einen Verstoß, kann diesen melden und die Plattform löscht den Beitrag.

Es wäre unmöglich für die Stadt taten zu unterbinden bevor sie überhaupt passiert sind. Und auch Vorsichtsmaßnahmen um es zu verhindern würde einem Überwachungsstaat gleichen.
Da müsste Jeder Bürger zu jeder Zeit per Kamera identifiziert und verfolgte werden.


Es ist einfach nicht machbar. Nicht in der vorgeschlagenen Form.
Die Platform kennt aber auch den Täter. Was spricht gegen angabe der personalien bei der Anmeldung? Sie stehen nicht im öffentlichen Bereich und werden nur bei Verstößen gebraucht? Nutzung des Internet mit e-Perso?

Es ist auch einfach alles abzulehnen, nur weil man Angst vor Konsequenzen hat. Ich muss auch meine Arbeitszeiten erfassen, obwohl ich nie mit Schwarzarbeit zu tun habe, ich muss mich polizeilichen Untersuchungen unterziehen obwohl ich nicht eine Starftat begehe. Aber im Internet/Neuland darf das alles nicht sein. Hier gelten schließlich andere Regeln. Hier muss man andere Maßstäbe setzen.

Pyrukar schrieb:
vielleicht jemand von Springer oder der Gema bzw einem anderen Oldschool Verwerter.
Wieso muss man von Verlagen oder Verwertern sein, nur um für ein Gesetz zu sein? Ihr seid eher diejenigen die schwarz-weiß denkt.

Pyrukar schrieb:
Und wenn dir das Gelingt, dann hätte ich gerne noch eine erklärung warum das Beispiel mit dem Flugzeug fehlerhaft ist!
Zunächst einmal steht dort, dass ich als Plattformbetreiber angehalten bin Fehlverhalten meiner User aktiv verhinder muss. Das WIE steht dort nicht. Ich kann Computerprogramme dafür benutzen, ich kann Menschen einsetzen, ich kann aber auch einen Schritt zurück gehen und mich entscheiden mit Rechteverwertern ein Lösung zu finden. Wenn hier das Rechteverwertesystem nicht passt, ist das kein Argument gegen die EU-Reform, sondern der Verwertung.

Du möchtest ein Beispiel? Schau dir die U-Bahn in Japan an. Du möchtest sie benutzen, also brauchst du vorher ein Tiket und selbst dann muss du vorher noch dein Tiket entwerten und wirst am Bahnhof, im Zug und danach noch überwacht. Zu sagen das dies in keinem Verhältnis steht, bedeutet aber auch das man gleichzeitig sagt, so wie es derzeit ist soll es erstmal weitergehen.
Beim Flugzeug-Vergleich wird suggeriert dass man für einen bestimmten Weg nur eine Möglichkeit hat, da einem derzeit nur eine Möglichkeit bekannt ist. Wenn ich dir sage mach mir in 30 Minuten 30 Portionen Milchreis. Fällt jedem erst einmal nur 1 Möglichkeit ein, fertigen kaufen und erwärmen. Wenn ich aber weiß, das ich eine Kantine bin, und meine Gäste kommen immer zur selben Zeit, dann habe ich dafür vorgesorgt und habe spgar noch freie Kapazitäten dahinter.
Eure Annahme ist eher, oh Gott, dann nehmen wir liebe das Essen von der Karte. Das schaffen wir nicht.
 
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