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Das ist doch Erbsenzählerei. Fakt ist - man kann rechtlich belangt werden für Lügen.hotzenplot schrieb:...was du wiederum ansprichst ist das ein Zivilrechtlicher Weg möglich wäre, aber wir reden hier von strafbar, und das Zivilrecht kennt kein strafbar. Und die einzige Möglichkeit Lügen im Zivilrecht zu belangen, wäre eine Unterlassungserklärung einfordern ( was gerade Lindemanns Anwälte machen )
Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung - das ist alles zivilrechtlich abstrafbar und kann zu Geld- oder Haftstrafen führen.
Wieso du den zivilrechtlichen Weg als einen rechtlichen Weg 2ter Klasse darstellen möchtest erschließt sich mir nicht.