Denke ich mir mittlerweile auch bei jedem deiner Postings.Erkekjetter schrieb:Ich hät einfach nicht auf deinen Kindergarten regieren soll.
Und der Steuerzahler darf aufgrund dieser Hexenjagd dann 8 mio auf den Tisch legen. Wie viel war das noch gleich? 8 mio pro Konzert oder insgesamt?Erkekjetter schrieb:Legitim und legal... Sofern die Aftershow parties ebenfalls in dieser Location statfindet sollte, gilt analog das selbe. Nennt sich auch Vertragsfreiheit...
Und jetzt schau doch nochmal nach was "zureichende tatsächliche Anhaltspüunkte" bedeuten. Und dann beantworte mir die Frage, ob die gestellten ANzeigen von Dritten sowie die Medienberichterstattung diesen Bestand erfüllen.Erkekjetter schrieb:Dann kann, es muss aber nicht ermittelt werden. Das hängt nämlich sehr wohl davon ab, wie konkret die Vorwürfe sind... Aufgrund eines VErdachtes muss sie eben nicht sofort von Amts wegen ermitteln. Dazu müssen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für eine „verfolgbare Straftat” vorhanden sein.
Es bedeutet, dass auch hier wieder mind. Zweifel an den Aussagen bestimmter Influencer und Co. aufkommen. Mehr nicht. Deine Darstellung dass niemand bescheid wusste ist also falsch. Mehr wollte ich damit nicht sagen.Erkekjetter schrieb:Das bedeutet zunächst mal ausschließlich, dass es im Falle dieser Damen kommuniziert wurde. Es ist kein Beweis dafür, dass das asnahmslos der Fall war. Sonst immer so genau und hier wird dieses "Detail" übersehen?
Es gibt nebenbei bemerkt keinen Bericht darüber, dass eine Dame am gehen gehindert wurde oder dass ein Nein nicht akzeptiert wurde.
Tue ich ja, ich kann ja auch nichts dafür dass du nicht zuhörst bzw. dich partiell dumm stellst.Erkekjetter schrieb:Dann kannst du das ja widerlegen. Allein dieser "Hinweis" darauf belegt weder das eine noch das andere....
Zuletzt bearbeitet: