@mo schrieb:
Gelten aber als Heranwachsende im juristischen Sinn, nicht als Erwachsene, und können auch noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden.
Nur als Anmerkung!
Grundsätzlich richtige Anmerkung, aber wir müssen hier auch separieren in der Mündigkeit bezogen auf das Strafrecht (wo dann eben
unter Umständen Jugend
strafrecht greift) und aufs Zivilrecht.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Vertrag für nichtig erklärt wird, weil eine Person noch nicht das 21. Lebensjahr abgeschlossen hat.
Bei dem Strafrecht geht es nicht darum, dass die Person keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Das JGG sagt ganz klar, dass das Jugendstrafrecht nur dann Anwendung zu finden hat, wenn
§105 JGG Abs. 1 schrieb:
[...]
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Wir haben also durchaus den Unterschied, dass
grundsätzlich anzunehmen ist, dass ein Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen ist, von dem abgewichen werden kann.
Würden wir also genau das auf die Frauen hier anwenden, dann ist davon auszugehen, dass jede Frau grundsätzlich als "vollwertige Erwachsene" zu behandeln ist und nur unter Umständen Ausnahmen Anwendung finden sollte.
Und wie gesagt, das ganze ist nur im Strafrecht so. Zivilrechtlich (die von Cyberdunk erwähnten Beispiele) behandeln Personen ab 18 ausnahmslos als Erwachsen. Das Strafrecht ist die Ausnahme, nicht die anderen Situationen.
Cyberdunk schrieb:
Da kräht nur kein Hahn nach.
Das kommt drauf an wie offen das ausgelebt wird.
Rockbitch hat ziemlich viel Kritik geerntet
Ist aber auch über 20 Jahre her.