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Da es neue Informationen gibt, teile ich sie an dieser Stelle:
Der Spiegel in Form von Frau Ann-Katrin Müller hat sich auf Twitter zur Presseerklärung von Schertz Bergmann geäußert und ordnet dies aus Sicht des Spiegels ein.
Als ausstehende Person nicht ganz einfach nachzuvollziehen, daher eine andere kurze Einordnung von Dr. Felix W. Zimmermann.
Die Einordnung in ausführlicher Form findet man dann hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lindemann-spiegel-unterlassung-rammstein-lg-hamburg/
Gestern Abend sind dann auch noch weitere Vorwürfe aus Österreich bekannt geworden.
Eine anderen anwesenden Frau ist es gelungen auf dem Hotelzimmer Fotos zu machen. Die wurden forensisch untersucht und die Echtheit konnte bestätigt werden.
Der Spiegel in Form von Frau Ann-Katrin Müller hat sich auf Twitter zur Presseerklärung von Schertz Bergmann geäußert und ordnet dies aus Sicht des Spiegels ein.
Das ganze Statement: https://twitter.com/akm0803/status/1682073823162646554So, wie die Kanzlei Schertz Bergmann es per Pressemitteilung verbreitet hat und offenbar gern hätte, ist es nicht ganz. Deswegen hier einmal ein Statement in eigener Sache zu unserer presserechtlichen Auseinandersetzung rund um #Rammstein:
Als ausstehende Person nicht ganz einfach nachzuvollziehen, daher eine andere kurze Einordnung von Dr. Felix W. Zimmermann.
Quelle: https://twitter.com/fewizi/status/1682310264706813953𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧: Den Verdacht verbreiten, Lindemann hätte K.O.-Tropfen, andere Drogen oder Alkohol eingesetzt, um Frauen sexuell gefügig zu machen.
𝐄𝐫𝐥𝐚𝐮𝐛𝐭: Schilderungen von Frauen von Sexerlebnissen mit Lindemann, in denen Sie nicht mehr "Herrinen" ihrer Sinne waren, Erinnerungslücken hatten, etc. und damit den Verdacht, dass Lindemann trotz derartige Schwächen in der Willensbildung Sex mit den Frauen hatte. Diese Abgrenzung ist nicht einfach, aber im Ergebnis nachzuvollziehen, da es natürlich einen Unterschied macht, ob Drogen schlich konsumiert wurden - aus welchen Gründen auch immer - und es dabei zu Sex kam, oder bewusst (ggf. heimlich) zu Sexzwecken eingesetzt werden.
𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧: Verdacht zu erwecken, intern werde bei Rammstein von "Schlampenparade" gesprochen, wenn Frauen von After-Party zu exklusiver Lindemann-Party gehen, sowie der Begriff "Resteficken". Der Hinweis des Spiegel und von
Ann-Katrin Müller, dass hier keine Tatsachenbehauptungen verboten wurden, stimmt zwar formal, das aktuelle Verbot ist aber tatsächlich noch weitgreifender, da nicht einmal der Verdacht erhoben werden darf, diese Begriffe würden intern verwendet werden.
Die Einordnung in ausführlicher Form findet man dann hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lindemann-spiegel-unterlassung-rammstein-lg-hamburg/
Gestern Abend sind dann auch noch weitere Vorwürfe aus Österreich bekannt geworden.
https://orf.at/stories/3323368/Nun auch schwere Vorwürfe aus Österreich
Die Beschuldigungen der sexuellen Gewalt an weiblichen Fans durch Rammstein-Frontman Till Lindemann nehmen nicht ab. Nun erhebt eine Betroffene aus Österreich schwere Vorwürfe gegen den Sänger. Im Zuge der Rammstein-„Stadium Tour“, die seit 2019 stattfindet, sei es ausdrücklich gegen ihren Willen zu einer gewalttätigen Handlung gekommen. Dem ORF schilderte sie das Erlebte.
Eine anderen anwesenden Frau ist es gelungen auf dem Hotelzimmer Fotos zu machen. Die wurden forensisch untersucht und die Echtheit konnte bestätigt werden.
„Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“