Auto verkauft, Käufer will Geld zurück, Brief vom Anwalt

wieso nix mehr wert, das Auto ist fast gleich viel wert wie da wo es der Käufer gekauft hat.

er kann das Auto jetzt auch ohne Gerichtsverhandlung zurück nehmen und dann seinerseits beim Verkäufer Stress machen.


Ich würde das Auto zurück nehmen, mich über die tatsächlichen Mängel schlau machen (eventuell entsprechend Handeln) und das Auto dann auf ganz normalem weg erneut verkaufen.

macht am wenigsten Arbeit, macht am wenigsten Stress, kostet am wenigsten und das RIsiko ist am geringsten.


Man kann natürlich auch wie ein Bockiges Kind auf sein recht Pochen und in Kauf nehmen das man am ende auf die Schnauze fällt.
 
Da er nun von den Mängeln weiß, muss er sie beim Verkauf angeben.
Die Federn eintragen wird auch etwas kosten oder er muss direkt rückrüsten.

Betriebsbremsanlage hinten:
Wirkung einseitig, Abweichung unter dem Toleranzwert. Zustand beobachten
Federung-/Fahrwerkänderung- VA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt.
Federung-/Fahrwerkänderung-HA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt
Korrosion:
hinten rechts Bodengruppe Reserveradmulde
Korrosion:
hinten links Federbeindom-mit Schwächung der tragenden Struktur LINKS
Korrosion:
vorne rechts Längsträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Korrosion:
vorne links Längsträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Korrosion:
vorne rechts Querträger-mit Schwächung der tragenden Struktur
Abgasreinigungssystem:
OBD-System: Kontrollleute/-display signalisiert Fehler
Abgasverhalten:
UMA-Nachweis fehlt
Ölverlust:
Oelwanne

Eine derart lange Mängelliste wird sich wohl ziemlich deutlich im Kaufpreis wiederspiegeln

Das hat auch nichts mit bockig zu tun, sondern ich würde vorher dem Verkäufer Stress machen.
Stellt der sich nämlich quer, fällt man viel eher auf die Schnauze, wenn man das Auto gutgläubig wieder zurückgenommen hat und nun auf den Kosten sitzen bleibt.

Das einzige Risiko bei meiner Variante ist, dass der Verkäufer pleite ist.
 
bei wandelungen gibts normalerweise kilometerabhängige nutzungsentschädigungen, angesichts der hohen kilometerleistung würde da selbst bei 10 cent / kilometer ein abschlag auf den ursprünglichen kaufpreis zusammen kommen, der eine rückgabe entweder für ihn uninteressant macht oder deinen verlust deutlich drückt.

das könntest du ja als verleich vorschlagen ;)
 
florian. schrieb:
wieso nix mehr wert, das Auto ist fast gleich viel wert wie da wo es der Käufer gekauft hat.

Schwachsinn .. versuch mal nen 16 jahre altes auto OHNE Tüv Plakette zu verkaufen. Kaum jmd hat bock da unmengen an geld in so ne alte möhre reinzustecken.

florian. schrieb:
er kann das Auto jetzt auch ohne Gerichtsverhandlung zurück nehmen und dann seinerseits beim Verkäufer Stress machen.

Naja iwie sinnlos .. ich würd´s drauf ankommen lassen, ist jedenfalls meine meinung. Ich habe aber auch Rechtsschutz ;)
 
noch hat das auto genauso tüv wie davor, jeh länger er wartet, jeh weniger lang gilt der Tüv allerdings.

bis die Gerichtsverhandlung durch ist, ist die Tüv Plakette auch wertlos geworden...

zumal ich schätze das die gegenseite gewinnen wird.
der gegnerische anwalt wird sicher irgend einen berechtigten beanstandungspunkt finden.
und da der TE Keinen guten Anwalt hat welcher diesen Entkräften könnte, hat er Quasi schon verloren.
 
Prüfer kratzen ganz gerne bei nicht bestehen die plakette ab, damit man auch aufjedenfall die mängel beseitigen lässt und wieder vorfährt. Kommt naütlich auch auf die art und schwere der mängel an.

Trotzdem hast du schon recht, jeder monat weniger Tüv bedeutet einen sehr starken wertverlust.
 
Falls ich das Auto jetzt zurück nehme gestehe ich ja so gesehen meine Schuld ein, dass bedeutet dann für mich das ich die Anwaltskosten von demTypen ehe bezahlen muss.
Bei dem Wert des Autos wäre das ein Betrag von ca. 200 €.
 
Wenn der Käufer das Auto dem TÜV vorgeführt hat, müssen die festgestellten Mängel auch behoben werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis, man hat (so viel ich noch weiss 6 Wochen) dafür Zeit und muss dann das Auto wieder vorführen.
 
er hat es doch nicht zur TÜV Prüfung vorgeführt, er wollte nur einen Check machen.
Das man dabei die TÜV Plakette abmacht, wäre mir neu.

zumal der Anwalt auch nichts davon erwähnt hat. (lediglich das Auto wurde Abgemeldet)
(außer ich hab das überlesen)


Das ganze geht nun schon 2 Monate, und ich sehe nur das die kosten des TE steigen, daher ist abwarten ziemlich dämlich.
 
Und wer hat die Mängelliste (Post 122?) erstellt, ein Gutachter? Der wird sich dann aber hüten den Wagen mit diesen Mängeln vom Hof zu lassen und wenn es der TÜV gemacht hat, bekommst Du eine Karte für die nächste Untersuchung in 6 Wochen, danach wird das Auto "Zwangsstillgelegt". Also ist nun das Auto abgemeldet und kann in diesem Zustand nicht wieder zugelassen werden, was den Wert dann sehr nach unten zieht.

Habe ich hinter mir, der Fall war ähnlich (kompletter Kabelbaum wurde falsch eingebaut nach einem Kabelbrand, Sportfahrwerk ohne ABE usw., TÜV war sogar erst 1 Monat alt) und ich habe sogar verloren, als Käufer eines solchen Fahrzeuges. Aber nicht wegen der Mängel sondern weil der Verkäufer inzwischen gestorben war und die Erben dafür nicht zu belangen waren (nach 3 Verhandlungen). Einzig die Kosten für die Anwälte wurden aufgerechnet, den Rest habe ich selbst gezahlt bzw. die Rechtsschutz, sogar den Gutachter (Danke an die Rechtsschutz die alles übernommen hat, weil der Fall eigentlich klar war).
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleiben wir doch bei den Fakten:
Anwalt/ Käufer schrieb:
Diesen Prüfbericht der GTÜ des Sachverständigen Dipl. -Ing. ..... fügen wir in der Anlage in Kopie bei.
Anwalt/ Käufer schrieb:
Wir weisen darauf hin, dass das Fahrzeug derzeit abgemeldet worden ist
wäre die Plakette weg, dann würde dies in dem Bericht stehen, da der TE nichts davon erwähnt hat, ist davon auszugehen das das Auto noch Tüv hat.
 
Wenn es ein vereidigter Sachverständiger gewesen ist, wovon man wohl ausgehen kann, wird der Wagen wohl nicht abgemeldet worden sein weil er ohne Mängel ist, sondern weil zu viele Mängel eine weitere Fahrt nicht zulassen, ohne das sie repariert werden? Er hat den Wagen abgemeldet um die Reparatur nicht machen zu müssen? Ist mir auch eigentlich egal, sind ja nicht mein Auto und meine Kosten.
 
er hat das Auto Abgemeldet weil der Anwalt einen Weiteren Wertverlust vorbeugen wollte.
daher verwahrt auch der Anwalt den Schlüssel auf, so kann der Käufer das Auto in der Zwischenzeit nicht fröhlich weiter nutzen.

Die Mängel sind auch nicht so gravierend als das man sie Sofort Reparieren müsste.
man muss sie nur machen lassen wenn man wieder Tüv haben will.
 
Das ist nicht richtig. Wenn gravierende Mängel auftauchen/festgestellt werden, ist man haftbar und verliert evtl sogar den Versicherungsschutz. Allein bei fehlender ABE erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug muss erst wieder vorgeführt werden. Diese Mängel sind meiner Meinung nach sehr gravierend, ich bin aber kein Sachverständiger, Du ja wohl?
 
Nachdem ich das mit den 4500 KM gelesen habe, ist die Meinung jetzt aber ganz klar:

Zahl halt den Anwalt und nimm die Kiste bloß nicht zurück!

Ich finde es unverschämt mit einem Auto für ca. 1000 Euro 4500 KM zu fahren und dann noch zu behaupten es hätte Mängel...
Justizia wird dir hoffentlich Recht geben!
 
werkam schrieb:
Diese Mängel sind meiner Meinung nach sehr gravierend, ich bin aber kein Sachverständiger, Du ja wohl?

Nein bin ich nicht, aber mein gefühl sagt mir das ein entfernen der Prüfplakette im Prüfbericht vermerkt werden muss. (welcher dem TE vorliegt)
und da uns der TE dies nicht mitgeteilt hat, gehe ich davon aus das die Plakette wie eh und jeh am Fahrzeug haftet.



aus den 4500Km kann man dem Käufer auch keinen Strick drehen.
er hat eventuell das Auto gekauft, ist damit in den urlaub gefahren und wieder zurück.
Dabei hat er Festgestellt das das Auto doch nicht so läuft wie erwartet.
Daraufhin führt er es einem Sachverständigen vor.
Dieser Erstellt die Mängelliste und ab zum Anwalt.
 
Die Prüfplakette ist ja nicht entfernt worden sondern das Auto ist abgemeldet worden und eine Mängelliste ist erstellt worden. Was genau auf dieser Mängelliste steht wissen wir ja auch nicht. Es wird wohl beim neu Anmelden evtl. erst zum Tüv müssen, um die Plakette zu bekommen, ist aber nur meine Vermutung, wissen tue ich es auch nicht. Da ich aber bereits 36 Jahre Auto fahre und viele Mängelkarten bekommen habe (auch die Polizei stellt welche aus), habe ich meine Erfahrungen mit "Mängelkarten/Listen" gemacht.
 
recht haben und bekommen sind immer 2 dinge, leider... :mad:

leider kann dir hier aber keiner ausser moralischer unterstützung irgendetwas anderes geben, denn es geht um deine kohle. ich persönlich würde allerdings nen zehner lockermachen und dich unterstüzten, dem käufer sozusagen die sch... aus dem balg klagen. brauchen wir nurnoch 199 user, die auch einen locker machen ;)

irgendwie habe ich den eindruck, es gibt mittlerweile immer mehr menschen, die versuchen, mit allen mitteln und ohne rücksicht auf verluste, komplett ohne moral und nur auf den eigenen vorteil bedacht, aus ihrem umfeld jeden cent zu quetschen.

und 35€ für 4500 kilometer, lächerlich. die berechnung des nutzwertes nach bgh bezieht sich sicherlich auf neuwagen mit wesentlich höheren anschaffungskosten.

viel glück für dich, und sag bescheid, wenn du den zehner brauchst :D
 
wieso sollten die 35€ zu gering sein?
Das ist ja keine Nutzungsentschädigung oder der gleichen.
Das ist die Wertminderung des Autos.

und um wie viel kann sich den der Wert eines 1000€ Autos in 4500Km verringern?
 
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