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Auto verkauft, Käufer will Geld zurück, Brief vom Anwalt
- Ersteller Fire44
- Erstellt am
A
alffrommars
Gast
dumme frage aber was hat der typ für die möhre gezahlt?
weniger wie die 1100 sowieso?
aber warum solltest du die karre jetzt abgemeldet zurück nehmen
da war noch tüv drauf und ende, selbst wenn die möre auseinander fällt und nich von der polizei oder ordnungsamt stillgelegt wird hat der noch tüv.
und wenn er sich die mühle angeschaut hat warum sind dem da nich die mängel vorher aufgefallen?
warum is er nich zum tüv damit und hat den für 50€ durchchecken lassen?
warum hat die kaare tüv wenn angeblich nicht zugelassene teile verbaut eingebaut sind?
sind die dinge eingetragen? im letzten tüvbericht vermerkt oder so?
ich würd es drauf ankommen lassen und mir nen guten anwalt suchen falls du dem käufer mehr zahlen sollst als er gezahlt hat.
rechtsschutzversicherung?
ich glaub hier will dich einer abziehen, mehr nicht.
und bei über 1000€ würde ich nich kuschen.
deutschland is schon fast wie die usa, jeder assi rennt sofort zum anwalt weil er selbst kein plan von hix hat und meint er hätte recht. wenn im vertrag gekauft wie gesehn steht hat der käufer eh pech, vorher gucken nich hinterher.
weniger wie die 1100 sowieso?
aber warum solltest du die karre jetzt abgemeldet zurück nehmen
da war noch tüv drauf und ende, selbst wenn die möre auseinander fällt und nich von der polizei oder ordnungsamt stillgelegt wird hat der noch tüv.
und wenn er sich die mühle angeschaut hat warum sind dem da nich die mängel vorher aufgefallen?
warum is er nich zum tüv damit und hat den für 50€ durchchecken lassen?
warum hat die kaare tüv wenn angeblich nicht zugelassene teile verbaut eingebaut sind?
sind die dinge eingetragen? im letzten tüvbericht vermerkt oder so?
ich würd es drauf ankommen lassen und mir nen guten anwalt suchen falls du dem käufer mehr zahlen sollst als er gezahlt hat.
rechtsschutzversicherung?
ich glaub hier will dich einer abziehen, mehr nicht.
und bei über 1000€ würde ich nich kuschen.
deutschland is schon fast wie die usa, jeder assi rennt sofort zum anwalt weil er selbst kein plan von hix hat und meint er hätte recht. wenn im vertrag gekauft wie gesehn steht hat der käufer eh pech, vorher gucken nich hinterher.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A
alffrommars
Gast
ohne rechtsschutz is eben assi, verlierst du zahlst du locker ma 500€ aufwärts drauf.
brauchst nen guten anwalt der sich seiner sache wirklich sicher ist, festes honoar ausmachen damit die kosten bei deiner seite nicht explodieren können.
am einfachsten wäre die möre zurück zu nehmen, hast du erstmal keine kosten weiter.
aber nasse wirste am ende so oder so machen ...
brauchst nen guten anwalt der sich seiner sache wirklich sicher ist, festes honoar ausmachen damit die kosten bei deiner seite nicht explodieren können.
am einfachsten wäre die möre zurück zu nehmen, hast du erstmal keine kosten weiter.
aber nasse wirste am ende so oder so machen ...
A
alffrommars
Gast
japs musst du wenn du verlierst ...
+ deine anwaltskosten
+ gerichtskosten
+ das geld zurück geben
... und die hast die karre wieder an der backe.
andererseits habt ihr nen vertrag, den er unterschrieben hat und somit normalerweise rehtsgültig ist.
er hat das auto vor dem kauf gesehn?
er hat ne probefahrt gemacht und somit zum tüv oder sachverständigen fahren können / müssen.
normalerweise stehst du gut da aber recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe.
denn zum prüfen hätte er vorher fahren müssen und nicht erst nach dem kauf, das ist eig. sein fehler!
und ich glaube mal kaum das du ein fachmann bist, über die mängel scheid wusstest, die mängel offensichtlichwaren (bremsen nur einseitig sollte ja bei der probefahrt feststellbar gewesen sein wenn man ne vollbremsung macht) und du den käufer übers ohr hauen wolltest?
+ deine anwaltskosten
+ gerichtskosten
+ das geld zurück geben
... und die hast die karre wieder an der backe.
andererseits habt ihr nen vertrag, den er unterschrieben hat und somit normalerweise rehtsgültig ist.
er hat das auto vor dem kauf gesehn?
er hat ne probefahrt gemacht und somit zum tüv oder sachverständigen fahren können / müssen.
normalerweise stehst du gut da aber recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe.
denn zum prüfen hätte er vorher fahren müssen und nicht erst nach dem kauf, das ist eig. sein fehler!
und ich glaube mal kaum das du ein fachmann bist, über die mängel scheid wusstest, die mängel offensichtlichwaren (bremsen nur einseitig sollte ja bei der probefahrt feststellbar gewesen sein wenn man ne vollbremsung macht) und du den käufer übers ohr hauen wolltest?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fire44 schrieb:Federung-/Fahrwerkänderung- VA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt.
Federung-/Fahrwerkänderung-HA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt
hast du diesbezüglich etwas unternommen?
denn wenn am Fahrzeug Teile Verbaut sind welche Nicht Zulässig sind, dann Sinken deine Chacen rapide gegen 0
Der VORSCHLAG des Anwalts ist so nicht akzeptabel. Er hat ja nicht berücksichtigt, dass das Auto jetzt einen weiteren Vorbesitzer hat, was auch noch wertmindernd ist. Du weisst auch nicht, ob der die Karre nicht sonstwie beschädigt hat, oder der nette Vorbesitzer nicht spasseshalber einen Liter Milch in den Innenraum verteilt hat. Den Vorschlag kann man einfach nicht annehmen - meiner Meinung nach.
Wenn Du Dich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen willst (wegen fehlender RV), dann würde ich einen Gegenvorschlag an den Anwalt machen.
Aufgrund der entstandenen Aufwendungen, Rücknahme minus pauschal z. B. 200 €. Wenn dann die Streitsumme nochmals gemindert wurde, verdient der Anwalt nichts, und wird seinem Klienten wohl empfehlen, das anzunehmen. Und Du hast wenigstens die Kosten raus.
Ist aber eine verfahrene Situation. Ich bin ziemlich sicher, dass Du den Prozess gewinnen würdest, aber vor Gericht und auf hoher See ist nichts sicher.......
Eines ist aber gut, wenn mich jetzt noch mal jemand fragt, ob er eine RV braucht, kann ich auf diesen Fred verweisen! Sorry, aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Wenn Du Dich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen willst (wegen fehlender RV), dann würde ich einen Gegenvorschlag an den Anwalt machen.
Aufgrund der entstandenen Aufwendungen, Rücknahme minus pauschal z. B. 200 €. Wenn dann die Streitsumme nochmals gemindert wurde, verdient der Anwalt nichts, und wird seinem Klienten wohl empfehlen, das anzunehmen. Und Du hast wenigstens die Kosten raus.
Ist aber eine verfahrene Situation. Ich bin ziemlich sicher, dass Du den Prozess gewinnen würdest, aber vor Gericht und auf hoher See ist nichts sicher.......
Eines ist aber gut, wenn mich jetzt noch mal jemand fragt, ob er eine RV braucht, kann ich auf diesen Fred verweisen! Sorry, aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
DDM_Reaper20
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.004
@ bubu89
Das würde ihm nichts nützen. Jede Versicherung hat Sperrklauseln, die sich genau gegen solche Situationen richten. Das, oder er müsste einen saftigen Aufschlag zahlen.
Das würde ihm nichts nützen. Jede Versicherung hat Sperrklauseln, die sich genau gegen solche Situationen richten. Das, oder er müsste einen saftigen Aufschlag zahlen.
Bourn_out91
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 1.096
Ich habe mir das alles nicht komplett durchgelesen, aber es kann doch nicht sein, dass der Kerl erst nach ca 4500km wie es in der Rechnung aufgeführt ist merkt, dass der Wagen Murks ist.
Ich bleibe auch dabei...du hast nichts arglistig verschwiegen (denke ich doch), Käufer hat den Vertrag unterschrieben. Es ist und bleibt ein Gebrauchtwagen für ~1000€. Also ich sehe da noch lange keine Goldgriffe an den Türen...eben ein stinknormaler Verkauf eines alten Kfz, wie er tagtäglich stattfindet. Ich habe mir vor 3 Monaten auch einen neuen gebrauchten zugelegt bzw zulegen müssen. Jetzt stelle ich fest, daß die Radaufhängung vorne links irgendwie ein Spiel hat....soll ich nun auch zum Anwalt? Das wird halt repariert und gut ist. Damit hat doch der VK nichts mehr zu tun...Oder darf ich ihn nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. gar versuchtem totschlag verklagen, da es ein Tüv-relevantes Teil ist, das erhebliche Mängel aufweist (ich aber als Laie nicht als solches erkenen konnte)?
Ich würds drauf ankommen lassen. Gefordert wird erstmal viel.
(Aber ich bin auch nur Laie, also strunzdumm, ohne Staatsexamen oder....sonsteine großartige Bildung )
Ich würds drauf ankommen lassen. Gefordert wird erstmal viel.
(Aber ich bin auch nur Laie, also strunzdumm, ohne Staatsexamen oder....sonsteine großartige Bildung )
Zuletzt bearbeitet:
tja und wenn er verliert ist er 2000€ Los...
Da würde sich dann doch klein bei geben und den Wagen zurück nehmen.
zumal ich immer noch denke dass die Federung-/Fahrwerkänderung ihm das Genick bricht.
(sofern er sich nicht um die Zulässigkeit kümmert)
Da würde sich dann doch klein bei geben und den Wagen zurück nehmen.
zumal ich immer noch denke dass die Federung-/Fahrwerkänderung ihm das Genick bricht.
(sofern er sich nicht um die Zulässigkeit kümmert)
Wie konnte der Wagen überhaupt TüV bekommen? Oder ging er ohne die Fahrwerkänderung zum Tüv, bekam die Plakette und es wurde anschließend (durch den TE) etwas am Fahrwerk verändert? Oder wusste der TE davon nichts (da Vorbesitzer nach Tüv-Termin etwas baulich verändert hat)? Also wer hat die Teile denn eingebaut / umgeändert?
na vermutlich der Vorbesitzer, dennoch ist das Schlecht für den TE
denn so darf man den Wagen vermutlich nicht betreiben (Bußgeld wenn die Polizei das Feststellt)
und da der Käufer eben ein Auto wollte das man im Straßenverkehr betreiben darf, hat das Auto erhebliche Mängel.
denn so darf man den Wagen vermutlich nicht betreiben (Bußgeld wenn die Polizei das Feststellt)
und da der Käufer eben ein Auto wollte das man im Straßenverkehr betreiben darf, hat das Auto erhebliche Mängel.
ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.856
Noch ein Hinweis: die Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer der Gegenseite ist meiner Meinung nach grob falsch (zu niedrig)
Ich an Deiner Stelle würde kein Gegenangebot machen. Dabei unterstelle ich, dass Du uns bislang nichts verschwiegen hast.
Ich an Deiner Stelle würde kein Gegenangebot machen. Dabei unterstelle ich, dass Du uns bislang nichts verschwiegen hast.
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