Auto verkauft, Käufer will Geld zurück, Brief vom Anwalt

Hallo Leute,

war heute beim Anwalt.

Laut meines Anwalts wäre es eine Komplizierte Verhandlung, die Chancen stehen 60 zu 40 % für mich.
Bin mir aber noch nicht sicher was ich machen will.

Was meint ihr soll ich es drauf ankommen lass oder soll ich ihm ein Angebot machen?

Gruß Fire44
 
Vielen Dank für deine Meinung.

Gruß Fire44
 
Hallo

Würde es auch drauf ankommen lassen. Letztlich ist es doch so, der Wagen ist nachweisbar älteren Baujahrs. Wer da bei Kauf jedoch einen Neuwagen erwartet, und am Ende feststellen muss: "Mensch, da rostet ja doch schon was..."...nun ja. Ein Auto ist eben nicht nur 4 Reifen und ein Lenkrad.

Solange Du nichts arglistig verschwiegen hast beim Verkauf, sollte Dir auch nichts passieren. Ich bin davon überzeugt, jeder Richter sieht das ähnlich (anderenfalls könnte man sich ja selber einen Tüvbericht erstellen).
 
Ich bin davon überzeugt, jeder Richter sieht das ähnlich (anderenfalls könnte man sich ja selber einen Tüvbericht erstellen).

Und diese Überzeugung basiert auf zwei überdurchschnittlichen Staatsexamina? Naja, Hauptsache überzeugt von irgendwas sein...
 
Warum so aggressiv? Da ich auch ohne 2 Examina Leser dieses Forums sein darf, habe ich nur meine Meinung niedergeschrieben. (Sonst stünde da ja: "Der BGH kam zur Überzeugung...")

Wie es rechtlich um den Fall steht, werden wir ja dann sehen. Mit 2 Examen oder ohne.
 
an deiner stelle würde ich kämpfen! lass dir nichts bieten! bist du du rechtsschutzversichert?

ich wüsste schon wie ich solche deppen einzuschüchtern habe^^
 
Wenn der Fall so ist wie Du ihn schilderst, gewinnst Du mit einem guten Anwalt! Ich denke mal Du bist selber Laie und kein Mechatroniker oder Sachverständiger, oder? Damit verkaufst Du einen Gegenstand im gutem Glauben, aber ohne ahnung privat an privat. Komisch nur das Du dir ein Auto kaufst und kurz danach feststellt: Eyh das ist nichts für mich. Das könnte dir einen Strick drehen..... wer böses dabei denkt.... ansonsten nehms zurück und verkaufe es erneut, der Ärger dürfte sich halbieren.
 
wenn wirklich nicht zugelassene Stoßdämpfer verbaut sind, dann wird der TE vermutlich vor Gericht zu 100% verlieren.
--> also erst mal die Zulassung für die teile Organisieren!

Da das ganze aber schon 2 Wochen her ist, denke ich das der TE schon weitere schritte unternommen hat.
 
Hallo, was mich hierbei irretiert ist doch folgender Satz:
"Die darin aufgeführten Mängel sind so erheblich, dass eine Prüfplakette nicht zugeteilt werden konnte." ich dachte des Verkaufte Auto besitzt die Prüfplakette inzwischen, wie kann man denne bitte eine Neue oder 2te Prüfplakette beantragen insofern es noch nicht soweit ist? Aber zu deiner Frage wegen Nutzung und Minderwertigkeit... ich denke schon das man von dem Kaufpreis einiges abziehen kann nachdem der Neue besitzer dieses Auto gefahren hat. und Gehen wir mal von vielen Jugendlichen aus ist es ja so das sehr viele unsachgemäß im Straßenverkehr sind und durchaus anders Fahren wie ältere Menschen.

Des weiteren ist es verwunderlich das der Käufer gleich direkt den Weg zum Anwalt einschlägt und nicht vorher versucht dich selbst zu kontaktieren und dabei erhöhte Kosten in Kauf nimmt.


Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Des weiteren ist es verwunderlich das der Käufer gleich direkt den Weg zum Anwalt einschlägt und nicht vorher versucht dich selbst zu kontaktieren und dabei erhöhte Kosten in Kauf nimmt.
So lange er eine Rechtsschutzversicherung hat...
Aber das ist wirklich nicht die feine Englische Art.
 
DaDare schrieb:
So lange er eine Rechtsschutzversicherung hat...
Aber das ist wirklich nicht die feine Englische Art.

Ob Rechtschutz oder nicht, man könnte auch erstmal höfflichst den Verkäufer Kontaktieren und nicht gleich ihm eine volle Dröhnung geben, aber die frage bleibt noch offen ob es wirklich Anwaltspost oder oder nur ein Einfaches einschreiben. Briefkopf vorhanden? Schonmal versucht dann mit dem Gegnerischen Anwalt in verbindung zu setzen?

PS.:
Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen die gesetzlich festgelegte Gewährleistung. Im privaten Bereich kann diese Gewährleistung aber durch einen entsprechenden Hinweis außer Kraft gesetzt werden. Damit haftet der Verkäufer nur noch für arglistiges Verschweigen, Vorsatz etc.

Mehr dazu:
http://www.123recht.net/Neues-Gewährleistungsrecht-und-VOB-__a9551.html



MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
ich frage mich, weshalb hat man diese Schuttkarre nicht gleich entsorgt?:freak:
eine alte Karre mit einem Jahr Tüv ist maximal 500 euro wert; 1200 euro sind eh schon überzogen, wenn Mängel erkennbar sind.
Aber wenn der Käufer so dumm ist?

normalerweise fährt man vorher irgendwohin zum Mechaniker und lässt sich den Schleiffer nochmal durchchecken?
Ehrlicherweise könnte man beim Verkaufsgespräch gleich darauf hinweisen. Klare Fronten.

Hier hat man den Eindruck, da wollte Einer mit einem Schuttkarren noch ordentlich Zaster machen.
Die Zeiten sind leider vorbei, wo man f. eine Beule mit 2 Jahren TÜV noch 2000 Mark bekam:freak:
Alte Regel: 1 Monate TÜV = 100 Mark ( Richtschnur )

Ich würde dem Bimbo das Geld rückerstatten; auf dem Gericht kommt es eh zum Vergleich; dh. 600 retoure + halbe Gerichtskosten + Anwalt/Anwälte usw.
rentiert sich nicht bei den peanuts

Bei ebay sind massenweise Traumwägen am Start; Privatverkauf, versteht sich:D



ps. wer nicht schrauben kann, hat eh schon verloren!
 
Ich muss Dich etwas korrigieren bzw. den entstandenen Eindruck Deines Posts ;)

Hatte im Januar einen unverschuldeten Unfall mit einem Volvo 440 (Baujahr 1991, Serienwagen, keine goldverzierten Griffe) und 4 Monaten Rest-Tüv. Gab ohne Schmerzensgeld bei wirtschaftlichem Totalschaden 1200€. Hatte aber einen Rechtsanwalt.

Zusatz: Die Abwrackprämie hat einige Autos sehr gut im Wert ansteigen lassen (Ersatzteillager bspw).
 
Zuletzt bearbeitet:
"Federung-/Fahrwerkänderung- VA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt.
Federung-/Fahrwerkänderung-HA:
Nachweis der Zulässigkeit fehlt"

das könnte, wie oben schon mal geschrieben zum Problem werden. Das ist eigentlich immer ein heikles Thema, bauliche Veränderungen die nicht eingetragen oder ohne ABE sind.

Für sowas kann ich nur eine Rechschutzver. empfehlen, kostet nicht die Welt, aber ist es auf jedenfall Wert gerade bei Ebay. Bei mir hat se sich schon bezahlt gemacht.

Ansonsten wäre es interessant wie´s weiter bzw. ausgeht?
 
Hallo Freunde, habe Neuigkeiten für euch.

Nach langem warten kam heute ein Brief vom Gegnerischen Anwalt.

Steht folgendes drin:

Sehr geehrter Herr.....


in zuvor bezeichneter Angelegenheit konnten wir die Sache mit unserem Mandanten besprechen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werden die Gebrauchsvorteile einer Pkw-Nutzung pro 1.000 gefahrener Kilometer mit 0,67 % der Bruttoanschaffungskosten berechnet.

Vorliegend bedeutet dies nachfolgendes:

Anschaffungspreis 1.150,00 EUR x 0,67 % = 7,70

Gefahrene Kilometer 161.042 km abzgl. 156.547 km = 4.495 km/1.000 = 4,49

Den Faktor 7,7 € multipliziert mit der Leistung 4,49 ergibt einen zu zahlenden Gesamtbetrag unseres Mandanten an Sie an Gebrauchsvorteil in Höhe von

34,57 EUR.

Mithin ist von Ihnen ein Betrag in Höhe von

1.115,43 EUR

an unseren Mandanten zu zahlen. Unser Mandant erklärt sich dahingehend einverstanden, dass diese Summe in maximal 4 gleich bleibenden Raten zu je 278,85 EUR gezahlt wird. Sobald das Geld auf einem der unten stehenden Konten unter Angabe unseres Aktenzeichens 491/10 eingegangen ist, wird das Fahrzeug an Sie herausgegeben. Wir weisen darauf hin, dass das Fahrzeug derzeit abgemeldet worden ist und sich die Schlüssel zu dem Fahrzeug bei uns in anwaltlicher Verwahrungen befinden, sodass für Sie gewährleistet ist, dass keine weiteren Kilometer mehr gefahren werden.

Sollten Sie sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklären, so bitten wir um kurzfristige Mitteilung. Sollten Sie diese Vorgehensweise nicht wollen, kündigen wir bereits jetzt an, dass unser Mandant Klage einreichen lassen wird.

Alles in allem weisen wir nochmals darauf hin, dass auch sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der zuvor erwähnten außergerichtlichen Regelung stehen, von Ihnen ebenfalls mit getragen werden müssen.
 
Wie gehst du jetzt weiter vor?

(PS: Manche Leute haben wirklich sonst nichts zutun... Ein Auto für 1000 Euro und solch ein Ehrgeiz...)
 
Im Vertrag steht doch "gekauft wie gesehen"... von daher würde ich es drauf ankommen lassen... lass ihn klagen~

Bin sehr gespannt was der Doc dazu sagt...




cya
cr@zy
 
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