Auto verkauft, Käufer will Geld zurück, Brief vom Anwalt

Und was lernen wir daraus? Am besten schon gestern eine Rechtschutzversicherung abschließen.

Wir kennen ja natürlich nicht deine persönliche Situation Fire44 aber manche Kanzleien bieten ein Pro Bono Mandat im Jahr an. Das wäre noch eine Möglichkeit.
 
das ist doch alles viel zu viel Aufwand.

nimm den Wagen zurück, leb mit den 100-200€ Miesen und erspare dir eine Menge an Ärger.
 
Wenn Du, TE, dagegen anstinken willst, also nicht auf die Einigung eingehen willst, solltest Du fachkundige Beratung einholen, also einen Anwalt, der sich damit auskennt, konsultieren.

Im Internet wirst Du zwar viele Meinungen lesen, aber das bringt Dich keinen Meter weiter.
 
Falls ich mich für eine Gerichtliche Richtung entscheide, muss ich zum Anwalt, da hast du recht DDM_Reaper20
 
Ich würde es drauf ankommen lassen.
Denn:
Nach zwei Wochen wollte der Käufer das Auto zurück geben, weil sein Sohn mit dem Auto nicht klar kommt
Er hat das Auto woanders eventuell billiger gefunden, oder braucht es doch nicht - was auch immer.

Kannst du irgendwie beweisen, dass er die zitierte Aussage getätigt hat? Hat er ne Email geschrieben oder dich angerufen?

Macht auch keinen guten Eindruck, wenn sich der Käufer erst Wochen (!) später meldet und sich über den Zustand beklagt.


Ich würde das Auto nie und nimmer zurücknehmen, und ich würde es drauf ankommen lassen.
Aber so würde ich reagieren. Du musst für dich selbst entscheiden, was die beste Lösung sein würde. Gehts vor Gericht, und du verlierst, dann ist es natürlich dumm gelaufen.
Aber ich seh nicht, wo der Käufer im Recht sein sollte. Gekauft, wie gesehen. Ganz einfach.
 
Ist ihm aus versehen am Telefon rausgerutscht, dass mit seinem Sohn.
 
Du solltest auf jedenfall fachlichen Rat suchen. Einfach abwarten könnte böse für dich ausgehen.

Auf jedenfall würde ich nur schriftlichen Kontakt halten und keine Schuld bekenne oder ähnliches.
Auch von Gegenangebote würde ich absehen. Damit bekennst du doch nur einen Fehler. Das könnte vor Gericht gegen dich verwedet werden.

Wenn du das Gerichtsverfahren verlieren solltest, kannst du dich ja an den Vorbesitzer wenden, der dir die Kiste so verkauft hat.

Recht bekommt nicht der, der im Recht ist. Recht wird durch Gerichte gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fire44, gib doch wenigstens klare und eindeutige Aussagen ab.
Hat der Wagen nun einen gültigen TÜV? Sind alle Unterlagen vorhanden?
Wäre bei einer Verkehrskontrolle mit Stilllegung zu rechnen? Falls ja, nicht fahrbereit.
Bestand dieser Zustand beim Kauf?

Weiterhin hätte ich mich mit dem Käufer vor der ganzen Anwaltsgeschichte nochmal persönlich in Verbindung gesetzt und seinen zufälligen Versprecher nochmal für ein Zeugnis provoziert. Spätestens hier klingeln die eigenen Alarmglocken der Absicherung wegen, wenn der gegnersiche Anwalt statt dem Sohn mit Mängeln droht.
Weiss dein Anwalt davon?

Über zwei Monate ein Problematik mit Hilfestellung und kaum Bewegung in dieser Sache grenzt dann fast schon an Desinteresse.

Zum Schluss stellt sich raus das der Fahrzeugschein nicht lückenlos ist, der Sohn des Käufers in Wahrheit seine Frau ist oder der vorletzte Besitzer den TÜV Prüfer für die Plakette geschmiert hat und Fire44 den Wagen ohne Betriebserlaubnis gekauft hat.
 
Der Nachbar schrieb:
Wäre bei einer Verkehrskontrolle mit Stilllegung zu rechnen? Falls ja, nicht fahrbereit.
Das ist doch nicht das Problem des Verkäufers. Nicht jeder hat dermaßen viel Ahnung davon, um beurteilen zu können, ob und wie sich der Zustand auswirkt.
Der Käufer kam das Auto besichtigen, hat eventuell sogar ne Probefahrt gemacht.
 
Das Fahrzeug wurde also nach zwei Wochen 4495km bewegt, umgerechnet also 320km pro Tag! Das kann doch gar nicht sein, oder hat dieser Kerl damit einen ausgedehnten Europa-Urlaub eingelegt?

Meiner Meinung nach hatte er nie vor, dass Fahrzeug wirklich zu behalten. Das sieht mir mehr aus nach nach "mieten & zurückgeben". Und um fast 4500 km bei einer Mietwagenfirma reißen zu können, muss man auch schon ein paar hundert Euro hinlegen.

Zum Fall selbst wurde wohl schon alles gesagt. Welche Erfahrung soll man denn jetzt daraus machen? Bislang dachte ich immer, dass bei Privatverkauf "gekauft wie gesehen" gilt. Muss ich jetzt in Zukunft erst ein eigenes Gutachten erstellen oder mich für den Verkauf rechtzeitig in eine Rechtsschutzvers. begeben?
 
@ Fire44
Frage noch mal zum Rechtsschutz, haben evtl Deine Eltern eine Familien Rechtsschutz. Wodrüber Du Dich vertreten lassen kannst?

Und hast Du mal Kontakt zu den Typen aufgenommen der Dir das Auto verkauft hat, wegen der evtl geänderten Federn? Und hattest Du das Gefühl die Karre war Tiefergelegt?
 
Das Auto hat bis April 2011 noch TÜV und die Unterlagen sind vorhanden.
Bin ja selber kein Fachmann, so wie ichs als Laie beurteilen kann ist das Auto fahrbereit.

Diese 4500 km haben mich umgehauen der Typ ist wirklich durchgehend nur gefahren.


Meine Eltern haben kein Rechtsschutz.
 
was ist denn nun mit den Nicht eingetragenen Stoßdämpfern?

da würde ich mal in Erfahrung bringen welche Verbaut sind und ob diese Zulässig sind.
denn das ist Wichtig für dich ;)

wenn du das nicht machen willst, Zahl ihm das Geld zurück, sonnst bist mit Anwaltskosten der Gegenseite eben 2000€ Los, musst du wissen.
 
Stoßdämpfer sind in der Regel eintragungsfrei, lediglich ein Tausch der Federn muss eingetragen werden.

Andere Frage:
Hast du überhaupt von der Fahrwerksänderung gewusst?
Falls nicht, solltest du dich an den Vorbesitzer wenden.
Falls der wiederum behauptet, das Fahrwerk wäre original, kannst du ja mal frech behaupten, du hättest das Fahrzeug auch mit dem originalen Fahrwerk verkauft.
Evtl. hat ja der Käufer hier rumgepfuscht und dabei sind ihm die restlichen Mängel erst aufgefallen.
 
Wie würde es denn ein Gericht sehen, wenn der Kläger behauptet, das Fahrzeug sei nicht fahrbereit, aber gleichzeitig 4500 km damit fährt?
Schon klar, dass es einen Unterschied zwischen Justiz und Praxis gibt, aber so wie die Sache hier geschildert ist, ist das doch haarsträubend.
 
Das Auto hat bis April 2011 noch TÜV und die Unterlagen sind vorhanden.
Dann war es im April 2009 beim TÜV, was wurde danach mit dem Auto gemacht, evtl wurden die Teile ja erst nachher verbaut und nicht in die Papiere eingetragen oder dem TÜV nicht vorgeführt. Wenn sie eine ABE haben, sollte sie doch dem Fahrzeugschein zugefügt werden und man muss sie auch immer mitführen?
 
Ich wusste nichts von einer Fahrwerksänderung, erst nachdem der Käufer den TÜV-Bericht mir zugeschickt hat, habe ichs mitgekriegt.
 
Dann setz dich mit deinem Verkäufer zusammen und besprich die Situation mit ihm.
Lege ihm nahe, dass er mit deinem Käufer in Kontakt treten soll und die Sache möglichst kostengünstig klären soll.
Tut er das nicht, kannst du ihm die beiden Alternativen aufzählen:

1) Der Käufer gibt nach bzw. klagt und verliert (eher unwahrscheinlich), der ursprüngliche Verkäufer ist fein raus, du jedoch auch.

2) Der Käufer klagt erfolgreich, dir entsteht dadurch ein ordentlicher Schaden (Gerichtskosten, deine und seine Anwaltskosten, evtl. Gewinn durch den Weiterverkauf des Autos?)
Wenn nun der Käufer gegen dich erfolgreich klagen konnte aufgrund der Fahrwerksänderung, dann wird deine Klage gegen den ursprünglichen Verkäufer ebenso erfolgreich verlaufen.
Da du das Auto gleich nach kurzer Zeit wiederverkauft hast, wird wohl kein Richter davon ausgehen, dass die Mängel erst bei dir entstanden sind und nicht schon beim ursprünglichen Verkäufer vorhanden waren.

Fazit für den Verkäufer:
Er kann pokern und die Kosten von 1 oder gar 2 Gerichtsverfahren riskieren, um am Ende noch ein defektes Auto zurückzunehmen.
Oder er entscheidet sich für die günstige Variante und regelt die Angelegenheit mit dem Käufer außergerichtlich.

Für dich eigl. eine angenehme Situation, solange der ursprüngliche Verkäufer nicht in oder kurz vor der Privatinsolvenz steht.
Entweder der Verkäufer scheitert mit seiner Klage oder du "reichst" die Klage quasi an den ursprünglichen Verkäufer weiter.
 
Die frage ist nur ob ihm das diesen Aufwand wert ist.

Da würde ich ehr das Auto zurück nehmen, einem Jahrelangen Rechtsstreit aus dem Weg gehen und die rund 100€ miese in Kauf nehmen.
aber jedem das seine
 
Sind ja nicht nur 100€, das Auto ist ja mit den Mängeln quasi nichts mehr wert. Da müsste man wohl mehr hineinstecken als letztendlich der Wiederverkauf bringen würde.
 
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