Dann setz dich mit deinem Verkäufer zusammen und besprich die Situation mit ihm.
Lege ihm nahe, dass er mit deinem Käufer in Kontakt treten soll und die Sache möglichst kostengünstig klären soll.
Tut er das nicht, kannst du ihm die beiden Alternativen aufzählen:
1) Der Käufer gibt nach bzw. klagt und verliert (eher unwahrscheinlich), der ursprüngliche Verkäufer ist fein raus, du jedoch auch.
2) Der Käufer klagt erfolgreich, dir entsteht dadurch ein ordentlicher Schaden (Gerichtskosten, deine und seine Anwaltskosten, evtl. Gewinn durch den Weiterverkauf des Autos?)
Wenn nun der Käufer gegen dich erfolgreich klagen konnte aufgrund der Fahrwerksänderung, dann wird deine Klage gegen den ursprünglichen Verkäufer ebenso erfolgreich verlaufen.
Da du das Auto gleich nach kurzer Zeit wiederverkauft hast, wird wohl kein Richter davon ausgehen, dass die Mängel erst bei dir entstanden sind und nicht schon beim ursprünglichen Verkäufer vorhanden waren.
Fazit für den Verkäufer:
Er kann pokern und die Kosten von 1 oder gar 2 Gerichtsverfahren riskieren, um am Ende noch ein defektes Auto zurückzunehmen.
Oder er entscheidet sich für die günstige Variante und regelt die Angelegenheit mit dem Käufer außergerichtlich.
Für dich eigl. eine angenehme Situation, solange der ursprüngliche Verkäufer nicht in oder kurz vor der Privatinsolvenz steht.
Entweder der Verkäufer scheitert mit seiner Klage oder du "reichst" die Klage quasi an den ursprünglichen Verkäufer weiter.