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NewsBalkonkraftwerke: VDE erlaubt Schukostecker mit Auflagen, limitiert aber Solarmodule
Genau: eine 2000W Heizkörper darf dauerhaft an der Schuko Steckdose aber ein 800W Balkon-Kraftwerk nicht?
Der Verein gleich immer mehr einem Karneval-Verein.
Was ist daran falsch zu verstehen.....wenn du 2000W von der einen Seite einspeist und 3600W über 16A Sicherung von dem Hausanschluß von der anderen Seite kommen können, kannst du zusammen 5600W an Verbrauchern, ob Heizlüfter oder ein anderes Gerät, an die dünne 1,5er Kupferleitung anschließen. Bei dieser Leistung wird die glühend heiß, bis schließlich ein Brand entsteht. Dabei spreche ich noch nicht mal von Klemmstellen die durch den Übergangswiderstand noch einmal viel weniger aushalten. Hier wird einfach die Absicherung umgangen. Ich wäre prinzipiell sogar dafür, das die Sicherung in dem Stromkreis wo 900W eingespeist werden, auf 10A begrenzt wird.
Nein, in § 5 NAV steht dass der Bereich des Netzanschlusses nach der Hausanschlusssicherung endet, und das bedeutet dass dort auch die Gültigkeit der NAV endet. Oder interpretierst du das anders?
Nein, aber in §13 geht es um die Elektrische Anlage hinter dem Netzanschluss. Die Gültigkeit endet nicht an der Sicherung, weil die elektrischen Anlagen u.U. Rückwirkung auf Netzanschluss bzw. Netz haben können. Das gilt es zu vermeiden.
Elektroinstallationen und Aussensteckdosen gibt es bereits länger als die Vorschrift dass solche über einen RCD angeschlossen werden müssen.
Ergänzung ()
Moep89 schrieb:
Nein, aber in §13 geht es um die Elektrische Anlage hinter dem Netzanschluss. Die Gültigkeit endet nicht an der Sicherung, weil die elektrischen Anlagen u.U. Rückwirkung auf Netzanschluss bzw. Netz haben können. Das gilt es zu vermeiden.
Und weshalb sollte eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen nicht dazu in der Lage sein dies zu gewärleisten?
Ich habe den größten Teil der Elektroinstallation in meinem Eigenheim selber durchgeführt, ein Elektromeister mit der Netzanschlussberechtigung hat die Installation abgenommen und für diese unterschrieben.
Für mich als gelerneter Anlagenelektroniker war das kein Problem...
Ja, wobei eigentlich nur der Stromkreis an dem das BKW angeschlossen wird auf den akt. Stand gebracht werden müsste. Sobald aber Leitungen ohne Schutzleiter in der Wohnung verlegt sind wird das schwierig...
Genau deshalb wollte man ja unbedingt auch SchuKo Dosen erlauben, damit man nix umbauen muss.
Aber dann steht man eben vor solchen Altbauten und muss das ganze so regulieren, dass es überall funtkioniert.
Also abseits davon, dass es ja nicht wirklch ernst gemeint war, wo wäre da das Problem? Ein RCD kostet ~45€, wenn mans günstig haben will und nur einen einzigen vor alles setzt.
Und der erforderliche Elektriker kostet nichts oder installiert das für lau?
Ein Laie darf an der Elektroinstallation nichts verändern. Änderungen in der Elektro-Unterverteilung sind für Laien tabu.
Und genau deshalb die ganzen eingeschränkenden Vorgaben. Beschränkung der Einspeiseleistung, weil wenn man einen separat abgesicherten Stromkreis für das BKW hätte dann wäre auch eine Einspeiseleistung von 2 kW möglich, mit CEE-Steckdose auch 3,7 kW (pro Phase).
Das ist doch gar nicht das Thema. Was sich der Gesetzgeber da gedacht hat, musst du ihn fragen. Aber ich tippe einfach mal darauf, dass die Kontrolle entsprechender Kenntnisse so sichergestellt werden soll.
Im aktuellen ct Uplink geht es u.a um Balkonkraftwerke. Dort sagt ein Redakteur, dass der VDE ein Lobbyisten Verein sei und die den Schuko Stecker verhindern wollen, da ein Verbandsmitglied einen eigenen proprietären Stecker verkaufen möchte.
Ich kenne mich null aus damit, aber es hört sich schlüssig an.
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Naja, wies aufm Land halt läuft. Selbst installieren, nen Bekannten der Elektro Meister ist anrufen, der kommt vorbei, schaut sich an was du gemacht hast und unterschreibt einem das Protokoll, bei Bedarf auch mit Rechnung fürs Protokoll^^
Realistischerweise wird das aber auch nicht gemacht, die wenigstens werden selbst für ihre vom Elektriker installierten Dosen ein Messprotokoll besitzen, was sie im Fall der Fälle vorlegen müssten.
Ergänzung ()
WinnieW2 schrieb:
Und genau deshalb die ganzen eingeschränkenden Vorgaben. Beschränkung der Einspeiseleistung, weil wenn man einen separat abgesicherten Stromkreis für das BKW hätte dann wäre auch eine Einspeiseleistung von 2 kW möglich, mit CEE-Steckdose auch 3,7 kW (pro Phase).
Naja, wies aufm Land halt läuft. Selbst installieren, nen Bekannten der Elektro Meister ist anrufen, der kommt vorbei, schaut sich an was du gemacht hast und unterschreibt einem das Protokoll, bei Bedarf auch mit Rechnung fürs Protokoll^^
Ok, in wie vielen Fällen läuft das so. Ich bezweifle ernsthaft dass ein Elektromeister eine Unterschrift für eine Installation leistet die jemand durchgeführt hat der von Elektrotechnik zu wenig Ahnung hat,
weil der Elektromeister haftet juristisch mit seiner Unterschrift für Folgeschäden (Sach / Personen) fehlerhafter Installationen.
Taxxor schrieb:
Realistischerweise wird das aber auch nicht gemacht, die wenigstens werden selbst für ihre vom Elektriker installierten Dosen ein Messprotokoll besitzen, was sie im Fall der Fälle vorlegen müssten.
Die Norm gilt für BKW welche durch Laien in Betrieb genommen werden können.
Sobald an der Elektroinstallation etwas geändert wird für den Anschluss einer PV-Anlage ist das nicht mehr zwangsläufig der Fall.
Deshalb muss in Deutschland ein Elektromeister PV-Anlagen von über 800 Watt Einspeiseleistung ans Netz anschließen, bzw. zumindest eine Unterschrift dafür leisten.
Ergänzung ()
Moep89 schrieb:
Das ist doch gar nicht das Thema. Was sich der Gesetzgeber da gedacht hat, musst du ihn fragen. Aber ich tippe einfach mal darauf, dass die Kontrolle entsprechender Kenntnisse so sichergestellt werden soll.
Es geht hier nicht rein um technische Aspekte. Dinge von denen ein Laie keine Ahnung hat, wie z.B. Messung des Isolationswiderstandes bei einer Elektroinstallation im Netzanschlussbereich oder Messung der Schleifenimpedanz. Der Laie hat dafür gar nicht die erforderlichen Messgeräte.
Juristisch geht es hier um die Frage. Wer haftet bei Sach- oder Personenschäden verursacht durch fehlerhafte Elektroinstallationen?
Die Versicherung möchte immer einen "Schuldigen" mit Namen haben.
Nein, der Wechselrichter gibt erst dann Spannung frei, wenn er in der Steckdose steckt.
Vorher unter keinen Umständen. Dafür muss er eben Netzspannung gemessen haben, um die Erkenntnis zu erlangen.
Der Fachmann in aller Regel auch nicht.
Gerade erst wieder im VDE Lehrgang gelernt, ca 10% aller von Fachkräften installierten Elektroinstallationen in Deutschland werden ordnungsgemäß geprüft und protokolliert.
Bei den anderen 90% gibt’s entweder gar nichts oder ein Zettel wo nicht viel mehr als „Installation i.O.“ drauf steht.
Hauptgründe der Betriebe sind Zeitmangel und Mangel an Messgeräten weil zu teuer
Und das ist das große Problem. Für wirkliche Laien braucht es diese Richtlinien nicht, denn die kennen sie nicht und haben auch gar keinen Zugang dazu. Entweder ich will etwas wirklich für Laien freigeben, dann muss alles relevante im einsehbaren Gesetz stehen, oder ich will es eben professionell und fachlich in Fachnormen tun.
Aktuell existiert nun beides und widerspricht sich auch noch. Das ist der absolut blödeste Fall den man haben kann.
Taxxor schrieb:
Und wenn dieser Laie nun eine Steckdose hat an die er das BKW anschließen kann und wo nichts anderes außer dieser Dose dran ist?
Dann wäre das super. Ich denke das Problem liegt einfach in der Sicherstellung dieses Fakts. Welche Stromkreise was genau beinhalten und welche Querschnitte verbaut sind oder ähnliches, das wissen die wenigsten Laien. Noch dazu als Mieter.
Dafür hätte man noch weitergehende Vorschriften gebraucht. Zum Beispiel wenn das durch entsprechende Pläne und Dokumentationen zweifelsfrei feststellbar ist, oder eine Fachkraft da prüft und bescheinigt und somit trotzdem die vereinfachte Anmeldung und Inbetriebnahme möglich ist.
Ich wüsste nicht wann es jemals nicht notwendig gewesen wäre.
Wiederholungsprüpfung alle 4 Jahre ist nur im gewerblichen Bereich vorgeschrieben, aber die Erstprüfung war eigentlich immer Pflicht.
Ergänzung ()
Michale schrieb:
Der Laie checkt doch gar nicht, ob noch was anderes an dieser Dose mit dran hängt.
Der Laie sollte idR auch mindestens eine Übersicht in der Tür seines Sicherungskasten hängen haben, auf der steht welche Sicherung wofür ist.
Wenn da steht „F14 - Außensteckdose Balkon“ dann weiß er Bescheid.
Im optimalfall hat er auch noch ein Protokoll von demjenigen der alles installiert hat, wo dann noch mal explizit jede einzelne Dose auftauchen sollte
Nun ja, es gibt nun eine klare Grenze zwischen PV-Anlagen welche durch Laien in Betrieb genommen werden darf und welche die durch Profis in Betrieb genommen werden muss.
Kann man persönlich als unpassend und nicht geeignet ansehen, aber was will'ste daran ändern?
Meine Nachbarin über mir ist 70 Jahre alt.
Die will sich ein Balkonkraftwerk kaufen.
Glaubst du, die macht sich Gedanken darüber, welche Steckdose geeignet ist?
Wenn die sich das im Baumarkt kauft, dann sucht die sich die nächste Steckdose und steckt das ein.
Den Sicherungskasten macht die dafür vermutlich nicht mal auf.
Der Fachmann in aller Regel auch nicht.
Gerade erst wieder im VDE Lehrgang gelernt, ca 10% aller von Fachkräften installierten Elektroinstallationen in Deutschland werden ordnungsgemäß geprüft und protokolliert.
Bei den anderen 90% gibt’s entweder gar nichts oder ein Zettel wo nicht viel mehr als „Installation i.O.“ drauf steht.
Hauptgründe der Betriebe sind Zeitmangel und Mangel an Messgeräten weil zu teuer
Und deshalb gehört das auch in die Anleitung der BKWs die mehr als 960W Panels haben und nicht nur in eine Norm die der Laie nicht einsehen kann.
Wenn deine Nachbarin sich daraufhin nicht sicher ist dann muss sie eben die „kleine“ Variante kaufen oder es überprüfen lassen.