News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Dr. MaRV schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Unwissentlich einen Schaden durch fehlendes Wissen der E-Technik anzurichten, schützt dich also nicht davor, ins Gefängnis zu gehen, wenn andere Personen zu Schaden kommen und/oder die Kosten durch den entstandenen Schaden selbst zu tragen.

Strafzettel musst du schließlich auch bezahlen, wenn du unwissentlich zu schnell fährst, oder Schild für die Parkuhr übersiehst.
Für zu schnelles Fahren bist du wohl selbst verantwortlich der Vergleich ist nicht richtig. Für die Sicherheit von Elektrogeräten ist der Handel verantortlich. Deswegen ist der Laie nie schuld wenn er gängige Geräte sachgerecht verwendet, wie zB einen Schukostecker. Was gibt es da falsch zu machen?

Also wenn ein Händler ein Gerät auf den Markt bringt was gegen Sicherheitsregeln wie der VDE verstößt ,und jemand die verwendet, dann kann man den Händler drankriegen wenn was passiert.
Du argumentierst das der Nutzer ins Gefängnis kommt, aber das merkst du ist lächerlich.
 
Mr.Courious schrieb:
In Deutschland muss immer alles genormt werden, manchmal echt nervig, aber im Grunde auch gut für den Verbraucher, denn sonst gäbe es deutlich gefährlichere Elektrogeräte, denn warum sollte sonst irgendein Fernost-Hersteller auf Personenschutz achten?
Zahlreiche Normen sind schon sinnvoll, wie Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Umwelt,..usw.
wenn Hinz und Kunz machen könnten...gäbe es paar Beulen oder Tote mehr im Tagesgeschäft,

Auf de randeren Seite gibt es wieder zu viel Auflagen, Normen usw. speziell im Baubereich.
Bau mal selber ein Haus, vom Fundament, bis zum Dach. Vor über 25 Jahren gab es noch
knapp 5.000 Bauvorschriften...heute sind es > 20.000, welche eingehalten sollten/müssen.
Wer mit kfw bauen muss...baut eh immer teuerer. Mit EK+Eigenleistung spart man sich paar
Mäuse, oft 6-stellig

Ein Haus kannst du selber hinstellen, aber kaum ein Architekt macht Dir einen Stempel
drauf, wg. Haftung. Auch wenn du Materiallisten, Statik, Heizungs-, Elektropläne, KnowHow,
selbst mit bringst, kommt noch ein Bau-Sherriff daher und mäkelt herum,
wie auch ab einer bestimmten Höhe die Aufständerung für die PV-Module ein Fall
für das Bauamt wird ( genehmigungs-, anmeldepflichtig )
Im Ausland bedarf es auch Statik, Ringanker, Elektroplan, aber zu weit aus leichteren
Konditionen. Lasse 140m2-Bungalow hinstellen zum Preis, wo man in D nicht mal mehr
eine Fertiggarage erhält, tayphoon-tauglich



Mr.Courious schrieb:
Verteilerdose, Zugentlastung und gut ist... hält auf Dauer auch länger bei Wettereinflüssen ;-)
hat man auch so verklemmt. IP xx Kiste hin und mit anständigen Bockklemmen oder
Wagos ´verklemmen - oder halt Wieland-Stecker-Steckdosen verwenden.
Der Klemmkasten wäre spritzwassergeschützt, wobei man den WR wohl eher im
Innenbereich montiert hatte ( Sonneneinstrahlung prall auf die Elektronik ? na ja )
 
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Askat86 schrieb:
Warum wird vom VDE die Modulleistung begrenzt? Ist das nicht vollkommen irrelevant, weil der Wechselrichter die ins Haus eingespeiste Leistung bestimmt?
Hast du den Artikel vollständig gelsen? Eher nicht, die Antwort steht dort.

tstorm schrieb:
Schukostecker und -dosen sind nicht auf Dauerlast ausgelegt sollte man bedenken
Abstruse Behauptung. Kannst du das belegen?
Für 16A gibt es extra CEE-Dosen, das heißt aber nicht, dass Schuko keine unspezifizierte "Dauerlast" kann.

Zum Fön: Die meisten 0815 Ladeziegel, die BEV/PHEV idR. beiliegen laufen übrigens problemfrei auf 10 A / ~2,3/2,4 kW - über etliche Stunden.
 
Habe schon vor zwei Jahren eine Balkonsolaranlage angedacht und extra ein Kabel, normale 1,5mm², verlegt. Hängt im Sicherungskasten an einer eigenen Sicherung, sonst würde keine Steckdose oder sonstwas dazu kommen. Den Wechselrichter würde ich gleich mit Wagoklemmen anschließen. Rein technisch dürften also ca. 2000 Watt (und mehr) Dauerlast kein Problem sein.
Schade, dass die Sache so ausgebremst wird.
 
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sergejM schrieb:
Allein ein 25%er Mehr-Einkauf aus dem Netz, generiert wieder extra Moos für die leeren Kassen.
Also wir reden bei BKW von einigen Dutzend Megawatt, während alle privaten Haushalte im Terrawattstunden-Bereich Strom beziehen. Wo ist da bitte der Gewinn für die Konzerne, wenn irgendwo eine kWh mehr oder weniger eingespeist wird?
 
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cele schrieb:
Habe schon vor zwei Jahren eine Balkonsolaranlage angedacht und extra ein Kabel, normale 1,5mm², verlegt. Hängt im Sicherungskasten an einer eigenen Sicherung, sonst würde keine Steckdose oder sonstwas dazu kommen. Den Wechselrichter würde ich gleich mit Wagoklemmen anschließen. Rein technisch dürften also ca. 2000 Watt (und mehr) Dauerlast kein Problem sein.
Schade, dass die Sache so ausgebremst wird.
Wird es nicht: Wenn du sie so anbindest und eigens absicherst, kannst du deultich höher gehen - musst sie dann aber als reguläre PV-Anlage anmelden.
Die BKW-Richtlinie ist explizit für "Steckersolar" - nicht für Festverdrahtungen.
Ergänzung ()

sergejM schrieb:
Was ineressiert es den Netzbetreiber, wenn ich eine 100 kWh-Batterieanlage im Keller
lade ( für server, mining, Heizstab ), welche mit einer 12 kWp Anlage auf meinem eigenem Grunstück
funktioniert, um dann mit einem
regelkonformem WR 800 W max. perma einspeisen zu können - das der Gesetzgeber auch
offiziell frei gibt ? ( in anderen Ländern kein Problem - wohl aber in D. Hat halt ein Geschmäckle )

Logik?
Und warum genau soll das nicht gehen? Es muss halt (vermutlich) von einem Fachmann abgenommen und angemeldet werden, weil es nicht unter die klassischen BKW fällt. Ist das jetzt so ein Problem für dich?
Dann möglicherweise auch für das Netz, an das du willst.
 
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zakuma schrieb:
Das dürftest du so oder so nicht an Gebäuden, da die Module größer 2m² sind.
Danke für die INFO.
Würde es eh nicht an einem Balkon, sondern auf dem Dach von einem Eingangsportal montieren ...
 
Hatte vor zwei Wochen eine Diskussion mit einem französischen Freund zu Steckersolar Geräten. Gibts dort im Süden noch wenige, wohl auch weil der Strom erheblich billiger ist. Allerdings sind die einzigen Regeln die in Frankreich für Steckersolar Geräte (Panneaux solaires Plug and Play) gelten:

  • Sind sie in einer Höhe von mehr als 1.8m angebracht muss auf dem Rathaus eine Genehmigung eingeholt werden (Optik)
  • Maximale genehmigungsfreie installierte Leistung (Wechselrichter) 3000W
z.B hier nachzulesen

Mir wäre jetzt nicht bekannt das in Frankreich regelmäßig Häuser abbrennen. In so fern halte ich das in D schon für überreguliert.
 
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@Blutschlumpf das habe ich schon verstanden. Beantwortet aber meine Frage nicht. Ich sehe keinen Vorteil gegenüber der Verwendung eines "2-Kanal" 800W WR in Kombination mit vier Panels.
 
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Ned Flanders schrieb:
Mir wäre jetzt nicht bekannt das in Frankreich regelmäßig Häuser abbrennen. In so fern halte ich das in D schon für überreguliert.
Kennst du überhaupt eine Brandstatistik? Ich fände eine Regelung wie in Frankreich auch schöner und einfacher - aus ganz vielen anderen Gründen heraus. Es gibt aber auch einfach keinen Zusammenhang zwischen den Daten, die du da nennst.
 
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Oh nein. Ich habe 3 Solar Balkonkraftwerke. Mit zusammen 2,5kw........seit 2 Jahren ohne Probleme am Laufen. Was soll ich jetzt nur tun
 
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Boimler schrieb:
Wo ist da bitte der Gewinn für die Konzerne, wenn irgendwo eine kWh mehr oder weniger eingespeist wird?
Die Privathaushalte verbraten
rund 30 % vom Gesamtstromverbrauch ( von 10,8 Petajoule gesamt - 30 %; in 2023 sogar 7,9 % weniger
wie im Vorjahr.

Wenn es immer mehr intelligente Stromspeichersystem + Regelungen gibt und die
bei Modulpreisen von 60 €+- , die Kleinstanlagen auf 10 kWp erweitert werden,
um die 80 kWh Akkus im Keller laden zu können, dann
werden den Konzernen die Umsätze genommen

- wie auch den Banken, welche dann die überteuerten OEM-Anlagen dann finanzieren
und die jeweiligen Zinsen kassieren.

Von der Logik her nicht nachvollziehbar - vermutlich wird geldbeutelmässig entschieden ( es ging um die 2 kWp Reduktion, bezogen auf Gesamt-Modulleistungs )

Wenn du von den 4.000 kWh Jahresverbrauch > 2.000 kWh selber genieren kannst,
verbleibt den Konzernen, wie auch den Netzbetreibern, Steuereintreibern,
weniger Moos im Geldbeutel

So wird mit der 2 kWp-Regelung den Hochpreiskunden der Riegel davor geschoben,
und die Industrie kauft weiter zu Spezial-Tarif-Preisen ein
 
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Hallo in die Runde,

Ich bin Elektroinstallateur seit mittlerweile 20Jahren. Ich habe seit ca. 10 Jahren den Meistertitel im Elektrohandwerk.
Ich habe lange darüber nachgedacht hier etwas zu posten. Teilweise steht hier in einigen Beiträgen echt viel Mist auf den ich jetzt nicht eingehen möchte.

Aber zu aller erst, die 800VA sind zwar von der Bundesregierung freigegeben, allerdings gibt es noch keine offizielle Regelung wie das technisch auszuführen ist. Soll heißen, wenn es durch ein 800VA Balkonkraftwerk zu einem Schadensfall kommt, und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wird der Richter einen Gutachter bestellen und dieser wird nach den anerkannten Regeln der Technik bewerten ob hier eine grob fahrlässige Handlung vorliegt. Die VDE ist NICHT die anerkannte Regel der Technik, aber es wird von Seiten der Gerichte „vermutet“ das sie es ist. Stand jetzt sind es noch immer 600VA.
Das Gerichtsurteil könnte aktuell für den Inbetriebnehmer einer 800VA Balkonanlage nicht gut ausgehen.

Die 960W max. Modulleistung resultieren aus der max. ermittelten Dauer die der Wechselrichter unter Volllast einspeist.

Der VDE hat viele nützliche Regelungen, aber diesen überregulierten Quatsch mit den Balkonkraftwerken halte ich für absolut den falschen Weg.

Es gibt Hausinstallationen in Deutschland die sind älter als 50Jahre. Wartung von Hausinstallationen im privaten Bereich ist auch nur ein Mythos. Vielen Einfamilienhaus Besitzern ist überhaupt nicht klar, dass eine elektrische Anlage regelmäßig geprüft werden muss. Allein die Fehlerstromschutzschalter (Fi oder RCD) müssen alle 6Monate über die Prüftaste ausgelöst werden. Das macht kein Mensch!

Und anstatt endlich mal in einer Norm eine Art Modernisierungspflicht einzuführen, reguliert man lieber Kleinsolaranlagen soweit runter, dass man hofft, das keine Schäden auftreten.

Wie gesagt für mich absolut nicht nachvollziehbar.

Ich hatte letztens eine Anfrage von einem Kunden die Hausinstallation seines gekauft Altbaus Baujahr 67 anzuschauen. Ohne Quatsch, er hat mir gesagt er wolle nur 5-6 neue Steckdosen dazu haben.
Ich habe dann einen E-Check auf meine Kosten gemacht, weil er nicht einsehen wollte, dass eine Kompletterneuerung notwendig ist.
Nach der Prüfung konnte festgestellt werden, dass 2/3 der Stromkreise zu hohe Übergangswiderstände haben und ein Auslösen des Sicherung im Fehlerfall nicht gewährleistet ist.

Die häufigste Ursache von Bränden sind Fehler in der elektrischen Anlage!(keine Wartung! Keine Modernisierung)

Ich möchte hier nicht auf einzelne Posts eingehen, aber vielleicht sollten einige doch mal darüber nachdenken was sie hier schreiben.

Ich bin der Meinung, dass das Thema Balkonkraftwerke in Zukunft noch einige Probleme mitsich bringen wird. Momentan ist die schiere Menge an Balkonkraftwerken nicht überschaubar! Jeder denkt nur an seine 600-800VA Anlage.

Denkt mal darüber nach, jeder in einer Straße mit 50 Häusern/Haushalten hat ein Balkonkraftwerk an eine Steckdose gesteckt die zufällig alle auf der Phase L1 hängen. Jedes Haus/Haushalt hat einen Standby-Verbrauch von 300W. Die anderen 300-500W gehen ins Versorgungsnetz. 300-500W x 50 Haushalte = 15.000-25.000W auf der einen Phase die ins Netz geschoben werden.
Was im Privathaus gilt mit der Reservefähigkeit von Sicherungen gilt auch im Versorgungsnetz. Bei einem Störfall kann ggf. das Vorgeschaltete Schutzorgan nicht auslösen!

Ich bin über unsere Versorgungssicherheit stark besorgt.

Ich will die Balkonkraftwerke nicht verteufeln oder schlecht reden(habe selber eines), aber die Inbetriebnahme in Laienhände zu geben finde ich ist der falsche Weg!

So genug aufgeregt und Öl ins Feuer gegossen.

Euch allen einen schönen Samstag Abend.
 
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Tux schrieb:
Was soll ich jetzt nur tun

Wenn sie an 3 Zählern hängen, ist doch alles gut.

Wenn nicht - hoffen, dass dein Nachbar nie sauer auf dich ist oder ein gelangweilter Beamter Satellitenbilder mit dem Register abgleicht.
 
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Es geht nicht um die Nenn-Belastbarkeit von Steckdosen, Steckern usw. sondern um die Dauer-Belastbarkeit.
Und die tritt bei BKW mit 6-10 Stunden Sonne im Sommer auch auf. Auch wenn 800VA nicht viel sind. Schlechter Kontakt ist eine sehr häufige Brandursache.

Aber viel schlimmer ist das der Leitungsschutz unter gewissen umständen nicht mehr gegeben ist. Und das macht im Altbau richtig Probleme. Erst recht wenn da noch "L" Leitungsschutzschalter verbaut sind deren Auslösecharakteristik bei 3,5-5 liegt ("B" ist 3-5). Durch das alter vermutlich noch höher.

Ich habe mal mit Paint versucht :) zu zeichnen wo das Problem liegt, wenn das BKW eben nicht auf einem eigenständigem Stromkreis liegt.
Stellt euch das vor mit wenigen bzw. nur 1 Sicherung für die ganze Wohnung wie es teilweise im Altbau ist.
 

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Ähnliche Diskussionen kann man bei E-Autos finden. Hab mich erst vor 2 Wochen damit beschäftigt als ich mein neues bekommen habe. Ich finde die Begrenzung als Sicherheitsmaßnahme sinnvoll, da gerade bei älteren Steckdosen im Außenbereich die Kontakte nicht mehr die besten sind. Bin da auf schöne Bilder von verschmorten Steckdosen gestoßen.
Ich lade mein Auto ohne Wallbox an der Steckdose und das Ladegerät reduziert die Leistung relativ schnell von anfangs 1200W auf 900W runter. Da scheint der Hersteller wohl ähnliche Gedanken gehabt zu haben.

Wobei ich es lustig finde, dass z.B. mein Energieanbieter mit den 2,3 KW (10A) Dauerlast, für die Schukos eigentlich ausgelegt sind, kein Problem zu haben scheint:
EnBw23.png

Theoretisch kein Problem, aber praktisch...
 
@Shypo Alle LS Schalter von B16 auf B13 Wechseln, Problem gelöst ;)
Oder die gesamte Verkabelung auf 2,5mm² wechseln, aber das ist teurer^^
Ergänzung ()

michi.o schrieb:
Theoretisch kein Problem, aber praktisch...
Spätestens bei den Anleitungen, die beim E-Auto bzw dessen Schuko-Ladekabel dabei sind, sollte dann aber drin stehen, dass man genau das nicht tun sollte
 
Taxxor schrieb:
@Shypo Alle LS Schalter von B16 auf B13 Wechseln, Problem gelöst ;)
Oder die gesamte Verkabelung auf 2,5mm² wechseln, aber das ist teurer^^
Und das machte der so oft hier genannte "Wurstfachverkäufer"

Nur mal so wenn man als Elektriker bzw. Fachkraft die Verteilung aufschraubt steht man schon halb im Knast :).
Mit dem tausch der LS-Schalter wird der RCD dann Pflicht und alle Messprotokolle :).
 
Triple5soul schrieb:
Denkt mal darüber nach, jeder in einer Straße mit 50 Häusern/Haushalten hat ein Balkonkraftwerk an eine Steckdose gesteckt die zufällig alle auf der Phase L1 hängen. Jedes Haus/Haushalt hat einen Standby-Verbrauch von 300W. Die anderen 300-500W gehen ins Versorgungsnetz. 300-500W x 50 Haushalte = 15.000-25.000W auf der einen Phase die ins Netz geschoben werden.
Was im Privathaus gilt mit der Reservefähigkeit von Sicherungen gilt auch im Versorgungsnetz. Bei einem Störfall kann ggf. das Vorgeschaltete Schutzorgan nicht auslösen!

Ich bin über unsere Versorgungssicherheit stark besorgt.

Nun male den Teufel nicht an die Wand. Dafür gibt es ja das Netzmanagement und im besten Fall haben die meisten ein SmartMeter mit einer Einspeisebegrenzung.
 
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