Für zu schnelles Fahren bist du wohl selbst verantwortlich der Vergleich ist nicht richtig. Für die Sicherheit von Elektrogeräten ist der Handel verantortlich. Deswegen ist der Laie nie schuld wenn er gängige Geräte sachgerecht verwendet, wie zB einen Schukostecker. Was gibt es da falsch zu machen?Dr. MaRV schrieb:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Unwissentlich einen Schaden durch fehlendes Wissen der E-Technik anzurichten, schützt dich also nicht davor, ins Gefängnis zu gehen, wenn andere Personen zu Schaden kommen und/oder die Kosten durch den entstandenen Schaden selbst zu tragen.
Strafzettel musst du schließlich auch bezahlen, wenn du unwissentlich zu schnell fährst, oder Schild für die Parkuhr übersiehst.
Also wenn ein Händler ein Gerät auf den Markt bringt was gegen Sicherheitsregeln wie der VDE verstößt ,und jemand die verwendet, dann kann man den Händler drankriegen wenn was passiert.
Du argumentierst das der Nutzer ins Gefängnis kommt, aber das merkst du ist lächerlich.