News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Ich hatte einst extra bei meiner Gebäudeversicherung (Huk24) nachgefragt und sowohl mein Balkonkraftwerk als auch die Außeneinheit der WP sind darüber versichert.
 
Nun ja, man muss was dies betrifft zwischen Mietwohnung und Gebäudeeigentum unterscheiden. Mieter können BKW jedenfalls nur als Hausrat versichern; denn BKW sind praktisch nie über die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers mitversichert wenn die Wohnungen (im Gebäude) vermietet werden.
 
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ghecko schrieb:
Wäre das BKW allein auf dem Strompfad, wären sogar 3000W 2300W Dauerleistung völlig unproblematisch.
Und von 10-14 Uhr (960Wp) ist das kein Problem, von 8-16 Uhr (2000Wp) aber schon?

Das Problem: da sitzt die Lobby wieder mit am Tisch, wie auch bei den Schuko/Wieland-Steckern
Denn das alles ist scheinbar (und) wieder nur in DE ein Problem (wie schon mit der 600W vs 800W Diskussion).
 
mscn schrieb:
Und von 10-14 Uhr (960Wp) ist das kein Problem, von 8-16 Uhr (2000Wp) aber schon?
Wenn die 960Wp nicht allein auf dem Strompfad liegen, die 2000Wp hingegen schon, könnte man das Argument machen.
Nochmals, das ist ein Grenzfall, für den alles mögliche übereinander liegen muss das er Eintritt. Aber um diesen wird diese Gesetz konstruiert.
 
ghecko schrieb:
Wenn die 960Wp nicht allein auf dem Strompfad liegen, die 2000Wp hingegen schon, könnte man das Argument machen.
Das ist aber nicht der Fall, denn immer gelten die 800Wpmax des Wechselrichters.
 
@mscn Ist mir klar, zumal es bei den Panels Peakleistung ist, der Wechselrichter hat einfach nur 800W. Und je mehr Leistung er hat, desto schärfer ist das Problem in diesem Grenzfall. Je höher die Peakleistung der Panels, desto länger liegt die Maximalleistung des WR an, desto höher ist die Gefahr in diesem Grenzfall.
 
ghecko schrieb:
desto länger liegt die Maximalleistung des WR an, desto höher ist die Gefahr in diesem Grenzfall.
Nochmal meine Frage: warum ist das von 10-14 Uhr kein Problem, von 8-16 Uhr aber schon?
Verglüht die Leitung, weil sie 4h länger dieser Last ausgesetzt ist, während sie für die übrige Zeit aber ausreichend wäre?

Genau dieser BS bringt die Leute dazu, einfach anzubauen und es nicht anzumelden (nicht umsonst sind "Balkonkraftwerke" mit mehr als 800Wpmax gut verfügbar, wer ist denn sonst die Zielgruppe?).
 
WinnieW2 schrieb:
Nun ja, man muss was dies betrifft zwischen Mietwohnung und Gebäudeeigentum unterscheiden. Mieter können BKW jedenfalls nur als Hausrat versichern;
Können sie nicht. Als Hausrat zählen nur bewegliche Sachen. Gebäudeteile werden Mietern im Versicherungsfall schlicht gar nicht ersetzt.
 
Mache einmal eine Fortbildung!
Es gibt genügend Versicherungen, die das Mietern mittlerweile anbieten.
Allianz, Axa, Huk usw.
 
mscn schrieb:
Nochmal meine Frage: warum ist das von 10-14 Uhr kein Problem, von 8-16 Uhr aber schon?
DIN VDE 0298-4
https://www.vde-verlag.de/buecher/leseprobe/9783800746910_PROBE_01.pdf
mscn schrieb:
Verglüht die Leitung, weil sie 4h länger dieser Last ausgesetzt ist, während sie für die übrige Zeit aber ausreichend wäre?
Brandförderung ist ein Szenario, und da macht die Doppelte Überlastungsdauer natürlich einen Unterschied.
Mich muss du deswegen nicht anpampen, ich hab das Gesetz nicht verabschiedet. Ich erkläre nur was in den Köpfen der VDE-ler vorgeht, wenn sie solche Normen machen, da hier einige halt von Willkür sprechen.
Ich bin auch nicht zufrieden mit dem Zustand, aber ich schreie mir hier nicht meine Wut vom Hals.
 
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ghecko schrieb:
Mich muss du deswegen nicht anpampen
Das ist gar nicht meine Absicht, ich wollte damit nur meinen Anmut zur (international bekannten) deutschen Regulierungswut und die damit einhergehende Innovationsbremserei zum Ausdruck bringen.

Deswegen geht hier im Land ja nichts mehr vorwärts, das war mein Punkt.
Du kannst dafür natürlich nichts. 😅

Die VDE Normen können sie sich sonstwohin stellen (also die Bücher, 😋), einerseits wird der Standort Deutschland aufgrund einer fragwürdigen Klimapolitik an die Wand gefahren (lies: äußere Faktoren sind Schuld) und andererseits gängelt man die paar, DIE IHR GELD DAFÜR AUSGEBEN WOLLEN dann mit fragwürdigen Verordnungen (oder erstickt sie zumindest damit).

Wieso funktioniert das im europäischen Ausland und nur in DE wieder nicht? Warum waren die (EU-weiten) 800Wpmax, außer in DE, nirgends sonst ein Problem? Alleine die Diskussion darum geht ja schon Jahre.

Ebenso die Diskussion um den Schukostecker, wie hier im Thema.
Nur in DE ein Problem. Warum?
Ergänzung ()

ghecko schrieb:
aber ich schreie mir hier nicht meine Wut vom Hals.
Das sollten viel mehr tatsächlich tun, statt einfach damit zu leben.
Man muss deswegen nicht randalierend durch die Straßen ziehen aber auch nicht jeden Bockmist, den sich jemand erdenkt, einfach mittragen. Es gibt Menschen, die nur davon leben, sich diesen Quatsch auszudenken.

Mit der entsprechenden Motiviation, das auszudünnen.
 
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wechseler schrieb:
Als Hausrat zählen nur bewegliche Sachen. Gebäudeteile werden Mietern im Versicherungsfall schlicht gar nicht ersetzt.
Es gibt (in Deutschland) eine jur. Entscheidung des BGH nach der Balkonkraftwerke als bewegliche Sache anzusehen sind, auch wenn diese irgendwo am Gebäude befestigt montiert wurden.
 
Und was hat dein Urteil mit der Haftung von Hausratversicherungen zu tun? Genau: nichts.

Laienjuristerei.
 
WinnieW2 schrieb:
Naja, wenn sich der Netzbetreiber rückwärts laufende Stromzähler finanziell erlauben kann, schliesslich macht dieser durch solche finanz. Verluste.
Wer mehr Verluste einfährt, der Netzbetreiber oder der Stromlieferant, kann ich ad hoc nicht sagen.
WinnieW2 schrieb:
Das stimmt nicht. Stromzähler über die Geld abgerechnet wird fallen in Deutschland unters Eichrecht bzw. Eichgesetz. Die gelben Aufkleber auf den Ferrariszählern sind Eichmarken.
In meiner Nürnberger Mietswohnung wurden die Erstzähler von 1978 (6 Zähler der Mietwohnungen plus der Zähler für den Hausstrom) nie ausgetauscht. Es ist noch der erste Aufkleber von 1978 drauf geklebt. Ich schaue heute mal, ob es zusätzliche gelber Aufkleber drauf gibt, kann mich aber nicht erinnern, die bisher dort gesehen zu haben.
WinnieW2 schrieb:
Der Messstellenbetreiber muss nur Zähler austauschen falls diese bekannte Probleme mit der Messgenauigkeit haben.
Dann sind die guten alten Siemens-Zähler vielleicht für die Ewigkeit gebaut und müssen praktisch nie ausgetauscht werden
WinnieW2 schrieb:
BKW sind nicht über die Gebäudeversicherung mitversichert, diese zählen zum Hausrat.
In meinem Chemnitzer Hauptwohnsitz (Eigenheim mit PV-Anlage) ist die PV-Anlage derzeit noch über Enpal versichert (Miet-Modell) und sobald ich die Anlage vollständig übernehme, muss ich die Gebäudeversicherung entsprechend anpassen und nicht die Hausratversicherung. So hat es mir zumindest meine Gebäudeversicherung (Allianz) kommuniziert. Hier geht es ja auch um Themen der Haftpflicht, die bei einer Hausratsversicherung ausgeschlossen sind.
 
So so, enpal vermietet also schon BKW (Balkonkraftwerke). ;)
 
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