News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

wechseler schrieb:
..., weil diese 800W-Anlagen nur einen Bruchteil von "großen" PV-Anlagen kosten. Steht hier auch im Thema.
Genau das ist der Entscheidungspunkt!
Im Angebot für Sparfüchse für aktuell 200-300 Euro inkl. allem außer der Befestigung und ruck zuck installiert.
Am besten noch nach allen 3 sinnvollen Himmelsrichtungen (O,S,W) ausgerichtet, um den Eigenverbrauch so lange wie möglich ohne Speicher zu ermöglichen. Wer mit Speicher baut/plant, dann halt mit mehr Südausrichtung.
So macht der schlaue Mann/die schlaue Frau das heute!
 
Arne schrieb:
Ich hab noch das Installationsprotokoll von meinem EFH von 1993. Bei der Sanierung waren jetzt zwei verschiedene Elektriker am Werk und keiner von denen hat groß irgendwas durchgemessen oder protokolliert. Dann wäre allerdings vielleicht auch aufgefallen, dass eine Zuleitung eines RCBO nicht festgeschraubt war. Ich hab mich dann über Knistergeräusche gewundert, als ich neue Sticker auf die Abdeckung geklebt hab und sich der RCBO leicht bewegt hat...1,5mm² wurde drin gelassen, nur die Neuinstallation für WP und WaMa/Trockner wurde neu mit 2,5mm² gezogen.
Ohne Zahlen zu kennen, würde ich mal behaupten, die Buden brennen nicht wegen 1,5mm²-Leitungen und schon gar nicht wegen Balkonkraftwerken, sondern wegen sowas:
Ja, die "Installations-Profis" machen leider auch nicht alles besser. Oftmals ist derjenige mit dem Meisterbrief gar nicht vor Ort und die eigentlichen Installationen dürfen Gesellen u. Azubis durchführen. Der Meister führt selber nur noch die Endabnahme durch.

Von daher: Da es sich um meine eigene Wohnung handelt arbeite ich wohl min. so sorgfältig und normgerecht wie die zuvor geschilderten Profis.
Und falls ich mal eine Unterschrift brauche, ich kenne einen Elektromeister der soviel Vertrauen in mich hat dass er mir min. die fachlichen Fähigkeiten seiner eigenen Gesellen zugesteht.
 
ThomasK_7 schrieb:
Genau das ist der Entscheidungspunkt!
Ja, für Eigentümer, nicht für Mieter!

WinnieW2 schrieb:
Der von dir geschilderte Fall interessiert mich nicht sonderlich.
Aber das ist wie die Dinger eben verwendet werden. Von Leuten, die keine teure PV möchten.

WinnieW2 schrieb:
Mieter montieren u. demontieren das BKW selbstständig. Und wer nicht weiß wo das BKW hin soll der sollte sich keines kaufen. Der Mieter nimmt das BKW beim Umzug mit oder überlässt es dem Nachmieter. Wo ist denn da das Problem?
Mieter montieren Satellitenschüsseln und Blumenkästen. Das kann man sehen, wenn man durch ein Wohngebiet mit Mietwohnungen geht. Balkon-PV sieht man nicht, das interessiert Mieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht. Mal abgesehen davon, dass eine PV-Anlage an einen Nachmieter verschenken die gesamte PV-Bilanz verhagelt.
 
wechseler schrieb:
Aber das ist wie die Dinger eben verwendet werden. Von Leuten, die keine teure PV möchten.
Nochmal zur Veranschaulichung:
Eigentümer haben die Wahl zwischen nichts, BKW oder großer PV-Anlage
Mieter haben nur die Wahl zwischen nichts oder BKW, denn eine große PV-Anlage dürfen diese nicht installieren.
Demnach gibt es für Mieter gar keine Wahl zwischen BKW und teurer PV-Anlage.

wechseler schrieb:
... Balkon-PV sieht man nicht, das interessiert Mieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht.
Offenbar hast du bislang zu wenige Gebäude mit Mietwohnungen gesehen.

wechseler schrieb:
Mal abgesehen davon, dass eine PV-Anlage an einen Nachmieter verschenken die gesamte PV-Bilanz verhagelt.
Verschenken habe ich mit keinem Wort erwähnt. Man kann BKW genauso wie Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände, welche man selber nicht mitnehmen möchte, dem Nachmieter gegen eine verhandelbare Entlohnung überlassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Baal Netbeck und ThomasK_7
WinnieW2 schrieb:
dem Nachmieter gegen eine verhandelbare Entlohnung überlassen
Und der kann Nein sagen.

Als Mieter interessiert mich eine verschwindend geringe Grundlast von 30-60 W rund um die Uhr und einen zeitweisen Bedarf von 2-4 kW. Das liefert eine PV-Lösung nicht.

Die Lösung, die diesen Anwendungsfall abdeckt (z. B. ein Benzingenerator), rechnet sich ab exakt dem Punkt, wo ich den Zähler komplett ausbauen lassen kann und keinen Strom mehr aus dem teuersten Stromnetz der Welt beziehe. Alles andere ist komplette Geldverschwendung.
 
wechseler schrieb:
Und der kann Nein sagen.
Und? Dann mitnehmen und auf irgendeiner Auktionsplattform deiner Wahl feil bieten wenn du das Teil selber nicht mehr nutzen möchtest.

wechseler schrieb:
Als Mieter interessiert mich eine verschwindend geringe Grundlast von 30-60 W rund um die Uhr...
Ähm. Besitzt du keinen Kühlschrank in der Wohnung? Ich bezweifle dass ein solcher mit 60 Watt auskommt.
Was ist mit einer Klimaanlage fürs Schlafzimmer im Sommer?
 
WinnieW2 schrieb:
Ähm. Besitzt du keinen Kühlschrank in der Wohnung? Ich bezweifle dass ein solcher mit 60 Watt auskommt.
Die Grundlast ist die durchschnittliche Dauerlast. Mein Kühlschrank ist ein Intervallverbraucher mit einem Durchschnittlast von 10 W. (100 W wenn er einschaltet und 0 W, wenn er abschaltet).

WinnieW2 schrieb:
Was ist mit einer Klimaanlage fürs Schlafzimmer im Sommer?
Dir ist aber schon klar, dass wir hier immer noch über eine Mietwohnung reden, oder?

Für Heizung und Klima sind auf der gesamten Welt die Vermieter zuständig. Das Objekt ist im Sommer hervorragend beschattet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: JMP $FCE2
WinnieW2 schrieb:
Besitzt du keinen Kühlschrank in der Wohnung? Ich bezweifle dass ein solcher mit 60 Watt auskommt.

Ich nicht. Ein Kühlschrank schaltet den Kompressor aus, solange die Temperatur im Sollbereich liegt.

Je besser er isoliert ist, und je seltener man die Tür öffnet, desto weniger verbraucht er im Mittel.
 
JMP $FCE2 schrieb:
Ich nicht. Ein Kühlschrank schaltet den Kompressor aus, solange die Temperatur im Sollbereich liegt.
Ein gut isolierter Kühlschrank kann ungeöffnet die Temperatur bis zu 24 Stunden ohne Kompressorbetrieb halten. Mit genügend Eis oben drin sind auch mehrere Tage bei 5 Grad Celsius drin (dann ist es ein sog. Eisschrank).
 
wechseler schrieb:
Die Grundlast ist die durchschnittliche Dauerlast. Mein Kühlschrank ist ein Intervallverbraucher mit einem Durchschnittlast von 10 W. (100 W wenn er einschaltet und 0 W, wenn er abschaltet).
Ok, das wollte ich wissen.

wechseler schrieb:
Dir ist aber schon klar, dass wir hier immer noch über eine Mietwohnung reden, oder?
Und? Der Stromverbrauch den die Klimaanlage verursacht muss der Mieter bezahlen, nicht der Vermieter. Und darum ging es mir.
Ob der Vermieter diese installiert hat oder der Mieter eine mobile Kleinklimaanlage nutzt ist nebensächlich.
Ergänzung ()

JMP $FCE2 schrieb:
Ich nicht. Ein Kühlschrank schaltet den Kompressor aus, solange die Temperatur im Sollbereich liegt.

Je besser er isoliert ist, und je seltener man die Tür öffnet, desto weniger verbraucht er im Mittel.
Danke, das ist mir schon klar. Was mir nicht klar war ist ob @wechseler diesen bei der Grundlast berücksichtigt hatte oder nicht. Das ist aber nun geklärt.
 
WinnieW2 schrieb:
Der Stromverbrauch den die Klimaanlage verursacht muss der Mieter bezahlen, nicht der Vermieter.
Ja, und zwar über die Miete bzw. Betriebskostenabrechnung. Und das ist auf der ganzen Welt so.

WinnieW2 schrieb:
der Mieter eine mobile Kleinklimaanlage nutzt
Die ist genauso eine Geldverschwendung wie eine Balkon-PV-Anlage.

Ich habe mal einen Sommer in einer schlecht klimatisierten Dachgeschosswohnung verbracht. Danach bin ich einfach umgezogen in ein Objekt mit einer sinnvolleren Bauphysik. Das ist der Vorteil des Mietvertrages: Man kann ihn jederzeit kündigen, wenn sich die Immobilie als Schrott herausstellt.

Du hast immer noch nicht verstanden, dass man als Mieter Vorteil hat, eine ganze Reihe von Dingen nicht zu tun zu müssen, die ein Eigentümer immer an der Backe hat.
 
wechseler schrieb:
Ja, und zwar über die Miete bzw. Betriebskostenabrechnung. Und das ist auf der ganzen Welt so.
Interessant, wie umfangreich keine Kenntnisse sind.

wechseler schrieb:
Du hast immer noch nicht verstanden, dass man als Mieter Vorteil hat, eine ganze Reihe von Dingen nicht zu tun zu müssen, die ein Eigentümer immer an der Backe hat.
Und umgekehrt genauso. Man muss sich als Eigentümer um andere Dinge nicht kümmern mit denen man sich als Mieter beschäftigen muss.

Aber ich habe verstanden, du brauchst kein BKW u. auch sonst nichts. Weshalb beteiligst du dich an einer Diskussion um BKW wenn dich das Thema gar nicht betrifft? Langeweile?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Arne
ghecko schrieb:
Es bedeutet, das durch den zusätzlichen Eintrag von 800W in einen bestehenden Strompfad, daran angeschlossene Geräte die Leitung dazwischen überlasten könnten, ohne das ein Leitungsschutzschalter diese Überbeanspruchung wahrnimmt und die Stromzufuhr trennt.
Anhang anzeigen 1554739
Das ist ein sehr seltenes Szenario, was aber auftreten kann. Darum dreht sich die Argumentation.
Sorry, was ist das denn für ein Schaubild? Ohne Balkonkraftwerk würde die Sicherung fliegen, weil du 20 A ziehst.
 
Jund schrieb:
Ohne Balkonkraftwerk würde die Sicherung fliegen, weil du 20 A ziehst.
Ja, darum gehts. Und je nachdem, wo das Balkonkraftwerk im Strompfad einspeist, gibt es zwischen dem BKW und den Verbrauchern Teile der Leitung, die überlastet sein können, ohne das ein LSS die Überlastung bemerkt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PrimeskyLP und Baal Netbeck
WinnieW2 schrieb:
Dann hast du einen Mindestjahresstrombedarf von über 7.000 kWh. Ist das realistisch in deinem Fall?
Ist sogar noch viel mehr im Jahr laut meinen Messwerten.

1734040047991.png

Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Ja, darum gehts. Und je nachdem, wo das Balkonkraftwerk im Strompfad einspeist, gibt es zwischen dem BKW und den Verbrauchern Teile der Leitung, die überlastet sein können, ohne das ein LSS die Überlastung bemerkt.
Das ist aber so unrealistisch in der echten Welt. Wenn du wirklich damit einen Kabelbrand veruhrsachen willst muss man es schon wirklich darauf anlegen, entweder Asbachuhralte/fehlerhafte Verkabellung oder du hast so viele Verbaucher gleichzeitig angeschlossen (Mikrowelle, Heißluftfritöse, etc...) + das BKW das du sebst ohne BKW auf dauer eine extreme Überlastung hättest.
 
Jund schrieb:
Das ist doch realitätsfremd
Volle Zustimmung, aber die VDE Norm könnte in einem theoretischen Extremfall verletzt werden....und wenn das dann über lange Zeit so passiert, könnte ein Teil der Leitung überhitzen.

Das ist wohl noch nie passiert...zumindest habe ich nix im Netz dazu gefunden.

Ich will die deutschen Normen nicht generell in Frage stellen... Das gibt schon oft Sicherheit... Aber in diesem Fall ist es lächerlich.
 
wechseler schrieb:
"Balkon-PV" wird mehrheitlich nicht von Mietern auf Balkons installiert, sondern von Eigentümern an allen möglichen Stellen im üblicherweise freistehenden Wohneigentum, weil diese 800W-Anlagen nur einen Bruchteil von "großen" PV-Anlagen kosten. Steht hier auch im Thema.
Ich kann deinen Kreuzzug gegen Balkonkraftwerke hier zwar null nachvollziehen, aber zumindest in dem Punkt hast du recht. Das konnte man in M-V ganz gut beim Förderprogramm nachvollziehen, wo der Topf aufgeteilt wurde auf Mieter und Eigentümer, ich glaube 60:40, und da waren die Mittel für Eigentümer nach wenigen Wochen weg, während Mieter heute noch nach fast zwei Jahren Förderungen bekommen. Allein hier in meinem Dorf gibt es, meins eingerechnet, mindestens acht Balkonkraftwerke an EFHs, und die werden tendenziell nicht gemietet sein.

WinnieW2 schrieb:
Ähm. Besitzt du keinen Kühlschrank in der Wohnung? Ich bezweifle dass ein solcher mit 60 Watt auskommt.
Mein alter (kleiner) Kühlschrank hat immer so 70W verbraucht, mein neuer dank modulierendem Kompressor nur zwischen 30 und 40W, es sei denn er taut gerade ab. Der Kompressor läuft länger als er aus ist, aber halt sehr schön leise und PV-kompatibel. Wenn er jetzt noch so schlau wäre, wenn möglich nur bei Sonnenschein zu laufen und nicht nachts...aber dafür muss man ja selbst bei mancher Heiz-Wärmepumpe ordentlich herumdoktern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben