News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Funkeclan schrieb:
So muss ein Stromkreis aber nicht aufgebaut sein.
Natürlich muss der Stromkreis nicht so aufgebaut sein.

Ist aber ein Gegenbeispiel zu deiner Aussage:
Funkeclan schrieb:
Und wenn das BKW 800Watt Liefert gehen halt nur 3000Watt über den Leitungsschutzschalter. Und erlöst nicht aus.
Aber an irgendeiner Stelle fließen die 3800Watt.

Bei mir wäre sogar Potential zu "Variante 2", denn bei mir steht das BKW im Keller und steckt in der ersten Steckdose, deren Leitung von da aus weiter zu den Deckenlampen und den Steckdosen in zwei weiteren Kellerräumen geht...kann man schön sehen, da alles Aufputz.

Nur was sollte ich alles im Keller anschließen, um auf 3800W Dauerlast zu kommen?
Die Lampen sind LEDs, da steht ein 3DDrucker, der keine Dauerlast ist...zwei PCs, die nichtmal zusammen auf 1000W kommen würden...die Fritzbox mit 10-12W...
Heizung und Waschmaschiene sind extra abgesichert und selbst wenn nicht, würden die keine nennenswerte Dauerlast hinzufügen.

Aber ja... VDE Normen könnten theoretisch verletzt werden.

Ich kann aber auch mehrere schrottige Steckerleisten aus China bestellen und wild ineinander stecken...und dann von da aus 3000W Weihnachtsbeleuchtung anschließen....dann löst keine Sicherung aus, aber die Steckerleiste fackelt ab.....halte ich für deutlich gefährlicher und realistischer, als dass das BKW zum Problem wird.

Daher möchte ich, dass der Gesetzgeber mich als Mieter in Ruhe lässt und froh ist, dass ich die Solarindustrie unterstütze.
VDE Normen kann er dann ja bei Großanlagen überprüfen..nicht bei lächerlichen 800W Einspeisung.
Da sollte es eine Klausel geben, die die Nutzung duldet...weil der Nutzen das Risiko bei weitem übersteigt.
 
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xeroftw schrieb:
Deswegen soll ja auch nur ein Fachmann den Herd anklemmen. Otto Normal kann eben nur Farbe auf Farbe. Wenn dann sw sw br gr rot oder sogar rot sw gr gr sw kommt oder eben nur 230V da sind auch einige Küchenbauer mit Quali überfordert.
Das Problem war nicht der Herdanschluss, sondern wie der 3-polige MCB in der Unterverteilung der Wohnung verdrahtet wurde. Solange die Zuleitung zur UV nur 1-phasig angeschlossen ist, müssen alle abgehenden Adern am 3-poligen MCB auf einen Pol geklemmt werden, damit keine Überlastung des Neutralleiters droht.
 
Baal Netbeck schrieb:
Ich kann aber auch mehrere schrottige Steckerleisten aus China bestellen und wild ineinander stecken

Klar kann man machen. Es steht aber auch auf jeder "vernünftigen" Steckerleiste fett drauf, dass man diese nicht kaskadieren darf!

Man könnte auch auf jedes BKW schreiben: "Nur in Endstromkreisen zu betreiben!" Dann wären 800W+ überhaupt gar kein Problem.

Der Unterschied ist leider nur, dass von 85 Millionen potentiellen BKW Nutzern vermutlich nur eine handvoll überhaupt versteht was ein Endstromkreis sein soll. Geschweige denn erkennen kann ob die Steckdose Teil eines Endstromkreises ist. (Ich bin hier nicht sicher ob Endstromkreise Steckdose haben dürfen, aber ich geh mal davon aus, dass wenn es nur eine Einzige ist, dann wird das schon okay sein. Bin in den Normen jetzt nicht voll drin.)

Und solange "Sicherung fliegt" bei der größten Idiotenbedienung nicht gewährleistet werden kann ist es halt alles ein Problem.

Besonders witzig finde ich aber auch z.B., dass Steckerleisten benutzen jeder darf, aber wenn ich mir als Studierter eine neue Steckdose abzweige und setze, ohne Elektrikerabnahme, dann ist das schon mindstens grenzwertig, auch wenn es eigentlich deutlich sicherer ist.
 
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KingLz schrieb:
Man könnte auch auf jedes BKW schreiben: "Nur in Endstromkreisen zu betreiben!" Dann wären 800W+ überhaupt gar kein Problem.
Sowas würde ich begrüßen....oder besser "nur in Stromkreisen ohne Lasten über 2200W betreiben."

Natürlich versteht das nicht jeder, aber es darf auch jeder eine Deckenlampe anschließen(nicht offiziell aber in der Praxis üblich) und man vertraut darauf, dass derjenige vorher die Sicherung rausnimmt.

Es darf auch jeder ohne Führerschein auf ein Pedelec steigen und das kann auch töten.
Oder einen Grill oder eine Feuerstelle betreiben....Alkohol trinken..Silvesterfeuerwerk...Man darf so vieles, dass irgendwie gefährlich ist und trotzdem leben wir mit den Risiken ganz gut.

KingLz schrieb:
Und solange "Sicherung fliegt" bei der größten Idiotenbedienung nicht gewährleistet werden kann ist es halt alles ein Problem.
Ist halt ein extrem theoretisches Problem.
Ich habe versucht auch nur einen dokumentierten Fall zu finden, bei dem ein Balkonkraftwerk eine Leitung überlastet hat...Fehlanzeige!

Es gibt Fälle von defekten Wechselrichtern und Akkus die Brände ausgelöst haben, aber das ist hier ja nicht das Thema...das müsste man gesondert betrachten.
 
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JackTheRippchen schrieb:
Das Problem war nicht der Herdanschluss, sondern wie der 3-polige MCB in der Unterverteilung der Wohnung verdrahtet wurde. Solange die Zuleitung zur UV nur 1-phasig angeschlossen ist, müssen alle abgehenden Adern am 3-poligen MCB auf einen Pol geklemmt werden, damit keine Überlastung des Neutralleiters droht.
Oder einfach nur 1 Phasig anklemmen und die Brücken vom Herd benutzen. Dafür sind die da auch da.
 
@Arne Eventuell nicht offiziell erlaubt, aber ich kenne niemanden, der dafür einen Elektriker kommen lässt und selbst wenn man einen Anrufen würde, würde der für sowas vermutlich nicht kommen.

Ich würde sagen, dass man das als "geduldet" beschreiben kann.
 
Incanus schrieb:
Dann nimmt man halt B13. Und wer noch einen alten Staubsauger betreiben will, kann auch C13 einbauen. Ein guter Elektriker könnte hier eine Empfehlung anhand der geplanten Verbraucher abgeben.
Was glaubst du wird der Sparfuchs wohl verbauen:
https://www.amazon.de/Leitungsschut...d=1734011072&sprefix=b16a+hager,aps,82&sr=8-1
oder
https://www.amazon.de/Hager-MCS113-...O5021pAnSA==&sprefix=c13a+hager,aps,71&sr=8-1
oder wenn man ganz sicher gehen will, gleich den hier
https://www.amazon.de/Hager-ARC913D...efix=brandschutzschalter+hager,aps,111&sr=8-6

Gerade im Altbau, wo halt nur 1,5mm² verbaut ist, finde ich die Thematik schon ziemlich unfair, dass man die B13 so krass vom B16 unterscheiden.
Ergänzung ()

Arne schrieb:
Bin da leider fachfremd, aber ich würde das tatsächlich als Eingriff in die Privatsphäre bezeichnen, wenn ich das nicht selbst machen darf.
Was die Versicherung dann bei einem Schaden macht, ist dann eine andere Sache.
 
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Ja klar, dass das jeder macht, ist eine Sache, aber die Rechtslage ist eben soweit ich weiß eine andere. Ist wie mit dem Wieland-Stecker. ;)
 
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xeroftw schrieb:
Oder einfach nur 1 Phasig anklemmen und die Brücken vom Herd benutzen. Dafür sind die da auch da.
Und die Installation (innerhalb der Verteilung) bleibt dennoch unzulässig. Was du vorschlägst ist lediglich ein funktionaler Workaround, aber keine Lösung.
 
Incanus schrieb:
Weil also 80% der Anlagen
Nein, aber schau Mal in den Bestand. Dann verstehst den Tenor meiner Aussage.. Und ja, da reicht auch ein Wasserkocher und ein Staubsauger an einer Leitung und es kann zu einer Überlast kommen.

Und da haben wir in Deutschland einen sehr hohen aufholbedarf, wenn wir teilweise noch Anlagen ohne einen Schutzleiter haben.

Und ich bin kein Fan davon, dass man hier nicht die EN Norm nutzt.
Deutschland muss Mal wieder den deutschen Weg nehmen...
 
Rockstar85 schrieb:
Und ich bin kein Fan davon, dass man hier nicht die EN Norm nutzt.
Wenn ich das recht verstanden habe, hat das EU Ausland dickere Leitungen und daher sind die 800W prozentual weniger.
Rockstar85 schrieb:
Und ja, da reicht auch ein Wasserkocher und ein Staubsauger an einer Leitung und es kann zu einer Überlast kommen.
Also erstmal kann ich sagen, dass mein Wasserkocher und mein Staubsauger das nicht auslasten würden.
1600+1200W ergeben nur 2800.

Und dann geht es hier um eine Überlastung der Leitung über mehrere Stunden..ein Wasserkocher läuft 2-3 Minuten...und den Staubsauger muss ich auch alle paar Minuten umstecken.

Keine zwei Verbraucher die ich im Haushalt kenne, lasten stundenlang mit über zusammen 3000W aus.

Das einzige was eine hohe Auslastung über längere Zeit erzeugt ist ein E-Auto über schukostecker zu laden.
Und das ist kein Problem für die Sicherung/Leitung....das ist eher ein Problem für die Steckdose und das Problem gibt es mit oder ohne Balkonkraftwerk.
 
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Baal Netbeck schrieb:
Wenn ich das recht verstanden habe, hat das EU Ausland dickere Leitungen und daher sind die 800W prozentual weniger.

Das Gegenteil ist der Fall... Aber lassen wir das. Ich kann auch bei einer alten Elektroinstallation die Grenzbereiche sehr schnell erreichen und Überlast wird mittels thermischer Abschaltung des LS Automaten erzeugt. Die Diskussion erinnert mich sehr stark an die Wallboxen, die ebenso bar jeder Realität ist..

Und im Ausland sind die LS Automaten eher schlechter, wenn ich an Projekte in IT und FR denke. Mit einem LS Automaten ist schlicht weg nach einer bestimmten Zeit Ende, weil dieser thermisch auslöst.
Entlarvt sehr schön, die Ängste des VDE ;)

Hager Typ B
https://www.hager.de/files/download/0/24101272_1/0/DE_20DE0001_TECHNIK_LEITUNGSSCHUTZSCHALTER.PDF
 
PrimeskyLP schrieb:
Dann hast du einen Mindestjahresstrombedarf von über 7.000 kWh. Ist das realistisch in deinem Fall?
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wechseler schrieb:
Als Mieter habe ich echt Besseres zu tun, als irgendwelche "Balkon-Kraftwerke" an fremdem Eigentum zu installieren. Deswegen wohne ich ja zur Miete, um genau das nicht zu müssen. Ob das Haus PV hat oder nicht ist das Problem des Eigentümers.
Was haben die Stromkosten damit zu tun ob man Mieter oder Eigenheimbewohner ist?

Wenn du kein BKW nutzen möchtest, ok, das ist deine Entscheidung; aber es gibt sicherlich nicht wenige Mieter in Deutschland die ihre jährliche Stromrechnung um 100 bis 200 € senken möchten indem diese ein BKW nutzen.
Ergänzung ()

Weyoun schrieb:
Nicht primär, aber sekundär. ;)
Ich kenne einige, die sich im Eigenheim "nur" ein oder zwei BKWs installiert haben (mal auf dem Carport, mal auf der Außengarage oder auf dem Vordach oder der Hochterasse oder sonst wo). Sie scheuen die fünfstelligen Investitionskosten von PV-Anlagen und sparen somit eine Nummer kleiner Strom. Das betrifft vor allem Häuslebesitzer, die sich der 60 stark nähern oder bereits überschritten haben und die nicht überzeugt sind, den finanziellen "Break Even" einer PV-Anlage noch selbst zu erleben.
Ok, das kann ich verstehen, allerdings gilt auch für Eigenheimbesitzer eine Grenze von 800 Watt; ausserdem ist offiziell bei Eigeninbetriebnahme nur ein BKW pro Zähler erlaubt.
Werden diese Grenzen überschritten muss ein Elektrofachpersonal dazu geholt werden für die Inbetriebnahme.
Ergänzung ()

RizzoSpacerat schrieb:
Das ist so von A nach B gedacht während C schon vor der Tür steht.
Batterien werden immer billiger. Wenn ich die sache jetzt limitiere habe ich bald PV anlagen die völlig unterdimensioniert sind weil sie dem Ist-Zustand des netzes jetzt nicht ideal entsprechen.
Die 800 Watt Einspeiseleistung als Grenze pro BKW bleiben, trotz Akku. Die akt. Regelung berücksichtigt noch keine BKW mit Akku, denn dann wäre eine höhere PV-Modulleistung sinnvoll;
aber... ohne Anpassung der Einspeiseleistung an den tatsächlichen Bedarf kann die Speicherkapazität der Akkus für den reinen Eigenbedarf nicht optimal genutzt werden.
Wenn du z.B. oft nur 400 Watt Last hast und du speist 800 Watt ein dann speist du 400 Watt unentgeldlich ins Netz ein u. musst den Akku wenn dieser die Nacht überbrücken soll größer als nötig dimensionieren.
 
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WinnieW2 schrieb:
Was haben die Stromkosten damit zu tun ob man Mieter oder Eigenheimbewohner ist?
Balkonkraftwerke haben sehr viel damit zu tun, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Denn bauliche Veränderungen führen regelmäßig nur Eigentümer durch.

Als Mieter zieht man nämlich öfter mal um. Ich weiß nicht einmal, ob die nächste Bleibe überhaupt einen Balkon hat. Meine jetzige hat einen, aber der ist (Gott sei Dank) beschattet.

WinnieW2 schrieb:
es gibt sicherlich nicht wenige Mieter in Deutschland die ihre jährliche Stromrechnung um 100 bis 200 € senken möchten indem diese ein BKW nutzen
Das tolle an Balkonkraftwerken ist, dass man sie von außen sehen und zählen kann. Ich habe bisher eine einzige (!) Balkon-PV-Anlage gezählt und ich kenne den Wohnungseigentümer, dem sie gehört, persönlich. Die gesamte Eigentumswohnanlage mit mehreren hundert Wohnungen hat ansonsten keine einzige weitere PV-Anlage.

Das heißt der Rest inkl. sämtlicher Mieter haben NULL Interesse daran! Der Hype findet nur im Internet statt.
 
KingLz schrieb:
Man könnte auch auf jedes BKW schreiben: "Nur in Endstromkreisen zu betreiben!" Dann wären 800W+ überhaupt gar kein Problem.
Da würde ich doch gleich mal auf der Straße an zufällig ausgewählte Passanten die Frage stellen: "Was ist ein Endstromkreis?"
Ich bin mir recht sicher dass 9 von 10 Leuten entweder gar keine oder eine falsche Antwort auf diese Frage geben werden.
Von daher keine realitätsbezogene Lösung.
Ergänzung ()

wechseler schrieb:
Balkonkraftwerke haben sehr viel damit zu tun, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Denn bauliche Veränderungen führen regelmäßig nur Eigentümer durch.
Ein BKW ist keine bauliche Veränderung, aus rechtlicher Sicht.
Ergänzung ()

Newtn schrieb:
Keine Ahnung was die Leute hier für Probleme mit dem Kabelquerschnitt haben. 1,5mm2 sind vollkommen legitim und werden weiterhin in Mengen verwendet.
Also ich habe für Steckdosenstromkreise 2,5 mm² und für Beleuchtungsstromkreise 1,5 mm² verlegt. Beleuchtung und Steckdosen als separate Stromkreise hat zumindest den Vorteil dass es def. Elektrogerät falls es mal den LS-Schalter zum Auslösen bringen sollte nicht auch noch die Beleuchtung mit ausschaltet.
 
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WinnieW2 schrieb:
Ein BKW ist keine bauliche Veränderung, aus rechtlicher Sicht.
Die "rechtliche Sicht" ändert nichts am baulichen Aufwand, den kein Mieter freiwillig trägt. Erst recht nicht, wenn dieser möglicherweise übernächstes Jahr schon wieder umzieht. Und deshalb ist die ganze VDE-Diskussion auch ein Sturm im Wasserglas.

"Balkon-PV" wird mehrheitlich nicht von Mietern auf Balkons installiert, sondern von Eigentümern an allen möglichen Stellen im üblicherweise freistehenden Wohneigentum, weil diese 800W-Anlagen nur einen Bruchteil von "großen" PV-Anlagen kosten. Steht hier auch im Thema.
 
wechseler schrieb:
"Balkon-PV" wird mehrheitlich nicht von Mietern auf Balkons installiert, sondern von Eigentümern an allen möglichen Stellen im üblicherweise freistehenden Wohneigentum, weil diese 800W-Anlagen nur einen Bruchteil von "großen" PV-Anlagen kosten. Steht hier auch im Thema.
Mag, sein aber es gibt eben auch nicht wenige Leute welche solche BKW für die Eigennutzung erwerben und betreiben, auch in gemieteten Wohnungen.
Der von dir geschilderte Fall interessiert mich nicht sonderlich.

Mieter montieren u. demontieren das BKW selbstständig. Und wer nicht weiß wo das BKW hin soll der sollte sich keines kaufen. Der Mieter nimmt das BKW beim Umzug mit oder überlässt es dem Nachmieter. Wo ist denn da das Problem?
 
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