News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

So ist das halt, wenn jeder Vollbob bei der Bürokratisierung mitreden und mitentscheiden darf.

In anderen Ländern wird einfach pragmatisch gemacht und dort brennen auch nicht jeden Tag 1500 Häuser mehr deshalb ab.
 
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racer3 schrieb:
Ich erzähle, was ich selbst erlebt habe. Auf die Frage nach dem Leiterquerschnitt wurde mir schon gesagt, dass sie Schukosteckdosen im EFH immer mit 1,5mm² anfahren. Nur "Großverbraucher" wie z. B. Herd und Waschmaschine bekommen 2,5mm². Und das war ein renommiertes Unternehmen in der Region.
In Privathaushalten bei nicht zu großen Leitungslängen ist 1,5 mm2 auch völlig ausreichend bei 16A LS.
racer3 schrieb:
Wer heute ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird nie ein "Erstabnahmeprotokoll" der Elektrik zu Gesicht bekommen. Im Haftungsfall wäre es natürlich von Vorteil, wenn der Elektriker etwas in der Hand hätte.

Natürlich kann man so etwas vereinbaren, für Geld bekommt man fast alles. Aber dass es eine Vorschrift für so ein Abnahmeprotokoll an den Kunden gibt, ist mir nicht bekannt.
Entschuldigung, aber was ist dein fachlicher Hintergrund?
DIN VDE 0100-600 legt ausdrücklich fest, dass eine Erstinstallation vollständig und nach den darin genannten Messungen zu prüfen und selbstverständlich zu protokollieren ist.

Wie gesagt, es ist wohl das Glück vieler Installateure, dass diesbezüglich Unwissenheit beim Kunde herrscht.
 
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Avatoma schrieb:
So ist das halt, wenn jeder Vollbob bei der Bürokratisierung mitreden und mitentscheiden darf.

In anderen Ländern wird einfach pragmatisch gemacht und dort brennen auch nicht jeden Tag 1500 Häuser mehr deshalb ab.
Nicht jeden Tag aber jedes Jahr so im Vergleich um die 10.000 Brände die mehr entstehen, abhängig vom Land zum Beispiel. In Frankreich sollen es ca 70.000 Brände Jährlich sein. In Deutschland wird um die 20.000 geschätzt.

Die meisten Brände in Deutschland sind auch durch Elektrik verursacht eben wegen solchem Fehlverhalten was du gerne etablieren würdest und das Risiko schlicht akzeptierst Normen als Unsinnig darzustellen
Ergänzung ()

Lupus M schrieb:
Entschuldigung, aber was ist dein fachlicher Hintergrund?
DIN VDE 0100-600 legt ausdrücklich fest, dass eine Erstinstallation vollständig und nach den darin genannten Messungen zu prüfen und selbstverständlich zu protokollieren ist.

Wie gesagt, es ist wohl das Glück vieler Installateure, dass diesbezüglich Unwissenheit herrscht.
Kenne das aber auch so. Bei kleinen Einfamilienhäusern wird das so nicht erledigt. Alles was größer wird und wo viel passieren kann, grad auch Öffentlich wird das in jedem Fall gemacht. Ich denke das wird Wertabhängig geprüft.
 
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Ich hab noch das Installationsprotokoll von meinem EFH von 1993. Bei der Sanierung waren jetzt zwei verschiedene Elektriker am Werk und keiner von denen hat groß irgendwas durchgemessen oder protokolliert. Dann wäre allerdings vielleicht auch aufgefallen, dass eine Zuleitung eines RCBO nicht festgeschraubt war. Ich hab mich dann über Knistergeräusche gewundert, als ich neue Sticker auf die Abdeckung geklebt hab und sich der RCBO leicht bewegt hat...1,5mm² wurde drin gelassen, nur die Neuinstallation für WP und WaMa/Trockner wurde neu mit 2,5mm² gezogen.
Ohne Zahlen zu kennen, würde ich mal behaupten, die Buden brennen nicht wegen 1,5mm²-Leitungen und schon gar nicht wegen Balkonkraftwerken, sondern wegen sowas:

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Incanus schrieb:
Dann fehlte dort aber das Lastabwurf-Relais oder die ganze Installation war nicht offiziell und abgenommen
Die Elektrik ist uralt und die Sicherung war es ebenso. War normale Alterung. Sicherung getauscht und fertig. Ihr immer mit euren Mutmaßungen.
 
Arne schrieb:
Ohne Zahlen zu kennen, würde ich mal behaupten, die Buden brennen nicht wegen 1,5mm²-Leitungen und schon gar nicht wegen Balkonkraftwerken, sondern wegen sowas:

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Das eine schließt das andere ja nicht aus. Das was du hier Zeigst ist halt Pfusch und Schaden am Kabel.
Und damit hast du auch recht, aber deswegen sollte man ja nicht die Norm auflockern.

Ich meine letzten Endes geht es doch sowieso schon gut voran in der PV Welt. Klar mehr geht immer aber das muss auch das Netz verkraften.
 
Ja sicher, aber Maßnahmen sollten doch verhältnismäßig und geeignet sein, oder? Und geeignet ist die Begrenzung der Modullleistung nicht, für nichts. Über die Wechselrichterleistung kann man gerne reden.
Wenn die Netzbetreiber irgendwas aus Netzdienlichkeitsgründen nicht wollen, sollen sie das offen sagen, und nicht den VDE mit fadenscheinigen Sicherheitsargumenten vorschicken. Wenn man das ernst meinte, müsste man ja für Schuko-Stromkreise LS mit max. 10A vorschreiben.
Es geht auch nicht um eine Aufweichung einer bestehenden Norm, sondern beim Thema Modulleistung um die anstehende nutzlose Verschärfung einer solchen bzw. der Rechtslage im Ganzen.
 
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Ich habe zwei Zähler und damit zwei Kreisläufe. Insgesamt sind es 8 Platten mit theoretisch 3 kW Peak. 4 Platten davon erreichen durch die ungünstige Lage maximal 850 Watt. Mehr habe ich selbst im Hochsommer nie gemessen. Die anderen 4 noch weniger. Bei zwei Stromkreisläufen dürfte ich nur jeweils einen Wechselrichter anschließen. Sind aber jeweils zwei. Alles über Schuko.
Das Risiko einer rückwertigen Einspeisung sehe ich bei so wenig Watt nicht. Ich könnte natürlich auch auf Nummer sicher gehen und die entsprechenden Sicherungen von 16A auf 13A ändern. Damit kann nicht so viel Strom aus dem öffentlichen Netz fließen.
Letztendlich sehe ich hier kein größeres Risiko wie bei anderen Sachen. Das Risiko, dass mir so ein China Lädegerät einen Brand verursacht, dürfte höher sein.
Im Haus gibt es keinen FI und der ließe sich auch nicht so einfach nachrüsten. Der Fön sollte also nicht in die Badewanne fallen. Der Nachteil alter Häuser..
 
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Lupus M schrieb:
In Privathaushalten bei nicht zu großen Leitungslängen ist 1,5 mm2 auch völlig ausreichend bei 16A LS.
Genau, aber eben nicht immer. Thema zulässiger Spannungsfall...

Lupus M schrieb:
DIN VDE 0100-600 legt ausdrücklich fest, dass eine Erstinstallation vollständig und nach den darin genannten Messungen zu prüfen und selbstverständlich zu protokollieren ist.
Alles richtig, nur die Aushändigung an den Kunden ist eben nicht verpflichtend.
Wenn der Elektriker die Messungen durchführt und die Protokolle archiviert ist rechtlich alles in Ordnung.
Das Gleiche gilt für Pläne und Berechnungen, wenn man die als Kunde will, muss man das explizit vereinbaren.

Hat die 0100-600 überhaupt Gesetzescharakter?
Sie wird hauptsächlich von der DGUV gefordert, also muss man sich daran halten, wenn man eine Versicherung haben will, was natürlich auf fast alle Firmen zutrifft. Aber nicht unbedingt für Privathäuser.

Die Messungen sind wichtig und richtig und retten Leben, keine Frage. Aber jetzt will ich es genau wissen.
Danke schon mal für die Richtigstellung, falls ich hier was falsch verstanden habe.
 
Arne schrieb:
Ja sicher, aber Maßnahmen sollten doch verhältnismäßig und geeignet sein, oder? Und geeignet ist die Begrenzung der Modullleistung nicht, für nichts. Über die Wechselrichterleistung kann man gerne reden.
Wenn die Netzbetreiber irgendwas aus Netzdienlichkeitsgründen nicht wollen, sollen sie das offen sagen, und nicht den VDE mit fadenscheinigen Sicherheitsargumenten vorschicken. Wenn man das ernst meinte, müsste man ja für Schuko-Stromkreise LS mit max. 10A vorschreiben.
Es geht auch nicht um eine Aufweichung einer bestehenden Norm, sondern beim Thema Modulleistung um die anstehende nutzlose Verschärfung einer solchen bzw. der Rechtslage im Ganzen.
Bin da nicht tief genug im Thema aber wird mit Sicherheit Aspekte geben an die man selbst nicht gedacht hat. Bin jedenfalls froh dass dort Menschen sitzen die sich da Gedanken drum machen. Musst mal den Akkudoktor auf YouTube schauen der Beschäftigt sich damit sehr intensiv
 
Die wollen damit nur verhindern, dass du länger mit 800W einspeist, mehr nicht. Denn dein Wechselrichter begrenzt ja die Einspeisung, nicht die Module
 
racer3 schrieb:
Wer heute ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird nie ein "Erstabnahmeprotokoll" der Elektrik zu Gesicht bekommen. Im Haftungsfall wäre es natürlich von Vorteil, wenn der Elektriker etwas in der Hand hätte.
Ich habe grundsätzlich immer eins erstellt. Nach etlichen Diskussionen mit dem alten Chef ua das er dann auch aus der Haftung sein kann, gabs dann sogar mehrere Messgeräte. Damit lässt sich sogar nachweisen, wie viele Steckdosen gebaut waren und ob die, die abgebrannt ist, vielleicht gar nicht existiert hat, nachdem ich ich abgehauen bin.
Newtn schrieb:
Bei Herd und Küchengeräten wählt man die Querschnitte eben vorausschauend und nachhaltig ein.
Beim Herd ist das sogar Vorschrift, neue Anschlüsse müssen bis 20A ausgelegt sein. Spülmaschine und Mikrowelle, Backofen ect habe ich immer nach der Leitungslänge gesehen. An dem Kreis hängt immer nur 1 Verbraucher dran und wenn der unter 17m Leitungslänge hat, kann man auch die Spülmaschine mit 1,5mm² legen.
racer3 schrieb:
Hat die 0100-600 überhaupt Gesetzescharakter?
Dann kannste auch die 0105 100 5.3.1 dazu nehmen, da wird nochmal aufs Messen eingegangen. Die 0105 ist der Betrieb von Niederspannungsanlagen und jeder Hausbesitzer hat aich daran zu halten, denn er betreibt die Anlage. Und kann das sein, dass du die 0100 610 mit der 701/702 verwechselst? Dem Geräte E Check?
 
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Funkeclan schrieb:
Wo der Verbraucher im Stromkreis hängt ist egal.
Nein.
Unproblematisch:
Sicherung -> leitung die 3000W transportiert -> Verbraucher die 3800W ziehen <- leitung mit 800W die vom BKW kommen <- BKW

Problematisch:
Sicherung -> leitung die 3000W transportiert -> BKW -> leitung die 3800W transportiert -> Verbraucher die 3800W ziehen

Die Sicherung sieht beide Male 3000W... Aber einmal gibt es einen Bereich der Leitung, der 3800W transportiert und einmal nicht.

Darum geht es hier soweit ich das verstanden habe.
 
Clonedrone schrieb:
Die Elektrik ist uralt und die Sicherung war es ebenso. War normale Alterung. Sicherung getauscht und fertig. Ihr immer mit euren Mutmaßungen.
Zwei dreiphasige Durchlauferhitzer an einer Sicherung? Irgendwas kann an Deiner Schilderung nicht stimmen.
 
racer3 schrieb:
Und welcher Bauherr will sich schon von vornherein einschränken?
Der, der die Kosten reduzieren muss, damit das Vorhaben überhaupt realisierbar ist.
racer3 schrieb:
Für jede Steckdose im Voraus die Leitungslänge ermitteln und berechnen. Das wäre ein absurd hoher Aufwand.
Haben wir in der Ausbildung so gelernt. Aber einige "Fachkräfte" scheinen in der Praxis sowieso eine Menge aus ihrer Ausbildung "vergessen" zu haben. Dann kommt wahrscheinlich die Ausrede "Hat der Meister so gesagt.".
racer3 schrieb:
Messen des Auslösestroms an jeder Steckdose über die Schleifenimpedanz und dann bei Bedarf Austausch des Automaten.
Das macht man immer an der entferntesten Steckdose im Stromkreis. Einzelabsicherung machen nur Personen mit besonderen Ansprüchen, wie man sie bspw. in Technikforen findet. ;)
racer3 schrieb:
Wäre möglich, aber in der Praxis kann man froh sein, wenn solche Messungen stichprobenartig durchgeführt werden.
Die Messungen müssen doch im Abnahmeprotokoll aufgeführt werden, oder nicht? Genau dieses Abnahmeprotokoll ist es doch, was die Gebäudeversicherung im Schadensfall sehen will. Und wenn das schlampig geführt wurde, glaube ich auch nicht, dass die Berufshaftpflicht des Elektroinstallationsbetriebs den Schaden einfach so übernehmen würde.
racer3 schrieb:
Ein Elektriker hat im Neubau nur B16 dabei, auch weil jeder andere Automat ein vielfaches kostet.
Ist ein Henne-Ei-Problem. "Wir haben das schon immer so gemacht!" (B16 + 1,5mm²) und daher ist und bleibt die B16-Produktionsmenge hoch.
 
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Lupus M schrieb:
In Privathaushalten bei nicht zu großen Leitungslängen ist 1,5 mm2 auch völlig ausreichend bei 16A LS.
Es gab imho eine Konstellation aus Leitungshäufung und Verlegeart, bei der der Reduktionsfaktor so klein wird, dass das Ergebnis bei knapp unter 16A liegt, weshalb dann ein MCB mit 10A oder 13A, oder ein größerer Querschnitt (2,5mm²) erforderlich wird. Müsste ich nochmal in die Tabellen schauen.
Lupus M schrieb:
Wie gesagt, es ist wohl das Glück vieler Installateure, dass diesbezüglich Unwissenheit beim Kunde herrscht.
Und wenn man als Mieter auf Fehler hinweist (z.B. dreiphasige Absicherung des E-Herds, obwohl die Wohnung noch 6 Monate einphasig versorgt wird weil der neue, "smarte" Drehstromzähler noch nicht lieferbar ist), wird man von der Hausverwaltung abgebügelt. "Begründung": Ist ein Fachbetrieb, daher ist die Installation automatisch normenkonform.
Ich habe den Neutralleiter nicht gequält. Im Schadensfalle hätte man meine Qualifikation dann plötzlich wieder akzeptiert, mir Vorsatz unterstellt und mindestens eine Teilschuld aufgebrummt in dieser Bananenrepublik - wetten?
 
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ghecko schrieb:
Kritisch wird es wirklich nur, wenn das BKW in der Nähe der Sicherung einspeist und gleichzeitig Verbraucher am Ende des Stranges die Leitung dazwischen überlasten.
Nicht wirklich, da bei einem ausbleiben des 50Hz Signals die Frequenzrichter trennen, aber ja es gibt diesen 1:100 Fall, wo etwas passieren kann.
Ich sehe in dem VDE mittlerweile ebenso ein Verhinderungsgremium, und ich komme vom Fach.
Während andere Länder die EU Normen umsetzen, machen wir den deutschen Weg und wundern uns über ausufernde Bürokratie.
Ich erlebe das mittlerweile täglich bei meinem AG, wir sind kurz vor: erst den Papierkram und dann vllt noch etwas arbeiten.

Hier braucht es dringend eine Homogenisierung der Bundesländer
 
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Rockstar85 schrieb:
Nicht wirklich, da bei einem ausbleiben des 50Hz Signals die Frequenzrichter trennen
Von einem Ausbleiben der Netzspannung war doch nie die Rede, sondern eben der Mischung von Netz und Balkonkraftwerk, was hinter dem Leitungsschutzschalter stattfindet und daher zu einer Überlastung der Leitung führen kann.
 
@Incanus Schaut man in das Tabellenbuch zum Thema effektive Maximale Belastbarkeit von NYM Leitungen, müsste nach der Argumentation dann 80% der Anlagen Still gelegt werden.
Also, würden wir effektiven Brandschutz fördern wenn wir AFDD und RCD Verpflichtungen für alle machen.
Ich hatte die Begründung des VDE für mehr als vorgeschoben und Realitätsfremd. Über die Anfassspannung könnte man ja gerne noch diskutieren, aber nun wird es langsam lächerlich.

Und nein, es gibt immer ein Rest-Risiko bei elektro Anlagen, man kann es nicht zu 100% ausschließen. Grundsätzlich das gleiche wie damals. Der Blick einer EFK macht immer Sinn, wenn man sich unsicher ist. Aber was der VDE hier betreibt lässt mich nur noch Kopf schütteln.

Und Realitätsfremd halt.

Und ja, wenn man wie ich einen Sicherungskreis in der alten Wohnung hat, da würde ich von BKW abraten. Aber auch hier würde eine Modernisierung ein erhebliches Maß an Brandschutz zugewinnen.

Das möchte aber auch mein Vermieter nicht machen, weil es Geld kostet.
Ich kann ja via Badezimmer einspeisen 🤣
 
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