News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Incanus schrieb:
Wenn Du sagst dass das realitätsfern ferne, bräuchte man eigentlich gar keinen Leitungsschutzschalter, denn so eine Belastung kommt ja nie vor ;).

Naja. Wenn ein Gerät einen Defekt (Kurzschluss) hat, ist eine Sicherung sinnvoll. Ich halte es weiter auch nicht für ausgeschlossen, dass man mehr als 16 A aus einem Stromkreis entnimmt. Mir würde das nicht passieren, aber ich behaupte mal, dass es viele Leute gibt, die nicht genau wissen, welche Steckdosen alle an einem Stromkreis angeschlossen sind. Wenn die dann aus Unkenntnis, Dummheit oder anderen Gründen z.B. ein Raclettegrill und einen zweiten Großverbraucher gleichzeitig betreiben, werden schnell über 16 A gezogen (oder eben nicht weil die Sicherung fliegt). Das hat dann auch einen guten Grund. Es gibt auch noch zig alte Häuser/Wohnungen, die nur sehr wenige Sicherungen haben. Da passiert das evtl. schneller.
Bei mir zuhause sind es im Erdgeschoss 56 Sicherungen für die Steckdosen (plus weitere für Licht und ortsgebundene Verbraucher wie Fernseher, Induktionsfeld, Backofen, Kühlschrank...).

Ich wäre an der Temperaturentwicklung bei einem 3x2,5 mm² Kabel interessiert, durch das 20 A (4600 W) fließen. Vielleicht hat da jemand was...

Beim Job habe ich sehr viel mit Strom zu tun und erst letzte Woche habe ich was gesehen, bei dem über 2500 A 70 mm² Kabel geschickt werden. Das war komplett problemlos und sogar der TÜV hatte bei der Prüfung nichts zu meckern.



Meiner Meinung nach wird die ganze Nummer total abstrus, da es vom VDE bereits Vorgaben zur Strombelastbarkeit von Kabeln gibt:

DIN VDE 0298-4 VDE 0298-4:2023-06
Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen
Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen

In der Tabelle stehen verschiedene Werte für 2,5 mm² Kabel.
Bei 2 belasteten Adern (Steckdose) sind es zwischen 18,5 und 30 A.
18,5 A sind es bei Verlegung in Installationsrohren. Ich ahalte die Verlegung unter Putz ohne Rohr für realistisch. Dann sind 27 A in Ordnung.

Bei 25 °C Umgebungstemperatur ist der Umrechnungsfaktor von Kabeln, die für eine maximale Leitertemperatur von 70 ° C zugelassen sind (also normales NYM-J 3x2,5 mm²) 1,06. Es ergibt sich eine (laut VDE) Strombelastbarkeit von 19,61 A. Im worst case.

In diesem Fall würde die Stromaufnahme (wenn alle Annahmen zusammen kommen) 0,39 A zu hoch liegen.

Es muss aber:

1. Anschluss von mehreren Verbrauchern an einem Sicherungsautomaten mit 16 A, die insgesamt exakt 20 A aufnehmen.
2. Verschaltung genauso, dass auf der einen Seite Netzeinspeisung und BKW, dahinter die Verbraucher sind (wenn zwischen Netz und BKW nur ein Verbraucher ist, ist dieser Fall unzutreffend).
3. BKW liefert Maximalleistung.
4. Vervbraucher merkt es nicht bzw. ignoriert, dass die Sicherung stämndig fleigt, wenn es schattig ist.

Meine Lösung für das Problem, was es nicht gibt:
13 A Sicherungsautomat für den BKW Anschluss verbauen. Dann kann gar nichts mehr passieren, weil im dümmsten Fall max 17 A in der Leitung fließen, was sogar nach VDE erlaubt ist.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Deine Schlussfolgerung im letzten Satz ist unlogisch
Nein, ist sie nicht, denn es würde doch niemand hier niemals nicht auch nur ansatzweise einen Zweig aus- geschweige denn überlasten.
Jund schrieb:
Meine Lösung für das Problem, was es nicht gibt:
13 A Sicherungsautomat für den BKW Anschluss verbauen.
Ein elektrischer Laie, der sich ein Balkonkraftwerk kaufen und selber anschließen darf, soll den Leitungsschutzschalter tauschen? Das ist realitätsfern und gefährlich..
 
Incanus schrieb:
Ein elektrischer Laie, der sich ein Balkonkraftwerk kaufen und selber anschließen darf, soll den Leitungsschutzschalter tauschen? Das ist realitätsfern und gefährlich..

!?

Wo habe ich geschrieben, dass es ein elektrischer LAIE machen soll? Das ist grundsätzlich verboten.

Ich habe lediglich eine Lösung (für ein Prpoblem, das es nicht gibt) vorgeschlagen. Mit einem 13 A Sicherungsautomaten kann nichts mehr passieren. Im dümmsten Fall (Verbraucher ziehen 13 A und das BKW speist 800 W (=3,5 A) ein, ist man bei 16,5 A.
Wenn jemand Bedenken wegen einer theoretischen Überlastung hat. soll er einen 13er Automaten nehmen und vom Elektriker verbauen lassen.
 
Man muss hier ständig alles wiederholen, dabei ist es doch gar nicht so schwer es zu verstehen. Sinn der Balkonkraftwerke ist, dass sie vom Endverbraucher angeschafft und einfach eingesteckt werden können. Wenn ich dann doch einen Elektriker beauftragen muss, kann ich gleich was größeres nehmen.
 
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Genau. Sinn der BKW ist, das sie JEDER installieren kann. Die Technologie muss jedem zugänglich sein, der die geistige Kapazität besitzt ein Gerät in eine Steckdose stecken zu können. Damit möglichst jeder eins aufstellt, soweit vom Vermieter erlaubt und baulich möglich.
Deshalb macht sich der VDE damit so in die Hose.
 
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Es ist schon so, das die Vorschläge von Mai ja so aussahen, dass bei 600w WR und 2000W Solarpanel kein Problem entsteht, aber Sie Angst haben, das bei 800W WR und 2000W Solarpanel, die 800W zu lange auf der Leitung anliegen könnten (Ausgelastete Leitung bei 16A Sicherung).
Deswegen hat man den Vorschlag gemacht, nur 1100Watt bei einem 800WR zu erlauben um eine theoretische Worst Case Situation nicht eintreten zu lassen. Das bezogen auf ein BKW ohne Speicher.
Jetzt tauchen immermehr 800W WR BKW mit Speicher auf, was dann die 800w vielleicht noch länger einspeisen könnte...theoretisch.
Das ganze kann man, wie oben schon gesagt, eigendlich umgehen. Hierzu kann man die Sicherung auf 13A begrenzen und jeder Fall ist abgedeckt und es gibt kein Problem mehr mit 800W / 2000W Solarpanel mit Speicher. Ja, man sollte die Sicherung von einem Elektriker dann einbauen lassen, aber ehrlich, wäre das denn so teuer? Gerade bei den BKW mit Speicher, die in meinen Augen, unrentabel sind aber nice to have, spielen dann 100€ für einen Sicherungswechsel keine so entscheidende Rolle. Und bei BKW aus dem Supermarkt braucht man es nicht,da meist nur max. 860w Solarpanel verkauft werden.
Die VDE geht IMMER von einem Worst-Case aus mit schlechten Leitungen,sowie schlechter Verkabelung, sind wir ehrlich, sehe ich oft ,wenn alte Häuser renoviert werden.
 
Seesen1 schrieb:
Ja, man sollte die Sicherung von einem Elektriker dann einbauen lassen, aber ehrlich, wäre das denn so teuer?
Nein, aber es verkompliziert die Gesetzgebung über Balkonkraftwerke. Weil man für diese Sonderfälle wieder rechtliche Grundlagen schaffen muss, so kleinkariert das auch scheint.
 
WinnieW2 schrieb:
Ok, das kann ich verstehen, allerdings gilt auch für Eigenheimbesitzer eine Grenze von 800 Watt; ausserdem ist offiziell bei Eigeninbetriebnahme nur ein BKW pro Zähler erlaubt.
Du sagst es, "offiziell". ;)
Wenn man zwei BKWs an zwei unterschiedlichen Phasen betreibt die zudem getrennt voneinander abgesichert sind, gilt halt das Prinzip "Wo kein Kläger, da auch kein Richter".

PS: Ich sehe eher ein anderes Problem: Wenn das zu viele machen (in Österreich spricht man schon von "Sonnen-Piraten" oder ähnlich), dann kann der lokale Netzbetreiber nicht mehr vernünftig planen und im Sommer hat er Probleme, seinen Strom an die Frau oder den Mann zu bringen, wenn die Kunden kaum noch was abnehmen.
WinnieW2 schrieb:
Werden diese Grenzen überschritten muss ein Elektrofachpersonal dazu geholt werden für die Inbetriebnahme.
Ich schätze mal, das dürfte in vielleicht bei 1/10 der Fälle so sein. Das Fachpersonal kostet bezogen auf den Preis eines BKW einfach zu viel. Ich denke zudem, so einige "pimpen" ihren Wechselrichter gerne mal auf > 800 Watt auf. Wenn mal jemand vorbeikommt, wird er per Software schnell auf 800 Watt zurückgeschaltet. Danach dann wieder auf 1.000 Watt, 1.200 Watt oder noch höher. Ich weiß nicht, ob es verboten ist, einen prinzipiell leistungsfähigeren Wechselrichter per Software-Drossel zu betreiben, ich vermute mal nein. Man kann ja schließlich auch "gedrosselte" eBikes und Motorräder mit der kleinen 125-er Klasse fahren, wenn man die Leistung am Tag der Zulassung nachweislich auf 11 kW drosselt.
 
Incanus schrieb:
Nein, ist sie nicht, denn es würde doch niemand hier niemals nicht auch nur ansatzweise einen Zweig aus- geschweige denn überlasten.
Na dann schildere doch endlich mal echte Anwendungs-Szenarien, wo im Sommer der unbedarfte Endverbraucher an einem Stromkreis relativ dauerhaft (!) mit zusätzlicher 800 Watt PV-Einspeisung elektrische Verbraucher oberhalb der kabelbedingten Maximalleistung betreibt, ohne das der bereits vorhandene Leistungsschutzschalter für diesen Stromkreis auslöst.

Es kam ja schon der Tipp, dass ohne die 800W-Zusatzeinspeisng der vorhandene Leistungsschutzschalter einen solchen Betrieb wirksam verhindert, weil der reine Netzbezug dann für die angeschlossenen Verbraucher zu hoch wäre.
Also was schließt so ein Verbraucher dann an, was derart dauerhaft funktionieren können soll und damit die Gefahrenquelle ist?

@Weyoun
Der lokale Netzbetreiber braucht gar keine Papierdaten über die BKW und auch sonstigen kleinen PV-Anlagen.
Der sieht deren Ertrag als Differenzmessung einfach bei Sonnenschein und auch sonst auf seinem Netzmonitor.
Der braucht nur die wirklich großen neuen PV-Anlagendaten, um nicht über Nacht einmal böse überrascht zu werden.
 
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Das wurde doch schon ca. ein Dutzend Mal geschildert. Die restlichen Sätze ergeben für mich leider keinen Sinn:
ThomasK_7 schrieb:
Also was schließt so ein Verbraucher dann an, was derart dauerhaft funktionieren können soll und da?
:confused_alt::confused_alt::confused_alt:
 
Nein, es wurde eben nicht als Praxisbeispiel geschildert!
Falls doch, verlinke es mir bitte!
 
Sei mir nicht böse, aber Du kannst nun doch genauso gut durch diesen langen Thread scrollen, wie ich.
 
Incanus schrieb:
Sinn der Balkonkraftwerke ist, dass sie vom Endverbraucher angeschafft und einfach eingesteckt werden können. Wenn ich dann doch einen Elektriker beauftragen muss, kann ich gleich was größeres nehmen.

Der Sinn stimmt. Vielleicht hast du ja so ne alte Elektrik, dass du den Sicherungseinsatz selber wechseln kannst.
Eigentlich ist es egal, was man machen muss. Bei Niederspannung darf immer nur eine Elektrofachkraft arbeiten.
 
Tut mir leid, aber ich weiß grad nicht, was Du mir mitteilen möchtest.
 
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PrimeskyLP schrieb:
Ist sogar noch viel mehr im Jahr laut meinen Messwerten.

Anhang anzeigen 1555417
Dann hast du für einen Privathaushalt allerdings einen ziemlich hohen Verbrauch. Ich brauche nur ca. 1/3 davon. Und ich koche auch noch auf elektr. Herdplatten.
Ergänzung ()

Weyoun schrieb:
Du sagst es, "offiziell". ;)
Wenn man zwei BKWs an zwei unterschiedlichen Phasen betreibt die zudem getrennt voneinander abgesichert sind, gilt halt das Prinzip "Wo kein Kläger, da auch kein Richter".
Mit offiziell meine ich dass in Deutschland BKW bei dem Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Und BKW eine Gesamtleistung von 800 Watt pro Haushalt nicht überschreiten dürfen wenn ein Laie diese anmeldet und keine E-Fachkraft.

Weyoun schrieb:
PS: Ich sehe eher ein anderes Problem: Wenn das zu viele machen (in Österreich spricht man schon von "Sonnen-Piraten" oder ähnlich), dann kann der lokale Netzbetreiber nicht mehr vernünftig planen und im Sommer hat er Probleme, seinen Strom an die Frau oder den Mann zu bringen, wenn die Kunden kaum noch was abnehmen.
Gibt es in Deutschland ebenfalls, allerdings führen Netzbetreiber mittlerweile auch Kontrollfahrten durch und suchen nach nicht angemeldeten BKW. Irgendwie können die Netzbetreiber nämlich Unstimmigkeiten was Stromflüsse in den Netzen betrifft aus der Ferne feststellen.

Weyoun schrieb:
Ich schätze mal, das dürfte in vielleicht bei 1/10 der Fälle so sein. Das Fachpersonal kostet bezogen auf den Preis eines BKW einfach zu viel.
Richtig, deshalb sind BKW ja auch so konfiguriert dass diese nur in die Steckdose gesteckt werden müssen u. ansonsten keine weiteren Arbeiten am Stromnetz erforderlich sind.

Weyoun schrieb:
Ich denke zudem, so einige "pimpen" ihren Wechselrichter gerne mal auf > 800 Watt auf. Wenn mal jemand vorbeikommt, wird er per Software schnell auf 800 Watt zurückgeschaltet. Danach dann wieder auf 1.000 Watt, 1.200 Watt oder noch höher. Ich weiß nicht, ob es verboten ist, einen prinzipiell leistungsfähigeren Wechselrichter per Software-Drossel zu betreiben.
Wechselrichter eigenständig auf höhere Werte zu konfigurieren ist rechtlich nicht zulässig.
Ergänzung ()

Jund schrieb:
Wenn jemand Bedenken wegen einer theoretischen Überlastung hat. soll er einen 13er Automaten nehmen und vom Elektriker verbauen lassen.
Ähm, das werden die wenigsten Leute machen, denn für eine solche Aktion verlangt ein Elektriker mal schnell 200 €.
Und wenn dieser feststellt dass die Elektroinstallation zu alt ist (Stichwort: Klassische Nullung) dann wird der an dieser den Tausch gar nicht vornehmen, denn dann müsste dieser auch die Leitung austauschen und RCD einbauen (müssen). Bestandsschutz gilt nur solange keine Änderung vorgenommen wird, sobald eine Änderung an der Elektroinstallation erfolgt muss die Installation auf akt. geltende Normen gebracht werden.

Also wenn ich ein BKW anschliessen wollte würde ich einen separaten Stromkreis mit RCBO u. Überspannungsschutz dafür installieren. (Überspannungsschutz in meinen Fall aufgrund höherer Gefährdungslage von Blitzeinschlägen im Nahbereich.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jund schrieb:
@ghecko Das ist doch realitätsfremd. Bei dem Szenario würde sofort die Sicherung fliegen, wenn das BKW nicht die vollen 800 W liefert.
Dieses sagte Ich seit der Wieland Steckdose.. Aber ich habe das Gefühl, dass die wenigsten ihre Auslösekriterien kennen oder wissen wie ein B16 Automat arbeitet...
Der VDE scheinbar auch nicht...

Schuster bleib bei deinen Leisten. Schade dass keiner Mal ins Tabellenbuch schaut 😁
 
WinnieW2 schrieb:
Gibt es in Deutschland ebenfalls, allerdings führen Netzbetreiber mittlerweile auch Kontrollfahrten durch und suchen nach nicht angemeldeten BKW.
Wenn dein Haus schön versteckt liegt und die Solarzellen von der Straßenseite aus nicht zu sehen sind, müssten die Netzbetreiber schon mit Drohnen kontrollieren, was rechtlich aber mindestens zweifelhaft ist.
WinnieW2 schrieb:
Irgendwie können die Netzbetreiber nämlich Unstimmigkeiten was Stromflüsse in den Netzen betrifft aus der Ferne feststellen.
Vorausgesetzt, man hat bereits neue Smart-Strommesser. In Nürnberg haben wir noch die Original Siemens-Ferraris-Zähler aus dem Jahr 1978.
WinnieW2 schrieb:
Richtig, deshalb sind BKW ja auch so konfiguriert dass diese nur in die Steckdose gesteckt werden müssen u. ansonsten keine weiteren Arbeiten am Stromnetz erforderlich sind.
Und genau weil es so einfach ist, geben einige ein BKW "offiziell" an und schließen am Ende doch zwei an (oder "tunen" die Leistung des Wechselrichters).
WinnieW2 schrieb:
Wechselrichter eigenständig auf höhere Werte zu konfigurieren ist rechtlich nicht zulässig.
Tja, wie gesagt, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ist wie mit den Blitzer-Apps auf Smartphons, die in Deutschland verboten sind.
 
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@Weyoun
Die Stromzähler werden nach und nach in allen dt. Haushalten ausgetauscht. Spätestens bis 2032 werden alle dt. Haushalte moderne digitale Stromzähler haben.
Ferraris-Stromzähler werden schon seit einigen Jahren nicht mehr von den Messstellenbetreibern eingebaut. In meinem EFH ist bereits ein moderner Stromzähler verbaut.

Und wer (bei BKW) eigenmächtig die Konfiguration der Wechselrichter verändert u. die Einspeiseleistung hochschraubt verliert den Versicherungsschutz. Wer das riskieren möchte, der soll das auf eigene Verantwortung machen...
 
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WinnieW2 schrieb:
Die Stromzähler werden nach und nach in allen dt. Haushalten ausgetauscht. Spätestens bis 2032 werden alle dt. Haushalte moderne digitale Stromzähler haben.
Vor 2032 wird die N-Ergie in Nürnberg vermutlich auch nicht tätig. Die haben derzeit gar kein Interesse, die Zähler auszutauschen, weil sie gar kein Personal dafür haben. Die haben dermaßen viele Neuanmeldungen, dass sie mit dem Austausch auf Jahre hinterhehinken. Da nehmen sie lieber in Kauf, dass der Stromzähler im Sommer rückwärts läuft.
WinnieW2 schrieb:
Ferraris-Stromzähler werden schon seit einigen Jahren nicht mehr von den Messstellenbetreibern eingebaut. In meinem EFH ist bereits ein moderner Stromzähler verbaut.
Nicht neu eingebaut bedeutet nicht, dass sie nicht dennoch mehr als 50 Jahre im Einsatz sind (im Vergleich zu Gas- oder Wasseruhren haben sie kein "Verfallsdatum"). Und mein Stromzähler von 1978 ist ein Jahr älter als ich.
WinnieW2 schrieb:
Und wer (bei BKW) eigenmächtig die Konfiguration der Wechselrichter verändert u. die Einspeiseleistung hochschraubt verliert den Versicherungsschutz. Wer das riskieren möchte, der soll das auf eigene Verantwortung machen...
Wer wird wohl das BKW bei seiner Hausratversicherung anmelden, wenn dadurch die Police droht, teurer zu werden? Und der Vermieter wird ganz sicher nicht die BKWs seiner Mieter über seine Gebäudeversicherung laufen lassen (wird dann schnell extrem teuer).
 
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Weyoun schrieb:
Vor 2032 wird die N-Ergie in Nürnberg vermutlich auch nicht tätig. Die haben derzeit gar kein Interesse, die Zähler auszutauschen, weil sie gar kein Personal dafür haben. Die haben dermaßen viele Neuanmeldungen, dass sie mit dem Austausch auf Jahre hinterhehinken. Da nehmen sie lieber in Kauf, dass der Stromzähler im Sommer rückwärts läuft.
Naja, wenn sich der Netzbetreiber rückwärts laufende Stromzähler finanziell erlauben kann, schliesslich macht dieser durch solche finanz. Verluste.

Weyoun schrieb:
Nicht neu eingebaut bedeutet nicht, dass sie nicht dennoch mehr als 50 Jahre im Einsatz sind (im Vergleich zu Gas- oder Wasseruhren haben sie kein "Verfallsdatum"). Und mein Stromzähler von 1978 ist ein Jahr älter als ich.
Das stimmt nicht. Stromzähler über die Geld abgerechnet wird fallen in Deutschland unters Eichrecht bzw. Eichgesetz. Die gelben Aufkleber auf den Ferrariszählern sind Eichmarken.
Die Regelung nach der die Zähler getauscht werden müssen ist allerdings nicht so trivial. Allerdings können einzelne Zähler durchaus nach Jahren eine größere Messtoleranz haben. Dem Gesetzgeber nach sind Stichprobenkontrollen der Zähler offenbar ausreichen.
Der Messstellenbetreiber muss nur Zähler austauschen falls diese bekannte Probleme mit der Messgenauigkeit haben.

Weyoun schrieb:
Wer wird wohl das BKW bei seiner Hausratversicherung anmelden, wenn dadurch die Police droht, teurer zu werden? Und der Vermieter wird ganz sicher nicht die BKWs seiner Mieter über seine Gebäudeversicherung laufen lassen (wird dann schnell extrem teuer).
BKW sind nicht über die Gebäudeversicherung mitversichert, diese zählen zum Hausrat.
 
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