Stimmt. Weshalb die Leute beim VDE den zweistufigen Netz- u. Anlagenschutz des Wechselrichters nicht als ausreichenden Personenschutz ansehen, da kann ich mir allerdings selber ebenfalls keinen Reim darauf machen.rin67630 schrieb:Dagegen gibt es bereits zwei unabhängige Sicherheitseinrichtungen.
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News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schukostecker mit Auflagen, limitiert aber Solarmodule
nrjfrechdachs
Ensign
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Woher nimmt der WR die Frequenz wenn er schon während des einstecken Strom führen soll? Und wie lange braucht der WR nachdem einstecken um überhaupt Strom in die Steckdose abzugeben?areiland schrieb:Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist. Hier ist also die Verbraucherseite umgedreht. Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
iGameKudan
Captain
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Hoffentlich wirst du nie mein Nachbar sein - mit dieser Einstellung gefährdet man in Mehrfamilienhäusern in dem Fall auch das Zuhause der anderen...Stanzlinger schrieb:Deswegen nur Versicherungen mit grober Fahrlässigkeit abschließen - dann kann man quasi machen was man will
"Mir doch egal ob UNSER Zuhause abfackelt, ICH bin versichert..." (Sollte zwar jeder sein, die Rennerei, den Ärger und den Aufwand ersetzt einem aber niemanden)
Zuletzt bearbeitet:
Je nach dem dauert das schon eine Minute bis sich die Leistung aufbaut.nrjfrechdachs schrieb:Und wie lange braucht der WR nachdem einstecken um überhaupt Strom in die Steckdose abzugeben?
Umgekehrt muss es in 20 Millisekunden komplett abschalten.
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Das machen ALLE Parteien wenn sie an der Macht kommen. Weil finanzstarke Lobbies das verlangen.ABIT4ever schrieb:Beschweren können sich die Leute bei der CDU, SPD und den Grünen. Die haben Bauen und Vermieten durch ihre ganzen Bauauflagen... unattraktiv... gemacht.
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Wenn dein BkW das tut solltest du es als defekt an den Händler zurück schicken. Die die ich kenne schwanken halt um ein paar Watt aber nen "Einbruch" hab ich noch nie erlebt.rin67630 schrieb:Denn kein BK liefert permanent die maximale Leistung.
Immer wieder kommt ein MPPT Suchvorgang und die erzeugte Leistung bricht für kurze Zeit zusammen.
Wo bitte wohnst du? Ich hab in Bayern letztes Jahr mit zwei Panelen (trotz Teilverschattung und "nur" 600W WR) im Oktober noch 76 kWh gemacht. Und von Mitte November bis Mitte Januar bist du eh massiv durch die kurzen Tage eingeschränkt da ist es dann fast schon egal, wie viele Panele du hastrin67630 schrieb:Im fast immer bewölktes Deutschland is ein Overpaneling die einzige Lösung, um neun Monaten lang überhaupt etwas ernten zu können und das will die VDE jetzt verbieten?
Mehr Panelleistung bringt (merklich) was keine Frage, aber dass BKWs sonst nur was im Hochsommer bringen halte ich für ein Gerücht bzw. trifft bei mir Nachweisbar nicht zu.
Mcr-King
Admiral
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So was nur die Hälfte der Wahrheit ist wen ich den Strom gleich wieder verbrauche passiert auch nicht wirklich viel, ich habe auch zwei Balkonkraftwerke 2x 500W Module und 800/600Watt MW und man sollte halt auch nicht dass billigste kaufen der Wechselrichter ist dass A und O bei der Sache.
Ro the man
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So etwas würde der VDE doch nie machen...DaDare schrieb:Könnte man meinen, dass man dabei eine bestimmte Berufsgruppe aktiv unterstützt, Auftrage zu generieren. ;-)
Du betrachtest es zu oberflächlich. Es geht nicht darum viel Strom zu produzieren wenn die Sonne scheint, um sie dann dem Stromkonzern zu schenken und schöne KWh für Peanuts anzuzeigen. Das kann jeder, ich auch.Miuwa schrieb:Wo bitte wohnst du? Ich hab in Bayern letztes Jahr ...im Oktober noch 76 kWh gemacht.
Mir geht es darum meine –bereits optimierte– Grundlast so gut und so lang, wie möglich auszugleichen.
Das geht mit mehr Panels unterschiedlich orientiert am besten.
Und das will mir jetzt die VDE verbieten?
Ergänzung ()
Nie, niemals !Ro the man schrieb:So etwas würde der VDE doch nie machen...
haiopai
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die VDE Regeln sind kein Gesetz, und daher für den betrieb "irrelevant" sollte im Schadensfall etwas passieren, und die Versicherung beruft sich auf die VDE, dann ist das nichtig, solange man sich an geltendes Recht gehalten hat.
zudem sind nicht alle Technischen Regeln und Normen öffentlich einsehbar, was eine Bindung an diese ebenso falsch macht.
zudem sind nicht alle Technischen Regeln und Normen öffentlich einsehbar, was eine Bindung an diese ebenso falsch macht.
Sicher, aber der Gesetzgeber, der nicht weiterdenkt, orientiert sich 100% dran.haiopai schrieb:die VDE Regeln sind kein Gesetz,
Und –sowieso– dahinter ziehen die gleichen Lobbies die Fäden.
Jedes Gesetz ist nur so gut, als es dem Bürger Geld aus de Tasche zieht, nebenbei MWSt generiert, am besten dort, wo es nicht in die Inflationsberechnung berücksichtigt wird.
Ergänzung ()
Völlig sinnlos ist es nie. Es hat nur nicht den Sinn, den man vorschiebt.Askat86 schrieb:senkt den Zeitraum aber nur von ~8 auf ~4 Stunden. Ist also weiterhin völlig sinnlos.
Den Stromkonzerne sind die Balkonkrafwerke ein Dorn im Auge. Sie schmälern die Rechnung !
Sie liefern zwar auch kostenlos Strom, aber das zu unpassende Zeiten, wo der Strom schon im Überfluss vorhanden ist und teilweise sogar ein Negativpreis hat.
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RizzoSpacerat
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Was mir nicht ganz ins Hirn will ist, dass man nur ein 800W - Balkonkraftwerk besitzen darf.
Ich hatte mir gedacht "Ok super eins kommt auf die Ost- eins auf die Westseite an die Fassade"
Solange ich die 800W pro Stromkreis nicht überschreite sollte ja alles gut sein. Dafür ist die VDE Norm ja da, Kabelbrände pro Stromkreis zu verhindern. Sprich die 220V*16 = 3520Watt plus 800W BKW = 4320W.
Mit der typischen 2.5mm² Leitung sollte das dann laut VDE gut laufen.
Aber wie leitet man davon dann 800W gesamt Leistung pro stromzähler davon ab?
Mein Haus hat 16 einzelne Stromkreise. Wieso darf ich zur besseren Ausnutzung der Sonne nicht 2*800W BKW betrieben? 2mal 400W wären erlaubt. Dafür müsste mann aber 2 WEchselrichter betrieben oder ich leg nen Kabel quer durchs Haus.....
Ich hatte mir gedacht "Ok super eins kommt auf die Ost- eins auf die Westseite an die Fassade"
Solange ich die 800W pro Stromkreis nicht überschreite sollte ja alles gut sein. Dafür ist die VDE Norm ja da, Kabelbrände pro Stromkreis zu verhindern. Sprich die 220V*16 = 3520Watt plus 800W BKW = 4320W.
Mit der typischen 2.5mm² Leitung sollte das dann laut VDE gut laufen.
Aber wie leitet man davon dann 800W gesamt Leistung pro stromzähler davon ab?
Mein Haus hat 16 einzelne Stromkreise. Wieso darf ich zur besseren Ausnutzung der Sonne nicht 2*800W BKW betrieben? 2mal 400W wären erlaubt. Dafür müsste mann aber 2 WEchselrichter betrieben oder ich leg nen Kabel quer durchs Haus.....
Weil die Stromkonzerne es nicht wollen.RizzoSpacerat schrieb:Was mir nicht ganz ins Hirn will ist, dass man nur ein 800W - Balkonkraftwerk besitzen darf.
An den Strom, das Du selbst verbrauchst, verdienen sie nix.
Das mit dem Leitungsschutz ist nur vorgeschoben.
Möglich wäre eine Umschaltung von BKW-WR-A = 800 W, zb. Süd-Ost-Ausrichtung undRizzoSpacerat schrieb:Mein Haus hat 16 einzelne Stromkreise. Wieso darf ich zur besseren Ausnutzung der Sonne nicht 2*800W BKW betrieben? 2mal 400W wären erlaubt.
per timer/+shelly, 3-/4-pol-Wendeschütz, umgeschaltet auf BKW WR-B = 800 W = Süd-West-Ausrichtung
so mit wäre es konform, weil nur 1 x BKW am Netz hängt + < 2 kWp-Modulleistung.
Wenn WR-A aktiv, ist WR-B in-aktiv
( mit einem EMS Controller + einem 10 kWh
Speicher wäre sicher eine größere Ausbeute möglich, vermutlich sogar > 1.400 kWh jährlich, wenn der
Tagstrom auch noch effizient genutzt und
nicht un-entgeldlich im Netz landet
Zuletzt bearbeitet:
Uhhhh, da erinnere ich mich an die Schmelzsicherung, in die mein Bruder einen Nagel eingebaut hat, da mal einer auf die Idee kam, zusätzlich zu den 12 Rechnern mit Monitoren, in die Küche zu gehen, und den Wasserkocher anzuschalten. Es dauerte eine Sekunde, dann wars dunkel. Die nächste Sicherung die reingedreht wurde, ist auch sofort kaputt gegangen, weil alles gleichzeitig wieder hochfuhr.Askat86 schrieb:Also ich war auf genug LAN-Partys
Da kam mein Bruder auf die Idee mit dem Nagel...
Wir waren völlig verrückt damals.
btt.: eine Norm ist schon eine gute Sache. Etwas an daß man sich halten sollte, aber nicht muß. Übertreibung, vor allem mit Strom, ist nie gut.
Weiß jemand, ob man seinen Vermieter jetzt nur noch informieren muß, daß man ein BKW installiert? Darf er es mir weiterhin verbieten?
Das geht aus den Gesetzestexten entweder nicht hervor, oder ich lese das Amtsdeutsch falsch.
Noch. Die Privilegierung der Maßnahme dauert und dauert und dauert...JanMH schrieb:Darf er es mir weiterhin verbieten?
Möglicherweise schaffen's noch die Lobbyisten der Stromkonzerne sie zu kippen.
Das ist schon ein ziemlicher Blödsinn den du hier schreibst. Die Netzstecker sind Stromlos solange es keinen Kontakt zum Netz hat! Erst dann schaltet der WR die Leitung auf aktiv, darum auch der ganze Wirbel z.B. um den NA Schalter usw.areiland schrieb:Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist. Hier ist also die Verbraucherseite umgedreht. Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
ayngush
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Und da geht es schon los... Typischerweise ist NYM-J 3x1,5 mm² auf Balkonen gelegt. 5x2,5mm² Verlegeleitung ist für den Festanschluss für Kochstellen zum Beispiel vorgesehen, wobei da bei älteren Installationen auch oft nur 1,5mm² liegt - sowas hat aber auch meistens Bestandsschutz.RizzoSpacerat schrieb:Mit der typischen 2.5mm² Leitung sollte das dann laut VDE gut laufen.
schniposa2019
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ABIT4ever schrieb:Beschweren können sich die Leute bei der CDU, SPD und den Grünen. Die haben Bauen und Vermieten durch ihre ganzen Bauauflagen, Mieterschutzgesetze und Mietpreisbremsen ohnehin so unattraktiv wie Fußpilz im Sommer gemacht und dank der gescheiterten Energiewende ist Strom in Deutschland so teuer, dass sich auch nur hier solche komischen Balkonkraftwerke überhaupt in einer überschaubaren Zeit rechnen. Hätten wir den ganzen EEG-Kram sein lassen, würden wir wie Anfang der 2000er Jahre auf Strompreisen um die 10 Cent pro kWh dümpeln, wo keiner auf die Idee kommen würde, sich mit ein paar hässlichen Solarpanelen den Balkon zu verschandeln. Augen auf an der Wahlurne empfehle ich den Leuten dann immer.
Du bist ja ein echt sympathischer Zeitgenosse.
Aber ganz kurz zu den 10 Cent in den 2000er. Es stimmt einfach nicht.
Danke für die Antwort.rin67630 schrieb:Maßnahme dauert und dauert und dauert...
Möglicherweise schaffen's noch die Lobbyisten der Stromkonzerne sie zu kippen.
Ich fürchte auch das Lobbyisten das ganze noch versaubeuteln. Schade das ich hier nicht schreiben darf, was mit Lobbyisten gern alles gemacht werden dürfte.