WinnieW2 schrieb:Es ist rechtlich so dass du die Zustimmung des Vermieters einholen musst bevor...
Die Rechnung muss derjenige tragen der den Auftrag erteilt....
Das ist schon richtig, was du meinst.
nur:
Das ist die undiplomatische Variante. Es soll auf den Märkten Vermieter geben, welche
recht kooperativ sind, wenn es um der artige Belange geht. Eine Absicherung, per
RCBO + Messung kostet nicht die Welt. Kaufe ich die 14 Meter Kabel mit einem
25% Aufschlag zum Obi-EK vom Elektriker dazu - freut er sich.
Am Ende wertest du die Anlage für deinen Vermieter auf ( auf Deine Kosten ) und der
Vermieter hat dann keine Anrecht auf Mietzinserhöhung.
Generalsanierung = völlig andere Nummer
Ein Bekannter durfte sogar das Dach vom Nebengebäude für seine Module nutzen
um damit seinen 20 kWh Akku beladen zu können. Der bezahlt nun 30 $, statt 160
jeden Monat an den Energieversorger.
Oft kommt es darauf an, wie man verhandelt. Diplomatie ist gefragt. Wenn allerdings
der Vermieter nicht will - dann ist der Mieter am kürzerem Hebel ( so die Natur )
ps. neulich eine Wohnungsgesellschaft einer Bekannten, ob hängende
Geranien über dem ganzen Balkon erlaubt sind ? Antwort: ja, kein Problem
? wie schaut es aus, wenn 3 x 4 kg 350 W Module, schwarz, per Stahlkabelbinder am Balkon
-Geländer befestigt werden? Antwort: Nein, funktioniert nicht, weil das Gesamtbild gestört -
will die Verwaltung nicht. Da hilft auch keine Diplomatie
Ein älterer Privatvermieter wollte keine Balkonanlage beim Mieter haben. Grund: Angst,
dass die Hütte abbrennt