News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Askat86 schrieb:
Warum wird vom VDE die Modulleistung begrenzt? Ist das nicht vollkommen irrelevant, weil der Wechselrichter die ins Haus eingespeiste Leistung bestimmt?
Sehe ich genauso....habe 8000Wp PV Modulleistung auf dem Dach...600W Wechselrichter...Allerdings mit 15,6kWh Akku...Wo ist jetzt das Problem @VDE-Heini's??? :grr:
 
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Skudrinka schrieb:
Ah ja, und was tut das nun zur Sache?
Das tut zur Sache, dass es Deine Aussage widerlegt. Wenn Schuke dauerhaft 10A kann, dann sollten die 3,5A kein Problem sein. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?? Es tut mir Leid, ohne Handpuppen zur Hilfe zu nehmen klann ich es nicht noch einfacher erklären.
 
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WinnieW2 schrieb:
Diese Haltung kann ich nachvollziehen, hat für mich aber bereits einen leichten Geschmack von Obsession. Weshalb muss eine Balkon-PV-Anlage immer die max. Leistung erbringen?
Hast du in deinem Haushalt eine solch hohe Grundlast?
Ich glaube Du hast es nicht verstanden.
Zwei 400W Panels bringen bei leicht bedecktem Himmel keine 50W.
Bei einem winterlichen Regenhimmel gar nichts. Null !
Von wegen immer Max-Leistung !
Im Winter kann man damit noch nicht einmal den Dauerverbrauch des Heimrouters ausgleichen
 
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sergejM schrieb:
Das ist allerdings ein Argument. Zeitgleich ist der Vermieter auch verpflichtet, eine
geprüfte Anlage bereit zu stellen und kein klassisch, genulltes Hexenwerk, wo Gefahr für
Leib und Leben herrscht.
Der Vermieter kann bei einem Todesfall nicht mehr argumentieren: " habe ich nicht gewusst...
tut mir leid " ( danach folgt Regress )
Derzeit, bei der akt. Situation auf dem Wohnungsmarkt, möchten viele Mieter ihre Vermieter nicht verärgern u. halten besser ihre Füße still.
Wer möchte als Mieter denn Aussagen in der Form von "Es gibt noch andere Leute die gerne eine Wohnung haben möchten und mit dem aktuellen Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung zufrieden sind." hören?
Möglicherweise inhaltlich ähnlich, aber diplomatischer formuliert.

Ich schätze da ist für viele Leute doch wichtiger überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu haben als eine modernisierte Elektroinstallation.
Rein sicherheitstechnisch stimme ich dir zu, aber die Realität sieht leider anders aus, wohl in recht vielen Fällen...

sergejM schrieb:
m.M.n. kann man der artige Probleme einfach mit einem Kabelkanal lösen. Da muss mannicht mal groß stemmen.
Leider haben Zahlreiche ein Problem mit technischen Betriebsmitteln. Alles muss gerade
und unsichtbar sein, weil sonst Staubfänger im Haus und pi pa po-Allergiegefahren usw.
ps. einfach mal in anderen Ländern leben -
da jucken keine Kabelkanäle oder irgend welche Aufputzgehäuse an den Wänden montiert.
Weil man das nur als Eigentümer darf, nicht als Mieter.
Weshalb sollte man als Wohneigentümer eine PV-Anlage mit einer auf 800 Watt beschränkten Einspeiseleistung nutzen?
 
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rin67630 schrieb:
Ich glaube Du hast es nicht verstanden.
Zwei 400W Panels bringen bei leicht bedecktem Himmel keine 50W.
Bei einem winterlichen Regenhimmel gar nichts. Null !
Von wegen immer Max-Leistung !
Im Winter kann man damit noch nicht einmal den Dauerverbrauch des Heimrouters ausgleichen
Und Akkus laden erst Recht nicht...Was will ich mit einer lächerlichen 960W Modulleistung, die erstmal ÜBERHAUPT NIX damit zutuen hat, was AC-seitig aus dem Wechselrichter rauskommt!

Die VDE sollte ihren privaten Quatsch mal überdenken, Damit dumme Politiker das nicht als Grundlage für ein Gesetz nehmen...

Maximal 9999Wp Modulleistung, Akkugröße egal, 600W maximale Einspeisung...das war gut...
 
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rin67630 schrieb:
Ich glaube Du hast es nicht verstanden.
Zwei 400W Panels bringen bei leicht bedecktem Himmel keine 50W.
Bei einem winterlichen Regenhimmel gar nichts. Null !
Von wegen immer Max-Leistung !
Im Winter kann man damit noch nicht einmal den Dauerverbrauch des Heimrouters ausgleichen
Ok, aber hast du dir mal die Frage gestellt ob u. wann sich die Sache mit dem Overpaneling für dich finanziell rechnet?
Verfügst du über den erforderlichen Platz für die PV-Module?
Overpaneling ohne Akku-Zwischenspeicherung rechnet sich nur bis zu einem gewissen Punkt.

Wenn dir eine kleine PV-Anlage nicht reicht weshalb beschränkst du die Einspeiseleistung auf 800 Watt?
 
crogge schrieb:
Man sollte den Hochsommer in Ländern wie Baden-Württemberg nicht unterschätzen.
Darum geht es ja nicht. Mit einem 800W Generator geht da etwas verloren. Das ist nicht das Problem.
Es geht vor allem darum bei suboptimalem Wetter auch noch etwas zu ernten. Das geht praktisch nur mit Overpaneling.
Mit 1,6 KW Solarpanels fängt der Generator allmählich so 50W zu produzieren. Da darf das Wetter aber nicht zu dunkel sein.
Ergänzung ()

WinnieW2 schrieb:
Ok, aber hast du dir mal die Frage gestellt ob u. wann sich die Sache mit dem Overpaneling für dich finanziell rechnet?
Verfügst du über den erforderlichen Platz für die PV-Module?
Overpaneling ohne Akku-Zwischenspeicherung rechnet sich nur bis zu einem gewissen Punkt.

Wenn dir eine kleine PV-Anlage nicht reicht weshalb beschränkst du die Einspeiseleistung auf 800 Watt?
Panels kosten fast nichts z.Zt 80€ fur 400W wenn ich 1600W auf zwei Balkonseiten aufstelle, bin ich fast nie am Anschlag. Und das will mir jetzt die VDE verbieten?
 
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crogge schrieb:
Man sollte den Hochsommer in Ländern wie Baden-Württemberg nicht unterschätzen.
Das Argument bleibt bestehen, völlig egal ob in BW jetzt in der Woche die Sonne ne Stunde länger scheint.

Wenn es Bauchschmerzen mit der Einspeiseleistung über längere Zeit gibt, dann muss man diese eben begrenzen. Dann hätte man es bei 600 W lassen sollen.
Der Hebel bei der Panelleistung ist der falsche.

Mit der Novelle können wir jetzt alle schön zu Peakzeiten noch mehr einspeisen. Ist so gut wie niemanden mit geholfen. Es braucht mehr Leistung die restliche 90% der Zeit.
 
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WinnieW2 schrieb:
Ja klar, allerdings löst der FI-Schalter dann erst aus wenn der Mensch den Fehlerstrom verursacht. Wäre ein separater Schutzleiter vorhanden würde ein Fehler wie Körperschluss den FI-Schalter bereits vorher auslösen lassen.
Körperschluss ist ein elektrotechn. Fachbegriff. Hier ist nicht der menschl. Körper gemeint.
Und da die Trennung von PEN auf PE+N vor dem Personenschutzstecker (FI-Zwischenstecker) erfolgt, hat man den separaten Schutzleiter.
sergejM schrieb:
Bei 230V mit 14,8 A und bei 225V 15,1 A ....das müssen Leitung und Schutzschalter abkönnen.
Eher unbedenklich
Bei den von Dir genannten Geräten wird bei weniger Spannung auch der Strom geringer, es wird ja nicht nachgeregelt.
 
WinnieW2 schrieb:
Weshalb sollte man als Wohneigentümer eine PV-Anlage mit einer auf 800 Watt beschränkten Einspeiseleistung nutzen?
Hier in Essen, weil die Stadt 200€ dazu spendet und mit 4 x 400W panels und Elektronik ich unter 250€ draufzahlen musste. Als Miteigentümer in einem Mehrfamienhaus kann ich eh' nicht mehr installieren.
 
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WinnieW2 schrieb:
´ schätze da ist für viele Leute doch wichtiger überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu haben als
sieht man genauso; das ist halt das Tagesgeschäft - so tickt der Markt. Beim Kfz, wenn Tüv abgelaufen, ist erst mal Ende Gelände. Entweder Tüv oder Recycler. Bei der Wohnung ist es halt so eine
Sache. Kosten einsparen und Risiko oder Gelder verbrennen, welche man den Mietern
dann später per Umlagen drauf haut ( Wirtschaftlichkeit ? )

ps. pers. würde man einen eigenen Elektriker beauftragen, der den RCBO einbaut,
evtl. die eigen verlegte Leitung + Übergangsdose ( Wieland oder Festanschluss )
per Rechnung anschliessen lassen + Protokoll. Wenn es dem Vermieter nicht gefällt - Rückbau. Gemalt
muss so wie so, vor dem Auszug. Wenn Lage gut, warum nicht die Sonnenenergie
für die Grundlastdeckung nutzen. > 450 kWh, kosten auch Geld im Einkauf
 
Moep89 schrieb:
Der Ofen hat idR maximal 2,2 kW Anschlussleistung und oft einen Schukostecker dran. Was glaubst du, wo der landet? In einer Schukodose.
Die bei Geräten über 2kW getrennt abgesichert sein muss(die für die Spülmaschine übrigens unabhängig davon auch)

Ist im Prinzip das gleiche Spiel wie hier mit den BKW, eigentlich sollte die VDE ja hier einschreiten und verlangen dass Backöfen nur noch maximal 2kW haben dürfen weil es könnten ihn ja Leute in eine nicht einzeln abgesicherte Dose stecken.

Aber offenbar reicht es hier aus zu sagen dass es halt ne einzeln abgesicherte Dose sein muss, ob der Käufer das Gerät auch so betreibt ist egal.
Warum ist es dann hier bei den BKW nicht egal?
 
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Vindoriel schrieb:
Bei den von Dir genannten Geräten wird bei weniger Spannung auch der Strom geringer, es wird ja nicht nachgeregelt.
Die Spannungen in den Netzen sind unterschiedlich, analog auch die Stromwerte.

Ob nun 14 A oder 16 A, ist dem Leitungschutzschalter erst mal egal, dann gilt der
Faktor 1,2/1,3 - bis der mal nach einer Stunde aus-löst. Kenne keinen Wasserkocher,
Toaster, der länger als 10 Minuten im Betrieb ist. So viel Toast kann man gar nicht
aesen und gleichzeitig Tee konsumieren, bis der LS mal auslöst.
 
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rin67630 schrieb:
Panels kosten fast nichts z.Zt 80€ fur 400W wenn ich 1600W auf zwei Balkonseiten aufstelle, bin ich fast nie am Anschlag. Und das will mir jetzt die VDE verbieten?
Nicht der VDE, nein, aber wir sollten an dieser Stelle differenzieren ob wir von Mietern oder Gebäudeeigentümern sprechen.
Weil Mieter dürfen nicht an x-beliebigen Stellen x-beliebige Mengen an Panels anbringen. Und Gebäudeeigentümer dürfen auch "ausgewachsene" PV-Anlagen installieren.

Genauere Regelungen für Mieter was die Installation von PV-Panels betrifft werden gerade noch erörtert, und werden gesetzlich nochmal separat geregelt. Jedenfalls ist absehbar dass Mieter was die Panels betrifft weitere Einschränkungen (Größe, Gewicht, Montageorte, Anzahl) zu erwarten haben.
 
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WinnieW2 schrieb:
Weil Mieter dürfen nicht an x-beliebigen Stellen x-beliebige Mengen an Panels anbringen
Miteigentümer in einer EWG auch nicht.
Aber die meisten 400W Panels sind ja so dimmensionnierte, dass die genau die standard Balkonhöhe betragen.
Ergänzung ()

WinnieW2 schrieb:
Nicht der VDE, nein
Doch genau das will der VDE machen und die Panelleistung begrenzen.
 
WinnieW2 schrieb:
Overpaneling ohne Akku-Zwischenspeicherung rechnet sich nur bis zu einem gewissen Punkt.
Overpaneling, ohne Speicher, auch wenn die Module kaum noch was kosten, ist oft
rausgeschmissenes Geld, wenn die Grundlast tief und man Mittag/Abends paar Peaks
hat.
Overpaneling macht nur Sinn mit Speicher oder man hat eine tatsächlich hohe Grundlast
im Haus, jenseits der > 200 W Liga ( wenn server, miner, mehrere Tiefkühler, Klima, Pumpen,
gleichzeitig funktionieren, wie auch in den Nachtzeiten )
 
rin67630 schrieb:
Miteigentümer in einer EWG auch nicht.
Ja, weil diese "nur" Eigentümer einer Wohnung und nicht Eigentümer des Gebäudes sind.

rin67630 schrieb:
Doch genau das will der VDE machen und die Panelleistung begrenzen.
Nur für die die Klasse der Klein-PV-Anlagen. Bei größeren PV-Anlagen gibt es diese Begrenzung nicht. Die Frage ist ob du nur eine Klein-PV-Anlage installieren darfst oder eine größere PV-Anlage, wofür du Gebäudeeigentümer sein musst.
 
dsahm schrieb:
Die VDE sollte ihren privaten Quatsch mal überdenken, Damit fragliche Politiker das nicht als Grundlage für ein Gesetz nehmen...
Die Herren Politikerinnen haben die Kohle für überteuerte OEM-Anlagen und von der Technik
keine Ahnung. Die berufen sich auf die Angaben der Konzessionierten=Verkäufer.
Wie einst Heizungsbauer überdimensionierte Heizkessel verkauften, verkaufen die
OEM-Händler ihre überteuerten Speichersysteme, die oft bei Netzausfall gar nicht mehr
funktionieren, wenn keine Notstrom-Option im Sortiment.
Wer > 30.000 in eine OEM-E3DC rein steckt, muss damit rechnen, dass WR in den ersten
10 Jahren abrauchen und sich die Anlage mal in < 20 Jahren rechnet -
danach vermutlich Abfall und es muss neu angeschafft werden

dsahm schrieb:
Maximal 9999Wp Modulleistung, Akkugröße egal, 600W maximale Einspeisung...das war gut...
9,x kWp erreicht man heute schon mit 2 x 8 Modulen. 20 kWp Speicherkiste und Regler
dazu - und fertig ist die Laube.
Wenn Jemand meckert: Abbauen und bei ebay versilbern. 4 x Restmodule behalten und
mit einem Regler raus holen was geht.

Oder die Module an einen Multiplus/VictronEnergy hängen und dann Speicher und
EV-Akku damit laden - bei 2,50 € Benzinpreisen - sicher eine Alternative.
Netzparallel würde man keine > 0,8 kW-Anlage betreiben. Lohnt nicht
 
sergejM schrieb:
ps. pers. würde man einen eigenen Elektriker beauftragen, der den RCBO einbaut,
evtl. die eigen verlegte Leitung + Übergangsdose ( Wieland oder Festanschluss )
per Rechnung anschliessen lassen + Protokoll. Wenn es dem Vermieter nicht gefällt - Rückbau. Gemalt
muss so wie so, vor dem Auszug.
Es ist rechtlich so dass du die Zustimmung des Vermieters einholen musst bevor du einen Elektriker beauftragst. Falls du auf eigene Faust einen Elektriker in der Wohnung arbeiten lässt bevor du deinem Vermieter darüber informiert hast wäre das zumindest ein Anlass zur Abmahnung durch den Vermieter.

Die Rechnung muss derjenige tragen der den Auftrag erteilt. Möchtest du die Modernisierung der Elektroinstallation in der Mietwohnung haben dann musst du diese auch bezahlen, ansonsten darauf hoffen dass du dir mit dem Vermieter über die Kostenaufteilung einig wirst. Aber bezahlen muss er nicht zwangsläufig.

Es gibt möglichweise noch den Weg über einen Sachverständigen, dieser müsste allerdings bescheinigen dass die vorhandene Elektroinstallation in der Wohnung eine Gefahr darstellt. Dann wäre es einfacher diese zu modernisieren.
 
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