News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Moin zusammen,

ich bin ein totaler Noob in Bezug auf Elektrik. Könnte mir jemand mit Sachverstand erklären, ob ich diesen Absatz richtig interpretiere?

Die vom VDE gewünschte Begrenzung der Modulleistung zielt als Schutzmaßnahme darauf ab, den Zeitraum zu begrenzen, in dem die vollen 800 Watt auf der Ausgangsseite des Wechselrichters tatsächlich anliegen und zusätzlich die Stromleitung im Hausnetz belasten.

Bedeutet das, dass das Hausnetz gar nicht auf eine dauerhafte (zusätzliche Belastung) von 800 Watt ausgelegt ist und die Macher der Norm deshalb hoffen, dass durch Panels, die im optimalen Fall nur 960 Watt bringen, nur ganz kurz (richtiger Sonnenwinkel etc.) diese Leistung überhaupt erreicht wird? Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei längeren Zeiträumen mit 800 Watt auf der Ausgangsseite eine ernsthafte Brandgefahr o.ä. besteht?
 
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Die vom VDE gewünschte Begrenzung der Modulleistung zielt als Schutzmaßnahme darauf ab, den Zeitraum zu begrenzen, in dem die vollen 800 Watt auf der Ausgangsseite des Wechselrichters tatsächlich anliegen und zusätzlich die Stromleitung im Hausnetz belasten.

Das ist kompletter Unsinn. Die Sicherheit muss zu jeder Zeit über jeden Zeitraum garantiert werden. 800W sind zu dem komplett lächerlich von der Leistung. Jeder Heizlüfter darf ungefragt durchlaufen.

Nein die VDE möchte im Auftrag der Konzerne einzig und allein die Gewinne sichern und in deren Auftrag Fremdanlagen sabotieren. Derartig ausgelegte Anlagen stabilisieren natürlich das Netz und vermeiden Spitzen der Einspeisung zur Mittagszeit und reduzieren die Belastung in den Randbereichen aber die liefern eben länger konstant Strom. Schlecht für Abzocker und Aktionäre. Der Kampf wird bei den Akkus noch viel weiter gehen.
 
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Glendon schrieb:
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bei längeren Zeiträumen mit 800 Watt auf der Ausgangsseite eine ernsthafte Brandgefahr o.ä. besteht?
Es bedeutet, das durch den zusätzlichen Eintrag von 800W in einen bestehenden Strompfad, daran angeschlossene Geräte die Leitung dazwischen überlasten könnten, ohne das ein Leitungsschutzschalter diese Überbeanspruchung wahrnimmt und die Stromzufuhr trennt.
Rastergrafik.png

Das ist ein sehr seltenes Szenario, was aber auftreten kann. Darum dreht sich die Argumentation.

Wäre das BKW allein auf dem Strompfad, wären sogar 3000W 2300W Dauerleistung völlig unproblematisch.
 
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Ich als interessierter Laie habe das so verstanden, dass das bei einem Haus mit moderner Elektrik das alles weniger ein Problem wäre.

Allerdings muss man einkalkulieren, dass es viele Altbauten mit der entsprechenden Elektrik gibt; diese müssen eben auch berücksichtigt werden.
 
Glendon schrieb:
längeren Zeiträumen mit 800 Watt auf der Ausgangsseite eine ernsthafte Brandgefahr o.ä. besteht?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Bei einem haus von 1910 ohne neue Elektrik, vielleicht, bei einem Neubau aus 2024, nein. Und da sich das pauschal eben nicht beantworten lässt, ist der VDE da vorsichtiger als der Gesetzgeber. Wobei es vorher gar keine Limitierung gab, da waren theoretisch auch 10.000 Watt Modulleistung möglich, wenn der Netzbetreiber bei der Anmeldung keine Probleme gemacht hat. In Berlin hatte der Netzbetreiber da nämlich zusätzlich ein Limit für die max Modulleistung bei der Anmeldung hinterlegt, glaube das waren 2.500 Watt.
 
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eigentlich nonsens mit einem ABER auf die jeweilige Elektroinstallation. Und die VDE/der Gesetzgeber muss vom "schlimmsten" ausgehen und setzt daher weiter unten an.

wenn ich meinen Heizstrahler der 2KW braucht im Winter über (10h) Stunden zum Heizen nutze
sind die 800W im Sommer nur ein Bruchteil.

Wenn das ein Elektriker mit Knoten aufzeichnen kann bitte gern. Hab das mal bei YT oder ner anderen Website relativ verständlich gesehen
 
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ghecko schrieb:
Wäre das BKW allein auf dem Strompfad, wären sogar 3000W Dauerleistung völlig unproblematisch.
Also das BKW meiner Eltern hängt an einer Außensteckdose auf meinem Balkon, welche, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass sie außen ist, einzeln abgesichert ist.
Insofern bestehen hier überhaupt keine Bedenken, da nicht 10A konstant drüber jagen zu können.

azereus schrieb:
Und die VDE/der Gesetzgeber muss vom "schlimmsten" ausgehen und setzt daher weiter unten an.
Dann sollte man vielleicht ergänzen, dass bei entsprechender Abnahme durch eine Elektrofachkraft auch mehr möglich sein darf, wenn die Installation es hergibt.
 
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Taxxor schrieb:
Insofern bestehen hier überhaupt keine Bedenken, da nicht 10A konstant drüber jagen zu können.
In diesem Fall, mit separater Sicherung trifft das zu. Aber das ist halt nicht überall gegeben, deswegen keine Sonderregelung in diesem Fall. Dem Laien ist nicht zuzumuten, die Richtige Steckdose für das BKW zu finden.
Schon gar nicht, da es sich durch den Schuko-Stecker rein rechtlich um ein Ortsveränderliches Gerät handelt.
 
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@Glendon
Im Normalfall passiert gar nichts. Aber bei minderwertiger Verkabelung wird bei höherer Last, sprich die 800 W zusätzlich zur abgesicherten Leistung durch etwaige Verbraucher, die Leitung warm. Und da ist eben die Dauerlast ein Problem. Kurzzeitig dagegen eher weniger kritisch.

Allerdings ist die Maßnahme hier die Falsche. Wenn die Dauerlast das Problem ist, dann muss man diese eben begrenzen. Die Begrenzung der Modulfläche ist Schwachsinn. Kaum ein Nutzer hat ne Dauerlast im Haushalt von mehr als 600W. Aber was Nutzer gerne machen ist viel Fläche zu verbauen um eben auch bei schlechten Bedingungen (Wolken, flacher Winkel morgens und abends) die Grundlast zu versorgen.
 
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Daran krankt unser Land Normen die dann ewig dauern bis sie umgesetzt sind obwohl die Produkte schon in Betrieb sind.
 
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ghecko schrieb:
Schukostecker sind für Belastungen bis 3,68kW ausgelegt
Kurzzeitig. Bei Dauerlast sind sie nur für 10A/~2300W ausgelegt.

Deshalb ist z.B. das SchuKo Ladekabel für E-Autos nur ein Notfallladekabel welches nicht für das Laden von 0 auf 100% über 15+ Stunden benutzt werden darf.
 
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Mittlerweile sehe ich den VDE nur noch als Erfüllungsgehilfe der Stromkonzerne. Deren Gewinne brechen ein, da kann man doch nicht zulassen, das die Verbraucher selbst Strom erzeugen. Diese müssen maximal verunsichert werden, damit die gar nicht erst auf die Idee kommen, sich sowas zuzulegen.

Jeder Heizlüfter hat mehr Leistung und darf problemlos den ganzen Tag laufen. Was der VDE da anführt ist ein sehr seltenes Szenario und auch nur für uralte Leitungen mit 1.5²..
 
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Taxxor schrieb:
Dann sollte man vielleicht ergänzen, dass bei entsprechender Abnahme durch eine Elektrofachkraft auch mehr möglich sein darf.
Im Optimalfall sollten dann also in der VDE-Norm zwei Maximalwerte stehen. Einer für den Betrieb des BKW an einer separat abgesicherten Leitung und einmal für Leitungen, wo potentiell Verbraucher mit an der gleichen Sicherung hängen.
 
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Es gäbe so viele Möglichkeiten, mehr Leistung zu erlauben.
Man könnte z.B. auch sagen, wenn die betroffenen Stromkreise(und für wen das als Laie nicht feststellbar ist, dann eben alle Stromkreise) mit 10A Sicherungen ausgestattet sind, hat man mindestens 6A übrig, bis die Leitungen überbelastet werden könnten.

Dann würde man eben wenn man sich ein BKW anschafft die Sicherungen von 16A auf 10A tauschen und könnte theoretisch ~1400W einspeisen, egal wo man es einsteckt.
Wer das Glück hatte, dass der Elektriker schon 2,5mm² gelegt hat, hätte sogar ~10A über.

So ne B10A Sicherung bekommt der Elektriker für 1,50€ und der Tausch wäre in ner halben Stunde erledigt.
Deutlich günstiger, als sich nen separaten Stromkreis legen zu lassen, wenn keiner vorhanden ist.
 
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ghecko schrieb:
Schukostecker sind für Belastungen bis 3,68kW ausgelegt
Für eine Stunde. Laut Produktnorm VDE 0620 Teil 1. Für Dauerlast muss man eine blaue CEE nehmen.
 
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Taxxor schrieb:
Kurzzeitig. Bei Dauerlast sind sie nur für 10A/~2300W ausgelegt.
Skynet1982 schrieb:
Für eine Stunde. Laut Produktnorm VDE 0620 Teil 1.
Gut, mein Fehler. Hatte die Norm nicht mehr im Kopf.
Taxxor schrieb:
Dann würde man eben wenn man sich ein BKW anschafft die Sicherungen von 16A auf 10A tauschen
Das wäre eine Möglichkeit, das Problem zu umschiffen. Aber ich glaube nicht, das es hier eine BKW+ Regelung in naher Zukunft geben wird, wenn man von ner Elektrofachkraft zb ein Zertifikat nachweisen könnte das die Installation höhere Leistung sicher erlaubt.
 
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Botcruscher schrieb:
Nein die VDE möchte im Auftrag der Konzerne einzig und allein die Gewinne sichern und in deren Auftrag Fremdanlagen sabotieren. Derartig ausgelegte Anlagen stabilisieren natürlich das Netz und vermeiden Spitzen der Einspeisung zur Mittagszeit und reduzieren die Belastung in den Randbereichen aber die liefern eben länger konstant Strom. Schlecht für Abzocker und Aktionäre. Der Kampf wird bei den Akkus noch viel weiter gehen.
Ganz so heftig würde ich das nicht formulieren, zumal ich der VDE als solches gar nicht so schlecht gegenüber eingestellt bin, dafür halt eher den Netzbetreibern.
Das Problem ist, dass die VDE als solches nicht die Norm macht, sondern das im Normengremium halt eben auch die Netzbetreiber drin sitzen (unabhängig davon, dass davon auch welche parallel in der VDE sitzen).
Ein großes Problem bei uns in Deutschland ist vor allem, weil die Netzbetreiber viele Regeln nach Willkür festgelegt haben und es auch keinen Standard, wenigstens mal Bundesland übergreifend gibt.
Wieder so ein Klassiker, die Politiker haben die halt einfach machen lassen und der jetzige Wildwuchs macht alles nur kompliziert und vor allem lässt sich darin auch gut vertuschen, mit welcher Willkür man dem Bürger Sachen wie BKW vergrault und auf der anderen Seite die Hand aufhält um noch mehr abzuzocken.

Was wir brauchen, ist den Netzbetreibern mal einen Riegel vorzuschieben und einheitliche Regeln zu schaffen, die aufgrund der Technik und nicht Kostenstellen definiert sind.

Eine Fußnote, dass der Betreiber sich bei alter Elektroinstallation um einen sicheren Anschluß zu kümmern hat, würde doch völlig ausreichen und dann 2000W zuzulassen.
Der Gedanke vom Balkonkraftwerk war ja, dass ein Laie das Ding im Aldi kauft, daheim hinstellt und mit 2 Klammern am Balkon festschraubt und in die Steckdose steckt.
Das wir heute ein BKW von der Elektrofachkraft installieren lassen müssen, der das dem Netzbetreiber meldet und man sich beim Marktstammdatenregister anmelden muß und auf der Steuererklärung angeben muß ist ein Hohn dessen, was man sich dabei gedacht hat.
Das sind Vorgaben, die machen bei einer großen Anlage Sinn, aber nicht bei "Balkonkraftwerken".
 
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