News Balkonkraftwerke: VDE-Norm für Schukostecker verzögert sich erheblich

Taxxor schrieb:
Dann sollte man vielleicht ergänzen, dass bei entsprechender Abnahme durch eine Elektrofachkraft auch mehr möglich sein darf.
Ist es doch auch. Du kannst ja auch 10 kW und mehr an Leistung installieren mit entsprechender Fachkraft.

ghecko schrieb:
Wäre das BKW allein auf dem Strompfad, wären sogar 3000W Dauerleistung völlig unproblematisch.
Nur mit entsprechender Dose. Nicht mit dem Schukostecker.


azereus schrieb:
wenn ich meinen Heizstrahler der 2KW braucht im Winter über (10h) Stunden zum Heizen nutze
sind die 800W im Sommer nur ein Bruchteil.
Es geht nicht um die Leistung an sich. Es geht um die zusätzliche Leistung zu dem, was ohne BKW schon längerfristig über die Leitung und den LSS fließen kann. Jeder B-Typ lässt ca. das 1,13-fache des Nennstroms dauerhaft durch. Das sind am Ende mindestens 4150 Watt und DAZU kommen dann noch die 800 Watt. Macht also im schlimmsten Fall 4950 Watt dauerhaft auf der Leitung.
Das ist natürlich der absolute worst case.

Ich finde die Regelungen insgesamt zu starr und dadurch unnötig beschränkend. Die Anmelderei und Genehmigung sollte generell abgeschafft bzw. vereinfacht werden, damit man nicht ständig teures Fachpersonal für endlose Warteorgien benötigt. Das ganze muss so einfach und günstig wie möglich sein. Wenn man den Kram z.B. an einem eigenen Endstromkreis hat, muss das bis 10 A klargehen. Ohne extra Auflagen, ohne Elektriker.

Ich habe das inkl. Akku genau so gemacht, aber angemeldet ist natürlich alles mit 800 Watt und ohne Akku. Anders wäre es nicht ohne Elektriker und großen Aufwand gegangen, wenn überhaupt bei der uralten Elektrik hier. Die Kosten würden den Breakeven um mehrere Jahre nach hinten schieben, auf locker 10 Jahre. Schon die 6-7 jetzt würden die allermeisten Leute abschrecken, dabei müssen wir gerade dezentrale, speichergestützte und netzdienliche Anlagen ganz massiv ausbauen. Am liebsten wäre mir eine dreiphasige, geregelte Einspeisung um das Verteilnetz nicht zu belasten, aber das ist als Mieter eines Hauses einfach nicht machbar.
 
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Dende236 schrieb:
Aber ich wette mit dir, dass die wenigsten ordentlich erklären können, worin der Unterschied besteht.
Laie oder Elektriker? Zumindest Elektriker, sollte das jeder können.
 
SaxnPaule schrieb:
@Weyoun dann bräuchte ich einen separaten Raum nur für die Unterverteilung :freak:
Also bei uns ist die Unterverteilung im Kellerflur, die ist knapp 1m breit und da wäre neben dem Zähler platz für mindestens 100 Sicherungen, wenn man den Platz voll ausnutzen würde. Aktuell ist da ~66% Luft.

Und der Kasten ist dann auch nur für den Keller und das EG, mein Stock hat noch mal ne separate kleine Unterverteilung mit 30 Sicherungen nur für die 5 Räume + Flur hier.
Wie gesagt jede Wand an der Dosen sind einzeln sowie für jeden Raum das Licht einzeln, Ausnahme ist nur die Küche, wo ich sogar 2 Kreise pro Wand habe.
 
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SavageSkull schrieb:
Die Dinger sind in der Regel auf 12A oder 10A begrenzt. Zumal sobald man einen größeren Akku hat auch völlig ungeeignet. Ich will meine 66kWh nicht mit 2kW aufladen.
Dauert ja auch jahrzente bis das ding voll ist. Viele sparen sich aber da erstmal die ca. 1.000€ für ne Wallbox + Installation wenn eh ein Ladeadapter dabei ist. (Habe meinen noch nie benutzt, ist aber nice to have)
 
MDM schrieb:
Warum net? Wenn du die Karre jeden Tag ranhängst, bekommst den (zumindest bei mir) Tagesverbrauch wieder rein.
Vorrangig, weil 1phasiges Laden über den Ziegel deutlich ineffizienter ist und weil ich die Wallbox an einem vergünstigten Zähler hängen habe, an der die 0815 Steckdose in der Garage nicht hängen darf.
Ebenso gibt es auch mal den Fall, dass ich vielleicht heute mal mehr und schneller laden muß und ich habe so auch weniger Ladezyklen, die den Akku schonen.
 
Jetzt nicht alles gelesen. Die Fall/Problem tritt auf wenn man auf einem Stromkreis ein Balkonkraftwerk als Einspeiser und größere Dauerverbraucher betreibt. Einen normalen Stromkreis kann man mit 16A Sicherung zu 80% dauerbelasten. Also mit 12,8 A oder 2944W. Wenn das Balkonkraftwerk 800 Watt einspeist und man parrallel ein Gerät betreibt das z.Bsp 3800W betreibt fließen über den Leitungsschutzschalter 3000W und alles ist gut. Aber über die Leitung zum Verbraucher aber 3800W und überlasten die Leitungen und Steckdosen.
Schukogeräte haben in der Regel nicht mehr als 3000W daher theoretisch kein Problem. Man hat aber mehr als eine Steckdose an einem Stromkreis und Menschen die dann gerne mehrere Geräte anstecken. z.Bsp. 2 mal 1800Watt. Sind dann 3600Watt minus 800Watt = 2800Watt über die Sicherung. Die löst nicht aus. Obwohl über die Leitung/Klemmstelle 3600Watt fließen. Das kann zum Kabelbrand führen. In alten Anlage eher als in neuen.
Aber auch in neuen arbeiten die Schutzschalten nach den gleichen Grenzwerten.
Das beste ist man betreibt das BKW nur an einem eigenen Stromkreis ohne Verbraucher. Dann muss der Erzeugte Strom über die Hauptverteilung fliesen und dann erst zu den Verbrauchern in den anderen Stromkreisen.
 
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Wieso wundert mich diese Nachricht in unserem Land nicht.

Hauptsache wir haben wieder alles anders gemacht als die EU Richtlinie und schaffen es nichtmal das zeitnah wieder zu korrigieren.
 
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SavageSkull schrieb:
Laie oder Elektriker? Zumindest Elektriker, sollte das jeder können.
Laien sind da raus.
Elektriker sollten es nicht sondern müssen es meiner Meinung nach.
Aber die Realität sieht oft genug anders aus...
 
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Nur davon ausgehend, dass es Millionen Mieter in Deutschland gibt die sich wohlmöglich gerne ein Balkonkraftwerk anschaffen würden 😅
Aber vielleicht ist das in der Praxis auch gar kein relevantes Problem, denn überhaupt erstmal muss der Balkon groß genug sein und für die meisten wird einfach nur die Deckung der Grundlast interessant sein.
Wer jetzt irgendwie mit >5 Modulen plant... weiß nicht ob das noch unter "Balkonkraftwerk" fällt.

Taxxor schrieb:
Also das BKW meiner Eltern hängt an einer Außensteckdose auf meinem Balkon, welche, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass sie außen ist, einzeln abgesichert ist.
Sowas wäre z.b. ein praxisorientiertes Merkmal, dass man sich keine Sorgen über 800W Dauerlast aus dem Wechselrichter machen muss.
 
Botcruscher schrieb:
800W sind zu dem komplett lächerlich von der Leistung. Jeder Heizlüfter darf ungefragt durchlaufen.
Weiß nicht ob es schon wer anders getan hat, aber dir entgeht das generelle Problem. Ein Wasserkocher steckt in der Steckdose, diese Dose ist abgesichert und löst aus, wenn die Entnahme die Leitung überlastet.

Der Strom der eingespeist wird ist hausseitig nicht abgesichert und quasi unsichtbar, du kannst also unter der maximalen Last der Stromaufnahme sein, aber durch die Einspeisung kommst du ÜBER die zulässigen Werte.
 
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Doch exakt so heftig ist es zu formulieren. Bei Ängsten um die Verkabelung oder Absicherung ist die eigespeiste Leistung von 800W zu reduzieren und nicht irgendwas hinter der Anlage. An der angeblichen Überlastung im Fall X ändert sich nämlich durch die Begrenzung der Module genau Null. Hier wird eindeutig die Technik als Argument für die Profitinteressen vorgeschoben.
 
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Ok also nochmal zum Nachvollziehen der VDE Gedankengänge:

"Die vom VDE gewünschte Begrenzung der Modulleistung zielt als Schutzmaßnahme darauf ab, den Zeitraum zu begrenzen, in dem die vollen 800 Watt auf der Ausgangsseite des Wechselrichters tatsächlich anliegen und zusätzlich die Stromleitung im Hausnetz belasten."

Die überprovisionierung ist dafür da das ein 800W Wechselrichter möglichst lange über den Tag verteilt Leistung erbringt. Ich kaufe mir so ein Teil extra um selbst strom zu erzeugen. Unsere Gesellschadft will das so!!!

Der VDE sagt: "Ne wir machen das so unwirtschaftlich wie möglich. Wegen einer völlig abstrusen Eck-Berechnung."

Kannste di rned ausdenken so einen schwachfug.
 
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Botcruscher schrieb:
...Die Sicherheit muss zu jeder Zeit über jeden Zeitraum garantiert werden.

...Nein die VDE möchte im Auftrag der Konzerne einzig und allein die Gewinne sichern und in deren Auftrag Fremdanlagen sabotieren...
Das ist auch Unsinn. Wie Du schön feststellst, soll die VDE zu jeder Zeit über jeden Zeitraum und an jedem Ort das zumindest zu einem hohen Prozentsatz gewährleisten. Darauf bauen dann die ganzen Versicherungen usw. auf.

Ein gewisser Anteil Altbau mit Klingeldraht und Stroh in den Wänden ist halt immer noch gegeben.
 
SavageSkull schrieb:
Ganz so heftig würde ich das nicht formulieren, zumal ich der VDE als solches gar nicht so schlecht gegenüber eingestellt bin, dafür halt eher den Netzbetreibern.
Doch exakt so heftig ist es zu formulieren. Die Begrenzung der Modulleistung ändert in dem Scenario nichts an der Überlastung der Verkabelung. Umfang und Dauer spiele da überhaupt keine Rolle. Es sind Technische Argumente die klar vorgeschoben werden um Profitinteressen zu schützen.

pumuck| schrieb:
Das ist auch Unsinn. Wie Du schön feststellst, soll die VDE zu jeder Zeit über jeden Zeitraum und an jedem Ort das zumindest zu einem hohen Prozentsatz gewährleisten. Darauf bauen dann die ganzen Versicherungen usw. auf.

Ein gewisser Anteil Altbau mit Klingeldraht und Stroh in den Wänden ist halt immer noch gegeben.
Die Begrenzung der Modulleistung löst das angebliche Problem nicht! Die Begrenzung ist ungeeignet! Einem Gremium voller Experten ist bei solchen Fakten keine Dummheit sondern Vorsatz zu unterstellen!

Die ganzen 600W, 800W, Modulleistung und blablabla sind ein typisch Deutsches Problem.
 
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Taxxor schrieb:
Es gäbe so viele Möglichkeiten, mehr Leistung zu erlauben.
Man könnte z.B. auch sagen, wenn die betroffenen Stromkreise(und für wen das als Laie nicht feststellbar ist, dann eben alle Stromkreise) mit 10A Sicherungen ausgestattet sind, hat man mindestens 6A übrig, bis die Leitungen überbelastet werden könnten.
Wer sagt denn das deine Leitung 16A abkann? Je nach Verlegeart darf die typische 1,5mm² nur mit 13A abgesichert sein, was in 90% der Fälle nicht so ist.
Wie schon jemand geschrieben hat, löst der klassische B16A Leitungsschutzschalter auch nicht bei 16A aus, sondern erst bei einem höheren Wert und je nachdem wie hoch der Überschritten ist, auch erst nach einiger Zeit.
 
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Die Begrenzung der Modulleistung geht mir richtig auf'm Sack.
Wenn du das was zuviel ist in einen Akku speist, bist du ja jetzt illegal.
Wegen der Steckdose: einfach den Nutzer tauschen lassen und dann ist das egal. Da werden genug Dritthersteller einen Markt entdecken und man muss nicht unbedingt Wieland nutzen
 
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Taxxor schrieb:
Deshalb ist z.B. das SchuKo Ladekabel für E-Autos nur ein Notfallladekabel welches nicht für das Laden von 0 auf 100% über 15+ Stunden benutzt werden darf.
Sehr interessant, hab ich auch noch nie gehört/gelesen.
Denn ich lade mein Auto ca. alle 10 Tage von 20 auf 100 % (ca. 12 Std.) mit dem Schuko Ladekabel in der Garage 😟
 
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@SweetOhm Es mag auch Hersteller geben, die ein Kabel mitliefern, mit dem es erlaubt ist, aber bei vielen ist es als Notladekabel ausgelegt.

Wenn ich mal auf Amazon gucke, gibts da auch Kabel wo man die Ladestärke einstellen kann
  • 3.5 kW Ladeleistung: Das Typ-2-Ladekabel mit Schuko-Stecker ermöglicht das Aufladen Ihres Elektrofahrzeugs mit einer maximalen Leistung von 3,5 kW. Das Ladegerät verfügt über eine einstellbare Stromstärke von 8A/10A/13A/16A, sodass Sie Ihr Fahrzeug mit dem optimalen Strom laden können
Das ist dann wirklich brandgefährlich, wenn da ein Laie meint, er möchte möglichst schnell laden und das Teil mit 16A an ner SchuKo Dose betreibt.


Dann doch lieber ne Drehstrom-CEE Dose setzen lassen, dafür gibts auch solche Kabel und die dürften dann wenigstens auch 16A dauerhaft ziehen.
 
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Direkt in den ersten Kommentaren offenbaren User wieder ihr Unwissen bzgl. Elektrotechnik. :D 99% der Sachlage wurde bereits in den vorherigen News zu dem Thema ausdiskutiert. CB könnte vielleicht mal ein FAQ verlinken um die größten Mythen direkt zu widerlegen.
 
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