@walter08
Am Anfang steht das Leistungsprinzip, nicht das Gießkannenprinzip. Wer mehr Rentenbeiträge zahlt, soll folgerichtig eine höhere Rente beziehen. Das ist gesellschaftlicher Konsens, der durch das BVerfG gedeckt wird, das die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung als Vermögen der Beitragszahler einstuft.
Hinzu kommt nun aber die Verschlechterung des Zahlenverhältnisses von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern. Sie lässt das Umlageverfahren auf Dauer nicht als tragfähig erscheinen, zumal der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung schon heute ca. 70 Mrd. Euro jährlich ausmacht. Die notwendigen Konsequenzen sind die allmähliche Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus bei gleichzeitiger Förderung der privaten Altersvorsorge.
Vor dem Hintergrund eines Urteils des BVerfG musste außerdem die Ungleichbehandlung von Pensionären und den sonstigen Rentnern abgeschafft werden, was durch das Alterseinkünftegesetz zur allmählichen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung führt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachgelagerte_Besteuerung
Wer bis hierher etwas ändern will, muss mir erläutern, wie er weiterhin das Leistungsprinzip und das in Form von Rentenbeiträgen angesammelte Vermögen der Beitragszahler schützen will. Außerdem wüsste ich gern, wie das derzeit praktizierte Umlageverfahren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung Bestand haben soll und wie man den Erfordernissen des BVerfG-Urteils nachkommen will.
Nun kann man sich die Einwände von Herrn Werner anschauen: Er bemängelt eine „Auflösung des Generationenvertrages“, bietet aber keine Alternative an, die den oben genannten Kriterien standhält. Außerdem sieht er eine Überflutung der Geldmärkte mit Kapital aus den privaten Versicherungen. Wenn man sich aber die Bedingungen z. B. der Riester-Rente anschaut, dann haben die Versicherer gar nicht die Möglichkeit, in hoch spekulative Geschäfte zu investieren, wie es Herr Werner unterstellt. Denn es gibt große Sicherheiten für die Anleger, die erst einmal erfüllt werden müssen. An dieser Stelle ist seine Argumentation schon hinfällig.
Denn die spekulativen Papiere, die zum Ausbruch der Finanzkrise geführt haben, haben mit den Riester-Geldern erst einmal nichts zu tun. Auch die Aktienfonds, die man z. B. mit der betrieblichen Altersvorsorge füttern kann, weisen auf den ersten Blick keinen Zusammenhang mit den US-Immobilien auf.