keshkau
Commodore
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- März 2007
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Zusätzlich rüttelt das bGe an einigen Grundfesen unseres (Sozial-)Staates. Ale ersten Punkt nenne ich die Eigenverantwortung. Bisher springt der Staat erst dann ein, wenn sich jemand nicht länger aus eigener Kraft versorgen kann (Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit).
Eng damit verbunden ist der zweite Punkt: das Leistungsprinzip. Leistung soll sich für den Einzelnen lohnen, doch das bGe torpediert diesen Grundsatz. Wer (ohne Not) nicht arbeiten möchte, bezieht Leistungen, ohne selbst etwas dafür leisten zu müssen. Das hat zur Folge, dass die Leistungsträger (= arbeitende Bevölkerung) nicht nur für sich selbst und für den Staat arbeiten gehen, sondern zusätzlich für diejenigen, die sich aus der Leistungserstellung ausgeklinkt haben. Die optimale Strategie bei der Überlegung: „Wie viel bekomme ich pro Arbeitsstunde?“, besteht dann darin, nicht länger zu arbeiten.
Für den Bruchteil einer Sekunden (damit ich nicht durch null dividieren muss), bekomme ich ein komplettes bGe, während die anderen 35-40 Stunden pro Woche arbeiten gehen, um z. B. die Hälfte mehr zu verdienen. Das entspräche einem Nettostundenlohn von 3-4 Euro für das Zusatzeinkommen.
Eng damit verbunden ist der zweite Punkt: das Leistungsprinzip. Leistung soll sich für den Einzelnen lohnen, doch das bGe torpediert diesen Grundsatz. Wer (ohne Not) nicht arbeiten möchte, bezieht Leistungen, ohne selbst etwas dafür leisten zu müssen. Das hat zur Folge, dass die Leistungsträger (= arbeitende Bevölkerung) nicht nur für sich selbst und für den Staat arbeiten gehen, sondern zusätzlich für diejenigen, die sich aus der Leistungserstellung ausgeklinkt haben. Die optimale Strategie bei der Überlegung: „Wie viel bekomme ich pro Arbeitsstunde?“, besteht dann darin, nicht länger zu arbeiten.
Für den Bruchteil einer Sekunden (damit ich nicht durch null dividieren muss), bekomme ich ein komplettes bGe, während die anderen 35-40 Stunden pro Woche arbeiten gehen, um z. B. die Hälfte mehr zu verdienen. Das entspräche einem Nettostundenlohn von 3-4 Euro für das Zusatzeinkommen.