Bedingungsloses Grundeinkommen für jeden

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Kausu schrieb:
Was habe ich also gemacht? Ich habe meine damaligen Ersparnisse verbraucht - ich hatte damals keinen Anspruch auf ALG1 - mir wäre nur ALG2 geblieben, aber bin ich nicht einmal zum Antrag hingegangen. Ich habe mich für die Zeit von 1 Jahr freiwillig kranken- und pflegeversichert. Kann jeder nachschauen, wie teuer es war.
wenn du keinelei finanzielle hilfe von Verwandten/Bekannten bekommen hast. dann müsste es eher heißen " du warst gezwungen deine Ersparnisse aufzubrauchen "

denn Miete,Lebensmittel,Strom und Hygieneartikel bekommt man nicht umsonst

kenne zwar dein Alter nicht, aber bei 150 Euro Pro Lebensjahr an Vermögen, die dir bei Alg2 zustehen, und wenn man es mal alles Hochrechnet ( Miete,Strom usw für 12 Monate ), hättest du eh kein Alg2 bekommen
 
Hallo

ascer schrieb:
Da verstehe ich ja nicht, warum du dann nicht eher FDP wählst. Da gibt es bessere Wirtschaftspolitik und weniger Rechtsbrüche.
Mir gefallen die Ideen des konservativen neoliberalen CDU Flügels besser, nicht mehr (BGE) ist die Richtung, weniger ist die Richtung um die Menschen anzuspornen:

Attacke auf Arbeitslosengeld II CDU-Politiker wollen Hartz IV für "U50" abschaffen https://www.t-online.de/nachrichten...alg-ii-fuer-unter-50-jaehrige-abschaffen.html

Ganz abschaffen wäre aber schon sehr hart, stärkere Sanktionen wären gut wenn jemand Arbeitsangebote ablehnt oder unentschuldigt nicht zu Terminen erscheint.

Grüße Tomi
 
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hotzenplot schrieb:
wenn du keinelei finanzielle hilfe von Verwandten/Bekannten bekommen hast. dann müsste es eher heißen " du warst gezwungen deine Ersparnisse aufzubrauchen "

denn Miete,Lebensmittel,Strom und Hygieneartikel bekommt man nicht umsonst

kenne zwar dein Alter nicht, aber bei 150 Euro Pro Lebensjahr an Vermögen, die dir bei Alg2 zustehen, und wenn man es mal alles Hochrechnet ( Miete,Strom usw für 12 Monate ), hättest du eh kein Alg2 bekommen

Hey, danke für den Hinweis.

Okay-dann hätte ich wohl definitiv kein ALG2 bekommen - wusste ich nicht, da ich es gar nicht erst in Betracht gezogen hatte bzw. erst ab dem Zeitpunkt, in welchen ich die Freigrenze unterschreite.

Miete war ca. 500€ - aber egal, gut dass es so eine Regelung gibt/gab. Hilfe sollte nur derjenige erhalten, der sie wirklich benötigt.
 
Tomislav2007 schrieb:
Attacke auf Arbeitslosengeld II CDU-Politiker wollen Hartz IV für "U50" abschaffen
Das habe ich auch gesehen, halte es aber für den CDU-typischen Senioren-Populismus.

Ganz abschaffen wäre aber schon sehr hart, stärkere Sanktionen wären gut wenn jemand Arbeitsangebote ablehnt oder unentschuldigt nicht zu Terminen erscheint.
Dagegen habe ich solange nichts, wie die Sanktionen berechhtigt verhängt werden, und man nicht klagen muss, damit sie nach dem vorgesehenen Zeitraum auch tatsächlich wieder enden.
Momentan läuft das "teilweise" leider doch etwas anders.
Sanktionen, weil es derm mitarbeiter offensichtlich nicht zuzutrauen war, selbstständig aus einer Rechnung das Fälligkeitsdatum abzulesen, das finde ich scheiße ... auch bei Personen jeden alters.
 
Hallo

DerOlf schrieb:
Das habe ich auch gesehen, halte es aber für den CDU-typischen Senioren-Populismus.
Im Groko Thread hieß es das es unvorstellbar ist das CDU/CSU und AfD zueinander finden, die CDU/CSU wollen die Wähler wieder haben die sie an die AfD verloren haben und die meisten Flüchtlinge sind unter 50 Jahre.
Wenn man Hartz4 für alle unter 50 Jahre streicht/einschränkt, dann nimmt man auch den Flüchtlingen das Geld und die Motivation hierher zu kommen und setzt sich nicht dem Vorwurf aus rassistisch zu sein.
Ich hoffe nicht das es jemals zu so einer Zusammenarbeit kommt, ich habe aber die Befürchtung das nur der erste Damm brechen muss.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe immo das Problem, dass das Jobcenter angeblich meine Antworten auf "Aufforderung zur Mitwirkung, bla, bla, bla) nicht erhält. In diesem Fall fordern sie regelmäßig von mir Kontoauszüge ein, da ich immo auch Krankengeld beziehe. Ich schicke dem Jobcenter meine Auszüge (teilweise auch unaufgefordert )immer zu - und das immer per Einschreiben! Trotzdem habe ich heute z. B. wieder einmal eine letzte Aufforderung bekommen, meine Kontoauszüge einzureichen! Das ist Schikane und zwar mit nur einem Ziel, mir erstmal meine Leistungen Kürzen zu können. Dann muß ich wieder den Klageweg gehen, damit das wieder aufgehoben wird (schon zweimal habe ich das hinter mir, zwar habe ich immer gewonnen aber das dauert trotzdem immer Monate!). Monate, wo mir viel Geld fehlt! Sanktionen gehören weg! Ich habe nie etwas zu Schulden kommen lassen!
 
Entschuldigung aber beim Jobcenter schickt man nichts per Post - auch nicht per Einschreiben, (frech gesagt - man kann auch einen leeren Briefumschlag per Einschreiben verschicken, nirgends ist hinterlegt, was drin war).
Man geht persönlich hin und lässt sich eine schriftliche Bestätigung geben, dass man die Unterlagen übergeben hat. Vielleicht geht auch ein Fax mit Sendebestätigung, aber da bin ich mir nicht sicher.

Bei Gericht wäre ich vorsichtig.

http://ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html
 
Ich kann immo nicht persönlich zum Jobcenter, das ist es ja. Ich bin gesundheitlich angeschlagen, der Grund warum ich ja auch schon ein Jahr krankgeschrieben bin.
 
@Disovery_1:
... nix Post, nix einwerfen ... NUR persönlich abgeben und den Empfang auf dem Original bestätigen lassen (bitte MIT Unterschrift ... und das Original GIBTS DU NICHT AB ... für das JC MUSS die Kopie mit Stempel "Original lag vor" ausreichen) ... und wenn der Mensch am Schalter meint (lügt) er "darf das nicht entgegennehmen, das muss in die Hauspost", dann lässt du dir auch das schriftlich bestätigen (wieder mit Unterschrift). Wird das auch verweigert, dann verlangst du nach dem nächsten Vorgesetzten.

Spätestens dann ist es meistens kein Problem mehr ;)

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht zum JC hin kannst, dann musst du jemanden Bevollmächtigen (ich glaube ne Vollmacht braucht der zum Abgeben garnicht), der die Sachen dann dort abgibt (persönlich und mit Eingangsbestätigung).
Notfalls besorgst du dir genau für sowas einen gesetzlichen Betreuer (natürlich vom JC gezahlt). Das dürfte bei echter Beeinträchtigung nicht so das riesige Problem sein.
 
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Ja - sowas ist dann Mist und tut mir auch Leid, aber das Problem mit Einschreiben bleibt bestehen. Vielleicht nochmal versuchen mit deinem Berater zu reden - sofern er vernünftig ist und ich weiß da gibt es genug, die es nicht sind.
Zukünftig dann, sofern möglich, vielleicht einen Verwandten oder Freund hinschicken oder sich bzgl. des Fax erkundigen.
 
In was für ein Land lebe ich eigentlich? Die Not der Menschen so auszunutzen. Ekelig. Ich könnte kotzen.:kotz: Danke an euch. Ich werde meinen Bruder Morgen fragen, ob er meine Auszüge beim Jobcenter abgibt und sich dann quittieren läßt.

Irgendwas stimmt mit dem Smiley nicht. In meinem Quelltext sieht alles normal aus.
 
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Egal wie, das wichtigste bleibt die Eingangsbestätigung ... denn im Zweifel musst DU beweisen können, dass du deiner Mitwirkungspflicht im speziellen Fall nachgekommen bist ... alles andere kann zu Sanktionen führen ... auch die Baseligkeit, Dumm- oder Faulheit deines Sachbearbeiters.
Das hat der Gesetzgeber leider nicht besonders kundenfreundlich gelöst ... ist aber scheinbar so gewollt.

Der :kotz: Smiley ist mein liebster ... auch wenn irgendwas am alignement nicht passt ... die kotzen sogar synchron ;)
 
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Ich kann dich durchaus verstehen und finde deine Lage auch traurig, aber als jemand der im beruflichen Umfeld mit Briefen und Bestätigung mal fast ziemlich auf die Fr**** geflogen wäre - und zwar von der Seite des Empfängers, muss ich sagen, dass ich auch nur persönlich akzeptieren würde.
Genau die Antwort habe ich damals nämlich gekriegt, als die IHK meinte meine Anmeldung zur Prüfung nicht zu finden und ich deren Erinnerungsschreiben auch nie erhalten habe.
Ging zwar alles gut aus-aber sowas prägt die Vorsicht


Einschreiben wägt die Menschen leider in zu großer Sicherheit.
 
Man muss es aber auch erstmal so betrachten, dass eine Eingangsbestätigung immer nur für das gelten kann, wo sie draufsteht ... beim Einschreiben ist das der Rückschein bzw. der Umschlag ... beides ist nicht mit dem Dokument identisch und gilt daher nicht als Beweis dafür, dass das entsprechende Dokument eingereicht wurde.
Eine Eingangsbestätigung sollte IMMER auf das Dokument, auf dass sich eine Mitwirkungsaufforderung bezieht.
Das wird eigentlich schon ganz korrekt gehandhabt beim JC, aber die Konsequenzen sind teilweise echt hart, und die Mitarbeiter tatsächlich eher auf Abweisung und Mauern getrimmt (so wirkt es jedenfalls). Und mit Dokumenten gehen die teilweise auch echt etwas schluderig um.

Ich wäre nie auf die Idee gekommmen, eine Prüfunganmeldung per Post zu schicken ... aber wahrscheinlich laufen Prüfungvorbereitungen an der Uni dann doch etwas anders als bei der IHK - bei denen hatte ich noch keine Prüfung.
 
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Das hat bei uns damals das Unternehmen für alle "übernommen" (uns wurde da fast keine Wahl gelassen). Ich persönlich wäre auch die paar Meter gefahren und hätte nicht die Post bemüht.
Seitdem übernehme ich sowas selber und will immer eine Bestätigung.
 
Das ist natürlich noch mal was ganz anderes ;)
Eigentlich ist das ja sogar nett vom Unternehmen (vielleicht hatten die auch nen guten Deal mit der IIHK?) ... nur blöd wenns dann Probleme gibt.

Selber machen ist da am Ende schon unkomplizierter.
 
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DerOlf schrieb:
@Disovery_1:
... nix Post, nix einwerfen ... NUR persönlich abgeben und den Empfang auf dem Original bestätigen lassen (bitte MIT Unterschrift ... und das Original GIBTS DU NICHT AB ... für das JC MUSS die Kopie mit Stempel "Original lag vor" ausreichen) ... und wenn der Mensch am Schalter meint (lügt) er "darf das nicht entgegennehmen, das muss in die Hauspost", dann lässt du dir auch das schriftlich bestätigen (wieder mit Unterschrift). Wird das auch verweigert, dann verlangst du nach dem nächsten Vorgesetzten.

Spätestens dann ist es meistens kein Problem mehr ;)
.

sorry das mag bei dir zutreffen aber dies gilt nicht für die Allgemeinheit

1. besteht keine rechtliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger, generell Eingangsbestätigungen zu erteilen ( einige Jobcentren haben die Anweisung von ganz oben, keine Empfangsbestätigungen mehr zu geben, Begründung : weniger Papierkrieg )
2. sind sie nur verpflichtet alle Möglichkeiten zu nennen, wie man Unterlagen einreicht

was willst du also machen, wenn 1. der Sachbearbeiter sich weigert, den Vorgesetzten zu holen? wenn es dem Sachbearbeiter zu bunt wird, macht er von sein Hausrecht gebrauch und schmeisst dich raus

was willst du machen wenn der vorgesetzte kommt und ebend darauf hinweist das es keine rechtliche Verpflichtung zwecks Eingangsbestätigung gibt?

das einzige was wirklich bei jeden hilft, ist ein Beistand, der dies alles bezeugen kann
 
@DerOlf

Ist an dem Gerücht meines Opas (Gott hab' ihn selig) vlt. doch was dran. Er hat immer gesagt: "Leute, die in der Privatwirtschaft nix werden, landen füher oder später in irgendeiner Behörde. Da können sie dann ihre Faulheit auf Kosten der Steuerzahler ausleben". Ich will Niemanden beleidigen. Waren auch nicht meine Worte.;) Aber ein Funken Wahrheit scheint wohl dran zu sein.:D

Edit: Sorry, ich mußte einwenig korrigieren, das Zitat war vorher nicht ganz richtig.
 
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@hotzenplot:
Nen glaubwürdier Zeuge ist immer das beste Argument ... aber wenn du einen Eingangsstempel kriegen kannst, dann ist das eben auch ein starkes Argument.
Bei mir gabs immer nen Eingangsstempel auf dem Original, welches DANACH kopiert wurde. Die Kopie blieb da ... es war nie ein Problem, aber man muss danach verlangen ... die entsprechenden Stempel sind in jedem Fall an jedem Schalter vorhanden, die landen nämlich sowieso auf jedem eingereichten Dokument ;)
Man muss nur zusehen, dass man danach ein Exemplar MIT Stempel in der Hand hat (das Original).

Aber ich musste das auch erst hart lernen ... jetzt mach ich's ähnlich wie @kansu.
 
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wie ich schon sagt, in deinem Fall, ist das so. aber es trifft nicht für die Allgemeinheit zu. ZB dein Jobcenter arbeitet noch mit Stempel, wärend andere Jobcentren nen Computerausdruck von verbis machen ( verbis ist das bearbeitungsprogramm von der BA ). andere wiederum geben keine Bestätigung raus, weil wiegesagt es keine rechtliche Verpflichtung gibt
 
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