Bedingungsloses Grundeinkommen für jeden

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Cov schrieb:
Wenn 50% die "unteren" sind und in Summe 10.000 Personen, und pro Person 1.000 Euro verdienen, sind die "obersten" 10% 2.000 Leute, die jeweils 5.000 verdienen - würden nun beide Gruppen 25% EKSt. bezahlen, blieben den "unteren" nur 750.- aber den "oberen" immer noch mehr als jemand aus der unteren Gruppe je verdient (nämlich 3.750,-).

Mir ist absolut nicht klar, was du mit diesem Rechenbeispiel zeigen willst. Es wäre mir nämlich völlig neu, dass die oberen 10% den gleichen Steuersatz haben wie die unteren 50%, wie du es in deiner Rechnung annimmst. Realistischer wäre wohl ein Steuersatz von 20% bei den unteren 50% und ein Satz von 45% bei den oberen 10%. Und dann sind wir bei den oberen 10% bei 2750 € pro Person und bei den unteren 50% bei 800 € pro Person. Und schon würden die oberen 10% in Summe nicht mehr genauso viel verdienen wie die unteren 50%, sondern gut 30% weniger. Würde man die von dir angegebene Einkommensverteilung auf Netto-Löhne ummünzen wäre also die Spreizung zwar immernoch beträchtlich, aber bei weitem nicht mehr so dramatisch.
 
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..... im Mittelalter gab es auch "Falschspieler" die auf invalied machten und dafür paar Münzen bekamen. und was soll ich als Invalied dazu sagen, der es nicht mal dahin schafft und in Gegenteil dazu wirklich paar% habe (Sie könnten ja mal bei der Kanzlerin nachfragen?) Die Antwort ist : Es gibt ein Sozialgesetz und wer es nicht braucht sollte froh darüber sein. Dieses Grundeinkommen muss natürlich erst mal zu einem menschenwürdigen Einkommen gezählt werden, ( und dazu müsste JEDER auch "zur Wahl schreiten wird" der paar Groschen verdient (?).
 
Fauler Willi schrieb:
Es gibt ein Sozialgesetz und wer es nicht braucht sollte froh darüber sein. .

Das ist richtig, nur dann die Grundsicherung Harz 4 ist nicht Menschen würdigt oder ähnliches. Und es verstößt gegen und damals auch noch gegen mehr Gesetze.
 
versteh ich das richtig, jetzt haben die armen zu wenig, weil die reichen zu viel haben.
also wollt ihr ein BGE, damit die Armen mehr haben, was von den Reichen Finanziert werden soll.

da frag ich mich doch: wozu ein BGE, reicht eine Steuerreform nicht ebenfalls?
 
@florian.:

Die Steuerreform würde nicht reichen, da das Geld nicht richtig verteilt wird und man auch weiter hin nicht frei ist von Angst und nicht in Würde GG 1 leben kann.

Was ich dich auch mal fragen wollte ist deine Signatur: Ich würde sagen du machst dich über dieses Aussage von Spiegel Online lustig oder? Ich was nicht was man da nicht verstehen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
versteh ich das richtig, jetzt haben die armen zu wenig, weil die reichen zu viel haben.
also wollt ihr ein BGE, damit die Armen mehr haben, was von den Reichen Finanziert werden soll.

da frag ich mich doch: wozu ein BGE, reicht eine Steuerreform nicht ebenfalls?

Du bist ein Comp-Freak. Davon hast du auch Pläne, aber von Verteilungsgerechtigkeit bist du weit entfernt. Hat sehr wahrscheinlich mit deinem Alter und deiner Sozialisation zu tun.

Es geht hier nicht darum, das der Arme mehr und der Reiche weniger hat. Es geht hier um einen gesetzlichen Anspruch nach dem GG.

Und jetzt noch mal zu dem Thema reich;
z.B. ein Oberstudienrat bekommt ungefähr 5000,- € brutto, netto ungefähr 3500,- € und ist deshalb nicht reich.
Reich ist jemand, der von den Erträgen seiner Geldanlage leben kann. Dieser Personenkreis isst kein Brötchen weniger wenn die abs. Steuerlast 5 % höher ist.
Gerade dieser Personenkreis profitiert aber von der Abgeltungssteuer (max 25 %) auf Kapitalerträge. Sie oder er ist nicht gesetzlich rentenversichert und natürlich auch privat krankenversichert und hat sich dadurch auch schon aus der Solidargemeinschaft verabschiedet.
Also sind ihre/seine abs. prozentualen Abzüge unter denen eines Normalverdieners, obwohl natürlich in der Summe sehr hohe Beträge Geldbeträge entstehen.

Und das kannst du mal dem normalen Arbeitnehmer erklären, der zusätzlich durch MwSt. bzw. Mineralölsteuer etc. noch zusätzlich überproportinal, gemessen an seinem Einkommen, zur Kasse gebeten wird.
 
@Florian
Es geht beim BGE nicht darum, dass "die Armen" mehr auf Kosten "der Reichen" zugeschoben bekommen, sondern um die Entwicklung eines neuen Gesellschaftsmodells ohne die seit Beginn der Industrialisierung kennzeichnende Erwerbsabhängigkeit all jener, die nicht über Vermögen oder Produktionsmittel verfügen. In diesem neuen Gesellschaftsbild gilt jeder als gleichwertiges und vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, was mit einem bedingungslosen Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben einhergeht, ganz unabhängig davon, ob er arbeiten geht oder nicht oder ob er überhaupt arbeiten kann oder nicht. Wohlgemerkt muss man dies auch unter den Bedingungen der Massenarbeitslosigkeit einordnen, was letztlich nichts anderes bedeutet, als dass längst nicht mehr jeder arbeitslose Erwerbsabhängige überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.

Deine Ansicht, dass es nur darum geht, "Faulenzern" bzw. Arbeitslosen ein anstrengungsloses Leben zu ermöglichen, ist eine ideologische Verkürzung und entspricht schlicht und ergreifend nicht der Idee hinter dem BGE.
 
@Tekpoint
Das ist richtig, nur dann die Grundsicherung Harz 4 ist nicht Menschen würdigt oder ähnliches. Und es verstößt gegen und damals auch noch gegen mehr Gesetze.

Das hätte ich doch gerne mal mit Argumenten und Beispielen unterlegt.
Was verstehst Du unter "würdige Grundsicherung"?
Was muss von einer Grundsicherung tatsächlich geleistet werden?
Gegen welche Gesetzt verstößt Hartz 4?

Grüße
Zero
 
@ZeroZerp
Du hast sicherlich mitbekommen, dass die doppelte Trägerschaft des SGB II und die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig waren, oder?

Ein nach wie vor bestehendes Problem, an dem sich die Geister bis heute scheiden, ist die Eingliederungsvereinbarung. Das ist ein Vertrag zwischen ARGE und Hilfeberechtigten (HB), in dem geregelt wird, welche Leistungen gewährt werden, aber auch, welche Bemühungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch den HB zu erbringen sind. Wenn der HB mit den Inhalten nicht einverstanden ist, kommt die Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt zustande, mit von der ARGE ausgestalteten Inhalten. Dadurch werden gleich mehrere Grundrechte berührt, z.B. Art. 20 & 28 GG (fehlende Vertragsfreiheit + Kontrahierungszwang = mögliche Nichteinhaltung des Rechtstaatsprinzips) oder auch mit Art. 1 GG das Grundprinzip der Menschenwürde, da der HB durch die hoheitlichen Maßnahmen zum "bloßen Objekt staatlichen Handelns wird" und damit möglicherweise ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt.

Ob die Höhe der Leistungen und die Regelungen zur Wiedereingliederung des SGB II in der aktuellen Ausgestaltung menschenwürdig sind oder nicht, hängt vom Blickwinkel des Betrachters ab. Da kommt man in einer Diskussion mit unterschiedlichen Ansichten niemals auf einen gemeinsamen Nenner.
 
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ZeroZerp schrieb:
Gegen welche Gesetzt verstößt Hartz 4?

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Artikel 19 Abs. 1 GG besagt "Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.". Der zweite Satz stellt das so genannte und ziemlich unbekannte Zitiergebot dar und ist eine zwingende und nicht zu umgehende Gültigkeitsvoraussetzung für das einfache Gesetz, welches in Grundrechte eingreift. Das SGB II greift in folgende Grundrechte ein:


  • § 2 Abs. 1 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
  • § 7 Abs. 3, 3. c) sowie 4. 3a) SGB II betreffen Artikel 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
  • § 7 Abs. 4a) SGB II betreffen Artikel 11 Abs. 1 GG
  • § 10 SGB II betrifft Artikel 11 Abs. 1, 12 GG
  • § 14 Satz 2 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
  • § 15 Abs. 1, 3. Satz 5 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
  • § 16d 2. Satz, 2. Halbsatz SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1, 12 GG
  • § 31 Abs. 1, 1. a) c) d), 2. SGB II betreffen Artikel 2 Abs. 1, 12 GG
  • § 31 Abs. 2 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 GG
  • § 31 Abs. 6 Satz 4 SGB II betrifft Artikel 2 GG
  • § 39 4. SGB II betrifft Artikel 2, 11 Abs.1 GG
  • § 51 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1, Artikel 10 Abs. 1, Artikel 11 Abs. 1, Artikel 12, Artikel 13 Abs. 1 GG
 
@ZeroZerp: Scheint ja als müsste es durch meine Vorposter nicht mehr erläutern.

Aber hoffe du musst mit dieser Grundsicherung nicht morgen Früh schon überlegen ob du dir die Zähne noch pusten kannst, weil du mit einer Tube Zahncrem 1 Moant auskommen mussst.

Oder Bildung wo du mit 1,39€ in Monat man sich ja weiter Bilden und entwickeln kann.

oder oder oder oder.....
 
Also ich habe zwischen Studium und erstem Job 3 Monate lang von Hartz 4 gelebt, und ich konnte es mir durchaus leisten, mehr als eine Tube Zahnpasta im Monat zu kaufen. Und ich hatte mich auch in keinster Weise in meiner "Menschenwürde" verletzt gefühlt. Während des gesamten Studiums habe ich übrigens überwiegend von Bafög und kleinen Nebenjobs gelebt, alles in allem hatte ich da auch nicht viel mehr als ein ALGII-Empfänger. Trotzdem war ich durchaus zufrieden mit dem, was ich mir leisten konnte. Ich kann die Argumentation daher absolut nicht nachvollziehen.

Übrigens interessant, dass hier einige offenbar mehr Ahnung von Rechtswissenschaften haben als unser Bundesverfassungsgericht. Denn die halten Hartz 4 ja offenbar nicht für grundgesetzwiedrig.
 
Wenn man über Armut spricht, sollte man das nicht nur auf den rein materiellen Aspekt begrenzen. Armut ist ein vielschichtiges Phänomen, das sich ausgehend von der materiellen Dimension in alle Lebensbereiche (Bildung, Gesundheit, Wohnen, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe, Perspektive, Ansehen, usw.) als Mangelsitation erstreckt. Der typische Hartz4-Empfänger hat in allen oder fast allen dieser Bereiche erhebliche Defizite und kaum eine Chance auf Besserung. Dass du vorübergehend mit der materiellen Armut ausgekommen bist, wundert mich wenig. Ich habe als Student auch nicht viel Geld gehabt und bin trotzdem einigermaßen über die Runden gekommen. Der Unterschied zwischen dem "typischen" Hartz4-Klientel und Akademikern, die vorübergehend unter Bedingungen materieller Armut auskommen müssen, ist die mit der Bildung verbundene Perspektive für bessere Zeiten und die Aussicht auf allgemein gute Lebensbedingungen. Abgesehen davon fallen in so kurzen Bezugszeiträumen von drei Monaten wie bei dir gewisse Ausgaben nicht an, für die ein längerfristiger Hartz4-Empfänger normalerweise vorsorgen muss. Dazu zählen Reparaturen, Renovierungsarbeiten, Versicherungskosten, Ersatz von Haushaltsgeräten oder Möbelstücken, Ausgaben für Klamotten oder Medikamente sowie Praxisgebühren. Dein Vergleich hinkt also ziemlich, finde ich.

|MELVIN| schrieb:
Übrigens interessant, dass hier einige offenbar mehr Ahnung von Rechtswissenschaften haben als unser Bundesverfassungsgericht. Denn die halten Hartz 4 ja offenbar nicht für grundgesetzwiedrig.
Ich nehme an, dass du mich damit gemeint hast. Erstmal siehst du alleine an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen der Gesetzgeber bereits zwei mal zu Korrekturen gezwungen wurde, dass das SGB II zumindest an diesen Stellen nicht verfassungskonform gewesen sein kann. Das Thema mit der Eingliederungsvereinbarung ist, wie ich schrieb, strittig. Da sind sich die Juristen nicht ganz einig drüber, aber es gibt in der Fachliteratur wohlformulierte Argumentationen, mit denen die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung angezweifelt werden. Abgesehen davon prüft das Bundesverfassungsgericht nur die Teile des Gesetzes, die Gegenstand der Verfassungsklage sind. Eine Generalüberprüfung und Absegnung erfolgt hingegen nicht. Nur weil das SGB II Grundlage gängiger Rechtspraxis ist, heißt das also noch lange nicht, dass es in seiner aktuellen Form durch und durch verfassungskonform sein muss. Aber gut, so viel dazu. Der Thread hier sollte nicht zu sehr in Hartz4 abdriften, denn eigentlich geht es um das BGE.
 
Tekpoint schrieb:
@florian.: Was ich dich auch mal fragen wollte ist deine Signatur: Ich würde sagen du machst dich über dieses Aussage von Spiegel Online lustig oder? Ich was nicht was man da nicht verstehen kann?
3 sind Tot und 15 Starben sogar :eek:
ich fand den Übersetzungsfehler einfach zum schießen.


@all die anderen
und man hört doch immer wieder heraus, dass es den Armen zu schlecht geht und man ihnen deshalb mehr zukommen lassen muss.
Wieso sollte man dafür das ganze System umkrempeln?
Wieso backt man nicht kleine Brötchen und versucht das jetzige System gerechter zu machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
|MELVIN| schrieb:
Also ich habe zwischen Studium und erstem Job 3 Monate lang von Hartz 4 gelebt, und ich konnte es mir durchaus leisten, mehr als eine Tube Zahnpasta im Monat zu kaufen. Und ich hatte mich auch in keinster Weise in meiner "Menschenwürde" verletzt gefühlt. Während des gesamten Studiums habe ich übrigens überwiegend von Bafög und kleinen Nebenjobs gelebt, alles in allem hatte ich da auch nicht viel mehr als ein ALGII-Empfänger. Trotzdem war ich durchaus zufrieden mit dem, was ich mir leisten konnte. Ich kann die Argumentation daher absolut nicht nachvollziehen.

Ist ja schön zuhören wenn es dir gereicht hat und gefallen hat ;) Hört man nur sehr selten^^

Wo Unabhängig hast du gelebt da in deiner eigenen Wohnung ohen von Jemand Geld zu bekommen mal "Taschengeld" von Eltern oder Unterstützung von Eltern wie dort Wäsche waschen ect.?

Dazu kommt noch das ich vermute das du bei den 3 Monaten keine Zwang hattest bekommen dich dort und dort zu bewerben weil du ja ein Studium machen wolltest dann?

Habe das ja so verstanden das du vorm Studium Harz 4 hattest ja 3 Monate lang.

Kann mir aber nicht so richtig vorstellen wie du mit Knappen 400 Euro ein schönes Leben gehabt hattest ohne das du dir das leisten konntest was andre deiner Freunde hatten. Oder das du nicht immer das machen konntest was du würdest machen ect.

Aber wie gesagt klärt mich auf, lass uns lieber drüber reden :) Ist mir immer noch lieber als Leute die sich hin Hinterzimmer nur mit den Kopfschütteln und nichts dazu beitragen.
 
Tekpoint schrieb:
Wo Unabhängig hast du gelebt da in deiner eigenen Wohnung ohen von Jemand Geld zu bekommen mal "Taschengeld" von Eltern oder Unterstützung von Eltern wie dort Wäsche waschen ect.?

Eigene Wohnung, gut 100km vom Elternhaus weg, finanzielle Unterstützung seitens der Eltern war während des Studiums vorhanden, allerdings hatte ich in Summe trotzdem nicht nennenswert mehr als ein ALGII-Empfänger. Nach dem Studium (also während der 3 Monate ALGII) dann keine Unterstützung mehr von den Eltern.

Tekpoint schrieb:
Dazu kommt noch das ich vermute das du bei den 3 Monaten keine Zwang hattest bekommen dich dort und dort zu bewerben weil du ja ein Studium machen wolltest dann?

Mir wurde eine Mindestanzahl an Bewerbungen vorgeschrieben, die ich in einem bestimmten Zeitraum zu machen hatte. Zum Nachweistermin hatte ich aber bereits einen Job gefunden, von daher wurde die Eingliederungsvereinbarung hinfällig.

Tekpoint schrieb:
Habe das ja so verstanden das du vorm Studium Harz 4 hattest ja 3 Monate lang.

Nein, ich habe nach dem Studium 3 Monate lang ALGII bekommen.

Tekpoint schrieb:
Kann mir aber nicht so richtig vorstellen wie du mit Knappen 400 Euro ein schönes Leben gehabt hattest ohne das du dir das leisten konntest was andre deiner Freunde hatten. Oder das du nicht immer das machen konntest was du würdest machen ect.

Es ist aber nicht die Aufgabe der sozialen Mindestsicherung, mir zu ermöglichen "mir alles zu leisten was meine Freunde haben" oder aber mir zu ermöglichen "alles zu machen was ich machen möchte". Ich konnte von dem Geld vernünftig leben und mir einen Lebensstil leisten, der meinen Mindestansprüchen mehr als genügt hat und mich damit in meiner "Menschenwürde" in keinster Weise verletzt hat. Wie bereits geschrieben, in den 5 Jahren Studium zuvor hatte ich ja auch nicht mehr.
 
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Ok da scheinst du ja gut gelebt zu haben :)

Mich mein Fehler eingestehen habe das alsch ausgedrück mit den Leisten von Dir in Verhältnis zu dein Freunden.
Klar sollst du mit Harz 4 nicht reich werden oder dir das leisten können wie ein Arbeiter sprich das du dir ein iPhone leisten kannst ect.
Harz4 oder mal Grundeinkommen soll ja Grundsicherung sein.

Aber wo bleibt mit den Geld was du als 3 Monate Harz 4 hattest Chancengleichheit?
Dazu Prüfung der Bedürftigkeit was du bekommst, Zahlreiche Bedingungen und Auflagen jeden Monat. Verrechnung jedes Verdienstes und allen Vermögen. Mithaftung von Angehörigen und Partnern in Bedarfsgemeinschaften. Dazu Sanktionen, Sperrungen und Kürzungen.
Vermute mal zu einigen Dingen bist du vielleicht auch nie gekommen?

Also Leute in mein Freundeskreis und in unser Familie die alle Harz 4 bekommen oder es bekamen, den ging es immer richtig schlecht, da war nichts mit Grundsicherung.

Nochmal eine Übersicht der neue Harz 4 Regelsatz:

- Lebensmittel, alkoholfreie Getränke 128,46€
- Freizeit, Kino ect. 39,96€
- Telefon/Internet 31,96€
- Bekleidung 30,40€
- Energie 30,24€
- Haushaltsgeräte 27,41€
- sonstiges zb. Frisur 26,50€
- Verkehr 22,78€
- Gesundheitspflege 15,55€
- Gaststätte 7,16€
- Bildung 1,39€
- Teuerungsrate 2,19 €

Gesamt: 364 Euro (mit Strengen Auflagen und Sanktionen).

Dazu kommt noch Medizinisches Bezahlung des Staates mit Einschränkungen aber, dazu kommt noch Bezahlung der Wohnung, mit Einschränkung (zwar sind die Einschränkung berechtigt, weil man soll ja wieder nicht leben wie einer der Arbeiten geht).
 
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Mich würde mal interessieren, welche Gegenvorschläge denn die Gegner des BGE für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft haben ?

Das sich unsere Gesellschaft in allen Bereichen mit zum Teil atemberaubender Geschwindigkeit ändert, steht doch als Tatsache nun mal fest.

Die Frage ist doch nun, wie wir darauf reagieren können / müssen / sollen?

Wenn wir alles wie bisher lassen in Punkto Arbeitswelt und der "Pflicht zum Arbeiten" als individueller Lebensmaxime, so stossen wir durch den fortschreitenden Produktivitätsfortschritt sowie Rationalisierung, Outsourcing usw doch irgendwann in naher Zukunft an einen Punkt, wo es für (Zig-)Millionen arbeitsfähiger Bürger keine entsprechende Arbeitsstelle mehr gibt!

Man denke nur an eine vollrobotisierte automatisierte Autofabrik, in der nur noch ein paar Pförtner, Wartungstechniker und LKW-Fahrer beschäftigt sind.

Sollen sich dann als Lösung zb die ehemaligen 100.000 Autobauer zum Wartungstechniker Umschulen und auf die 100 freien Stellen bewerben, die der Arbeitsmarkt dazu anbietet? :freak:

Oder sollen sich dann irgendwann 10 Mio. Arbeitssuchende ständig um ein paar Zehntausend offene Stellen prügeln und auch noch von einer ARGE dazu gezwungen werden unter ständiger Androhung der Geldstreichung?

Ich gebe zu, dass das Szenario etwas extrem ist und sich nicht auf die gesamte Wirtschaft übertragen lässt, es zeigt aber überspitzt auf, auf welche Probleme wir unvermeidlich stossen werden, wenn wir nicht umdenken bzw andere Denkansätze zumindest zulassen und nicht sofort verteufeln!

Das ein so höchstentwickeltes Land wie die Schweiz 2012 eine Volksabstimmung zum BGE durchführt, zeigt doch, dass wir über gesellschaftliche Veränderungen sowie einen Paradigmen-Wechsel der Arbeitswelt nicht nur diskutieren sollten!

Um Gegenvorschläge wird gebeten! ;)

my 2 cents

PCB
 
PCB schrieb:
Wenn wir alles wie bisher lassen, [...] so stossen wir durch den fortschreitenden Produktivitätsfortschritt sowie Rationalisierung, Outsourcing usw doch irgendwann in naher Zukunft an einen Punkt, wo es für (Zig-)Millionen arbeitsfähiger Bürger keine entsprechende Arbeitsstelle mehr gibt!

13.10.11
Gast:
Sehr geehrter Herr Müller. Nehmen wir an, die Politik bleibt Ihrer Linie treu. Wann rechnen Sie mit einem Kollaps bzgl. der Staatsverschuldung und einer Neuverhandlung dieser Schulden in Form von "New Deals", "Währungsreformen", "Haircuts"?

Dirk Müller: Keine 5 Jahre mehr!
Quelle

Das ein so höchstentwickeltes Land wie die Schweiz 2012 eine Volksabstimmung zum BGE durchführt, zeigt doch, dass wir über gesellschaftliche Veränderungen sowie einen Paradigmen-Wechsel der Arbeitswelt nicht nur diskutieren sollten!
Was ich bisher (nicht nur in diesem Forum) gelernt habe ist, daß moralische Gründe für eine Gesellschaftreform nicht als gültig zugelassen werden. Die Umschichtung von unten nach oben hat für BGE Gegner die höhere Priorität.
 
@PCB,

wieso muss man das jetzige System ändern?
geht es uns wirklich schlecht?

Die Arbeitslosen Sinken, daher ist von einem Arbeitsmangel nichts in Sicht.
Dein Autofabrik Beispiel ist auch schlecht gewählt.
z.B. gibt es Automatisierte Supermarktkassen.
Durch den Bau/Wartung/Instandsetzung werden so viele Leute benötigt,
dass mehr Menschen Arbeit haben als bei einer Konventionellen Kasse.
(Hier arbeitet hauptsächlich nur die Kassiererin)
Das Arbeitsspektrum verschiebt sich also, es wird aber nicht weniger Arbeit.


Ich stimme dir zu, wenn es eines Tages nicht mehr genug Arbeit gibt, dann kann man das System Umstellen.
Das Passiert aber erst, wenn die Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden gesunken ist.
Und das sehe ich in weiter Ferne.
 
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