Klassikfan
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Ja, "notfalls"! Dann nämlich, wenn der Glasfaseranbieter unkooperativ ist, und weiter im VDSL-Bereich des Kupferkabels "funken" will. Die Regel ist halt die Beschränkung auf getrennte Frequenzbereiche.Und wie das erfolgt, hat jetzt die BNetzA halt geregelt. Sicher zugunsten der Telekom, aber eben hauptsächliuch zugunsten der Kunden der Telekom, welche in VDSL-Ausbaugebieten nahezu 100% der Internetnutzer sind, eben weil die Telekom die letzte Meile da unter ihrer Fitiche hat.
Das ist eben die Konsequenz aus dem vorhergehenden Beschluß der Zusammenfassung der letzten Meile, um mittels Vectoring einen möglichst zügigen Ausbau auf wenigstens 50, 100 oder 250Mbit zu erreichen.
Das ist eben die Konsequenz aus dem vorhergehenden Beschluß der Zusammenfassung der letzten Meile, um mittels Vectoring einen möglichst zügigen Ausbau auf wenigstens 50, 100 oder 250Mbit zu erreichen.
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