News Bei Störungen: Vectoring erhält Vorrang vor Glasfaseranschlüssen

Ja, "notfalls"! Dann nämlich, wenn der Glasfaseranbieter unkooperativ ist, und weiter im VDSL-Bereich des Kupferkabels "funken" will. Die Regel ist halt die Beschränkung auf getrennte Frequenzbereiche.Und wie das erfolgt, hat jetzt die BNetzA halt geregelt. Sicher zugunsten der Telekom, aber eben hauptsächliuch zugunsten der Kunden der Telekom, welche in VDSL-Ausbaugebieten nahezu 100% der Internetnutzer sind, eben weil die Telekom die letzte Meile da unter ihrer Fitiche hat.

Das ist eben die Konsequenz aus dem vorhergehenden Beschluß der Zusammenfassung der letzten Meile, um mittels Vectoring einen möglichst zügigen Ausbau auf wenigstens 50, 100 oder 250Mbit zu erreichen.
 
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Egal wie sinnvoll die Regelung sein könnte, sie ist völlig inakzeptabel. Die Hausverkabelung gehört dem Hauseigentümer und niemandem sonst. Dass die Bundesnetzagentur hier ernsthaft einfach irgendeinem Konzern die Verfügungsgewalt erteilt ist unfassbar.
 
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Hägar Horrible schrieb:
@brainDotExe : Erzähl das mal der Telekom, die vermarktet ihre FTTB-Anschlüsse, die du in großartiger Vollkommenheit davon ausschließt doch tatsächlich als Glasfaseranschluß.
Wo hat die Telekom denn großartig FTTB ausgebaut?

Es geht mir eher darum, dass eine Newsmeldung nicht 1zu1 kopiert werden sollte, sondern wenigstens eine Anmerkung, dass die Aussagen offensichtlich falsch sind dazu gehört.
 
Moep89 schrieb:
Egal wie sinnvoll die Regelung sein könnte, sie ist völlig inakzeptabel. Die Hausverkabelung gehört dem Hauseigentümer und niemandem sonst. Dass die Bundesnetzagentur hier ernsthaft einfach irgendeinem Konzern die Verfügungsgewalt erteilt ist unfassbar.

Ist sie eben nicht, die Regelung ist absolut OK und notwendig. Die Bundesnetzagentur muss einschreiten wenn es Störung gibt. Und die neuen Pseudo-Glasfaseranbieter stören eben den Bestand.
 
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Du hast das Problem nicht verstanden. Der Staat erdreistet sich im Zweifelsfall DEIN Eigentum von einem Konzern verwalten zu lassen, selbst wenn DU es verlegt und bezahlt hast.

Es ist deshalb völlig egal ob die Regelung nötig ist, die Entscheidung darf einzig und allein der Eigentümer treffen. Was die Bundesnetzagentur hier mal eben so beschlossen hat ist absolut nicht OK.
 
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Wishbringer schrieb:
Es gibt einen gewaltigen Unterschied!
VDSL (2 dünne ungeschirmte Kupferkabel) die draussen verlegt sind, sind was anderes, als inhouse verlegte Cat.5e-7 Kabel, mehrfachgeschirm mit 8 Aderpaaren.

Und die verlegt wer? Der Provider mit einem FTTB Anschluss mit Sicherheit nicht! Dieser montiert dir im Haus seine eigene Hardware und der Weg in die Wohnung läuft genauso über eine Kupferdoppelader wie bisher.

DeusoftheWired schrieb:
FTTB/H: 1000 Mbit/s Download, 500 Mbit/s Upload

Lass das (H) mal weg! Eine Glasfaser im Keller die auf einen DSL Modem terminiert ist kein FTTH. Das sind ausgelagerte Infrastrukturkosten die jeder mitbezahlt auf fast der gleichen Technik wie Telekom sie einsetzt.

Bei uns im Haus ( 8 Parteien) hängt ein Unitymedia Verstärker und eine NetCologne FTTB Zelle im Keller und der Kasten der Telekom steht vor dem Haus. Rate mal welche Geräte alle im Haus mitbezahlen, auch wenn bis heute niemand den NetCologne Anschluss nutzt und nur drei Parteien sich für Unitymedia entschieden haben.

Glasfaser in die Wohneinheiten hat niemand gelegt, einzig Unitymedia hat die komplette Coax Verkabelung für die Kunden neu vom Keller in die Wohneinheiten gelegt....

Bevorzugte Behandlung für den NetCologne Kasten? Mit welcher Begründung?

brainDotExe schrieb:
FTTB in einem EFH ist FTTH.

Auch wenn es in meinen Augen nicht korrekt ist und entscheidend für mich ist, an welches Medium ich meinen Router anschliessen darf, ist es doch letztlich bei dieser Diskussion irrelevant. Ein FTTB Anschluss in einem Einfamilienhaus stört keine anderen Anschlüsse.

Hägar Horrible schrieb:
Dann verrate uns doch mal, was die Telekom bei ihren FTTB-Anschlüsse IRGENDWIE anders macht.

Nichts, aber sie bieten auch echtes FTTH an!
Mehr Breitband für MICH richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer sowie an Eigentümer und Vermieter von gewerblich genutzten Flächen, die ihre Immobilie mit einer außergewöhnlich zukunftssicheren Breitbandversorgung aufwerten wollen. Die Telekom erstellt ein auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnittenes Angebot und realisiert den Glasfaseranschluss bis zum Abschlusspunkt in der Wohnung oder im Haus. Der Hauseigentümer muss anschließend nur noch ein passendes FTTH-Produkt beauftragen und kann mit bis zu 1.000 MBit/s das Internet erleben.
 
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Keksdt schrieb:
Ich finde das gar nicht gut, ich habe einen G.Fast Anschluss daheim, es ist ein Haus mit mehreren WE, hier wurde Nachträglich mit Glas erschlossen und ein Kabelzug in jede Wohnung ist schwierig. Gigabit über G.Fast ist glaube schwer zu erreichen, komme als einziger Kunde auf knapp 700 im Sync, man sieht im Spektrum aber deutlich das dies hier viel durch die niedrigen Frequenzen (u.a. bis 40mhz) kommt, wenn diese jetzt raus müssen würde dies diese Leitung stark einschränken, damit hier jemand im Haus bis zu 100 Mbit (Real 78 hatte das selbst vorher) bekommen kann

Autsch das sieht ja eher nach mehr als 50% des Durchsatzes bis 40Mhz aus.
 
Moep89 schrieb:
Du hast das Problem nicht verstanden. Der Staat erdreistet sich im Zweifelsfall DEIN Eigentum von einem Konzern verwalten zu lassen, selbst wenn DU es verlegt und bezahlt hast.

Es ist deshalb völlig egal ob die Regelung nötig ist, die Entscheidung darf einzig und allein der Eigentümer treffen. Was die Bundesnetzagentur hier mal eben so beschlossen hat ist absolut nicht OK.

Immer noch falsch :) Es geht um Störungen im Funkfrequenzbereich im Kabel durch Übersprechen. Und Frequenzvergabe ist immer staatlich. Immer :) Da hilft auch dein elendes Rumgejammer nicht. Wenn du Funkstörungen verursachst kann der Staat dich immer abschalten oder Einschränkungen veranlassen.
 
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Einfache Lösung: Wenn man schon Glasfaser neu verlegt dann gleich bis zum Endkunden und keinen Glasfaser/Kupfer Mischmist. Was anderes ist Vectoring auch nicht. Ein reines Glasfaserkabel stört niemanden und wird auch nicht gestört.

Was die Verkabelung angeht so ist für mich eher die Frage wer zuerst da war. Wenn die Telekom gegenüber dem Endkunden verantwortlich ist, dass die versprochene Bandbreite beim Modem ankommt, so muss diese auch in der Lage sein eine störungsfreie Verlegung der Leitungen im Gebäude zu verlangen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Glasfaseranbieter. Hier sehe ich den 2. Anbieter in der Pflicht auf die Problematik hinzuweisen und von einer Installation abzusehen solange das nicht geklärt ist (z.B. indem alle DSL Kunden gleich auf Glasfaser umsteigen).

Wenn es aber eine staatliche Regelung der Frequenzteilung gibt (bis 40MHz Vectoring und darüber andere Anbieter), so ist das natürlich noch die bessere Lösung.
 
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bensel32 schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe haben 9 von 9 Parteien einen Vectoring Vertrag und dann zieht eine neue Partei ein und schließt einen G.Fast-Vertrag ab.

Die Folge? 9/10 oder 8/9? Parteien werden gestört? :D

Bei mir im Haus ist vor kurzem genau das passiert. In Juni 2011 wurde Glasfaser von den Stadtwerken Bamberg ins Haus verlegt. Im Sommer 2018 (also ziemlich genau 7 Jahre später) hat ein neuer Nachbar bei den Stadtwerken nun DSL bestellt. Wurde über eben diese Glasfaser bis in den Keller realisiert (FTTB), im Haus dann weiter über G.Fast über die bestehende Verkabelung. Bis zu dem Termin lag die Glasfaser ungenutzt in der Ecke als Kabelring.

Also genau das Thema worum es in diesem Artikel geht.

Im Haus haben mehrere Leute auch DSL von diversen Anbietern (nicht nur Telekom, auch per Reseller). Seitdem habe alle "Altkunden" Störungen. Mich betrifft es auch.

Ist das OK? Nein! Es kann einfach nicht sein das ein neuer Anbieter die Altkunden stört.

Das Haus ist rund 20 Jahre alt, DSL ist schon seit mindestens 15 Jahren dort möglich. Kabelanschluss über Vodafon gibt es auch. 10 Wohnungen mit zwei Treppenhäusern, also kein Wohnbunker.

Es Glasfaserausbau zu nennen und dann die letzten paar Meter im Haus per alte Kupferleitung zu gehen ist auch eine Lüge. Entweder Glasfaser direkt bis zum Router oder eben nicht.
 
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xone92 schrieb:
Immer noch falsch :) Es geht um Störungen im Funkfrequenzbereich im Kabel durch Übersprechen. Und Frequenzvergabe ist immer staatlich. Immer :) Da hilft auch dein elendes Rumgejammer nicht. Wenn du Funkstörungen verursachst kann der Staat dich immer abschalten oder Einschränkungen veranlassen.

Nur weil es hier (auch) um Frequenzen geht ist es trotzdem nicht staatlich. Es geht um die Art der Nutzung der Kabel, die IM Haus zu DEINEN Telefondosen laufen. Und der Staat schreibt dir hier vor mit welcher Technik und Bandbreite DU diese Leitungen zu nutzen hast.
Ich verstehe die Problematik sehr wohl und stelle auch den Nutzen der Regelung nicht in Frage. Es muss nur der EIGENTÜMER entscheiden was genau passiert und nicht ein Konzern. Wenn der Hauseigentümer sagt er möchte nur VDSL auf seinen Leitungen anbieten, ok. Wenn er nur Glasfaser + G.Fast will, auch ok. Wenn er den Mischbetrieb mit Einschränkungen möchte, seis drum. Aber das einfach von außen festzulegen ist schlicht inakzeptabel.

Und ein Vergleich mit Funkstörungen hinkt gewaltig, denn da stören MEINE Geräte das Eigentum anderer. Das passiert hiert nicht. Der gesamte Vorgang bezieht sich einzig und allein auf MEINE Kabel selbst.
 
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xone92 schrieb:
Immer noch falsch :) Es geht um Störungen im Funkfrequenzbereich im Kabel durch Übersprechen. Und Frequenzvergabe ist immer staatlich. Immer :) Da hilft auch dein elendes Rumgejammer nicht. Wenn du Funkstörungen verursachst kann der Staat dich immer abschalten oder Einschränkungen veranlassen.

Naja man muss hier doch unterscheiden zwischen unerlaubter Nutzung einer Funkfrequenz und ungewolltem Übersprechen von ein paar Kuperleitungen im Kabelkanal. Da bräuchte man ja für jedes LAN Kabel eine Lizenz.

Grundsätzlich ist es natürlich das Recht des Hauseigentümers alle DSL Anschlüsse still zu legen. Das Problem ist, dass es hier 3 Parteien gibt:
Die Telekom (Anbieter der Leistung)
Den Mieter (Leistungsbezieher)
Den Hauseigentümer

Die Telekom hat einen Vertrag mit dem Mieter ihm den Anschluss zu gewähren und hat als Bedinungen in den AGBs hinterlegt, dass der Mieter eine Anschlussmöglichkeit zur Verfügung stellt, was in der Regel der Hauseigentümer macht im Zuge des Mietvertrags. Das ist genau dieselbe Vorgehensweise wie bei Strom, Gas und Wasseranschluss.
Wenn jetzt der Hauseigentümer alle Telekom Kabel raus reißen lässt ist die Telekom dem Kunden gegenüber nicht mehr verantwortlich dass dieser kein Internet hat und der Kunde wird sich an den Eigentümer wenden (Hausverwalter), was nicht nur juristische Probleme nach sich ziehen kann, sondern in erster Linie jede Menge Arbeit und Ärger verursacht.
Jetzt hat der Eigentümer eigentlich nur das Interesse, dass sich die Telekom und ein eventueller Zweitanbieter das irgendwie regeln. Keine Hausverwaltung will sich um Übersprechen von Internetleitungen kümmern.
 
MEDIC-on-DUTY schrieb:
Wer kann wechselt zu Kabel.
Könnte ich. Vodafone gibt mir "bis zu 400 mbit", wo die Telekom nur 50 zu bieten hat. Nur leider schaffen es die Vögel nicht, das bei uns im Mehrparteien-Haus stabil zu bekommen, obwohl Mitte der 90er gebaut und damals von KD selbst mit zeitgemäßer Topologie verkabelt wurde. Die Nachbarin eine Tür weiter hat seit März über die Internet-Ausfälle Buch geführt und ist momentan bei 5 vollen, dicht beschriebenen DIN-A4-Seiten angekommen. Der Laden weigert sich immer noch, eine außerordentliche Kündigung anzuerkennen. Da bleib ich doch lieber bei der Telekom, da ist wenigstens die Leitung stabil.
 
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andr_gin schrieb:
Naja man muss hier doch unterscheiden zwischen unerlaubter Nutzung einer Funkfrequenz und ungewolltem Übersprechen von ein paar Kuperleitungen im Kabelkanal. Da bräuchte man ja für jedes LAN Kabel eine Lizenz.
Nicht unbedingt. Die Geräte sind ja zugelassen und haben somit eine Art "Quasi Lizenz". Früher mußte explizit die Bundespost jedes Gerät zulassen -da war dann so ein lustiger Stempel mit Bundesadler drauf. Da war das Telefonnetz aber auch noch ganz offiziell "Hoheitsgebiet der Bundespost" - und zwar bis zur Telefondose in der Wohnung. Ein Hoheitsrecht, das jetzt die BNetzA übernommen hat und ausübt.

Wenn aber etwas stört, wenn man zB. (angenommen) einen Chinaböller als WLAN-AP benutzt, der das WLAN im gesamten Nahbereich unbenutzbar macht, kann der Staat den Meßwagen vorbeischicken, und die Stillegung des Gerätes fordern, bzw. das Teil sogar mitnehmen. Oder nehmen wir echte Funkstandards. Für CB braucht man zB. auch keine Lizenz. Wenn du dort aber unzulässig hohe Sendeleistungen benutzt, kriegst du Probleme...

Hier greift also der Staat bewußt und rechtmäßig ein, um ein geordnetes Miteinander zu ermöglichen. Und das tut er hier eben auch wieder mal. Und ja, hier geht es um KAbel. Aber das "Übersprechen" ist im Grunde nichts anderes, als eben eine Funkstörung. Halt Ultra-Nahbereichsfunk... :-D
 
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Moep89 schrieb:
Nur weil es hier (auch) um Frequenzen geht ist es trotzdem nicht staatlich. Es geht um die Art der Nutzung der Kabel, die IM Haus zu DEINEN Telefondosen laufen. Und der Staat schreibt dir hier vor mit welcher Technik und Bandbreite DU diese Leitungen zu nutzen hast.
...blubb...
Du darfst in deinem Haus auch niemanden umbringen, nur weil du es in DEINEM Haus machst.
Wenn dein Nachbar sich einen 1000W Funksender hinstellt und deine Leitungen stört, kann der auch nicht mit "ist doch mein Eigentum, du hast nix zu melden" kommen.
Es gibt eben Regeln, an die man sich halten muss.
Fertig, aus, Thema erledigt.
 
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Bezüglich dem technischen Aspekt gehe ich mit der Sicht der Telekom konform. Was aber absolut gar nicht geht, ist das mit dem Eigentum der Kabel. Das ist schlichtweg Quatsch.

Und aus interner Sicht: Wenn bei eben jenen Kabeln eine Störung ist oder diese gar nicht vorhanden sind, wird plötzlich der Hauseigentümer verantwortlich gemacht und möge doch bitte entsprechend investieren. ^^....
 
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freshprince2002 schrieb:
Du darfst in deinem Haus auch niemanden umbringen, nur weil du es in DEINEM Haus machst.
Wenn dein Nachbar sich einen 1000W Funksender hinstellt und deine Leitungen stört, kann der auch nicht mit "ist doch mein Eigentum, du hast nix zu melden" kommen.
Es gibt eben Regeln, an die man sich halten muss.
Fertig, aus, Thema erledigt.

Du hast schon gelesen was ich schrieb? Es geht nicht darum dass etwas IN einem Haus geschieht. Funkstörungen betreffen andere. Und du schreibst selbst, dass der Nachbar DEINE Leitungen stört. Von dem albernen Beispiel mit dem Umbringen mal ganz zu schweigen. Hier geht es einzig und allein um die Kabel des Eigentümers, die sich quasi selbst stören. Greift der Staat auch ein wenn du deinen Hammer falsch benutzt und einen Nagel krumm in die Wand haust? Oder wenn du zu blöd bist deine Wäsche richtig zu waschen und sie einläuft? All das betrifft ebenfalls nur dein Eigentum und sonst nichts. Genau wie hier.

Und diese "Regel" gibt es eben nicht. Die Bundesnetzagentur hat das einfach mal so entschieden. Und genau um diese Entscheidung geht es hier.
 
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Trimipramin schrieb:
Bezüglich dem technischen Aspekt gehe ich mit der Sicht der Telekom konform. Was aber absolut gar nicht geht, ist das mit dem Eigentum der Kabel. Das ist schlichtweg Quatsch.

Moep89 schrieb:
Du hast schon gelesen was ich schrieb? Es geht nicht darum dass etwas IN einem Haus geschieht. Funkstörungen betreffen andere. Und du schreibst selbst, dass der Nachbar DEINE Leitungen stört.

...

Und diese "Regel" gibt es eben nicht. Die Bundesnetzagentur hat das einfach mal so entschieden. Und genau um diese Entscheidung geht es hier.

Am Eigentum ändert sich doch garnichts? Die Bundesnetzagentur sorgt nur für ein geordnetes Miteinander. Ohne deren Hilfe scheinen sich die Beteiligten nicht zu einigen.
 
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Moep89 schrieb:
Du hast schon gelesen was ich schrieb? Es geht nicht darum dass etwas IN einem Haus geschieht. Funkstörungen betreffen andere. Von dem albernen Beispiel mit dem Umbringen mal ganz zu schweigen. Hier geht es einzig und allein um die Kabel des Eigentümers, die sich quasi selbst stören. Greift der Staat auch ein wenn du deinen Hammer falsch benutzt und einen Nagel krumm in die Wand haust?
Nö. Aber wenn du - um mal in dem Bild zu bleiben, den Nagel bis zum Nachbarn durchkloppst, und dessen Meißner-Sammlung samt Regal umkippt, dann schon! :)
 
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Also was die nichtlizenzierte Nutzung von Frequenzen angeht so ist das strafbar selbst wenn es nur im eigenen Haus passiert. Da gab es schon Fälle wo der Schulleiter dachte er kann einen Störsender bei der Abitur aufstellen.

Allerdings geht es hier nicht um Störung des Rundfunkbetriebs. Hier geht es um Übersprechen von zwei Leitungen, die im selben Kabelkanal verlegt sind. Das ist ein physikalischer Prozess der bei jedem Elektrogerät passiert und dafür braucht man natürlich keine Lizenz selbst wenn es eine elektromagnetische Strahlung in einem geschützten Frequenzbereich ist.
 
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