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Klassikfan schrieb:Nö. Aber wenn du - um mal in dem Bild zu bleiben, den Nagel bis zum Nachbarn durchkloppst, und dessen Meißner-Sammlung samt Regal umkippt, dann schon!
Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.
Und was nützt Eigentum über das andere die Hohheit haben?xone92 schrieb:Am Eigentum ändert sich doch garnichts? Die Bundesnetzagentur sorgt nur für ein geordnetes Miteinander. Ohne deren Hilfe scheinen sich die Beteiligten nicht zu einigen.
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter. Wenn er das aber nicht wünscht, dann muss das akzeptiert werden. Dass sich dann beispielsweise die Mieter an ihn wenden und eine Lösung fordern ist ebenfalls vollkommen in Ordnung. Aber genau das muss ermöglicht werden.