News Bei Störungen: Vectoring erhält Vorrang vor Glasfaseranschlüssen

Klassikfan schrieb:
Nö. Aber wenn du - um mal in dem Bild zu bleiben, den Nagel bis zum Nachbarn durchkloppst, und dessen Meißner-Sammlung samt Regal umkippt, dann schon! :)

Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.

xone92 schrieb:
Am Eigentum ändert sich doch garnichts? Die Bundesnetzagentur sorgt nur für ein geordnetes Miteinander. Ohne deren Hilfe scheinen sich die Beteiligten nicht zu einigen.
Und was nützt Eigentum über das andere die Hohheit haben?
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter. Wenn er das aber nicht wünscht, dann muss das akzeptiert werden. Dass sich dann beispielsweise die Mieter an ihn wenden und eine Lösung fordern ist ebenfalls vollkommen in Ordnung. Aber genau das muss ermöglicht werden.
 
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Tiimati schrieb:
So weit ich das verstehe, FFTB liegt bereits und jeder Hausbewohner kann G-Fast Verträge abschließen.

9 von 9 Parteien eines Hauses haben nun einen Vertrag für G-Fast. Dann zieht eine neue Partei ein und schließt einen Vektoring Vertrag ab, er braucht ja garnicht so viel Leistung.

Die Folge? 8/9 bekommen nicht mehr das, wofür sie schon länger bezahlt haben oder es wird gar der Anschluss abgeschaltet...

Einfache Abhilfe: der Anbieter der die G.Fast Anschlüsse anbietet bietet dem Störenfried einen kostenlosen Internetzugang mit G.Fast, und behält so seine 8 zahlenden Kunden ;)
 
Naja, die Entscheidung der BNetzA ist schon nachvollziehabr, wobei es hier auch eine andere Möglichkeit der Regulierung gäbe (siehe unten), die Überschrift des Artikels ist aber Schwachsinn, besser wäre Vectoring/VDSL erhält Bestandsschutz gegenüber G.Fast.

Mit der Glasfaser hat es erstmal nichts zu tun, beides ist eine Kupfertechnologie und macht praktisch das Gleiche. Vectoring funktioniert aber über hunderte Meter, G.Fast nur so bis 80m. Daraus folgt natürlich, dass G.fast in Deutschland sinnvollerweise nur im Haus genutzt werden sollte, in der Schweiz wird aber zum Beispiel G.Fast Technologie an der Straße gebaut.

Man hätte G.Fast so regulieren können wie Vectoring. Sprich wenn ein Anbieter G.Fast aufbaut, hätte dieser Anbieter zu regulierten Preisen allen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen (und diese zu entschädigen wenn diese vorher VDSL gebaut haben). Aber so wie es jetzt ist, hat der Kunde noch die Wahlmöglichkeit Telekom (oder einen Reseller wie 1und1) zu nutzen, sonst gäbe es dort nur noch die Möglichkeit den einen Provider zu wählen, es wäre ein regionales Monopol.

Man kann bei FTTB aber natürlich sonst auch auf Koaxialkabel in die Wohnungen bringen. Dann geht dort aber kein KabelTV/Kabelinternet mehr, wenn man nicht so wie jetzt mit Vectoring entscheiden würde.
 
Moep89 schrieb:
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter.

Dir ist aber schon bewusst, dass die Leitungen seinerzeit nicht von den Bauherren sondern der Post gelegt worden sind?
 
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Moep89 schrieb:
Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.
Du vergißt da eine Kleinigkeit: Es sind Grundrechte betroffen! So wie mir das Kabel ebensowenig gehört wie dem Nachbarn, haben wir aber beide ein Grundrecht auf Information. Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zu diesen Quellen gehört das Internet. Aus genau diesem Grund muß zB. der Vermieter/Hauseigentümer auch die Installation eines Telefonanschlusses für den Internetzugang zulassen, wie er auch die Installation eienr Satellitenschüssel zuulassen muß, wenn es keine akzeptablen Alternativen für den Fernsehempfang gibt.

Wenn nun ein Internetanschluß den anderen stört bzw. unmöglich macht, muß hier also ein Weg gefunden werden, daß beide zu ihrem Recht kommen. Und im Zweifelsfall ist halt ein halbwegs schnelles Internet für alle das höhere Recht als ein superfixes für nur einen Bewohner eines Hauses. Und weil hier eben Grundrechte betroffen sind, steht hier eben auch staatliches Recht (der Gewährung der Grundrechte) dem Privatrecht des Hauseigentümers vor.

Und da mittlerweile auch viele Behördenakte via Internet erfolgen, sind hier noch weit mehr Rechte der Bürger betroffen, als nur das Recht auf einen ungestörten Fernsehabend via Streaming-TV....
 
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Moep89 schrieb:
Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.

Weil du immer so auf Telekom rumhackst. Es kann auch andere Provider treffen die dann von G.Fast gestört werden. Und die Bundesnetzagentur muss bei Funkstörungen einschreiten. Das ist ihr hoheitlicher Auftrag (unter anderem).

Moep89 schrieb:
Und was nützt Eigentum über das andere die Hohheit haben?
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter. Wenn er das aber nicht wünscht, dann muss das akzeptiert werden. Dass sich dann beispielsweise die Mieter an ihn wenden und eine Lösung fordern ist ebenfalls vollkommen in Ordnung. Aber genau das muss ermöglicht werden.

Ich glaube das die wenigsten Hauseigentümer das entscheiden können und wollen. Die wollen nur nicht das ganze Treppenhaus für neue Kabel aufgehackt bekommen.
 
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Tiimati schrieb:
So weit ich das verstehe, FFTB liegt bereits und jeder Hausbewohner kann G-Fast Verträge abschließen.

9 von 9 Parteien eines Hauses haben nun einen Vertrag für G-Fast. Dann zieht eine neue Partei ein und schließt einen Vektoring Vertrag ab, er braucht ja garnicht so viel Leistung.

Die Folge? 8/9 bekommen nicht mehr das, wofür sie schon länger bezahlt haben oder es wird gar der Anschluss abgeschaltet...


ich verstehs nicht. Glasfaser ist doch eh billiger wie DSL. Da kann man auch 10/10er Leitung bestellen?

Oder wir in der Schweiz sind einfach viel weiter :D
 
Lösungsvorschlag für das Problem der News:
Der Anbieter, der die leistungsfähigere Technik vor Ort installiert hat wird per Regulierung als Bitstrom-Überträger verdingt und in dem Fall müsste die Telekom diese Leistung einkaufen und die bestehenden Hausanschlüsse darauf umrüsten (Umverkabelung im Keller und Austausch der Endgeräte in den Wohneinheiten). Das Argument, dass die Telekom selber die Technologie dort hätte ausbauen können, besteht ja nach wie vor. Außerdem ließen sich so auch höherpreisige Produkte vermarkten und man setzt sich ins gemachte Nest, da der Netzausbau nicht von der Telekom selbst durchgeführt wurde.
 
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Wishbringer schrieb:
Es gibt einen gewaltigen Unterschied!
VDSL (2 dünne ungeschirmte Kupferkabel) die draussen verlegt sind, sind was anderes, als inhouse verlegte Cat.5e-7 Kabel, mehrfachgeschirm mit 8 Aderpaaren.
Nur mit Kniffe bekommt man bei VDSL-Vectoring 100 MBit aufwärts hin, zumeist asynchron mit geringeren Upstream
Da hast du ein Missversändnis. Wenn es nach dem ONT einfach 1:1 auf z.B. Ethernet geht, dann ist es technisch FTTH.

Wenn es aber eine Zwischenstrecke gibt wo nochmal rauf und runter moduliert wird (xDSL, G.fast oder DOCSIS), dann spricht man von FTTB oder FTTC bzw. HFC. Alle diese Lösungen haben die zusätzliche Modulation als Problem bei der Stabilität, Latenz und Energieeffizienz.

Wishbringer schrieb:
Wenn die FTTB-Anbieter dort keine vernünftig geschirmten Kabel verlegen (Cat.7), dann wären sie imho selbst Schuld.

Die Idee hinter FTTB ist ja gerade inhouse die alten Kabel zu verwenden. Alle FTTB-Anbieter machen dies so - sonst wären sie ja FTTH-Anbieter.
 
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user2357 schrieb:
Der Anbieter, der die leistungsfähigere Technik vor Ort installiert hat wird per Regulierung als Bitstrom-Überträger verdingt und in dem Fall müsste die Telekom diese Leistung einkaufen und die bestehenden Hausanschlüsse darauf umrüsten (Umverkabelung im Keller und Austausch der Endgeräte in den Wohneinheiten). Das Argument, dass die Telekom selber die Technologie dort hätte ausbauen können, besteht ja nach wie vor. Außerdem ließen sich so auch höherpreisige Produkte vermarkten und man setzt sich ins gemachte Nest, da der Netzausbau nicht von der Telekom selbst durchgeführt wurde.

Wie ist das dann mit den Kosten? Wenn ein noch leistungsfähiger Anbieter kommt? Muss dann der alte (G.Fast oder Vectoring) Anbieter alles abreißen und alles verschrotten? Wenn einer mit einem zukünftigen Super-Duper-G.Fast-Plus-XXL kommt? Hat der alte Anbieter dann einfach Pech gehabt?

Gut wäre wenn alle Anbieter von Zugangsleitungen (wirklich alle: Kupfer-Telefonkabel, Glasfaser, TV-Koaxkabel) alle anderen Anbieter Bitstrom anbieten müssten. Dann hätten wir so einen Mist auch nicht.

Und zu sinnvollen Preisen. Hier in Bamberg haben Telekom und Stadtwerke Bamberg (www.bambit.de) miteinander verhandelt. Dummerweise hatten die Stadtwerke Bamberg utopische und unrealistische Preisvorstellungen. Da war wieder die Gier zu groß.
 
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Moep89 schrieb:
Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.


Und was nützt Eigentum über das andere die Hohheit haben?
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter. Wenn er das aber nicht wünscht, dann muss das akzeptiert werden. Dass sich dann beispielsweise die Mieter an ihn wenden und eine Lösung fordern ist ebenfalls vollkommen in Ordnung. Aber genau das muss ermöglicht werden.


Der Leitungseigentümer hat sehr wahrscheinlich schon kostenlose Reparaturleistungen an seiner Leitung erhalten. Wenn er immer noch SEINE Dose an der Leitung hat, dann hat zumindest jemand diese Dose in einen brauchbaren Zustand versetzt (auch kostenlos), oder besser hoffentlich. Ansonsten sollte man festhalten, dass die Dose sehr wahrscheinlich nicht vom Eigentümer bezahlt wurde.

Wer auch immer der Provider ist, bezahlt in Deutschland einen Preis, wodurch er die Hoheit über die Leitung vom Verteiler bis zur 1. Dose in Haus/Wohnung hat. Ist das ein alternativer Provider, so zahlt er das TAL-Entgelt an die Telekom, damit die weiter die Leitung für ihn in Stand setzt. Ist es die Telekom, bezahlt sie, indem sie Störungen bis zu dieser Dose (inkl. der Dose) kostenlos behebt. Ausnahme sind defekte Kabel vom APL zu den Dosen, vor allem, wenn diese durch Kunden/Vermieter oder Handwerker zerstört wurden.

Es ist einfach so, würde man die Zuständigkeit am APL enden lassen (und am besten jedem der das Kabel verlegt auch noch erlauben, dieses anzuschließen), dann wären Mehrfamilienhäuser vermutlich zu 50% ohne Internet, weil gerade mal wieder nichts geht. So ein bisschen was hat man sich da schon bei gedacht damals.

Jetzt müssen halt die Gf G.Fast MSANs eine Technik bekommen, die auf andere Teilnehmer Rücksicht nimmt.
 
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Jetzt kopiert CB den Dreck auch noch.
Einem Glasfaseranschluss ist es völlig egal was die Telekom auf der Kupferleitung macht.
Warum G.Fast auf einmal als Glasfaserheilsbringertechnologie gelobt wird und Supervectoring soooo schlecht sein soll versteht keiner.

Die Telekom muss bei Ihrem VVDSL und SVVDSL mit DPBO auch Rücksicht auf die ADSL Leitungen anderer nehmen.

bensel32 schrieb:
Ich sage mal 400-600MBit ist nun kein Totalausfall der einem das Leben schwer macht.

Die G.Fast Anbieter bieten diese Geschwindigkeiten ja nichtmal an. Man eiert bei 150 - 300 Mbit/s rum. Das ist lächerlich deswegen jetzt öffentlich nen Aufstand zu proben
 
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Moep89 schrieb:
Eben NICHT. Meine Güte, ist das so schwer? Es ist niemandes Eigentum betroffen, außer dem eigenen. Da wird kein Meißner Porzallan beim Nachbarn zerdeppert. Die Leitungen gehören alle ein und derselben Person. Und der schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass die Telekom bei Bedarf die Art der Nutzung vorgeben kann.

Und was nützt Eigentum über das andere die Hohheit haben?
Der Leitungseigentümer sollte entscheiden was mit der Leitung passieren soll. Wenn er die Beschränkung der Frequenzen auch gut findet ist doch alles in Butter. Wenn er das aber nicht wünscht, dann muss das akzeptiert werden. Dass sich dann beispielsweise die Mieter an ihn wenden und eine Lösung fordern ist ebenfalls vollkommen in Ordnung. Aber genau das muss ermöglicht werden.

Offenbar geht es hier um Fälle wo es zu Streitigkeiten kommen kann die nicht alleine gelöst werden kann.

Ist man Besitzer des Hauses das man selbst als einziger bewohnt dürfte der Fall klar sein. Man entscheidet selbst ob und welches Internet man haben will.

Sobald man Häuser an mehrere Parteien vermietet stellt es sich anders dar. Als Vermieter kann man innerhalb des Mietvertrages vorschreiben was möglich ist. Es gibt nur Internet mit xy und wem es nicht passt kann ausziehen. So wie z.B. es gibt keine Gasleitung, es wird per Fernwärme geheizt, es gibt nur eine Toilette...

Wenn der Vermieter sich bei der Frage VDSL oder G.Fast nicht festlegen will muss jemand anders einspringen, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.

BTT:

Die Überschrift dieser Meldung ist irreführend.

Es geht nicht um Glasfaser oder Kupfer. Es geht darum ob Kupfer Nachrüstung mit G.Fast soweit gehen kann, dass bestehende VDSL Leitungen gestört werden darf. Dass jemand auf eine vorhandene G.Fast Infrastruktur nachträglich VDSL einspeist dürfte eher die Ausnahme sein.

An sich wahrscheinlich Zeitverschwendung, da offenbar schon die vorhandene Konsens in Frage gestellt wird aber es ist wohl wie TÜV beim Auto. Mein Auto aber irgendjemand anders schreibt vor in welchem technischen Zustand es sein muss. Zu recht würde ich meinen?
 
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xone92 schrieb:
Wie ist das dann mit den Kosten? Wenn ein noch leistungsfähiger Anbieter kommt? Muss dann der alte (G.Fast oder Vectoring) Anbieter alles abreißen und alles verschrotten? Wenn einer mit einem zukünftigen Super-Duper-G.Fast-Plus-XXL kommt? Hat der alte Anbieter dann einfach Pech gehabt?
Das ließe sich mit einem Investitionsschutz von X Jahren umgehen. So häufig kommen neue Technologien nicht auf den Markt und der ausbauende Anbieter regt sich ja erst ab einer gesicherten Mindestnachfrage.

xone92 schrieb:
Gut wäre wenn alle Anbieter von Zugangsleitungen (wirklich alle: Kupfer-Telefonkabel, Glasfaser, TV-Koaxkabel) alle anderen Anbieter Bitstrom anbieten müssten. Dann hätten wir so einen Mist auch nicht.

+1 dafür auf jeden Fall. Gerade in den Städten ist es eine sinnlose Ressourcen-Verschwendung mit der Überversorgung, denn die ganze Supervectoring-Hardware, die dort verbaut wird um mit den Kabelbetreibern "mitzuhalten" könnte ja easy in die weißen Flecken oder 16MBit-Flächen gesteckt werden. Gerade beim Thema Überversorgung sollte mMn reguliert werden durch die BNetzA. (Überversorgung im Sinne von mehreren Anschlüssen der ungefähr gleichen Größenordnung an Bandbreite)
 
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Mich würde in dem Fall folgendes interessieren:

1. Telekom bietet in einem Gebiet (bis zu) 16 MBit über ADSL, VDSL mit/ohne Vectoring ist nicht gegeben
2. Stadtwerke erschließen eine Mehrparteienanlage mit FTTB, mit VDSL-Vectoring oder G.Fast im Keller
3. Kunden dieser Wohnanlage wechseln von der Telekom zu den Stadtwerken
4. Telekom baut das entsprechende Gebiet nachträglich mit VDSL/Vectoring aus
5. Weitere Kunden der Telekom wechseln vom alten ADSL auf neue Vectoring-Verträge

Würde die Telekom in diesem Fall ebenfalls das Vorrecht zur Vectoring-Nutzung auf dem Kabelstrang der Wohnanlage erhalten?
 
xexex schrieb:
Dir ist aber schon bewusst, dass die Leitungen seinerzeit nicht von den Bauherren sondern der Post gelegt worden sind?

Dir ist schon bewusst, dass Häuser auch NACH den 90ern ern noch neu gebaut wurden? Ja erst letzte Woche hab ich doch glatt eine Baustelle gesehen, die wie ein Mehrfamilienhaus aussieht. Zudem hat die Post nicht

xone92 schrieb:
Ich glaube das die wenigsten Hauseigentümer das entscheiden können und wollen. Die wollen nur nicht das ganze Treppenhaus für neue Kabel aufgehackt bekommen.

Und in dem Fall können sie doch auch die Beschränkung des Frequenzbandes festlegen.

Wattwanderer schrieb:
Wenn der Vermieter sich bei der Frage VDSL oder G.Fast nicht festlegen will muss jemand anders einspringen, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.

Laut Artikel wird das grundsätzlich festgelegt und nicht erst dann, wenn es Streit gibt und keine Lösung gefunden wird. Die Möglichkeit des Eigentümers es selbst zu entscheiden wird also von vornherein ausgeschlossen.

Klassikfan schrieb:
Du vergißt da eine Kleinigkeit: Es sind Grundrechte betroffen! So wie mir das Kabel ebensowenig gehört wie dem Nachbarn, haben wir aber beide ein Grundrecht auf Information. Artikel 5 Grundgesetz:

Zu diesen Quellen gehört das Internet. Aus genau diesem Grund muß zB. der Vermieter/Hauseigentümer auch die Installation eines Telefonanschlusses für den Internetzugang zulassen, wie er auch die Installation eienr Satellitenschüssel zuulassen muß, wenn es keine akzeptablen Alternativen für den Fernsehempfang gibt.

So sehr ich dieses Gesetz auch schätze, ist das hier nicht wirklich relevant. Der Eigentümer kann ja eine Lösung finden, es wird ihm nur gar nicht ermöglicht. Sobald Konflikt vorliegt muss laut Artikel automatisch die Vectoring Leitung geschützt werden und G.Fast beschnitten werden. Es könnten aber auch andere Lösungen gefunden werden.
 
EDV-Leiter schrieb:
Mich würde in dem Fall folgendes interessieren:

1. Telekom bietet in einem Gebiet (bis zu) 16 MBit über ADSL, VDSL mit/ohne Vectoring ist nicht gegeben
2. Stadtwerke erschließen eine Mehrparteienanlage mit FTTB, mit VDSL-Vectoring oder G.Fast im Keller
3. Kunden dieser Wohnanlage wechseln von der Telekom zu den Stadtwerken
4. Telekom baut das entsprechende Gebiet nachträglich mit VDSL/Vectoring aus
5. Weitere Kunden der Telekom wechseln vom alten ADSL auf neue Vectoring-Verträge

Würde die Telekom in diesem Fall ebenfalls das Vorrecht zur Vectoring-Nutzung auf dem Kabelstrang der Wohnanlage erhalten?

Ja, wenn der neue Anbieter Fequenzen unter 40 MHz auf der gemeinsamen Hausverkabelung nutzt und dadurch Störungen verursacht.
Ergänzung ()

Moep89 schrieb:
Und in dem Fall können sie doch auch die Beschränkung des Frequenzbandes festlegen.
Die Beschränkung auf unterhalb / oberhalb von 40 MHz ist das Ziel dieser Vorgabe.
Moep89 schrieb:
So sehr ich dieses Gesetz auch schätze, ist das hier nicht wirklich relevant. Der Eigentümer kann ja eine Lösung finden, es wird ihm nur gar nicht ermöglicht. Sobald Konflikt vorliegt muss laut Artikel automatisch die Vectoring Leitung geschützt werden und G.Fast beschnitten werden. Es könnten aber auch andere Lösungen gefunden werden.
Auf was anderes einigen kann man sich immer. Im Zweifelsfall wird G.Fast eben beschnitten.
 
xone92 schrieb:
Ja, wenn der neue Anbieter Fequenzen unter 40 MHz auf der gemeinsamen Hausverkabelung nutzt und dadurch Störungen verursacht.

Würde aber in diesem Fall nicht die Telekom die Leitung der Stadtwerke stören?
Schließlich haben diese die Frequenzen zuerst genutzt und die Telekom erst hinterher
 
EDV-Leiter schrieb:
Würde aber in diesem Fall nicht die Telekom die Leitung der Stadtwerke stören?
Schließlich haben diese die Frequenzen zuerst genutzt und die Telekom erst hinterher

Verstehe ich nicht ganz? Für ADSL brauchst du meines Wissens auch die unteren Frequenzbereiche (glaube aber nur bis 17 MHz). Und das war ja dein Punkt 1. G.Fast wird mit ziemlicher Sicherheit auch da Probleme verursachen. Also von Anfang an.
 
Moep89 schrieb:
Laut Artikel wird das grundsätzlich festgelegt und nicht erst dann, wenn es Streit gibt und keine Lösung gefunden wird. Die Möglichkeit des Eigentümers es selbst zu entscheiden wird also von vornherein ausgeschlossen.

Ernsthaft? Es klappt alles und es gibt keine Störung. Was gibt es dann zu entscheiden?

Bei mir kamen die Entstördienste nur dann wenn eine Störung behoben werden musste. Sie kamen nie, um ein Problem das möglicherweise auftreten KÖNNTE vorab zu beheben.
 
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