Beim Download erwischt...aua.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Kinsu

Newbie
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
6
Hallo alle zusammen,

wie die Überschrift schon sagt, wurde ich ( 13 Jahre Alt) beim Download erwischt, ich wurde gebeten anfang Juni ne Aussage bei der Polizei zu machen, und hab es schließlich gemacht.
Es gab keine Hausdurchsuchung bzw. PC wurde nicht mitgenommen.
( Mein PC wurde hier im Januar gescannt)

Es wurden 188 Lieder gedownloadet, der Polizist konnte mir nicht sagen ob ich überhaupt eine Strafe bekomme bzw. wenn ich eine bekomme, wie viel das sein würde.

---------------------------

Nach ein paar Monaten, es war so im Okt/Sep hab ich noch einen Brief bekommen.
Von noch einem Scann, der aber im März. Es waren diesmal 250 Lieder.

Bis zu dem zeitpunkt hatte ich noch keine Ahnung ob man das darf oder nicht, da ich daschte bei ner "Tauschbörse" sei das erlaubt.



Nun heute habe ich einen Brief bekommen.


Es war die Strafe vom ersten Scann. für 188 Lieder: 2.500€

Ich bin ja 13, wie kann ich strafbar sein, die Strafe ist auch auf meinen Vater gerichtet, da es ja sein Internet anschluss ist.
Ich muss noch dazu sagen, das mein Vater noch nie an einem PC saß, ich bin mir sogar zeimlich unsicher ob er weiß wie man den PC einschaltet :D

Sprich, konnte er ja meine "Taten" nicht kontrolieren und ich kann ja noch nicht bestraft werden.

( Wenn das geld bis Mitte Januar nciht gezahlt wird, verdoppelt sich die Summe)


hier meine Fragen:

1. Was kann ich dagegen machen?
2. Kann ein Rechtsanwalt auch was gegen den 2ten Scann machen?


PS:
Die Strafe für den 2ten Scann hab ich noch nicht bekommen.



Ein Dankeschön im Vorraus.

LG

Kinsu
 
mit was hatteste denn geladen
 
Was ist ein Scan und wie wird man gescant? :freak:
Trojaner drauf, oder was?

Lass mal deinen PC mal von einen Virenprogramm scannen :D
 
olympiakos schrieb:
Trojaner drauf, oder was?
Den Bundestrojaner gibt es noch nicht so lange ;)
Das mit dem Scan verstehe ich so auch nicht, wurde da deine Festplatte gescannt oder die Tauschbörsenaktivität geloggt?
 
Gilt irgend so ein Brief eigentlich irgend was?
War es ein Einschreiben oder gar nur eine E-Mail?

Es kann mich doch kein Brief der Welt dazu auffordern mich selbst anzuzeigen...wenn dann schaut die Polizei von selbst unangemeldet vorbei, krallt sich das ganze PC Zeugs und fertig.
So läuft das normalerweise.

Ich schreibe schnell wem eine offiziell aussehende E-Mail und ordne darin an mir wegen Raubkopien 5000 Euro auf mein Konto zu überweisen, damit ich von einer Anzeige abstand nehme.

Gestern erst so einen Schwachsinn gelesen.

Leider gibt es tatsächlich Winkeladvokaten die mit sowas durchzukommen scheinen.
 
Naja, ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Da du 13 Jahre alt bist, bist du noch nicht straffähig, d.h. du musst nix zahlen. Die Schuld auf denen Vater abwälzen geht aber auch nicht ohne weiteres.

Ich würde mich erstmal mit einem Anwalt in Verbindung setzten und auf gar keinen Fall sofort zahlen. Wenn dein Vater einen Rechtsschutz hat umso besser. So wies aussieht wirst du (bzw. dein Vormund) um eine Gerichtsverhandlung nicht herumkommen wenn euch etwas an den 2500€ liegt...

Wenn das geld bis Mitte Januar nciht gezahlt wird, verdoppelt sich die Summe
Schlechter Witz, einfach ignorieren

Die ganze Angelegenheit schein mir sowieso recht unseriös. Von wem hast du die Forderung an wen zu zahlen? Welche Rechtsgrundlagen? Wäre schon wenn du uns mit etwas mehr Details füttern könntest.


@Enolam
Dein Kommentar war weder Hilfreich noch richtig: Er kann deutlich mehr dagegen tun als einfach zu blechen und dass sein Vater für ihn verantwortlich ist heißt noch lange nicht dass er für ihn Blechen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ich glaube das die Forderung sehr dubios ist.

Ey hallo.... wenn du die 2500,- EUR bis Februar nicht bezahlst verdoppelt sich die Summe? Wo gibt es denn sowas, ist ja fast Erpressung.


Klar, sowas gibt es bei einem Vergleich, aber ein Vergleich kommt meist erst nach mehrmaligen erfolgslosen Mahnungen. ;)



Ich würde einen Anwalt einschalten, und zwar auch schon wegen der 1. "Strafe". Irgendwas stimmt da nicht, hört sich eher danach an, als ob dich einer zu einer schnellen Zahlung bewegen will.....


Abwarten und Tee trinken.


Edit: Aber wenn es wirklich zu einer Strafe kommt, muss dein Vater dafür gerade stehen, da er der Anschlussinhaber ist. (Gab es schon genug Rechtssprüche, nur in extrem Situtionen wurden auch der Anschlußinhaber freigesprochen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist bei dem Schreiben überhaupt eine Liste dabei, welche Lieder das sein sollen und stimmt die Liste?
 
Einen vertrauten Rechtsanwalt würde ich auch einschalten.
Bei 2500€ kommt es auf die 200€ Beratungskosten auch nicht mehr an.

Aber schon, weil der Strafbefehl ja eine Strafe ist, die vom Staat verhängt wird (Strafrecht). Die zivilrechtliche Forderung kommt ja danach noch! Und die kann hoch ausfallen.

Dazu kommt, daß es möglicherweise nicht rechtens ist, *WIE* der Anwalt des verklagenden Medienunternehmens an die Providerdaten gekommen ist. Würde ich in jedem Fall anwaltlich besprechen.

Und einen Anwalt auch deswegen, damit man nicht eingeschüchtert irgendwas unterschreibt, was dann möglicherweise noch schlechtere Konsequenzen als bloss die Forderung über 2500€ sein könnte.

Und dazu natürlich: Tauschbörsen links liegen lassen!
Es hat schon einige Konsequenzen erzeugt, daß das Tauschen von Liedern über Internet 2002 vom Zivilrecht ins Strafrecht gewandert ist: der Staat bezahlt jetzt die Ermittlungen.

Wenn Du da am Ende mit nur 2500€ davon kommen solltest (Strafbefehl oder zivilrechtliche Forderung?), ohne weitereren Schadensersatz oder sonstige Sanktikonen, solltest Du froh sein.

Aber Anwalt sollte schon sein.
 
Ich verstrehs nicht...download ist EIGTL legal...nur uploaden is illegal...
meine quellen sind mehrere internetseiten und viel SternTV berichte...
wo immer darauf hingewiesen wird!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein ! am Satzende langt)
Moin,habe vor einiger zeit mal bei Stern Tv eine Reportage gesehen die ganau über diese Thema handelte.Diese Strafen sind Einheitsstrafen,das heisst,das jeder der erwischt wird erstmal so einen Brief mit sonner Drakonischen Strafandrohung bekommt.Kann aber auch bis zu 10,000€ hoch sein.Wenn es dann vor Gericht geht,dann solltest du zugeben ,das du diese ganzen Lieder geladen hast und das dein Vater keine Ahnung hatte was du tust.Dein Anwalt kann dich natürlich besser beraten.Und natürlich solltest du dir nie wieder einfallen lassen nochmal auf ner Tauschbörse etwas zu laden.

Es waren auch 2 jungs in deinem alter ca,die haben nachher Sozial Stunden bekommen.Die kann auch bei dir der fall sein,aber wie gesagt hängt auch davon ab wie die Staatsanwaltschaft den 2.Scan beurteilt.
Hats du zwischen ersten und zweitem Scan keine weiteren Daten aus diesen tauschbörsen geladen dann könntest du noch mit einem blauen Auge davon kommen.Aber sei gewiss die haben dich dann aufm kieker und wenn die dich nachmal erwischen dann bist du nachher 14 udn kannst selber Strafrechtlich verfolgt werden,sprich auch jugendarrest und mal ne Woche Probe sitzen inner JVA.Wenn die Geldstrafen nicht ziehen.

Nur noch so zum Schluss,ein Bekannter durfte 4000€ bezahlen weil er runtergeladene Dateien weiter angeboten hat und ihm nachgewiesen wurde,dass er damit profit gemacht hatt.
 
Scann, damit mein ich dass sie mich erwischt haben.

Und ja es war eine Liste dabei von den ganzen liedern.

achja, ich wurde auch nur erwischt, weil sie von MEINEM PC sachen upgeloadet haben, dann meinten sie: ja du gibst die dateien frei. strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Beiträge zusammengeführt. Regeln beachten!)
Klamann schrieb:
@Enolam
Dein Kommentar war weder Hilfreich noch richtig: Er kann deutlich mehr dagegen tun als einfach zu blechen und dass sein Vater für ihn verantwortlich ist heißt noch lange nicht dass er für ihn Blechen muss.

Da wäre ich mir nicht so sicher...

Er hat eine Aussage bei der Polizei gemacht, d.h. dass eine Anzeige wohl bereits vorlag. Das Schreiben, das auf eine solche Aussage folgt, kommt in der Regel von der Staatsanwaltschaft.

Dagegen machen kann man im Prinzip nichts.

Ob der User der Tauschbörse minderjährig ist oder nicht, es steht der Anschlußinhaber gerade. Besonders bei Familien hilfts wenig zu sagen: "War aber mein Sohn, ich kann doch nix dafür."
 
So weit ich weiss ist Runterladen Legal.
Diese Tauschbören ist Ilegal. Z.b. Emule.

ja wie Gesagt Strafällig ist man erst ja mit 14.

Also kannst du Ruhig weiterladen Scherz.
Dein Elter Haften,.

Eltern Haften für ihe Kinder kennst du Den Spruch net,.

Da das Thema ist doch Aktuell, schon im fernshen usw Bericht und
es gibt immer noch Leute die Trotzdem Weiterladen. Da kann ich nur sagen
Selber Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nitschi66

Wann hörst du endlich mal auf den Leuten Scheiße einzureden und lernst, dass auch Downloaden inzwischen illegal ist.
Es ist richtig, dass früher nur das Verbreiten jedoch nicht das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Material illegal war. Es gab aber (glaube Anfang 2004) eine Gesetzesänderung und seit dem ist das Downloaden ebenfalls strafbar. Es mag wohl sein, dass es nicht so schwer geahndet wird, da es nicht so einen großen Schaden anrichtet, aber das ändert nichts daran, dass es verboten ist.

@bazooExcalibur

Es ist genau umgekehrt. Das Downloaden von rechtlich geschützten Material ist wie gesagt illegal. Die Tauschbörsen an sich sind legal, da man mit ihnen ja nicht gezwungenermaßen geschütztes Material tauschen muss.
Bittorent wird inzwischen z.B. auch von vielen Softwarekonzernen zum (legalen) verbreiten von z.B. Patches etc. genutzt, da man sich so Serverkosten sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nitschi66 schrieb:
Ich verstrehs nicht...download ist EIGTL legal...nur uploaden is illegal...
Falsch, in Europa ist die Schweiz das einzige Land, in dem das noch so ist.

Enolam schrieb:
Ob der User der Tauschbörse minderjährig ist oder nicht, es steht der Anschlußinhaber gerade.
Es steht immer der für ein Verbrechen gerade, der es Begangen hat. Und da unser Verbrecher minderjährig ist, wird der Vater für die Tat zur Rechenschaft gezogen, was aber nicht heißt, dass er die volle Strafe akzeptieren muss, die ihm wiederfahren würde, wenn er die Tat begangen hätte.
 
So hohe Strafen bekommt man nicht einfach so ohne Gerichtsverfahren!
Außerdem geht das dann nach Tagessätzen usw.
Und es steht eine Einspruchsfrist dabei und eine Rechtsmittelbelehrung steht auch dabei, also was du dagegen unternehmen kannst und bei wem, 2 Wochen mindestens.
Und ich glaube niemand kann einen 13 jährigen zu einer Aussage zwingen, so ein quatsch.

"Eltern haften für ihre Kinder"
Der Spruch ist so falsch wie er alt ist.

Wie bei jeder Radarstrafe eben.


Brief bekommen.
VON WEM und WIE.
Einfach so im Postkasten, RSA oder RSB Brief, Einschreiben, E-Mail,...
An wen ist die Strafe zu zahlen?
An "die Polizei" ein Amt oder sonst irgendwo hin?

Wenn das ganze nicht von der Polizei ausgeht dann:

Ich halte das für den alten Oma Schmäh auf New Generation umgemünzt.

Alte Oma Schmäh:
"Sie haben gewonnen!"
"Bitte übermitteln sie uns xxx Euro damit wir die Gewinnausschüttung für SIE bearbeiten können..."
Nächster Brief:
"Leider sind unerwartete Schwierigkeiten bei der Gewinnauszahlung aufgetreten, damit wir weitere Schritte für Sie setzten können müssen wir sie leider wegen xxxxx diesen Betrag xxxxx an uns senden."
usw.

Es gibt jetzt im Internet diese komische Anwaltsgeschichte wo die tatsächlich eine Zeitlang damit durchgekommen sind Leute auf Unterlassung zu klagen, einfach so, ohne Auftrag eines Klienten.

Und dann gibt es diese Trittbrettfahrer.
Habe schon zig E-Mails erhalten mit ähnlichem Unsinn.

Es kann sogar sein, daß ein Mitarbeiter des Contentanbieters darin verwickelt ist...
Das ist doch wie Pornoseiten und Kreditkartennummern....



Schlag mich keiner wenn ich falsch liege....
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben