Beim Download erwischt...aua.

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bazooExcalibur schrieb:
So weit ich weiss ist Runterladen Legal.
Diese Tauschbören ist Ilegal. Z.b. Emule.

ja wie Gesagt Strafällig ist man erst ja mit 14.

.......

Warum tummelt sich gerade in solchen Threads so viel Halbwissen?
Nur weil einmal ein Sternbericht kam und man nur die Hälfte verstanden hat, und das auch nicht richtig?

- Legales (nicht geschütztes) herunterladen ist legal.
- Illegales (geschütztes Material) ist illegal, wird aber meist nicht verfolgt wegen Geringfügigkeit.
- Tauschbörsen sind legal.
- Erst der Mißbrauch von Tauschbörsen, also das Laden von Illegalem und das gleichzeitige Bereitstellen der Dateien für andere ist der Knackpunkt.
- Mit 14 ist man nicht Straffällig, auch nicht mit 31, sondern man ist ab 14 laut Gesetz Strafmündig.

Jeder hier spekuliert wild darauf los, ohne überhaupt die Fakten des Falles zu kennen.
 
So weit ich das kenn (hab nun nicht alles gelesen, nur überflogen):

Downloaden von rechtlich geschützen Daten, wie Spielen oder Musik --->illegal

Upload davon so oder so --->illegal

Tauschbörsen an sicht sind legal, für nicht rechtlich geschütze Dinge, wenn jedoch rechtlich geschützte Sachen getauscht werden-->illegal

Und so weit ich weis ist das downloaden schwieriger zu verfolgen als das Upload, deshalb werden meistens die Leute erwischt die auf Tauschbörsen "illegale" runterladen und meist unfreiwillig diese gleich wieder hochladen.
 
Es sollte jedem klar sein, dass man auch etwas hochlädt, bittorrent,emule und andere basieren darauf.

Wo soll den sonst das Zeug herkommen ? :)

edit:

Für alle Experten die meinen ein Umbennen reicht um es schwieriger zu machen.

Die Dateien werde anfangs mittels einem hash check geprüft, ergo bringt ein Umbennnen nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man seit einem jahr nichts mehr gedownloadet hat, kann dann überhaupt noch ne klage kommen ??
 
Ehm ,
Du hast dich quasi selber angezeigt .. sie können zwar theoretisch sehen was du downloadest und wie diese dateien heissen ... doch müssen SIE dir erstmal beweisen das diese dateien auch das sind was sie sind .. ich kann z.b mein familienvideo auch mit Herr der Ringe 3 benennen ... ich hoffe ihr versteht was ich meine .. aber generell kommt mir das hier alles sehr unseriös vor ... naja selbst schuld .. lach .. geht er zur polizei und zeigt sich quasi selber an oO
 
Was ist den der Untschied zwischen Straffällig und Strafmündig.
Es geht darum das sie dich ab 14 an die Wäsche gehen können
auf gut Deutsch gesagt.

Ab 18 ist man Erwachsen und ab 21 Vollmünding oder wie das heisst.

Ich denke das keiner hier so 100% wirklich weiss wie die Gesetzte sind.

Für alles was du Verbockst kannst du ab 14 Herangezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da war ein Terimin, wo ich da auftauchen sollte (im revir)
Und mit sowas werd ich zum ersten mal konfrontiert. also hatte ich keine ahnung was ich machen..
und jeder kann jetzt von euch schreiben "jajaja selber schuld" oder nen anderen mist. das hilft mir nciht weiter.
 
Sry so hatte ich das nicht gemeint ...
helfen kann man dir da jetzt auch nicht mehr grossartig .. da du dir ja selbst ans bein gepisst hast .. wegen der "verdopplung" der summe würde ich jetzt ein Rechtsanwalt einschalten .. den eine Strafe ist eine Festgelegte summe vom Gericht und nicht von irgendjemannden der sagt so und soviel musst du zahlen ..
 
Muss Brigitta Recht geben, teilweise zumidest.

Das herunterladen von Musik ist zur Zeit noch durch das Recht der Privatkopie gedeckt, auch wenn es sich um Urherberrechtliches Material handelt. Der Knackpunkt ist tatsächlich das wieder bereitstellen der Musikdateien.

Zur Zeit gilt folgendes. Lädst du ein Musikstück per Direkt download herunter oder per Rapidshare, passiert nichts, auch wenn es nicht erlaubt ist. Es wird durch das Recht der Privatkopie gedeckt, wer will schon beweisen, dass Du die Datei heruntergeladen hast, es istja ein Direktdownload gewesen. Verwendest Du eine Tauschbörse ist es Essig, dann folgt das wovon der threadersteller jetzt betroffen ist.

Zum Thema schuldfähig. Der Anschlussinhaber haftet für das was über seinen Anschluss geht. Streng genommen auch dann, wenn jemand mit dem Laptob im auto vor dem Haus sitzt und den Anschluss hackt. Es gibt ein rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Hamburg, was besagt, dass der Anschlussinhaber dafür Sorge zu tragen hat, das kein Mißbrauch möglich ist. Sprich wer ein ungeschütztes WLAN-Netztwerk hat, hat Pech gehabt.

BtT:

Rechtsanwalt einschalten und hoffen. Einer unserer Ehrenamtlichen Mitarbeiter in der firma ist Rechtsanwalt und hat zur Zeit 14 Mandanten genau wegen dieser Angelegenheit. Ich sprach vor kurzem mit ihm. die 2500 EUR sind noch günstig. Er hat ein Fall da verlangt SONY für 183 mit Bear-Share heruntergeladenen Stücke 4500 EUR. Tatsächlich konnte nichts abgewendet werden, der Betroffene hat mit Gerichts- und Anwaltskosten 6500 Eur gelöhnt.
 
Also war es doch ein offizieller Brief?
Eine "ganz echte" Vorladung?

Dann würde ich ohne Rechtsanwaltsberatung(Konsumentenschutz z.B.) nicht einmal zur Vorladung gehen.
 
Ich werde dann sofort am Montag mit meinen eltern zu nem rechtsanwalt gehen. das ist denke ich das beste.

Kennt sich da einer aus?
Wann muss ich bei nem rechtsanwalt was zahlen? wenn ich überhaupt nen termin bei ihm habe oder erst wenn er meinen auftrag annimmt?
 
Kisu, mach das. Der Anwalt sollte im Urheberrecht und Intenetrecht auskennen.
Du kannst die genannten Querverweise hier lesen, das bringt auch noch etwas mehr Klarheit für dein/euer Vorgehen.

@all, da hier nur Spekuliert wird und auch (sorry) so viel Mist kommt, ist hier dicht.
 
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