Shagrath
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2001
- Beiträge
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- Deine eigene Haftpflichtversicherung tritt für Schäden Dritter ein, die Du zu verantworten hast. Stichwort "gesetzlichen Kontrahierungszwang". (Das ist vermutlich die einzige halbwegs simple und zutreffende Aussage zum Thema Versicherungen bei den Nordschleife-Touristenfahrten)
- Umgekehrt sollten Haftpflichtversicherungen Dritter ebenso für Schäden an Deinem Eigentum eintreten, allerdings ist die Handhabe gegen ausbleibendes Eintreten ausländischer Versicherer oft begrenzt. Im Zweifelsfall legt man hier also Kosten bis zur Klärung selbst aus oder bleibt darauf sitzen.
- Das Eintreten der eigenen Kaskoversicherung(en) für Schäden an eigenem Eigentum hängt vom Vertrag ab - hier müssen die Versicherungsbedingungen genau gelesen werden, und im Zweifelsfall (idealerweise schriftlich) mit dem Kundenservice die Deckungsfrage geklärt werden.
Zwischenzeitlich haben einige Versicherungen die Haftung hier explizit ausgeschlossen, die es vorher noch inkludiert hatten und daher beliebt waren, wie etwa die Allianz seit 10/2021. Bei Altverträgen besteht der Schutz allerdings weiter.
Eine Liste aktuell noch inkludierender Versicherungen habe ich nicht, allerdings werden gelegentlich HUK, RV24 und Zürich (letztere bis 15 kEUR) genannt. - Manchmal ist der Haftungsausschluss im Vertragstext direkt formuliert (etwa als Touristenfahrten), manchmal indirekt ("Mautstraße mit Fahrbahn für eine Richtung"), und oft eher unklar wenn etwa nur von "Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" bzw. "Rennveranstaltungen und dazugehörigen Übungsfahrten" die Rede ist. Letztere beide waren bislang allerdings in der Regel nicht ausreichend als Ausschluss der Touristenfahrten, ebenso gilt die Nordschleife während der Touristenfahrten nicht als Rennstrecke.
Ein von Dir beauftragtes und bei der Versicherung zuvor eingereichtes Wertgutachten ist empfehlenswert. Denn im Kasko-Schadenfall wird der durch Deine Versicherung beauftragte Gutachter den Wert Deiner Teile und dafür notwendiger Aufwände minimal oder gar nicht berücksichtigen. Und üblicherweise wirst Du in so einem Fall nicht Jahre aufwenden wollen, um zivilrechtlich mit Gegengutachten über die Schaden- und Auszahlungshöhe prozessieren zu wollen.