Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Kann einem eine Dashcam Aufnahme eigentlich auch negativ auslegt werden? Beispielsweise wenn mir eine zivile Streife hinterherfährt und mich anhält. Dürfte die meine Aufnahmen prüfen und gegen mich verwenden, wenn sie z.B. selbst keine Geschwindigkeitsmessung durchführen konnte, aber den Verdacht hat, dass ich zu schnell unterwegs war? Vermutlich eher nicht, da unter anderem auch nicht geeicht etc. oder?
 
Die Dashcam ist ja sowieso nicht geeicht, ergo ist deren Geschwindigkeitsanzeige eh nicht zulässig.
 
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Bin da kein Anwalt, aber ich glaube nicht, das man einfach so verlangen kann deine Aufnahmen zu sehen (die sich ja eh im Loop überschreibt) . Ausserdem würdest Du dich damitr ja auch selbst belasten. Also ohne wichtiges Papier im Sinne von Durchsuchungsbeschluss oä wird das wohl nichts.
 
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Stock86 schrieb:
dass ich zu schnell unterwegs war?
Nimm am besten keine mit GPS, dann besteht niemals die Chance es falsch auszulegen :)
Ich weiß, wieso wir es nicht haben ;)
 
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cartridge_case schrieb:
Wenn wir bei über 130 aufer unbegrenzten BAB nen Auffahrunfall verursachen sollten, weil z.B. jemand blind rauszieht, dann möchte ich nicht direkt am Video dran stehen haben, wie schnell wir (vorher) waren, weil man sich damit im Zweifel selber belasten würde und das bei Uneindeutigkeit der Geschwindigkeitsermittlung eben negativ für einen sein bzw ausgelegt kann. Muss alles nicht passieren, aber es ist eine theoretische Möglichkeit, die ohne GPS nicht existiert. Unser Verbrenner hat auch keines der 'modernen' Assistenzsysteme, wo dröfzig Millionen GB an Daten aufgezeichnet/verarbeitet werden.
Die einfachen Dashcams werden wohl überwiegend nen 1Hz Intervall haben und da wird eben nur jede Sekunde die Geschwindigkeit aktualisiert, bei ner Gefahrenbremsung könnte/wird die im Video angezeigte Geschwindigkeit also im Zweifel auch deutlich zu hoch sein. Und ja, man wird sicherlich an der Geschwindigkeit/Zeit der Pfosten am Rand der BAB auch auf die Fahrgeschwindigkeit schließen können etc. Aber man hat es da ja auch selber in der Hand, wie lang das Video ist.

Bei neuen Dashcams dieser Tage mag das natürlich auch mit der Genauigkeit/Frequenz besser sein, aber man kauft sich auch nicht jedes Jahr ne Neue.
 
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Scheitel schrieb:
Und ja, man wird sicherlich an der Geschwindigkeit/Zeit der Pfosten am Rand der BAB auch auf die Fahrgeschwindigkeit schließen können etc. Aber man hat es da ja auch selber in der Hand, wie lang das Video ist.
Wie kurz willst du denn bitte das Video machen? Zwei Posten reichen da, um die Geschwindigkeit zu ermitteln... Und ich will auch nicht wissen, wie der Anwalt / Versicherung im Zweifel so ein gekürztes Video auseinander nimmt. Und selbst wenn, dann kann man auf 2 Dinge schließen. Entweder A zu schnell (man hat bereits gebremst) oder B nicht schnell genug reagiert (da man jetzt erst verzögert und die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat). Beides ist jetzt nicht so geil, wobei sicherlich nicht angepasste Geschwindigkeit schwerwiegender wiegen dürfte. Zudem man natürlich auch sagen kann, dass das Einfendern des Fahrzeuges (bzw. im Clip dann das Ausfedern) eben auch auf zu hohe Geschwindigkeit rückführen lässt. Und unter angepasster Geschwindigkeit verstehe ich auch, dass man in solche Situationen wie herausziehender Fahrzeuge vor LKWs rechtzeitig auf die ~90 km / h sicher runterbremsen kann.
Mettmelone schrieb:
Also ohne wichtiges Papier im Sinne von Durchsuchungsbeschluss oä wird das wohl nichts.
§ 94 StPO:
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

Die Polizisten sind ja auch nicht doof. Wird halt beschlagnahmt und gut ist. Vlt. vorher die MicroSD verschwinden lassen...
 
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Scheitel schrieb:
weil aufer ansonsten völlig leeren, unbegrenzten BAB mal nen Transporter hinterm LKW mit 80/90 rausgezogen ist und das echt super knapp wurde.
Du schreibst es zwar im späteren Verlauf und auch in deinem letzten Beitrag, aber dennoch muss DIR bewusst sein, dass du dich selbst (und andere) in unnötige Gefahr begibst, wenn du deutlich schneller als die vorgegebene Richtgeschwindigkeit fährst. Da gibt es ebenfalls einige interessante Gerichtsurteile, die eben jenen, die da "plötzlich mal rausziehen" Recht zusprechen, weil eben nicht jeder damit rechnen kann, dass da plötzlich ein V8 mit 250+ angeflogen kommt - mitten in der Nacht bei pechschwarzer Sicht. Genauso wie der andere sein Umfeld checken muss, so musst du das als Hernafliegender genauso und wenn ich sehe, dass ich auf ner zweispurigen Bahn auf einen LKW zufahre, hinter dem ein PKW fährt, dann MUSS ich damit rechnen, dass der rauszieht. Da gehe ich doch automatisch vom Gas und ballere da nicht mit Affenzahn vorbei.

Ich weiß dich hier wirklich zu schätzen, aber so manches Mal habe ich wirklich das Gefühl, dass dir, sowie vielen anderen hier im Thread die nötige Selbstkritik fehlt. Haltet mich dafür ruhig für nen Moralapostel, oder wie @GUN2504 schon (meiner Meinung nach ja fälschlicherweise) davon ausging, dass ich selbst so ein Dashcam-Hilfssherriff sei - aber immerhin bin ich mir dessen bewusst was ich mit dem Auto tue und verstecke mich nicht hinter eventuellem Fehlverhalten oder fragwürdigem Tieffliegen mitten in der Nacht.

Und dein Argument a la "beim Langsamfahren schläft man ein" ist auch ein alter Hut, das ja nur allzu gerne von der "Autobahn = Bleifuß"-Fraktion propagiert wird. Mal schnell fahren - klar, spricht nichts dagegen. In oben geschilderter Situation ist das aber - mit Verlaub - nicht nur dumm, sondern geisteskrank. Wenn man sich selbst gefährdet, habe ich da kein Problem mit. Sobald aber die Gefahr besteht, andere aufgrund meiner eigensinnigen Fahrweise in Mitleidenschaft zu ziehen, sollte es eigentlich mal klingeln. Wenn ich mit 130 Sachen auf einen auffahre, der mit nur 80 Sachen hinter dem LKW rauszieht, dann gibt es selbstverständlich immer noch ein sehr großes Verletzungsrisiko für beide Parteien - besonders, wenn das Auto dann nicht mehr auf der Spur gehalten wird. Wie das Ganze jedoch bei 200 und mehr aussieht, brauche ich hier ganz bestimmt nicht näher schildern.

Scheitel schrieb:
Wenn wir bei über 130 aufer unbegrenzten BAB nen Auffahrunfall verursachen sollten, weil z.B. jemand blind rauszieht, dann möchte ich nicht direkt am Video dran stehen haben, wie schnell wir (vorher) waren
Mit anderen Worten: "Wenn ich mich falsch verhalte, dann möchte ich nicht, dass das als Videobeweis gegen mich verwendet werden kann." Wie wäre es denn, sich einfach nicht so zu verhalten?

Ich will dich (und andere, die ähnlich denken und handeln) weder zum Feind machen noch maßregeln, aber ein wenig an die Vernunft appellieren sollte schon erlaubt sein.

Mettmelone schrieb:
Speziell was Haltbarkeit von Akkus im Sommer angeht
Ich musste bei meiner Cam letztes Jahr den Akku tauschen - ist ein stinknormaler 200mAh LiPo (oder Li-Io?! kA ^^) Akku mit zwei Polen, also ohne besondere Ladeelektronik. Einfach auslöten, gegen ein passendes Modell (Abmessungen) austauschen, hat mich glaub ich 7 Euro mit Versand gekostet. Nach einer solch langen Zeit im Dauereinsatz durfte der Akku aber ruhig mal platt sein.

Stock86 schrieb:
Dürfte die meine Aufnahmen prüfen und gegen mich verwenden, wenn sie z.B. selbst keine Geschwindigkeitsmessung durchführen konnte
Keine Bange, das passiert nicht :) Zivilstreifen sind allesamt mit der nötigen Technik ausgestattet. Wenn die dich anhalten aufgrund eines Geschwindigkeitsvergehens, dann haben die auch die nötigen Aufnahmen. Deine Dashcam wird die dabei reichlich wenig interessieren.

Scheitel schrieb:
Nimm am besten keine mit GPS, dann besteht niemals die Chance es falsch auszulegen :)
Ich weiß, wieso wir es nicht haben ;)
Ich stelle mir gerade das Verhör vor :D

"Die absolut eindeutigen GPS-Geodaten haben ergeben, dass Sie auf diesem ca. 1 Kilometer langen Abschnitt nahezu mit Lichtgeschwindigkeit gefahren sind. Auf diesem weiteren Abschnitt hier sind Sie laut dem super zuverlässigen GPS-Empfang jedoch nur im Schnitt mit 25 Kmh auf der Landstraße gefahren - erklären Sie sich, SOFOCHT!" :D
 
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DaDare schrieb:
§ 94 StPO:

Die Polizisten sind ja auch nicht doof. Wird halt beschlagnahmt und gut ist. Vlt. vorher die MicroSD verschwinden lassen...


Deshalb schrieb ich ja auch noch, das die Aufnahmen sich eh im Loop überschreiben. Müssen sie ja auch, wenn man das Ding Datenschutzkonform betreibt. Bis das Teil beschlagnahmt ist, ist eh alles überschrieben...

Wenn der Polizist Ahnung und echt schlechte Laune hat und das Ding entgegen DSGVO kontinuierlich aufzeichnet, mögen andere Probleme auf einen zurollen. Und ob die Aufnahmen dann auch noch als Beweismittel für irgendwas zugelasssen sind solange man sich nicht für den Nachfolger vom Ghost Rider hält, steht auch erstmal in den Sternen. Ist rechtlich mit Sicherheit nicht nur schwarz und weiss.
 
Stock86 schrieb:
Kann einem eine Dashcam Aufnahme eigentlich auch negativ auslegt werden?
Falls du selber mal eine Nötigung ect. anzeigen möchtest und deine SD Karte als Beweisstück zur Verfügung stellst, vergesse bitte nicht eventuele eigene Verstöße zu löschen.
Da hat sich schon manch einer ein Eigentor geschossen.
 
Mettmelone schrieb:
Bis das Teil beschlagnahmt ist, ist eh alles überschrieben...
Die nehmen dir das Ding einfach ab und gut ist. Entweder rufen die entsprechend bei den Notstellen an und holen sich damit ihre Absolution oder argumentieren mit Gefahr im Verzug aka Beisweismittelvernichtung und lassen sich die Beschlagnahme nachträglich richterlich bestätigten. Frage ist hier eher, ob die Beamten auf den ganzen Zirkus Lust haben oder nicht.


Wenn der Polizist Ahnung und echt schlechte Laune hat und das Ding entgegen DSGVO kontinuierlich aufzeichnet, mögen andere Probleme auf einen zurollen.
Siehe eine Seite vorher:
https://www.computerbase.de/forum/t...talk-1-beitrag-beachten.1439015/post-28444218
Ergänzung ()

Ton 618 schrieb:
Da hat sich schon manch einer ein Eigentor geschossen.
Ich persönlich gehe bei einer möglich Durchgabe des Videos davon aus, dass man mich erstmal wegen eines möglichen DSGVO Verstoßes anzeigt...
 
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DaDare schrieb:
Ich persönlich gehe bei einer möglich Durchgabe des Videos davon aus, dass man mich erstmal wegen eines möglichen DSGVO Verstoßes anzeigt...
Wobei bei einer Beschlagnahme der Ball bei der Polizei liegt.
Denn du hättest die Aufnahme ja nicht veröffentlicht und wieder überschrieben.

Wenn du einen Nachweis hast und der Polizei geben möchtest, lass die SD-Karte bzw. deren Inhalt beschlagnahmen.

Als mir einer in die Seite reingefahren ist, bin ich ohne Aufnahme ausgekommen.
Gegnerische Versicherung wollte nicht zahlen trotz eindeutigem Tathergang. Wollten 50/50 machen.
Unfallgegner hat beim Überholen mehrere Durchgezogene Linien und Spuren überfahren und ist mir dann vorne links rein.
Der Hinweis auf die entsprechende Aufnahme der Dashcam und deren Möglichkeit diese als Beweismittel vor Gericht vorzubringen, reichte aus. Ist schon einige Jahre her und da war die rechtliche Lage bei Dashcams noch unbekannter.
 
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DJMadMax schrieb:
Wie genau wollte die gegnerische Versicherung bei dieser Sachlage auf Teilschuld plädieren?

Das wird in der Regel einfach von der Gegenseite behauptet, ohne nennenswerte Beweise, frei nach dem Motto: "Man kanns ja mal probieren"

Die Aufgabe der Versicherung des Gegners ist ja nicht dir Geld zu geben sondern die eigenen Ausgaben auf ein Minimum zu reduzieren.
 
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floq0r schrieb:
Meistens reicht auch die Erwähnung eines langwierigen Gerichtsverfahrens um eine Partei einknicken zu lassen.
Ich kenne das aus dem Tourismusbereich.

Wenn z.B. dein Flieger Verspätung hat und diese eine gewisse Dauer überschreitet, hast du ja einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Entschädigung, weil du ja evtl. deine Anschlussflüge nicht bekommst, das Hotelzimmer schon gebucht ist, etcpp.

Dennoch versuchen die Fluggesellschaften hier immer erst einmal, sich aus der Affäre zu ziehen.
Der erste (und meist einzige) Schritt ist in der Regel ein Entschuldigungsschreiben für die Verspätung. Du als Geschädigter fragst dann deine Entschädigung an, auf die meist gar nicht oder ablehnend eingegangen wird. In der nächsten Instanz folgt ein Gegenangebot, das deutlich geringer ausfällt als jenes, das einem eigentlich zustehen würde und erst in letzter Instanz, meist über den Anwalt, zahlen die Fluggesellschaften tatsächlich den Entschädigungsbetrag, der einem zusteht.

Der Hintergrund ist klar: wenn ich z.B. 200 Passagiere habe und einen großteil bereits mit einer deutlich geringeren Entschädigung abspeisen oder gar mit einem anstehenden Rechtstreit in die Schranken weisen kann, dann kommt mich das als Fluggesellschaft deutlich günstiger, als würde ich von vorn herein an 200 Passagiere das auszahlen, was ihnen rechtmäßig zustünde.

Eigentlich ist das ne Sauerei, dass so etwas überhaupt zulässig ist und da so wenig von neutralen Organen reguliert wird. Klar, die Covid-Krise war ein Schlag in's Gesicht für die Tourismus-Branche, aber generell macht dieser Geschäftszweig Jahr um Jahr Milliarden an Reingewinnen. Das oberste Gebot sollte dann auch sein, den eigenen Kunden entsprechend zur Seite zu stehen, wenn Schadensersatz ansteht - und zwar ohne erst auf das Anwaltschreiben des Geschädigten zu warten.

Vermutlich genau so läuft es in der Branche der KFZ-Versicherung (und jeder anderen Versicherung wohl auch) ebenfalls ab. Da bekomme ich direkt wieder nen Hass auf die gesamte Menschheit.

Was ist eigentlich das Gegenteil eines Philanthropen? Das bin dann ich vermutlich :D
 
floq0r schrieb:
Lol, tatsächlich - das kannte ich gar nicht :D Merke ich mir, danke ^^ Ich bin praktisch Kinski in Reinform, inkl. der gehörigen Portion Narzissmus :D
 
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