Ich finde auch, dass es sich gehört als Zeuge verfügbar zu sein (auch im Hinblick auf § 163 StPO; die neu geregelte "Aussagepflicht"). Das hat nichts mit Denunzierung zu tun; in den meisten Fällen wurden andere Menschen direkt geschädigt, und manchmal stünden sie juristisch mit leeren Händen da.
Dass Zeugenaussagen nicht immer und von jedem genau und völlig faktentreu sein werden, sondern immer auch subjektiv getrübt bis hin zu komplett falsch sein können, wissen die Behörden gut genug. Die Aussagequalität zu beurteilen ist deren Job, nicht meiner. Damit das aber überhaupt passieren kann, müssen Zeugen sich aber erstmal mitteilen.
Dass Zeugenaussagen nicht immer und von jedem genau und völlig faktentreu sein werden, sondern immer auch subjektiv getrübt bis hin zu komplett falsch sein können, wissen die Behörden gut genug. Die Aussagequalität zu beurteilen ist deren Job, nicht meiner. Damit das aber überhaupt passieren kann, müssen Zeugen sich aber erstmal mitteilen.