JNS-K schrieb:
Du, da muss man nicht erst eine Dystrophie bemühen, denn das war für mich vor ein paar Jahren mal bittere Realität und könnte es leider auch für Dich werden. Ich war früher genauso ein "Kartenliebhaber" wie die meisten hier und Bargeld wie unpraktisch - so war auch meine Meinung. Aber nur kam für mich vor Jahren mal ein prägendes Erlebnis:
Das ist in der Tat der einzige Grund, warum ich auch immer einen gewissen Restbetrag zu Hause habe.
Vor ein paar Jahren eine ähnliche Geschichte gehabt. In einer anderen Stadt geblitzt. Damals noch in Stadt A im Ruhrgebiet gewohnt. Währenddessen umgezogen, ABER Kennzeichen mit altem Herkunftsort behalten.
Somit ging das nette Foto zunächst an das alte STVA, welches mein Auto nicht mehr führte. Also Weiterleitung vom STVA an den Zoll zwecks Halter-Ermittlung. Nachdem diese erfolgte, zurück ans alte STVA und von dort Übergabe ans neue STVA. Blöderweise hatte die nette Stadt Bottrop parallel schon das Mahnverfahren laufen.
Schlussendlich wollte ich Montags Geld abheben -> Pfändung. Filiale war zum Glück offen, somit konnte ich die den Betrag direkt überweisen lassen. Dienstagmorgen hatte ich dann den offiziellen, 40 Tage alten Vollstreckungsbescheid im Briefkasten, der nun von der neuen Stadt im Namen der Alten zugestellt wurde.
Da Städte anscheinend nicht den normalen Weg über das AG inklusive Einschreiben gehen müssen, erfolgte die Pfändung vor Zustellung der Benachrichtigung. Absolut illegal, aber naja, wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird.
Auf Beschwerde bei der Stadt: "Sowas kommt bei Umzug häufiger vor. Sie können die entstanden Kosten einklagen, rechnen sie aber nicht damit, diese innerhalb diesen Jahres und ohne größeren Schriftverkehr zurück zu bekommen"
Wie hier schon gesagt wurde, man selbst muss alle Fristen einhalten oder ist letzter. Die Ämter selbst stellen sich allerdings ihre eigenen Spielregeln auf. Und Städte / Ämterübergreifend ergibt einfach nur Chaos.