Blutschlumpf
Fleet Admiral
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Jedem Lehrer nen ISMI-Catcher geben und was er einkassiert darf er bei Ebay verkaufen
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HighTech-Freak schrieb:Anbei: Wenn jemand es witzig findet, wie ein anderer in Realität brutal zusammengeschlagen wird, dann sollte man als Außenstehender die Schuld an dieser kranken Freizeitbeschäftigung bei den Eltern suchen, nicht bei dem Schüler selbst! Denn bei der Ursache handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Probleme im Elternhaus oder dergleichen!
MfG, Thomas
Scheiße, du bist wohl auch einer der bei Granatbeschuss mit dem Hinwerfen warten würde bis der Stuffz "Deckung" schreitElGrande-CG schrieb:@28: Der Korrekturversuch ist jetzt mal gründlich in die Hose gegangen
Schön und gut, aber die Schule ist zum lernen da und nicht zum telefonieren, SMSen oder sonst was damit...Als wichtiger Bestandteil des Alltags Jugendlicher dienen Handys nach Ansicht des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) zur Pflege sozialer Kontakte und würden gerade in Kleinstfamilien immer wichtiger, um den Alltag zwischen Alleinerziehenden und Ihren Kindern zu organisieren.
Genau, es gibt noch das Sekreterat und Telefonzellen und Freunde mit Handys und im Notfall die 110.HereticNovalis schrieb:und die handys bekommen die styl0r-kids nach der schule wieder - das argument "dann kann ich ja garnicht anrufen wenn was passiert" zählt leider nicht.
Ich sage aber selbst in den Pausen dürfen Lehrer den Schülern Handys wegnehmen. Wenn sie es wiederhaben wollen, muss nach HighTech-Freaks "Anleitung" vorgegangen werden. Ich finde nämlich dass ich ein Recht habe in der Schule (!) nich jeden Tag von 30 Handys verstrahlt zu werden. Und wenn sich ein Hauptschüler sein Handy nicht wegnehmen lässt, darf der Lehrer die Polizi rufen (Auf Kosten des Schülers natürlich), und wenn ein H-Schüler einem Lehrer oder Mitschüler gegenüber handgreiflich wird, darf der Lehrer seinen Knüppel rausholen und dem Schüler mal zeigen wo der Hammer hängt. Der Lehrer ist dann selbstverständlich über den Staat versichert. Eventuelle Anwaltskosten würde auch der Staat übernehmen.Um das Gebimmel im Unterricht zu reduzieren, müsste man nur in die Hausordung der Schule schreiben:
Bei akustischer Auffälligkeit und/oder Verwendung eines Handys während der Unterrichtsszeit ist das Handy ausgeschaltet dem Lehrer zu übergeben und gegen ein Ordungsgeld von 15€ im Sekretariat der Schule von den Eltern abzuholen. Im Wiederholungsfall bleibt das Handy für eine Woche im Sekretariat der Schule verwahrt und ist erst dann gegen eine Ordungsgeld von 30 Euro von den Eltern abzuholen. etc.