News Bitkom kritisiert zu hohe Abgaben auf externe Festplatten

Die Abgabe rechtfertigt einzig und alleine das anlegen einer privaten Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material.

Aber, wie bereits geschrieben, nur wenn man keinen Kopierschutz dabei umgeht. Und welcher Künstler bietet heutzutage seine Werke noch ohne Kopierschutz an..., mir fallen da spontan nämlich nur "Die Ärzte" ein.

Die Begründung von den Ärzten find ich auch klasse:)

Darunter veröffentlichte Tonträger sind frei von Kopierschutzmaßnahmen, da die Band solche als erheblichen Nachteil für den „ehrlichen Käufer“ sieht. Abgesehen davon mache man sich mit der Verwendung eines umgehbaren Kopierschutzes lächerlich.
Quelle

Sonst ist doch auf allen Musik-CDs und DVDs sowie, nen Kopierschutz und somit darf/kann man gar keine private Kopie anlegen.
 
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wer zahlt eigentlich konkret die gebühren?
die festplattenhersteller?
der großhandel?
der einzelhandel?
 
T.I.M. schrieb:
wer zahlt eigentlich konkret die gebühren?
die festplattenhersteller?
der großhandel?
der einzelhandel?

Zahlen tut jeder der dumm genug dafür ist, es gibt kein Bußgeldkatalog. Im Idealfall die Hersteller aber wenn die nicht zahlen wollen, zieht man natürlich die Händler und Importeure selber ran.

Diese Abgaben haben keine gesetzliche Grundlage, nur eine Rechtfertigung, der Unterschied ist leider den meisten nicht klar, also kann natürlich auch jeder theoretisch für den anderen einspringen!
 
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