BKA will Festplatten online untersuchen

Mir ist es egal ob es sowas geben wird oder nicht.
Ich bin gegen sowas sehr gut gerüstet.2x in reihe geschaltete Hardware "Firewalls" und dazu noch 4 Programme die den zugang "kontrollieren".Ich würde es sofort bemerken und die leitung dicht machen.Also bevor du nur eine Datei von meiner pladde sehen habe ich den Horst schon fünfmal ausgeschlossen ;)
 
Sicher wohnst Du auch im 16.Obergeschoss und hast vier Schlösser die alle zweimal rum geschlossen sind. Na hoffentlich brauchst Du nicht mal Hilfe in der Wohnung.

Mal ehrlich wenn man die letzten Post s so liest fragt man sich wie das alles vor sich gehen soll bei der Unmenge an Rechnern Internetanschlüssen und "Verteidigungsmöglichkeiten".

Noch ist nichts entschieden und selbst wenn, dass es überhaupt gelingt jemanden auszuschnüffeln und dann auch noch was verwertbares zu finden. halte ich für unrealistisch.

Die wirklich schweren Mädchen und Jungs sind längst abgesichert und das weis auch ein Herr Schäuble.

OMaOle
 
@WhiteHats
Spinne doch das Thema einfach mal weiter. Klar, die Anfänge scheinen immer zuerst relativ harmlos. Aber einmal durchgesetzt ist alles weitere ein ausbaufähiger "Klacks". Beispiele gibts ja da schon einige.
Was würdest Du machen, wenn der Staat dann irgendwann als Steigerungsform zb. eine gesetzliche Hintertür in Soft- und Hardware (vllt. sogar mithilfe TCPA) vorschreibt oder das "Online-Durchsuchen-Können" überhaupt zur Vorschrift macht, anderfalls rechtliche Konsequenzen für denjenigen, der dies nicht zulässt?
Naiv ist er ja nicht, das sind eher diejenigen, die das alles bedenkenlos und gelassen abnicken. Lasse nur mal wieder irgend einen richtigen Knall passieren und schon bekommt man solche Vorhaben viel unkomplizierter durch. Liegt ja dann alles schon parat.
Und wie schon gesagt, die wirklich Kriminellen werden andere Wege finden. Am Ende triffts den unbedarften und bisher unbescholtenen, sich in Unschuld und Sicherheit wiegenden Bürger.

Ich finde jedenfalls schon alleine diese neuerlichen Gedanken und Vorschläge von hohen Politikern überhaupt höchst bedenklich. Auch wenn sie bisher noch keine grosse Relevanz haben. Aber es wird doch damit schon kräftig im Volk nach den Ausmaßen eines möglichen Widerstandes ausgelotet. Und in der ein anderen Form dann irgendwann wiederkehren. Wäre nicht neu.
 
@Relict, was mir aber immer noch schleierhaft ist wie die ausführenden Überwachungsorgane, wenn sie es den könnten, mit der von dir befürchteten Soft/Hardware,mit der Flut von Informationen klar kommen sollen, will sagen das richtige herausfiltern und bearbeiten.

OMaOle
 
@OMaOle
Das ist ja das Irre. Es fallen so viele Daten an, dass man sie gar nicht alle prüfen kann. Vor diesem Problem stehen z. B. auch die US-Amerikaner, wenn sie Handy-Gespräche auswerten wollen, die z. B. in arabischrt Sprache geführt werden.

Deshalb könnte man in einem ersten Schritt hingehen und erst einmal alles auf Vorrat speichern, was man in die Finger bekommen kann. Die Auswertung wird dann bei Bedarf gemacht, wenn gegen jemanden konkret ermittelt wird.

Anders argumentiert: Das anfallende Datenvolumen ist überhaupt nicht zu managen, weshalb die Strategie der Online-Überwachung in der Praxis in Bezug auf die Terrorabwehr nichts bringt.

Ich sehe wie Relict diese schleichende Aufweichung der Bürgerrechte. Nehmen wir das Beispield der Maut. Zunächst werden die Lkw erfasst, später die Pkw. Und wenn man die Daten schon einmal hat, kann sie doch auch zu Fahndungszwecken einsetzen.

Man kann sich auch die Telefonüberwachung anschauen. Ursprünglich sollte die nur für die harten Jungs zum Einsatz kommen. Aber wenn die Zahlen stimmen, waren bereits im Jahr 2002 mehr als 1,5 Mio. Menschen in Deutschland davon betroffen.

http://www.datenschutzverein.de/Pressemitteilungen/2003_03.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
@Keshkau
Ja die anfallenden Datenmassen sind ein Problem. Aber kein unlösbares. Schon jetzt kann man durch spezielle Spracherkennung nach gezielten Wörtern in Telefonaten oder emails maschinell vorsortieren lassen, gleiches gilt für bereits geschredderte Akten. Holographische Speichersysteme stehen auch in den Startlöchern. (nix Kapazitäts- oder Speedmangel), Technik und Fortschritt bleiben schliesslich nicht stehen.

Sind die Daten erstmal gesetzlich gedeckt umfangreich und zentral vorhanden und abrufbar, werden sich auch Wege finden, diese zu verwalten, auszuwerten, zu stehlen und zu fälschen, von wem oder was auch immer. Vllt. nicht jetzt, aber morgen oder übermorgen.
Gesetze kommen und gehen. Zeiten ändern sich. Auch wirtschaftliche und zivilrechtliche Interessen und Bedarf können dadurch angemeldet, befriedigt oder sogar dadurch erst geweckt werden. Beispiele über einmal ins Rollen gebrachte Steine (Gesetze) und deren Auswirkungen und still und heimliche Ergänzungen/Erweiterungen gibt es jetzt schon.
Und auch jetzt schon werden Daten illegal weitergegeben, Gesetze unterwandert, Grauzonen ausgenutzt, auch von Staatsseiten. Wer glaubt, dass dies dann nicht mehr vorkommt, ist sehr naiv. Es kann nur schlimmer werden.
Was Schily einrührte setzt unser rollender "Mielke" nun fort. Man sollte ihn endlich einen Bremsklotz vor den Karren werfen. SO geht es nicht!
 
Und gerade bei dem Versuch der Datenspionage mittels Trojaner möchte ich gar nicht wissen, wie viele Leute sich sonst noch dafür interessieren könnten (Wirtschaft, Geheimdienste, Terrornetze). Die wären sicher bereit, einem spielsüchtigen BKA-Beamten eine kleine Zuwendung zu hinterlegen, falls er denn nur eine Kopie herausrückt. So eine Software lässt sich zudem ganz prima privat einsetzen. Der eine oder andere interessiert sich doch sicher dafür, was sein Nachbar so treibt.

Und wenn die ersten Hacker dem Programm auf die Schliche gekommen sind, es isolieren, modifizieren und zum Download ins Netz stellen, guckt nicht zuletzt Herr Schäuble ganz dumm aus der Wäsche.
 
Nach neuesten Radiomitteilungen wird es mit der Einführung der ganzen Überwachungen noch eine Weile dauern, zumindest bis zum Herbst, da sich die Entscheidungsträger nicht einigen konnten.

Die Liste von Forderungen aus der Fachwelt wird auch immer länger, siehe auch hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92578


OMaOle
 
Das finde ich ja witzig (bzw. bedenklich): Sogar eine Datenbank zum Zweck der "Sammlung von Informationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm" wurde der sog. "Anti-Terror-Datei" hinzugefügt. Damit dürften alle gefilmten Demonstranten schon mal erfasst sein.
 
keshkau schrieb:
Deshalb könnte man in einem ersten Schritt hingehen und erst einmal alles auf Vorrat speichern, was man in die Finger bekommen kann. Die Auswertung wird dann bei Bedarf gemacht, wenn gegen jemanden konkret ermittelt wird.

Auch wenn Schäuble im Moment überwachungstechnisch auf den Putz haut, so ist die "Onlinedursuchung" der Festplatten nicht willkürlich für jedermann gedacht.
Auch ist hier in keinster Weise Vorratsdatenspeicherung gemeint.
Das ist ein anderes Thema und ein anderes Gesetz.
Wir wollen hier doch nicht Begrifflichkeiten durcheinander schmeißen.

keshkau schrieb:
Man kann sich auch die Telefonüberwachung anschauen. Ursprünglich sollte die nur für die harten Jungs zum Einsatz kommen. Aber wenn die Zahlen stimmen, waren bereits im Jahr 2002 mehr als 1,5 Mio. Menschen in Deutschland davon betroffen.

Definiere "harte Jungs".
Die Katalogstrafbestände, einer der Grundvoraussetzungen für die Überwachung des gesprochenen Wortes, sind allesamt Kapitalverbrechen.
Ich würde gerne wissen, wie die Jungs und Mädels in der von dir verlinkten Studie auf die Zahl von 1,5 Millionen Betroffene kommen.
Selbst wenn man die Fallzahlen als Kriterium hinzuzieht, stehen dahinter nicht die gleiche Anzahl an Menschen.
In der heutigen Zeit sind nicht nur schwere Jungs mit mehreren Handys ausgestattet.
Kaum zu glauben, aber die nutzen sogar Handys mit Verträgen, die unter fremden Namen gekauft wurden.
Und jedes überwachte Handy ist eine Fallzahl.
Wenn jetzt Oma Trude und Mutti Heidi dort anrufen, sind sie ja von der Überwachung betroffen.
So möchte ich nochmal wiederholend die Frage stellen, wie jemand auf diese geschätzte Zahl kommen kann.
Es ist schier unmöglich, die Zahl der "Betroffenen" auch nur annähernd realistisch zu schätzen.
Genausowenig gibt die Zahl der überwachten Handys Aufschluß darüber, wieviel Beschuldigte nun konkret überwacht wurden.

So nun bin ich ebenso mächtig offtopic geworden, doch mochte ich diese Zahlen des Datenschutzvereines einfach nicht so unkommentiert stehen lassen.

Gruß

olly
 
Zuletzt bearbeitet:
@OMaOle
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ich sagte ja schon - erstmal wird mit Extremen ausgelotet wie weit man gehen kann. Später dann kommt das gleiche in grün, in anderer Form und hintenrum wieder.
Doch jetzt ist erstmal Urlaubszeit und Sommerpause für unsere Volksverrä..treter. Die armen können ja schliesslich erstmal einen saufen gehen, auf ihre von ihnen jetzt schon wieder erhöhten Diaten. Dann ist etwas Ruhe eingekehrt und man kann sich frisch erholt ans Werk machen. So blöd können auch nur wir Deutschen sein. ;)
 
Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, wies bereits 1999 darauf hin, „dass seit Einführung der Telefonüberwachung in der Strafprozessordnung im Jahr 1968 der Katalog der Straftaten, bei denen die Telefonüberwachung zulässig ist, ständig erweitert wurde. Bis heute sind mehr als 20 Straftatbestände hinzugekommen, u.a. einfacher und schwerer Bandendiebstahl, gewerbsmäßige oder bandenmäßige Hehlerei, Geldwäsche, Brandstiftung, verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz, das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz.“ Er forderte vor allem „die Einführung öffentlicher Berichte über den Einsatz von Telefonüberwachungen“.

Für Berlin wurden in der Quelle 217 überwachte Anschlüsse für das Jahr 1995 angegeben. Zwei Jahre später waren es bereits 537 Telefonanschlüsse.

http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/presse99/presse02.htm

Anschließend dauerte es noch sechs Jahre, bis die Politik in Berlin reagierte und die Staatsanwaltschaft angehalten wurde, ihre Abhörmaßnahmen zu erheben und jährlich Bericht zu erstatten. http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/01/25/23371/


Das ARD-Magazin Kontraste machte die Telefonüberwachung 2003 zum Thema.

Deutsche Richter und Staatsanwälte begehen im Falle angeordneter Telefonüberwachungen immer wieder Rechtsverstöße. Das ist das Resultat einer neuen Studie der Universität Bielefeld, die mehr als 500 Verfahren untersucht hat, in denen Telefongespräche abgehört wurden. Nahezu jeder einzelne Fall ist juristisch anfechtbar, das fanden Chris Humbs und Marcus Weller heraus.

Die Telefonüberwachung ist bei der Polizei so beliebt, dass sie sich in den letzten Jahren mehr als verfünffacht hat.

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1157899.html

Die Kurzfassung des Abschlussberichts zum Forschungsprojekt „„Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ ist in diesem Zusammenhang lesenswert (z. B. die Punkte 4.5 und 5.)

http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/anl/431d6.pdf

Nun zur Kritik von olly3052:

Die Katalogtatbestände für die Telefonüberwachung sind eben nicht allesamt den Kapitalverbrechen zuzurechnen. Davon kann man nicht ausgehen, wenn „verschiedene Verstöße gegen das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz" dazu gehören (1. Quelle).

Wie man auf die 1,5 Mio. Menschen kommt, weiß ich konkret auch nicht. Aber die Tatsache, dass eine zunehmende Anzahl von Kontaktpersonen in die Überwachung einbezogen wird, lässt die Zahlen schnell explodieren. Weiterhin gilt: Man brauchst nur eine Autowerkstatt anzurufen oder einen Friseurtermin vereinbaren, schon geht die Zahl der Betroffenen in die Höhe.
 
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keshkau schrieb:
Für Berlin wurden in der Quelle 217 überwachte Anschlüsse für das Jahr 1995 angegeben. Zwei Jahre später waren es bereits 537 Telefonanschlüsse.

Das passt gut mit der Massenverbreitung des Handys zusammen findest Du nicht?
Man muß sich schon am realen Verhalten der Zielgruppe orientieren um diese Zahlen in das rechte Licht zu rücken.
Vielleicht findest Du ja mal eine Quelle, die ausschließlich Vergangenheit und Gegenwart der Überwachung von Festnetzanschlüssen beleuchtet.
Das Ergebnis dürfte verblüffend ausfallen.



Die Katalogtatbestände für die Telefonüberwachung sind eben nicht allesamt den Kapitalverbrechen zuzurechnen. Davon kann man nicht ausgehen, wenn „verschiedene Verstöße gegen das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz" dazu gehören (1. Quelle).

Dann schau Dir mal die erlaubten Fälle der Überwachung nach dem Asylverfahrensgesetzes genauer an:
§ 97 Aufenthaltsgesetz: Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
§ 96: Absatz 2: http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#96[/quote]

Das sind sicherlich keine Gebietsverstöße oder andere Kleindelikte aus dem Ausländerrecht.

Wenn Du magst, können wir diese Thematik gerne in einem gesonderten Thema behandeln, da wir uns jetzt ziemlich weit von der Themenüberschrift entfernt haben.

Gruß

olly

edit: hier mal die komplette Liste der erforderlichen Katalogstraftaten: http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
 
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Wir brauchen das Thema nicht zu vertiefen und auch nicht neu aufzurollen. Ich möchte nur kurz ein paar Zahlen nachlegen, die den Hinweis entkräften, die steigende Überwachung hinge mit der Verbreitung von Mobiltelefonen zusammen.

Die Bundesnetzagentur meldete für das Jahr 2005 die Zahl von 42.508 richterlich angeordneten Überwachungen von Telefon- und Internetanschlüssen. Ich will die Höhe dieser Zahl nicht kommentieren. Aber ich verweise auf den Anstieg in Höhe von „fast 24 Prozent“ gegenüber dem Vorjahr. http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/437979/

Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass sich die Zahl der Anschlüsse innerhalb eines Jahres derart entwickelt hat, dass es nicht zu einer prozentualen Zunahme der Überwachung gekommen ist. Das aber war meine These, nämlich dass die Telefonüberwachung von Jahr zu Jahr ausgeweitet worden ist.

Die Jungen Liberalen haben gegen die zunehmende Überwachung mobil gemacht. Die Grünen reagierten mit einem eigenen Gesetzesentwurf: http://www.jerzy-montag.de/cms/default/dok/161/161987.es_wird_zu_viel_und_falsch_abgehoert_ges.htm


Um zum eigentlichen Thema zurückzukehren. Schon in der Vergangenheit griff der Staat zu Maßnahmen, die später als nicht verfassungskonform kassiert wurden. In Thüringen, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen war die vorbeugende Telefonüberwachung gesetzlich geregelt. Diese Praxis wurde 2005 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das Gesetz des Landes Niedersachsen, über das zu entscheiden war, enthalte „auch keine Vorkehrungen zur Vermeidung von Eingriffen in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

http://www.brak.de/seiten/04_05_19.php

http://www.it-recht-kanzlei.de/?id=20050727_BVerfG_stoppt_vorbeugende_Telefon%FCberwachung
 
Das gehört zum Thema?
Ok, auf ein letztes...

Die präventive Telefonüberwachung ist in den jeweiligen Ländergesetzen geregelt und sie wird seit geraumer Zeit angewandt. Such mal nach PolDVG.

Weiterhin hast Du mit alten Zahlen aus dem Jahr 95 gearbeitet und ich habe Dir auf diese Zahlen geantwortet und Dir die Steigerung erläutert.
Somit hast Du hier gar nichts entkräftet, sondern einfach mit heutigen Zahlen weiter diskutiert.

Btw. was die heutigen Zahlen angeht:

Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, daß es bei den Zahlen um das Abhören von Telekommunikationsendgeräten geht?

Neue Telekommunikationsmöglichkeiten seitens des Nutzers bedeuten auch höhere Fallzahlen.

Ich möchte hier nocheinmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß die erhobenen Zahlen nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der überwachten Personen sind.

Wenn Person X 18 Telekommunikationsendgeräte benutzt( Festnetz, Handy, I-Net, Mailaddys) und diese überwacht werden sind das 18 überwachte Anschlüsse und die Zahl 18 wird in jeder Stat. auch so verwertet.
Wir brauchen das Thema nicht zu vertiefen und auch nicht neu aufzurollen.
Warum hast Du dann den nicht gerade kurzen Beitrag geschrieben?:rolleyes:

So, jetzt bitte wieder ontopic!
 
Bundestrojaner: Installation mittels Wohnungseinbruch

Wie in der heue erschienen "CHIP" nachzulesen ist, handelt es sich bei dem viel diskutierten Bundestrojaner nicht um einen Tojaner im herkömmlichen Sinn, sondern vielmehr um eine Wanze, die durch das BKA installiert wird.
Die Installation auf dem Rechner eines Verdächtigen geschieht in zwei Schritten. Als erstes öffnet das BKA die Wohnung und erstellt von der Festplatte des Verdächtigen ein Backup. Beim zweiten Einbruch wird dann die Wanze auf dem Rechner installiert.
Durch die Anpassung auf die Gegebenheiten des Rechners sollen keinerlei Sicherheitslücken entstehen. Installierte Firewalls können umgangen werden und Passwörter bereits bei der Eingabe abgefangen und an das BKA übermittelt werden.

Quelle: www.golem.de
 
AW: Bundestrojaner: Installation mittels Wohnungseinbruch

Das Eindrngen in die Wohnng gibt es schon, wenn z. B. Wanzen installiert werden (vgl. "Das Leben der Anderen"). Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es zulässig sein wird, ganze Festplatten-Inhalte zu kopieren. Schließlich hieß es immer, dass die Privatsphäre geschützt werden sollte, also nix mit Liebesbriefe lesen und so. Aber wenn man bereits alle Daten von den Festplatten hat, braucht man fast schon keinen zusätzliche Trojaner mehr, außer man will im IRC usw. mitlauschen oder Passwörter abfangen.

Bayern Justizministerin Merz ist ohnehin schon viel weiter. Sie träumt bereits davon, die derzeit als "notwendig für die Terrorabwehr" angemahnten Online-Durchsuchungen auf weitere Straftatbestände auszuweiten.
 
AW: Bundestrojaner: Installation mittels Wohnungseinbruch

Wir sollten davon absehen, für jede Variante der Installtion eines Bundestrojaners einen eigenen Thread aufzumachen.
Ich füge deshalb diese Beiträge unserem großen Bundestrojaner-Thread hinzu.
 
Der technische Aspekt der ganzen Sache wird am Ende eh so aussehen, dass wir wohl nicht wissen wie es genau funktioniert (dumm sind die IT Fachleute des BKA sicher nicht).

Bis dahin bin ich gespannt, wie denn schlussendliche die rechtliche Umsetzung dieses Vorgangs aussehen wird.

Ich sehe durchaus einen Sinn darin geheim die Daten von Verdächtigen "auszuschnüffeln". Aber natürlich müssen dafür dann auch entsprechend harte Vorschriften und Regeln gelten, da es sich um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre handelt.

Übrigens sehe ich auch viel mehr Sinn in der Anwendung gegen reale Bedrohungen aus dem Internet als in der Anwendung gegen die abstrakte Bedrohung "Terrorismus".
Allerdings muss natürlich auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Dieses Verfahren bei jemandem Anzuwenden der mal ein paar Mp3's aus dem Netz saugt ist wohl völlig unangemessen.

Aber so lange es keine konkreten Gesetzesvorlagen gibt, ist das alles wohl nur Spekulation.
 
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