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Ich finde das ganz einfach. Entweder ermöglichen Daten noch Rückschlüsse auf eine Person (alleine oder in Verbindung mit anderen Daten) oder eben nicht. Nur im letzteren Fall sind Daten anonym.pmkrefeld schrieb:Auch ist es schwer zu sagen wann Daten wirklich anonym sind.
Dafür gibt es in der GDPR in (26) auch eine eindeutige Definition:
"information which does not relate to an identified or identifiable natural person or to personal data rendered anonymous in such a manner that the data subject is not or no longer identifiable"
Das bezweifele ich. Auch ein Anwendungsgebiet wie die Erfassung und Steuerung von Verkehrsströmen kann mit anonymisierten Daten arbeiten. Das illegale Anwendungen wie die Überwachung individueller Personen ausgeschlossen sind, sollte sich von selbst verstehen.pmkrefeld schrieb:Andere Daten sind garnicht anonymisierbare, wie z.B. Bewegungsprofile. Damit entfällt ein ganzer Anwendungszweig für KIs.