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Solange ein Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht weiß, dass Fotos in der Bildersuche urheberrechtlich geschützt und eigentlich nicht dargestellt werden dürfen, haftet er auch nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Zur News: Bundesgerichtshof: Google profitiert vom Suchmaschinenprivileg
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