News Funkzellenabfrage: Bundesgerichtshof schränkt Überwachung ein

Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
NameHere schrieb:
Gut das die nicht alles machen können und eingeschränkt werden.
Ja, da stimmte ich Dir zu.
Wenn jedoch aus 612 Abfragen 569 Verfahren (92.97%) resultierten, haben die Verantwortlichen wohl keinen allzu schlechten Job gemacht. Und ganz sicher nicht haben sie einfach ins Blaue hinein geschnüffelt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Marcel Klappert, Muntermacher, Grestorn und eine weitere Person
Ich bin da zwiegespalten. Datenschutz ist richtig und wichtig. Allerdings nimmt der Täterschutz in Deutschland inzwischen absurde Ausmaße an. Einbrecher wissen dank diesem Urteil, dass sie also problemlos ihr Handy zu der Tat mitnehmen können, denn die Ermittlungsbehörden dürfen auf die Funkzellendaten nicht mehr zugreifen. Super für Kriminelle, aber inwiefern profitieren rechtschaffene Bürger davon? Für die sehe ich tatsächlich nur Nachteile.

Das Urteil zeigt (mal wieder), dass Täterschutz maximalen Vorrang vor dem Aufklärungsinteresse der Opfer hat. Und dann wundern sich wieder alle, wieso so viele Menschen mit den aktuellen Verhältnissen unzufrieden und politisch frustriert sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MalzM, Chilldown, H6-Mobs und eine weitere Person
das hat überhaupt keine folgen für die ermittlungsbehörden, da sie keine Sanktionen zu befürchten haben.

ein Beweisverwertungsverbot ist auch nur dann wirklich wirksam, wenn es ÜBERHAUPT KEINEN anderen verwertbaren Beweis gibt. sonst wird das Gericht die anderen (verwertbaren) beweise nämlich immer auf magische Weise als ganz besonders überzeugend werten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tr0nism
Hieße ja im Umkehrschluss der Dieb müsste einfach sein Handy zuhause bzw. an einem anderen Ort lassen und ist dann fein raus weil er konnte ja nicht dort sein, da sein Handy wo anders war...
Unsere Behörden machen sich echt die Welt wie sie denen gefällt...
Hoffe der BGH/EUGH wird weiterhin solche Machenschaften unterbinden und nachwirkend verhindern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thelittledevil
Super Entscheidung, stärkt wieder den Datenschutz.

Bei der Statistik wäre evtl. noch nett zu wissen bei wie vielen Verfahren es zur Verurteilung kam? Da muss man dann fragen was bringen mir 569 bzw. 523 Verfahren wenn 90% eingestellt werden? Könnte das noch heraus gefunden werden @mischaef
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nyster und joshlukas
Richtig so.
Unserem Staat gehört bei so vielem eigentlich viel genauer auf die Finger geschaut :/
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nyster
Von "alles machen" redet ja keiner - und wie immer sieht auch diese Sache anders aus, wenn man plötzlich selber Betroffener ist. Wenn dir dein schönes Eigenheim ausgeräumt wird, während du im Urlaub bist, und sich darunter vielleicht auch einzigartige Erinnerungs- oder Sammlerstücker befinden, die sich mit dem Geld der Versicherung (so du eine hast) nicht so einfach wiederbeschaffen lassen, wirst du bestimmt total verständnisvoll reagieren, wenn man dir sagt, dass es Daten gibt, die bei der Aufklärung helfen könnten, dein Einbruch für deren Nutzung aber einfach zu unwichtig ist.

Klar ist Datenschutz wichtig, aber es hat halt alles seine zwei Seiten, und man kann nicht einerseits Befugnisse von Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten auf dieser Grundlage massiv einschränken, sich dann aber gleichzeitig darüber wundern, dass die am Ende zu nichts mehr zu gebrauchen sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind, Grestorn, TKaiTO und 2 andere
Das Urteil hätte eine laufende Ermittlung jedoch nicht so grundlegend untergraben dürfen, wie ich finde. Wie ich den Artikel verstehe, hat die Datenabfrage zu einer Spur geführt, die weitere Beweise hervorgebracht hat. Wenn man nun die Datenabfrage aus den Beweisen nimmt, so bleiben die anderen Beweise ja bestehen, selbst wenn es stimmt, dass man nicht auf sie gekommen wäre. Ziel eines Verfahrens ist den Schuldigen zu ermitteln, Ziel einer Verurteilung, die Straftat zu bestrafen. Wenn nun ein Teil der Ermittlungen illegal war aber die restliche Ermittlung dennoch zum Täter führt, sollte die Strafe nicht milder ausfallen, finde ich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind
NameHere schrieb:
Gut das die nicht alles machen können und eingeschränkt werden.
Ich finde es eigentlich sehr schade, dass es sicherlich mal wieder keine disziplinarischen Maßnahmen getroffen werden. Das Gesetz ist hier ja recht eindeutig, worauf es anzuwenden ist. Entweder war es den Behörden egal oder man war unwissend über das Gesetz.
 
Standortabfragen sind in heutiger Zeit sicher wichtiger denn je. Darum kann ich schon verstehen, dass man Funkzellenabfragen durchführt. Die Alternative sind wohl Überwachungskameras.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind
Also tut mir leid, aber egal ob in einen Kiosk oder bspw. in PKWs eingebrochen wird, die Funkzellenabfrage bietet sich für solche Straftaten wirklich als absolut ideales und in meinen Augen auch angemessenes Mittel zur Einbruchsaufklärung an.

Hat sich das Handy des bekannten Straftäters X an Ort Y aufgehalten? Hat sich das Handy von X in der näheren Vergangenheit auch bei Orten mit Einbrüchen aufgehalten, wenn ja, wie oft/wie regelmäßig (Nicht, dass der da zufällig wohnt/arbeitet/etc. ...)? Ja? Dann erkär mal... Zumindest ist es dann ein relativ eindeutiges Indiz.

Ich finde es nicht ok, dass da ein Unterschied gemacht wird, ob in Privaträume oder in geschäftliche/öffentliche Räume eingebrochen wird.

Wird die Funkzellenabfrage nach Richterbeschluss selektiv genutzt, halte ich sie im Verhältnis zum Eingriff in den Datenschutz für zumutbar. Anders sähe es in meinen Augen aus, wenn erstmal pauschal alle Daten abgegriffen würden...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind
Einerseits ja, aber wenn du gerade derjenige bist dem die Wohnung ausgeräumt wurde und weist wer es war, aber die Daten nicht nutzen darfst, hat das ein ganz bitteren Geschmack.

Selbstjustiz wird da auf einmal sehr verlockend.
Ich denke daher, man sollte hier eine bessere Regelung für die Strafverfolgung anstreben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thelittledevil
NameHere schrieb:
@mischaef

Gut das die nicht alles machen können und eingeschränkt werden.
Die machen damit nicht "alles", in der Regel ihre viel zu wenig geachtete und zu schlecht bezahlte Arbeit.
Das dann sogar zu deiner und unser aller Sicherheit. Die ja leider durch derlei Einschränkungen immer mehr leidet.

Immer schön laut Polizeistaat schreien, aber dann nicht jammern wenn es euch selbst mal ans Leder geht. Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt ja täglich, gerade hier in Berlin.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind, Grestorn, H6-Mobs und eine weitere Person
Demon_666 schrieb:
Ich frage mich, warum bei solchen Delikten nicht einfach die Methoden genutzt werden, die seit Jahrzehnten auch zur Überführung von Dieben genutzt wurden.
Telefone Abhören, Massiv V-Männer, Massenüberwachung des öffentlichen Raumes? Die Polizei und der Staat allgemein durfte früher viel mehr als Heute. Alleine was damals zum öffentlichen Wohl alles für Industrie und Straßenbau enteignet wurde. Da gäbe es heute Aufstände.

Zumal es a) deutlich weniger Polizisten gibt als früher (Staatsbedienstete im Allgemeinen) und b) kriminelle durch moderne Technologien natürlich auch deutlich besser informiert und vernetzt sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind, Grestorn und ChrisMK72
Land_Kind schrieb:
Wenn jedoch aus 612 Abfragen 569 Verfahren (92.97%) resultierten, haben die Verantwortlichen wohl keinen allzu schlechten Job gemacht.

Nope... Es gilt zum Glück immer noch "In dubio pro reo". Es gilt bis zu der Verurteilung die Unschuldsvermutung. Daher sagt, wie ich schon schrieb, die Anzahl der Verfahren 0 aus. Wichtig ist wie viele rechtssichere Verurteilungen es gab. Da sieht man dann wie gut die Beweise und Ermittlungen waren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sam Miles
sini schrieb:
Aber jetzt mal ehrlich, welcher Kriminelle nimmt bei einer geplanten Tat ein auf seinen Namen registriertes Handy mit?
Derjenige, der seine Tat vielleicht nicht so genau plant. Und Fehler passieren ständig. Sonst gäbe es ja nur perfekte Morde.
 
Cool Master schrieb:
Nope... Es gilt zum Glück immer noch "In dubio pro reo". Es gilt bis zu der Verurteilung die Unschuldsvermutung. Daher sagt, wie ich schon schrieb, die Anzahl der Verfahren 0 aus. Wichtig ist wie viele rechtssichere Verurteilungen es gab. Da sieht man dann wie gut die Beweise und Ermittlungen waren.
Ich habe einen Kumpel bei der Schweizer Polizei. Ja, der ist Bulle, aber trotzdem kein Überwachungsfetischist. Und der ist manchmal so gefrustet über seine Arbeit, dass ich sicher bin, dass er dort nicht mehr lange arbeiten wird. Gefrustet ist er deshalb, weil er als Polizist mit ungleich langen Spiessen Verbrecher jagen soll.

Ich muss dem gar nicht erklären, dass wir halt in einer Demokratie leben und nicht in China. Das weiss der selbst zur genüge, eigentlich durch seine Ausbildung wohl gar besser als ich.

Im Artikel geht es um Einbruchdiebstähle und es wird so getan, also ob dies ein Kavaliersdelikt sei. Und dies ist es eben nicht. Mein Kumpel, dieser Bulle, hat ja ständig mit den Opfern zu tun. Einige sind dermassen traumatisiert, dass sie monatelang nicht mehr ruhig schlafen können. Von schwereren Fällen, die Einbrecher überrascht habe und von ihnen verprügelt wurden, red ich nicht mal.

Aber was reg ich mich auf, ich bin ja kein Bulle...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grestorn, ChrisMK72 und shaboo
Obwohl ich massiv für Datenschutz bin, bin ich hier auf skeptisch, ob die Entscheidung gut ist. VDS ist eine schlimme Sache, hier geht es um weniger. Aber es wundert mich weniger, es wird mehr Energie auf Gendersprech gelegt ala auf wichtige Themen.....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Land_Kind
Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Zurück
Oben