News Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamem Internet

Hayda Ministral schrieb:
[...]
Ich frage nun zum dritten mal nach einem Beispiel wo 100 Mbit angeboten wurden und nur 10 Mbit ankamen. Kommt da noch was von Dir oder war das Beispiel frei aus den Fingern erfunden um Stimmung zu machen?

Hi,

ich weiß, du hast nicht mich gemeint. Aber bei mir war es gestern so weit. :D
Gegen 21:20 Uhr kamen nicht mal mehr 10Mbit von 200Mbit an...
Das finde ich schon sehr traurig. Das sind weniger als 5% der gekauften Leistung.
Ohne jetzt wieder die Rechnung aufmachen zu wollen, wo die Garantie des Providers
aufhört.
Auf jeden Fall ein schlechtes Bild für Vodafone.
Und der Test wurde ja direkt auf ihrer eigenen Homepage durchgeführt. :evillol:


Speed.png
 
storkstork schrieb:
Ich kenne mich da nicht so genau aus. Wie werden die Leitungen normalerweise aufgeschaltet? Muss man da die Anschlüsse von Hand irgendwo in einem Verteilerkasten umstöpseln, oder passiert das am PC über eine Software-Lösung, per Fernwartung oder ähnliches?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, war der Anschluss bei dem Provider schon geschaltet ? Falls nein kommt ein Techniker, dann ist es DSL oder VDSL, wird umgeschaltet von DSL auf VDSL. Pauschal ist es schwer da eine Aussage zu Treffen.

storkstork schrieb:
In der Schweiz gibt es sowas: Karte
Hier kann man alle möglichen Filter setzen und sich über sehr vieles einen ganz guten Überblick verschaffen, nicht nur über Telekommunikationsanschlüsse...

Die Karte ist doch nichts anderes als eine *Bis zu* angabe.
Und ich zitiere mal " Die Darstellung der Versorgungssituation erfolgt ohne Gewähr. Die reale Versorgungssituation ist bei den Anbietern zu erfragen. " Im Endeffekt kannst du dich auf die Karte nicht Berufen.
 
bender_ schrieb:
[...] Ich behaupte nicht, dass es durchaus kundenfreundlicher gestaltet werden könnte. Dass ein Provider einen umfangreichen Beweis für die Nichteinhaltung des Vertrags sehen möchte, finde ich jedoch ebenso verständlich.
Ich zweifle keineswegs an dem ursprünglichen politischen Willen den Verbraucher zu stärken. Aber diese behördliche Lösung verhilft dem Kunden nicht zu seinem Recht. Denn was hilft mir als Kunde ein Nachweis über die Leistung einer vermutlich priorisierten und im Überfluss angebundenen Verbindung zum Zafaco-Server der den BNetzA-Service "breitbandmessung" abbildet. Das hat keinerlei Aussagekraft zu den Verbindungen ins restliche Netz bzw. zur Performance des Backends, des DNS, des CGN oder der Peering-Anbindung des Providers. Noch schlimmer es schwächt die Glaubwürdigkeit des Geschädigten, da das Produkt gegenüber dem Kunden als behördlich geprüft und als ausreichend klassifiziert bestätigt wird.
 
Dodo Bello schrieb:
Performance des Backends, des DNS, des CGN oder der Peering-Anbindung des Providers.
Das sind nunmal Eigenschaften die dir in einem Consumervertrag nicht zugesichert werden, daher kannst Du sie auch nicht einfordern. Auch das weißt Du als Kunde, dem diese Eigenschaften wichtig sind, im Vorfeld. Für einen Großteil der Kunden dieser Verträge sind diese Eigenschaften jedoch irrelevant, wenn sie denn überhaupt nur eine dieser Eigenschaften kennen und verstehn. In Geschäftskundenverträgen kannst Du davon vielleicht einige Punkte festlegen, kostet Dich aber auch ein Vielfaches.
Würden Provider sowas in ihren Consumerverträgen zusichern müssen, würde für alle der Anschluss um einiges teurer werden. Ich will das nicht, weil mir die genannten Eigenschaften schnuppe sind, solange sich Internetseiten in vernünftiger Geschwindigkeit aufbauen und die Datenrate im Down- und Upload sowie die Verfügbarkeit den vertraglichen Leistungen entspricht.
 
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storkstork schrieb:
Das war ein dummes fiktives Beispiel von mir, mit völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen, ohne genauer drüber nachzudenken.

Ok, Thema damit erledigt. Sorry falls ich gar zu penetrant rüber kam. Es ist (meiner Meinung nach) wichtig, sich seine Entrüstung für tatsächliche Problemfälle aufzuheben und sie nicht an fiktiven Problemfällen zu erschöpfen.
 
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new Account() schrieb:
Kauf dir einen besseren Accesspoint oder Endgerät - für 100mbit reicht bei mir 2.4ghz Wifi und mit 5Ghz gibts 400+Mbits

Hab schon mindestens 5 verschiedene Router und Accesspoints getestet, waren sogar alles "HighEnd" Konsumer Geräte.

Das Problem ist, dass ich innerhalb des Netzwerks problemlos auf volle Geschwindigkeit komme. Über 2,4 GHz erreiche ich weit über 200 MBit/s Durchsatz und über 5 GHz locker an die 800 Mbit/s.

Aber sobald es nach draußen geht und ich was übers Internet lade, bricht der Durchsatz bei 2,4 GHz auf ca. 50-60 Mbit/s und bei 5 GHz wie gesagt auf immerhin noch ca. 90 Mbit/s ein.

Auch wenn ich z.B. ne große Datei über mehrere gleichzeitige Verbindungen lade, um die Leitung bzw. den Server maximal auszulasten, dann wirds trotzdem nicht mehr. Die Wlan Adapter sind dabei stets mit mehreren 100 Mbit/s zum Router bzw. Accesspoint verbunden.

Leider kann ich das gleiche Phänomen sowohl bei bekannten, als auch in der Firma (dedizierter Internet-Anschluss + eigener Router für den Test) reproduzieren. Und das natürlich mit unterschiedlichsten Endgeräten. Mehr als ~60 Mbit sind nach außen (WAN) über 2,4 GHz nicht drin.

Für mich ergibt das Phänomen selbst keinen Sinn. Warum erreiche ich bei LAN <-> WAN vollen Durchsatz, warum erreiche ich bei WLAN <-> LAN vollen Durchsatz, und warum bricht der Durchsatz bei WLAN <-> WAN so stark ein?

Vor allem kann man ja durch den im soll liegenden Durchsatz bei WLAN <-> LAN schonmal sämtliche Störfaktoren wie DECT, Bluetooth, zu dicke Wände usw. ausschließen.

Vor allen, wenn ich das ganze an verschiedenen Standorten mit verschiedenen Routern/Accesspoints und verschiedenen Endgeräten reproduzieren kann, dann weiß ich halt nicht, was ich noch glauben soll...

Ich hab leider schon viel zu viel Zeit und Verzweiflung in das Thema gesteckt... Für mich ist und bleibt das ganze einfach nicht nachvollziehbar.

Ich kann daher jedem, der es grundsätzlich noch nicht getestet hat und mit seiner Datenrate unzufrieden ist dazu raten: LAN Kabel anstecken!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bender_ schrieb:
Das sind nunmal Eigenschaften die dir in einem Consumervertrag nicht zugesichert werden, daher kannst Du sie auch nicht einfordern.
Ich denke, dass analog zum Stromnetz ein Mindestmaß an Qualität seitens der Behörde definiert, gefordert und geprüft werden sollte. Aktuell haben die Verbraucher keine Chance und keine Alternativen am Markt. Allerdings wird anhand dieser hier besprochenen Verbraucherrechten politisch suggeriert der Kunde könnte ein Mindestmaß an Qualität einfordern.

Um es ganz simpel zu sagen: Für dein Beispiel "Internetseiten in vernünftiger Geschwindigkeit aufbauen" helfen 20 Messung der Bandbreite zum Zafaco-Server nicht weiter, denn die Messung hat nichts mit der Route und der Website zu tun die du versuchst zu erreichen. Sie ist quasi der realitätsferne Prüfstand.

Ich zum Beispiel werde persönlich bereits durch fehlende Produktqualität beschränkt, da mobiles CloudGaming zwischen meinem Festnetz-Anschluss und meinem LTE-Produkt unmöglich ist. Und dies obwohl die o.g. "bandbreitenmessung.de" auf beiden Produkten genug Leistung bestätigt. Und Gaming ist definitiv ein Anwendungsfall eines Endverbrauchers ;)

Daher ist es mAn fahrlässig davon auszugehen, dass wir keine detaillierte behördlichen Vorgabe benötigen. Ansonsten wird aus einem dezentralen Internet bald eine Inhalte-spezifisches Qualität nach Gusto des Providers bzw. des Mainstreams (also Facebook und Youtube).
 
Dodo Bello schrieb:
Ich denke, dass analog zum Stromnetz ein Mindestmaß an Qualität seitens der Behörde definiert, gefordert und geprüft werden sollte. Aktuell haben die Verbraucher keine Chance und keine Alternativen am Markt. Allerdings wird anhand dieser hier besprochenen Verbraucherrechten politisch suggeriert der Kunde könnte ein Mindestmaß an Qualität einfordern.

Um es ganz simpel zu sagen: Für dein Beispiel "Internetseiten in vernünftiger Geschwindigkeit aufbauen" helfen 20 Messung der Bandbreite zum Zafaco-Server nicht weiter, denn die Messung hat nichts mit der Route und der Website zu tun die du versuchst zu erreichen. Sie ist quasi der realitätsferne Prüfstand.

Ich zum Beispiel werde persönlich bereits durch fehlende Produktqualität beschränkt, da mobiles CloudGaming zwischen meinem Festnetz-Anschluss und meinem LTE-Produkt unmöglich ist. Und dies obwohl die o.g. "bandbreitenmessung.de" auf beiden Produkten genug Leistung bestätigt. Und Gaming ist definitiv ein Anwendungsfall eines Endverbrauchers ;)

Das kann er auch, und wenn der Server des Anbieter nicht mitspielt, ist das halt eben pech. Da wird kein Provider der Welt was ändern können.

Dodo Bello schrieb:
I
Daher ist es mAn fahrlässig davon auszugehen, dass wir keine detaillierte behördlichen Vorgabe benötigen. Ansonsten wird aus einem dezentralen Internet bald eine Inhalte-spezifisches Qualität nach Gusto des Providers bzw. des Mainstreams (also Facebook und Youtube).

Netztneutralität, das Thema gab es ja schon.
 
JoinRise schrieb:
Das kann er auch, und wenn der Server des Anbieter nicht mitspielt, ist das halt eben pech. Da wird kein Provider der Welt was ändern können.



Netztneutralität, das Thema gab es ja schon.

1. Deshalb mein Beispiel in dem ich den Service selbst betreibe :rolleyes:
2. Nein, das hat nichts direkt mit Netzneutralität zu tun, da es einfach für alle Dienste gleichermaßen zu knapp bemessene Leistung ist. Allerdings wird der beliebte Content lokal vorgehalten bzw. bis vor die Haustür geliefert um knappe Anbindung der Provider auszugleichen.

Freut mich aber, dass ihr alle gut euren zentralisierten Content nutzen könnt und dem neuen Entertainment nix im Weg steht. Vielleicht klappt das dezentrale Netz ja beim nächsten Mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steueroase schrieb:
Hi,

ich weiß, du hast nicht mich gemeint. Aber bei mir war es gestern so weit. :D
Gegen 21:20 Uhr kamen nicht mal mehr 10Mbit von 200Mbit an...
Das finde ich schon sehr traurig.

Bei mir war deshalb ein Techniker da. Seit dem habe ich wieder meine 340mbit von 400mbit.
 
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Dodo Bello schrieb:
1. Deshalb mein Beispiel in dem ich den Service selbst betreibe :rolleyes:
2. Nein, das hat nichts direkt mit Netzneutralität zu tun, da es einfach für alle Dienste gleichermaßen zu knapp bemessene Leistung ist. Allerdings wird der beliebte Content lokal vorgehalten bzw. bis vor die Haustür geliefert um knappe Anbindung der Provider auszugleichen.

Freut mich aber, dass ihr alle gut euren zentralisierten Content nutzen könnt und dem neuen Entertainment nix im Weg steht. Vielleicht klappt das dezentrale Netz ja beim nächsten Mal.

Ich habe dich schon verstanden ;) . Dir steht es ja frei die Infrastruktur nach deinen vorlieben auszubauen.
 
@conspectumortis

Danke, ich denke auch, dass ich da wohl nicht drum herum komme.
Ich warte jetzt noch bis zum WE, vielleicht sind es ja doch nur Ausbauarbeiten?
Bei mir wird in der Gegend gerade voll auf 500 Mbit umgestellt.

Aber wenn nicht, dann ist Montag nächste Woche meine Meldung dort.
Mit Bildern und allem drum und dran. :p
Und ich bin gespannt, was ich als Antwort erhalte.
Ich werde es dann hier im Forum posten...
 
Mehr Aufklärung über TATSÄCHLICHE Internetgeschwindigkeit?
OMFG!

Wie wäre es, wenn man allgemein Unternehmen dazu verdammt, generell NUR mit FAKTEN zu glänzen und alle Verschleierungs- und Täuschungsversuche (insbesondere in Werbemitteln) entsprechend bestraft werden ... branchenübergreifend.

Ganz egal ob es um Diesel, Internet oder Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln geht ...
 
Sorry, aber, hier setzt die Bundesregierung nur die schon im November 2015 erlassene Vorgabe der EU endlich um, sprich das ist nicht auf deren Mist gewachsen, so wie man uns glauben machen will.

Hier die EU Verordnungsnummer: (EU)2015/2120 dort unter Artikel 4 Abs. 4

Hier noch die:

Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017, der Bundesnetzagentur, zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe zu diesen Vorgaben der EU.

Ebenfalls ist eine nach diesen EU Vorgaben Zertifizierte Messeinrichtung der Bundesnetzagentur zu finden, mit der man die DSL Geschwindigkeit messen kann, diese Daten sind als Grundlage zu sehen.

Wie vorzugehen ist, kann jeder unter: https:“ //breitbandmessung.de/ „ nachlesen.

Ebenfalls kann man im Anschluss die Daten der Messungen und die eigenen Vertragsdaten, an die Bundesnetzagentur weitergeben, diese fordert den jeweiligen Internetprovider dann zu einer Stellungnahme auf.

Nach 3 Jahren, 25.11.2015 kommt die deutsche Regierung also erstmal auf den Gedanken die Vorgaben der EU umzusetzen, als Wahlkampagne?
Leute messt und bommt die Bundesnetzagentur zu mit den erhobenen Daten!
Vergehensweise und alle weiteren Infos unter:https:“ //breitbandmessung.de/
 
ME262A1b schrieb:
Sorry, aber, hier setzt die Bundesregierung nur die schon im November 2015 erlassene Vorgabe der EU endlich um, sprich das ist nicht auf deren Mist gewachsen, so wie man uns glauben machen will.

Hier die EU Verordnungsnummer: (EU)2015/2120 dort unter Artikel 4 Abs. 4
...
Nach 3 Jahren, 25.11.2015 kommt die deutsche Regierung also erstmal auf den Gedanken die Vorgaben der EU umzusetzen, als Wahlkampagne?
Die Umsetzung ist aber die Transparenzverordnung von Ende 2016:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/749/74959.html

Hier geht es um irgendwelche Schadensersatzforderungen, das hat nichts mit der EU-Richtlinie zu tun.
 
Wenn ich hier im Forum lese geht es den meisten aber eher um 5€ weniger statt um eine ordentliche Leitung.

Grundsätzlich sollte eine feste Mindestbandbreite und eine Mindestbandbreite in Abhängigkeit der beworbenen maximalgeschwindigkeit festgelegt werden.
Wenn ein KNB 400Mbit anbietet sollte man ihn auch dazu zwingen können dass er mind. 10% oder 20% auch zu Stoßzeiten liefern kann. Und mit zwingen meine ich nicht Kündigungsrecht, sondern Nodesplit innerhalb von Monaten.
Aus dem Vertag kommt man ja aktuell schon raus, blöd halt nur wenn der auf 15Mbit runter kastrierte 400er Kabelanschluss immernoch schneller ist als die Alternative.
 
h00bi schrieb:
Grundsätzlich sollte eine feste Mindestbandbreite und eine Mindestbandbreite in Abhängigkeit der beworbenen maximalgeschwindigkeit festgelegt werden.
Wenn ein KNB 400Mbit anbietet sollte man ihn auch dazu zwingen können dass er mind. 10% oder 20% auch zu Stoßzeiten liefern kann. Und mit zwingen meine ich nicht Kündigungsrecht, sondern Nodesplit innerhalb von Monaten.
Machbar und wünschenswert ist das auf jeden Fall.
Bloß werden dann die aktuellen Preise wahrscheinlich nicht mehr tragbar sein.
Man würde vermutlich 10-20€ hoch gehen.
Aber das sagtest du ja bereits, den meisten Leuten geht es (leider) eher darum 5€ zu sparen...
 
brainDotExe schrieb:
Die Umsetzung ist aber die Transparenzverordnung von Ende 2016:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/749/74959.html

Hier geht es um irgendwelche Schadensersatzforderungen, das hat nichts mit der EU-Richtlinie zu tun.


Da bist im Irrtum, es geht genau darum.
Denn nur über die zertifizierte Messeinrichtung ist es dir erst möglich nachzuweisen, dass ein Schaden aufgrund der zu langsamen Leitung gegeben ist.
Einfach mal genau lesen und nicht nur überfliegen und zwar beide Amtsblätter.
Übrigens, gibt es bereits seit 2013 ein Urteil des BGH zu einer Klage von einem Mann aus Fürth, die diesen Schadensersatz, bei Ausfall von Internet und Telefon klarstellt.

Hier Schlaumeier:
Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017

Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe
„erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“
bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet.
A Einleitung:
Nach Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen
Internet (im Folgenden: VO (EU) 2015/2120) gilt jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig
wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern
zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom
Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a) - d) angegebenen Leistung für
die Auslösung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher nach nationalem Recht zustehen, als
nicht vertragskonforme Leistung, sofern die rechtserheblichen Tatsachen durch einen von der
nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurden.
Gemäß BEREC-Leitlinien gilt ein Überwachungsmechanismus, den eine nationale Regulierungsbehörde
zur Verfügung stellt und der für diesen Zweck eingeführt wurde, als zertifizierter
Überwachungsmechanismus (vgl. BEREC-Leitlinien, Rn. 161).
Die Bundesnetzagentur konkretisiert die unbestimmten Rechtsbegriffe in Art. 4 Abs. 4 der Verordnung
(EU) Nr. 2015/2120 („erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung
bei der Geschwindigkeit“) für Festnetz-Breitbandanschlüsse im Download und fördert
damit die Handhabbarkeit für den Verbraucher – auch im Rahmen einer eventuellen gerichtlichen
Auseinandersetzung. Die Bundesnetzagentur zielt dabei auf die seitens der Anbieter vertraglich
in Aussicht gestellten Geschwindigkeiten ab.
Die Konkretisierung betrifft zum einen die inhaltlichen Aspekte der unbestimmten Rechtsbegriffe
des Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2015/2120, zum anderen enthält er Vorgaben zum
Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung.
Sorry, ich vergaß,
§ 242 BGB
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ME262A1b Die breitbandmessung.de gibt es schon seit 2015:
https://www.heise.de/newsticker/mel...gentur-startet-neue-Messkampagne-2826148.html

Außerdem wird, wie gesagt, in keiner der Verordnungen der letzten Jahre irgend ein Schadensersatz geregelt, gefordert oder beschrieben.
Auch in der von dir zitierten Mitteilung nicht.
Dort wird nur definiert, was eine nicht vertragskonforme Leistung ist -> Sonderkündigungsrecht.
Dann hat man höchstens Anspruch auf Minderung der Kosten.

Schadensersatz kann nur gefordert werden, wenn man nachweisen kann, dass ein finanzieller Schaden enstanden ist. Was schwer wird bei einem Privatkundentarif, welchen man nicht zu kommerziellen Zwecken einsetzen darf.
 
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