Schnitz schrieb:
Aber ein Gedankenexperiment:
Die gute Frau von der Leyen ist aber weder dazu berechtigt, noch dazu in der Lage, dies zu versprechen. Selbst wenn sie dies täte, wäre das sehr wahrscheinlich eine Straftat. Auch hätte niemand etwas davon, über die in dem jeweiligen Gesetz hinaus bestimmten Kriterien zu nominieren. Selbst dem BKA muss man zunächst mal die Rechtsstaatlichkeit zuerkennen.
Worum es eigentlich geht ist Kontrolle und eine für das Ausmaß der Zensur auch rechtsstaatliche Verfahrensweise. Diese kann und wird weder durch ein Gremium garantiert, was innerhalb des BKA zusammentritt, noch durch eines außerhalb. Man redet ja von schwerer Kriminalität in dem Zusammenhang und insofern gehört ein Richter oder besser ein Richtergremium dort hin um über die strafrechtliche Relevanz auch zu entscheiden.
Edit: Genauso gehören klare Beschwerdemöglichkeiten und Prüfungsverfahren her und das alles auch öfters als viermal im Jahr.
Selbst die BPjM war korrekter abgesichert, als die KiPo-Sperren im ersten Entwurf. Obwohl der Grad der möglichen Einflussnahme durchaus höher liegt. Das wurde teilweise geändert, aber ist derzeit immer noch mehr als schwach.
Natürlich wäre es besser, erst gar keine solche Infrastruktur zu schaffen, die Begehrlichkeiten der Politik sind mittlerweile auch da. Das ist aber leider vielleicht irrelevant für die Verfassungsmäßigkeit, vielleicht auch nicht. Aber derzeit ist es auf Kinderpornographie beschränkt, die Modalitäten hat die Politik nun vorgelegt, nun wird das BVerfG sich damit beschäftigen.
Es ist, so leid mir das tut, nicht mal das Ende des Abendlandes, auch wenn es einen Vetrauensbruch darstellt, den die Politik nicht kitten können wird. Ob aber KiPo gelöscht wird oder nur versteckt, ist keine unmittelbare Frage von Verfassungsrang und nicht jeweils mehr oder weniger Zensur. Es ist natürlich Zensur, aber eine eigentlich erwünschte bei dem Thema, die Art ist es die uns aufregt und die heiß diskutiert wird.
Aber selbst wenn das alles unverändert durchkommt, wurden weder die Sperrung von Meinungen, noch unliebsamer Organisation beschlossen. Das ist bereits vorher gelegentlich der Fall gewesen. Was jetzt passiert ist die Schaffung einheitlicher (wie üblich wenig wirksamer) Mittel. Das gilt es langfristig auch politisch zu verhindern.
Und ich ergänze gerne diese Erkenntnis: Die meisten befragten Bürger halten das Vorgehen für zwar eher wirkungslos, sind aber dennoch dafür. Deswegen ist der Beschluss nicht mal wirklich undemokratisch. Was danach kommt, aber vielleicht schon. Nur das ist schwer zu vermitteln.