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News Bundestag: Vorgaben für Netzneutralität und Internet-Geschwindigkeit
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: Bundestag: Vorgaben für Netzneutralität und Internet-Geschwindigkeit
Nein,das ist das typische Problem der Kabelnetzbetreiber, ich hatte das auch bei UM da kamen abends von 150 Mbit nur 5-10 an weil das komplette Segment überlastet ist. Da müssen sich ganze Straßenzüge eine Leitung zur Kopfstation teilen.Gorthok schrieb:Das was du beschreibst deutet allerdings sehr stark daraufhin, dass die Leitungen in deinem Wohnhaus in der Tat in einem Zustand sind, die eben nur eine gewisse Bandbreite übertragen können. Daher diese Schwankungen zu gewissen Stoßzeiten.
:-)
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123peter
Gast
Robo32 schrieb:Davon abgesehen, wenn nur 80% ankommen, dann sollte man nur 80% bezahlen dürfen und nur das würde den Ausbau wirklich voran bringen.
Das sage ich schon lange.
Es macht aus unternehmerischer sicht keinen sinn geld in einen Ausbau zu investieren, wenn ich ohne Ausbau ebenso 100 Prozent an geld bekomme. Teurere Verträge mit schnelleren Leitungen kann man oft auch nicht verkaufen denn vielen reichen die 16k
Robo32 schrieb:@Gorthok
Arbeitest du bei einem Kabelanbieter? - beim Festnetz ist so eine Schwankung eigentlich nicht möglich, grundsätzlich weniger Bandbreite weil die Leitung nicht perfekt ist, ist eine andere Geschichte.
Erzähle das mal meinem vodafone 16k vertrag. Es hat sich zwar gebessert aber teilweise ging es zu Stoßzeiten auf bis zu 3k herunter.
Ich glaube die haben mittlerweile alle am Verteiler gedrosselt denn früher hatte ich wirklich 16k und nun sagen wir mal 11k aber die starken Einbrüche sind weg
Naja ich sitze das ganze noch bis juli aus und dann gibt es 50k von der Telekom. Es wären sogar 100 möglich aber 50 reichen locker
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Robo32 schrieb:...
Davon abgesehen, wenn nur 80% ankommen, dann sollte man nur 80% bezahlen dürfen und nur das würde den Ausbau wirklich voran bringen.
Wunderbarer Einwand, ist das eigentlich nicht überall so, ich zahle für 83,5g Wurst, für 3425 kWh usw.
Stelle dir vor an der Wursttheke bestellst und zahlst du 100g und bekommst nur 83,5g.
1
123peter
Gast
@engine
Dann kommen aber die ganzen provider Verteidiger und sagen, die Instandhaltungskosten bleiben gleich hoch egal was ankommt also muss auch der preis oben bleiben.
Wie bekommt man aber sonst die Provider dazu zu investieren?
Dann kommen aber die ganzen provider Verteidiger und sagen, die Instandhaltungskosten bleiben gleich hoch egal was ankommt also muss auch der preis oben bleiben.
Wie bekommt man aber sonst die Provider dazu zu investieren?
Die Metzgerei-Infrastruktur oben z.B. ist in beiden Fällen auch gleich.
Es geht mir primär einfach um eine offensichtlich unkorrekten Abrechnung (vorsichtig ausgedrückt, ich möchte ja das B-Wort ungern einwerfen).
Die falsche Abrechnung wird vermutlich geduldet, auf Kosten der Kunden, damit eben investiert wird,
vermutlich um eben den Ausbau voran zu treiben. Das nenne ich eine Subventionierung der Provider durch die Kunden.
Aber wie bei vielem wird die Rücksichtnahme auf die Provider von denselben schamlos ausgenutzt -> Gewinnmaximierung.
Aber das wäre so einfach, die freie Marktwirtschaft reguliert sich selber.
Abrechnung für die Internet-Geschwindigkeit wie bei den Stromversorgern und alles wäre gut.
Es geht mir primär einfach um eine offensichtlich unkorrekten Abrechnung (vorsichtig ausgedrückt, ich möchte ja das B-Wort ungern einwerfen).
Die falsche Abrechnung wird vermutlich geduldet, auf Kosten der Kunden, damit eben investiert wird,
vermutlich um eben den Ausbau voran zu treiben. Das nenne ich eine Subventionierung der Provider durch die Kunden.
Aber wie bei vielem wird die Rücksichtnahme auf die Provider von denselben schamlos ausgenutzt -> Gewinnmaximierung.
Aber das wäre so einfach, die freie Marktwirtschaft reguliert sich selber.
Abrechnung für die Internet-Geschwindigkeit wie bei den Stromversorgern und alles wäre gut.
Kenneth Coldy
Banned
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engine schrieb:Es geht mir primär einfach um eine offensichtlich unkorrekten Abrechnung
Liefere doch mal bitte ein Beispiel für eine solche unkorrekte Abrechnung. Ich bin bei Telekom und kenne da nur übertriebene Werbeaussagen und im Gegensatz dazu überaus korrekte Abrechnungen in denen genau das berechnet wird was versprochen und auch geliefert wurde.
Kenneth Coldy schrieb:Liefere doch mal bitte ein Beispiel für eine solche unkorrekte Abrechnung. ...
Jede (Ab-)Rechnung ist unkorrekt im gesamten Kontext hier, hast du die letzten paar Beiträge und den Artikel nicht gelesen, sondern nur den einen Satz von mir heraus gepickt? Das nenne ich aus dem Kontext reißen, ein beliebtes Mittel ein Thema abzulenken.
Eine derzeitige Rechnung bezieht sich auf die maximale Internet-Geschwindigkeit, nach dem Wortlaut "... Sie haben eine Down-/Upload Geschwindigkeit bis zu xyz Mbit/s
Das soll geändert werden:
... Welche Geschwindigkeit bietet mein Internetanschluss?
Mehr Transparenz verspricht das Gesetz zudem für die Download-Raten, die ein Internetzugang bietet. Provider sollen etwa bei Festnetz-Anschlüssen künftig mitteilen, wie hoch „die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit“ ist. Bei Mobilfunk-Anschlüssen ist es „die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit“, die Provider mitteilen müssen.
Was im Klartext bedeutet: Die Provider sollen den Kunden mitteilen, welche Geschwindigkeit ihr Anschluss realistisch bietet. Sonst müssen die Anbieter über Rechtsbehelfe informieren, die Kunden bei nicht erbrachter Leistung ergreifen können. ...
Einige gehen hier sogar weiter: zahlen nur für die tatsächliche Internet-Geschwindigkeit, nicht pauschal für den Maximalwert. Siehe Beispiel Metzger und Stromanbieter.
Haetzer
Lt. Junior Grade
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- 483
Die Frage die wieder bleibt, wie kann ich mich zukünftig wehren, gegen solche gravierenden Einbrüche?
Zahle ich die erbrachte Leitung nicht, werde ich wie ein Verbrecher behandelt (Schufaeintrag usw).
Ich sehe in dem Gesetz nicht wirklich ein Erfolg.
Zahle ich die erbrachte Leitung nicht, werde ich wie ein Verbrecher behandelt (Schufaeintrag usw).
Ich sehe in dem Gesetz nicht wirklich ein Erfolg.
Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder. Laut dem Gesetz können „bis zu 100.000 Euro (…) fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs nicht ordnungsgemäß informieren.
Von technischen Einschränken ist hier nicht die Rede, das wird dann vor Gericht je Einzelfall entschieden. Viel Spaß und Danke Abschaff(Deutsch)land!
Robo32
Fleet Admiral
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Es ist einfach nicht gewollt diese Sache gerecht und nachvollziehbar zu regeln - man muss schliesslich an die Zeit nach der Politik denken...
Für den Unterhalt der Infrastruktur sollte es ein Grundbetrag geben und dazu ein Aufschlag für die tatsächlich gelieferte Leistung.
Nur das will keiner, da man entweder viel Geld investieren, oder auf viel Geld verzichten müsste.
Für den Unterhalt der Infrastruktur sollte es ein Grundbetrag geben und dazu ein Aufschlag für die tatsächlich gelieferte Leistung.
Nur das will keiner, da man entweder viel Geld investieren, oder auf viel Geld verzichten müsste.
Sozialismus. Das kann doch garnicht funktionieren!Für den Unterhalt der Infrastruktur sollte es ein Grundbetrag geben und dazu ein Aufschlag für die tatsächlich gelieferte Leistung.
Kenneth Coldy
Banned
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engine schrieb:Jede (Ab-)Rechnung ist unkorrekt im gesamten Kontext hier
Eine Abrechnung ist entweder korrekt oder sie ist es nicht. Der Kontext spielt dabei keine Rolle.
Da Du auf Nachfrage kein Beispiel für eine falsche Abrechnung geliefert hast gehe ich mal davon aus das Du kein derartiges Beispiel kennst. Meine Frage ist damit beantwortet. Und nein, "bis zu" ist meines Wissens nicht Bestandteil einer Abrechnung.
Zuletzt bearbeitet:
Robo32
Fleet Admiral
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@Kenneth Coldy
Wie Du richtig erkannt hast ist "bis zu" kein Bestandteil einer Abrechnung, allerdings ist es ein Bestandteil des Vertrages und genau das ist das Problem welches Du aber nicht sehen willst.
Was ist so schwer daran zu kapieren, dass die Leute nur bezahlen wollen was sie bestellt haben?
Wenn sie "bis zu" bestellt haben weil es nicht anders ging, dann wollen sie auch nur "bis zu" bezahlen...
Wie Du richtig erkannt hast ist "bis zu" kein Bestandteil einer Abrechnung, allerdings ist es ein Bestandteil des Vertrages und genau das ist das Problem welches Du aber nicht sehen willst.
Was ist so schwer daran zu kapieren, dass die Leute nur bezahlen wollen was sie bestellt haben?
Wenn sie "bis zu" bestellt haben weil es nicht anders ging, dann wollen sie auch nur "bis zu" bezahlen...
Kenneth Coldy
Banned
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Robo32 schrieb:@Kenneth Coldy
Wie Du richtig erkannt hast ist "bis zu" kein Bestandteil einer Abrechnung, allerdings ist es ein Bestandteil des Vertrages
Und genau darum ging es mir. Die von engine propagierte "offensichtlich unkorrekten Abrechnung (vorsichtig ausgedrückt, ich möchte ja das B-Wort ungern einwerfen)" ist populistisches Stammtischgeschwätz.
Was ist so schwer daran zu kapieren, dass die Leute nur bezahlen wollen was sie bestellt haben?
Daran ist überhaupt nichts schwer zu kapieren. Das ändert nichts an der Korrektheit der Abrechnung.
Wenn sie "bis zu" bestellt haben weil es nicht anders ging, dann wollen sie auch nur "bis zu" bezahlen...
Sie sind (im Fall Telekom DSL) einen Vertrag eingegangen der besagt das sie eine Menge x zahlen und das was unterhalb von Geschwindigkeit y liegt ungedrosselt durchgereicht wird. Was ist denn daran so schwer zu kapieren?
Robo32
Fleet Admiral
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Kenneth Coldy schrieb:Sie sind (im Fall Telekom DSL) einen Vertrag eingegangen der besagt das sie eine Menge x zahlen und das was unterhalb von Geschwindigkeit y liegt ungedrosselt durchgereicht wird. Was ist denn daran so schwer zu kapieren?
Nichts, ausser, dass wir nicht beim Mobilfunk sind und es nichts mit einer Drosselung zu tun hat.
Ein "bis zu" Vertrag schliesst man ab weil es keine andere Moglichkeit gibt - deswegen ist es aber noch lange nicht OK. Per Gesetz mag es OK sein, allerdings sagt es so einiges über das geltende Recht aus.
Schon dieser Vertrag an sich ist Beschiss um mal das B-Wort klar zu formulieren und dass es alle tun macht es nicht wirklich besser. Verträge mit einseitiger Bevorteilung haben eben ein Nachgeschmack.
Mithos
Lt. Commander
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- Beiträge
- 1.562
Robo32 schrieb:Ein "bis zu" Vertrag schliesst man ab weil es keine andere Moglichkeit gibt
Die Telekom hat Mindest-Angaben bei ihren DSL Verträgen.
Kenneth Coldy schrieb:Und genau darum ging es mir. Die von engine propagierte "offensichtlich unkorrekten Abrechnung (vorsichtig ausgedrückt, ich möchte ja das B-Wort ungern einwerfen)" ist populistisches Stammtischgeschwätz.
...
Du verstehst einfach den Artikel und die Forderung einiger hier nicht, ganz einfach, typisches Stammtischgeschwätz von dir, einfach mal etwas gesagt, gell.
Und ich spreche im Zusammenhang mit dem Artikel bewusst von Abrechnung.
Mithos schrieb:Die Telekom hat Mindest-Angaben bei ihren DSL Verträgen.
Schön, ein erster Schritt, wenn es stimmt, und, gibts Geld zurück, wenn das Maximum nicht erreicht wird
oder ist das einfach nur Makulatur?
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