Die aktuelle Erhöhung ist nicht einmal ausreichend, um die Inflation auszugleichen - nimmt man den Beitrag von 2013 als Basis und rechnet die jährliche Inflation dazu, müsste der Rundfunkbeitrag auf 19,53€ steigen. Mit den 17,50€ von 2015 müsste ein Inflationsausgleich immer noch bei 18,61€ liegen - beides ohne jede effektive Erhöhung.BBJ schrieb:Das man nicht woanders einspart um die Kosten zu senken, aber in erster Linie auf eine Erhöhung abzielt, weil es einfach am einfachsten scheint, finde ich unverschämt.
Ich kann mir solche ebenso drastischen ("unverschämt") wie falschen Formulierungen nur durch Unwissen erklären - dabei wäre genau das doch ein guter Grund, sich zurückzuhalten.
Wie kommst du zu dieser Interpretation? Diese Lesart kann ich beim besten Willen nicht aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts herausziehen. Im Gegenteil, das Gericht sagt sehr klar, welcher Spielraum warum besteht, und wo er warum Grenzen hat. Das kann man ja anders sehen, aber ein einfaches "sie müssen mit "ja" stimmen" ist es in jedem Fall nicht.Forum-Fraggle schrieb:Es wurde lediglich gesagt, daß nein sei verfassungswidrig. Der Umkehrschluß ist dann, sie müssen mit ja stimmen, andernfalls hätte es geheißen "in diesem Fall sei das nein verfassungswidrig".
Das als Indiz zu sehen ist eine sehr weite, meiner Meinung nach zu weite Interpretation. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass so sensible und weitreichende Entscheidungen, die mehrere Hürden nehmen müssen und unter anderem von Gutachter:innen beurteilt werden, bei einer relativ geringen Anzahl an Anhebungen insgesamt nie Anlass gegeben haben, abgelehnt werden zu müssen - weil alle Unklarheiten und Probleme vorher schon ausgeräumt werden. Genau deshalb gibt es schließlich das mehrstufige System.Forum-Fraggle schrieb:Das Probpem ist, meines Wissen nach wurde bislang eine Erhöhung nie abgelehnt. Vielleicht irre ich mich da aber auch. Sollte ich mich irren, liege ich falsch, sollte es nie ein Erhöhungsablehnung gegeben haben, ist es ein Indiz, daß ich richtig liegen durfte
So hat im aktuellen Fall die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten dafür gesorgt, dass die zur Diskussion stehende Erhöhung von 19,24€ auf 18,36€ reduziert wurde. Die 19,24€ kamen nie zur Abstimmung, und mussten daher auch nie von den Parlamenten abgelehnt werden. Effektiv aber ist genau das passiert: Die Forderung wurde abgelehnt und nach unten korrigiert. Ähnlich wurde 2015 der Rundfunkbeitrag nicht erhöht, sondern sogar von 17,92€ auf 17,50€ gesenkt - auch hier weil die Kommission festgestellt hatte, dass die Einnahmen zu hoch sind, und auch dem gingen höhere Zahlen voraus, die nie abgestimmt werden mussten, weil sie schon vorher korrigiert worden sind.