Snowcrash000
Ensign
- Registriert
- Juli 2016
- Beiträge
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Ich habe kürzlich meine Premium-Mitgliedschaft bei C-Date widerrufen und die fordern nun einen Wertersatz von 70€(!) ein, obwohl ich die Platform nur 2 Tage lang genutzt habe, wobei nicht ein Kontakt zustande gekommen ist. Klar, die haben mir Kontakvorschläge gemacht, aber von denen habe ich nie eine Antwort erhalten.
Bezahlt habe ich 180€ für drei Monate. Ich hatte schon mehrfach gelesen, dass C-Date bei Widerruf einen Betrag von 30€ einbehält und hatte mich damit abgefunden, aber 70€ halte ich für völlig unverhälnismäßig und frage mich, wo diese Erhöhung auf einmal herkommt und wie sie begründet ist. Selbst die 30€ waren bei einer Nutzung von ein paar Tagen schon völlig unverhälnismäßig, da der Tagessatz durchschnittlich bei ca. 2€ liegt.
C-Date beruft sich auf §357 VIII 1 BGB, von dem ich hier einmal Paragraph 8 und 9 zitieren möchte:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
(8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.
Hier erscheinen mir mehrere Punkte problematisch:
1. Ich habe nie ausdrücklich verlangt dass C-Date mit Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Kontaktvorschläge wurden mir unaufgefordert gemacht.
2. Wenn man den vereinbarten Gesamtpreis zu Grunde legt, sollte ein Betrag von 2€ pro genutztem Tag zusatnde kommen.
3. Ich weiß nicht, wie "körperliche Datenträger" und "digitale Inhalte" rechtlich genau definiert sind, aber hier scheint mir ein guter Ansatz zu liegen.
Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Komme ich hier nur mit einem Anwalt weiter, was sich natürlich nicht rechnen würde, oder habe ich noch andere Handlungsmöglichkeiten? Irgendwelche Erfahrungsberichte? Wie sieht es mit bluffen aus? Wenn ich denen unter Berufung auf die oben genannten Punkte mit einem Anwalt drohe und sie nicht darauf eingehen, kann ich dann immer noch einknicken und die 70€ Wertersatz akzeptieren, oder habe ich das dann verwirkt?
Ich wäre für jede konstruktive Antwort dankbar. Und ja, ich weiß wie bescheuert es war, sich da überhaupt anzumelden.
Bezahlt habe ich 180€ für drei Monate. Ich hatte schon mehrfach gelesen, dass C-Date bei Widerruf einen Betrag von 30€ einbehält und hatte mich damit abgefunden, aber 70€ halte ich für völlig unverhälnismäßig und frage mich, wo diese Erhöhung auf einmal herkommt und wie sie begründet ist. Selbst die 30€ waren bei einer Nutzung von ein paar Tagen schon völlig unverhälnismäßig, da der Tagessatz durchschnittlich bei ca. 2€ liegt.
C-Date beruft sich auf §357 VIII 1 BGB, von dem ich hier einmal Paragraph 8 und 9 zitieren möchte:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
(8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.
Hier erscheinen mir mehrere Punkte problematisch:
1. Ich habe nie ausdrücklich verlangt dass C-Date mit Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Kontaktvorschläge wurden mir unaufgefordert gemacht.
2. Wenn man den vereinbarten Gesamtpreis zu Grunde legt, sollte ein Betrag von 2€ pro genutztem Tag zusatnde kommen.
3. Ich weiß nicht, wie "körperliche Datenträger" und "digitale Inhalte" rechtlich genau definiert sind, aber hier scheint mir ein guter Ansatz zu liegen.
Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Komme ich hier nur mit einem Anwalt weiter, was sich natürlich nicht rechnen würde, oder habe ich noch andere Handlungsmöglichkeiten? Irgendwelche Erfahrungsberichte? Wie sieht es mit bluffen aus? Wenn ich denen unter Berufung auf die oben genannten Punkte mit einem Anwalt drohe und sie nicht darauf eingehen, kann ich dann immer noch einknicken und die 70€ Wertersatz akzeptieren, oder habe ich das dann verwirkt?
Ich wäre für jede konstruktive Antwort dankbar. Und ja, ich weiß wie bescheuert es war, sich da überhaupt anzumelden.
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