@Cool Master Irgendeiner musste es ja sagen :-P
Ja, das ist richtig.. Mir ist der Unterschied bewusst, und ich hab auch grad vorhin nochmal nachgeschaut, weil ich mich erinnert hatte dass ich das sagte und bestimmt einer damit um die Ecke kommt
Man könnte auch sagen "Vieles was da erlaubt ist, ist hier Verleumdung oder verleumderisch, dient der bewussten Manipulation" ("They're eating the dogs" und so!), und die Grenzen dafür sind einfach andere und ergeben sich teilweise auch bei uns aus weiteren Gesetzen aber in diesem Moment habe ich einen anderen Punkt rüberbringen wollen, was ich denke ich geschafft habe: Man darf eben NICHT alles überall sagen, auch unter der Meinungsfreiheit nicht.
Majestro1337 schrieb:
Was jeder individuell als "Hass und Hetze" bezeichnet ist leider auch sehr subjektiv und dient oft auch nur noch dazu unangenehme Meinungen auszublenden um sich nicht damit beschäftigen zu müssen.
Sooo subjektiv wie es gerne - vor allem von Populisten - dargestellt wird, ist das gar nicht:
Frei nach den deutschen Fernsehköchen der 90er:
Ich hab da mal was vorbereitet:
Meinungsfreiheit vs. das Recht auf Unversehrtheit - Was ist "Hatespeech" oder "Hassrede" eigentlich?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Du darfst deine Meinung öffentlich äußern, solange du die Rechte eines anderen nicht beeinträchtigst. Auf CB gilt darüber hinaus unser Hausrecht.
Meinungsfreiheit (entgegen der in den USA genutzten
Redefreiheit) bedeutet aber nicht, dass "du" deinen Hass in Form von Beleidigungen, Verunglimpfungen, Volksverhetzung, Diskriminierung egal welcher Art, Aufforderungen zu Straftaten, Hetzkampagnen, Angriffen auf die Menschenwürde etc. ins Internet plärren darfst.
Diese Dinge werden sprachgebräuchlich unter dem Begriff "Hassrede" zusammengefasst und sind
NICHT durch die Meinungsfreiheit abgedeckt!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Grunde: Deine Rechte enden da, wo sie die Rechte eines anderen einschränken.
Obendrauf gilt bei uns eben auch noch unser Hausrecht und unsere Forenregeln denen alle Nutzenden (nachdem sie sie natürlich aufmerksam studiert haben) zugestimmt haben.
@LuisT Hast du den Podcast gehört? Hättest du es, würdest du (hoffentlich) nicht einfach so einen provokativen Einzeiler raushauen, der jeder Grundlage entbehrt.