Dodo Bello schrieb:
... und mir sagten sie seit Kindestagen unser Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis seinen unverletzlich - ich naiver kleiner dummer Bürger.
Nein, Du warst nicht naiv. Dir wurde das nur nicht gut erklärt. Uns allen nicht, und wer spezielles öffentliches Recht und/oder Staastrecht nicht studiert, setzt sich damit nicht wirklich auseinander.
Ich mache mal ein absichtlich und offensichtlich konstruiertes Beispiel zum Art 13 GG, das Freiheitsrecht zur Unverletztlichkeit der Wohnung.
Würdest Du sagen, dass ein Geiselnehmer, der ein paar Deiner Nachbarn gekidnapped und an die Heizung gefesselt hat, kann sich auf Art. 13 GG berufen und vor Gericht sagen
"Ihr hättet die Tür nicht eitreten dürfen, meine Wohnung ist unverletztlich?"
Genau da gibt es schon den Art 13 GG Abs.2 , es gibt die Gewaltenteilung und die Prüfung von Eingriffen.
Das Ganze ist natürlich viel, sehr viel, komplexer, und alleine das Thema Hausdruchsuchung würde Seiten füllen.
Ich wollte damit nur etwas illustrieren: Alle Gesetze und Rechte haben Grenzen und Möglichkeiten der Einschränkungen, mit Ausnahme und exklusiv des Art. 1 GG und der Menschenwürde als oberesten Wert. Dort gibt es - im Gegensatz zu allen anderen Grund- und Freiheitsrechten - auch keine juristische "Güterabwägung".
Nur dort nicht.
Das
"Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis" sind im Art 10 GG aber de jure bereits mit Schranken versehen, das steht da sogar im Absatz 2, wortwörtlich, dass es hier eine Kante gibt.
Mehr dazu, komprimiert:
https://www.juracademy.de/grundrechte/brief-post-fernmeldegeheimnis-schema.html