Tombstone schrieb:
1.) Ich glaube ich bin dann wohl einer von den 2 und ich kann mir vermutlich auch mehr davon leisten als du. Das tut aber auch überhaupt nichts zur Sache, denn deine Vermutung ist schon sehr weit aus der Luft gegriffen!
2.) Wie du siehst war die Antwort darauf schon ein Kommentar weit über deinem! (Seite 10)
Ich hab mir Seite 10, Einteilung nach Forenstandard, mal angesehen. Ich finde keinen Post der auf meine Aussage mit dem Geld antwortet noch versteht was ich meine. Es gibt einen einzigen Poster in den ganzen Seiten der anscheinend die Aussage verstanden hat und das war
der hier. Mal zur Erklärung, ich spreche nicht von den popeligen 50€ die eine Box im Regal kostet, ich spreche davon das Spiel zu kaufen. Wenn du soviel Geld hast gönne ich dir das, ich habe es nicht und hab damit auch kein Problem.
Tombstone schrieb:
3.) Geistiges Eigentum hin oder her. Mit dem Produkt ihres Geistes haben die Entwickler einer Software meiner Meinung nach doch wohl die selben Rechte wie Apple an seinen iPhones- Tabs -Pods an deren Geschmacksmuster. Die selben Rechte wie ein Autohersteller, die selben Rechte wie ein Buchautor usw usw usw...
Nur sollte das Urheberrecht einmal gründlich überdacht werden. Wir reden hier schließlich nicht von dingen die man sich leiht, egal wie die Urheber dieses auch gerne auslegen wollen! Jetzt mal von der anderen Seite aus gesehen, sind Teaser oder Trailer wie sie gerne erstellt werden um ein geistiges Eigentum zu bewerben denn immer wahrheitsgemäß bzw. immer korrekt am Endprodukt orientiert?
Immaterialgüterrecht hin und her, geistiges Eigentum ist ein Schlagwort der Industrie das sich selbst widerspricht. Das solltest du eigentlich wissen. Aber das ist hier nicht der Grunde der Diskussion, es geht um Lizenzrecht und nicht um Urheberrecht und schon gar nicht um Patentrecht.
Was eine Novellierung des Urheberrechts auf einen aktuellen Stand angeht stimme ich dir zu, das hinkt den aktuellen Gegebenheiten um mindestens 20 Jahre hinterher. Wer Werbung unreflektiert glaubt dem ist nicht mehr zu helfen. Es gab vor nicht all zu langer Zeit eine Diskussion zum Thema IPad3 und G4. Auch hier muss ich sagen wenn der Kunde sich nicht informiert ist er selbst dran schuld. Aber gerade in diesem Fall war Werbung irreführend gestaltet, ob mit Absicht oder nicht lassen wir mal dahingestellt und diskutieren das auch in dem dortigen Thread und nicht hier.
Tombstone schrieb:
Hat der gutgläubige Kunde nämlich einmal die Software ausgepackt und installiert, wobei er dann schon die Nutzungsbedingungen akzeptieren und ggf. eine Seriennummer registrieren/aktivieren musste, kann er sie nicht mehr einfach umtauschen oder Retoure schicken sollte er enttäuscht sein. Dann war der Erwerb dieser Lizenz auf gut Deutsch raus geworfenes Geld. Bestes Beispiel waren Battlefield 3 Nutzer die später erst den Origin Zirkus mitbekommen haben. Klar kann man jetzt sagen jeder Nutzer kann sich doch vorher die AGB durchlesen. Hand aufs Herz jetzt wann macht das wer und machst du das eigentlich?
Wer einen Vertrag unterschreibt oder anerkennt ohne ihn vorher zu lesen, auch weil er meint er wäre in Deutschland ja eh nicht gültig, hat es nicht anders verdient. Nur weil die Leute zu faul zum lesen oder denken sind kann ich doch nicht einfach die Gesetze anpassen wie es mir gefällt. Wenn in den AGBs und EULAs Passagen drin sind die dem deutschen Recht widersprechen oder sittenwidrig sind sind diese ungültig. Aber trotzdem entbindet das den Kunden doch nicht von der Eigenverantwortung, es gibt schließlich etwas das nennt sich Vertragsfreiheit.
Wenn du deine Software installierst zeigt dir der Installer immer die EULA an, du kannst nicht installieren und schon gar nicht das Programm starten ohne eine Zustimmung zu selbiger. Wenn du mit der EULA nicht einverstanden bist kannst du eine Software mit Hinweis auf die EULA an den Hersteller zurückgeben, der wird in der Regel den Kaufpreis erstatten, selbst wenn die Software offen ist. Jeder Hersteller hat da seine eigenen Regeln was das Intervall von Kaufzeitpunkt zur Äußerung des Rückgabewillens angeht.
Ich spreche nicht von Rückgabe bei Nichtgefallen, das ist eine ganz andere Tüte und muss gesondert diskutiert werden. Es geht in diesem Thread um die gewünschte Einschränkung des Wiederverkaufs von Softwarelizenzen.
Tombstone schrieb:
Egal was du nun sagst ich lege die Hand dafür ins Feuer im stillen recht zu haben. Und dann muss man außerdem mal festhalten das viele Punkte in solchen Nutzungsbedingungen dann nicht mal rechtskonform sind, und somit Schall und Rauch trotz Zustimmung des Nutzers!
Dieses wurde jetzt vor kurzem übrigens nochmals per Urteil bekräftigt und das darfst du nun gerne selbst recherchieren...
Jetzt bist du dran
Mfg
Ich weiß dass Teile einer AGB ungültig sein können wenn sie dem deutschen Recht widersprechen, aber eben nur teilweise und nicht grundsätzlich wie einige immer denken.
Tombstone schrieb:
PS: Ach so und was noch gesagt werden sollte... Man erwartet auch gar nicht das man als einzelner Käufer alle Rechte auf das Produkt selber erwirbt... explizit was die Vervielfältigung angeht! Aber das Wiederverkaufsrecht und das eigentliche Recht des Kunden zur Sicherungskopie (Nicht zu verwechseln mit Privatkopie) bleibt auch wenn diverse Urherber gerne versuchen dies zu verbieten eine ganz andere Geschichte! Dir sollte auch klar sein das die Entwicklung eines PKW`s nicht mit dem Verkauf eines Exemplares abgegolten ist... Nur ist sind das Risiken die ein solcher Konzern selbst zu tragen hat wie gut sich das Produkt aufgrund von Beliebtheit und anderen Verkaufs relevanten Dingen vermarkten lässt.
Das Wiederverkaufsrecht bezieht sich auf Eigentum, Eigentum setzt eine Sache voraus und das sind Daten nun mal nicht. Um mal wieder einen verblödeten Autovergleich an den Haaren herbei zu ziehen. Die Entwicklung eines Fahrzeugs hat nichts mit seinem Verkauf zu tun. Du erwirbst beim Kauf eines Fahrzeugs ein Eigentumsrecht an diesem einen Fahrzeug. Aber du erwirbst auch Nutzungslizenzen für alle Programme, Patente, Geschmacksmuster usw. die an und in diesem Fahrzeug verbaut sind. Nur weil du den Über Benz kaufst heißt das noch lange nicht dass du die Patente an der revolutionären Motorsteuerung erwirbst, du darfst sie aber nutzen da sie zwingend für den Betrieb notwendig ist.
Tombstone schrieb:
Wie gut sich das in deinen Beispielen so gern erwähnte Crysis verkauft liegt ja auch ein Stück weit daran wie gut es beim Verbraucher ankommt. Da spielt es überhaupt keine Rolle wie viel Crytek an Entwicklungskosten verpulvert hat. Wie gesagt sind das Risiken die solche Unternehmen selbst zu tragen haben. Auch wenn die Entwicklungskosten solcher "Spiel-Blockbuster" heute bald das Niveau erreichen wie diverse Hollywood Streifen...
Wir können auch gerne Indiespiele wie Minecraft, Pudding Panic oder Trauma nehmen. Die können sich vielleicht sogar mehr Leute leisten wenn es ums kaufen geht. Unternehmerisches Risiko ist hier aber nicht das Problem, der Kern wurde schon mehrfach angesprochen, aber wird wie immer ignoriert.
In dem Sinne, ich geh mir jetzt erst mal ein paar Brötchen beim Bäcker schießen.