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News Crytek kritisiert Markt für gebrauchte Spiele

Es ist traurig, es passt gar nichts. Der Preis ist zu hoch, die Qualität zu schlecht, der Support wenn überhaupt mager und dann noch das.

Ich hab nicht vor mir das Recht nehmen zu lassen gebrauchte Spiele zu verkaufen, selbst wenn ich die Lizenz nicht hab, habe ich die Disk und die kann ich auch aus dem Fenster werfen und jemand der sie fängt bekommt sie.

Aber wenn man dieses Szenario mal durchspielt. Kein Gebrauchtmarkt, was passiert dann, die Leutchen die gerne gratis Laden werden natürlich mehr, fände ich dann sogar ok da es die Firma dann auch nicht anders verdient hat.
Dann hat man ein Problem. Denn die Preise würden nicht sinken, sie würden steigen, denn dann muss der Kunde dies bezahlen wenn er es möchte, d.h. ein spiel kostet nicht mehr zw. 45-70 sondern 100-1xx. Warum auf den Kunden zugehen wenn man ihn weiter strafen kann.

Es wird wirklich Zeit das sich was ändert. Vllt. sollte jeder mal ne Beschwerde Mail schreiben.
 
Niemand verbietet mir, ein gebrauchtes Auto, einen gebrauchten Herd, Kühlschrank, ein altes Fahrrad oder andere Dinge zu verkaufen, warum sollte für Software (solange sie auf einem Datenträger verkauft wurde) da anderes gelten?
Bei den anderen Dingen (Kühlschrank usw.) müsste man den Sinn eines gebrauchtverkaufsverbotes ernsthaft in Frage stellen, denn abuns zu möchten die leute eben einen neuen vielleicht etwas schickeren oder einfach nicht verrosteten Herd besitzen. Wohin mit dem alten? Der ist ja noch gut, nur'n bisschen rostig aber sonst OK. Wäre es verboten gebrauchte Autos, Herde oder Ähnliches zu verkaufen, unsere Schrottplätzen würden noch krasser aus den Nähten platzen, als zu Hochzeiten der Abwrackprämie.

Mein erster Gedanke war: "Die haben den Schuß wirklich nicht gehört - Spinner".
 
das ist einfach zum kotzen, was ich da lesen muss. den kunden die schuld geben, wenn sie das produkt nicht kaufen und dann noch illegale downloader mit gebraucht käufern gleichsetzen. crysis 4 gibts dann per zwangskauf. dir wird die leitung gekappt, bis du das game gekauft hast ...

ein funken hoffnung besteht ja noch im ausstehenden EuGH urteil, über den software-gebrauchthandel. dann muss ich zumindest diese grütze nie wieder lesen.

Es geht hier einzig und allein um Gewinnmaximierung. Es mag schon sein, dass manche Publisher aufgrund des Gebrauchtmarktes zugrunde gehen. Aber dann waren ihre Produkte wohl einfach nicht attraktiv genug für den Kunden. Ist das der Fehler der Kunden? Nein.

das ist doch das problem überall. ein konzern am aktienmarkt muss ständig steigende gewinne einfahren, sonst stufen dich die ratingagenturen ab und dann rennen die investoren davon und dann ist von heut auf morgen schicht im schacht. das ist einfach nur pervers.
irgendwann kommt der punkt, da kann man einfach nicht mehr produkte absetzen, die absatzzahlen bleiben auf einem niveau. den punkt haben wir schon etwas überschritten und gewinnmaximierung geht nur noch über einsparungen an der produktqualität oder an mitarbeitern. auch der punkt ist erreicht, viele studios haben in den letzten jahren stellen gestrichen oder man liest vereinzelt über schlechte arbeitsbedingungen und die käufer sind nicht selten mehr die tester des RC bis nach monaten das spiel final gepatcht wird.
nach dem diese möglichkeiten der gewinnmaximierung ausgeschöpft sind sucht man sich halt das nächste opfer. in dem fall den gebrauchthandel.

wie ich auch vorahne, dass es bei filmen ebenso sein wird. keine industrie wird sich diese möglichkeit entgehen lassen, wenn sie diese haben.



edit:
Kein Gebrauchtmarkt, was passiert dann, die Leutchen die gerne gratis Laden werden natürlich mehr, fände ich dann sogar ok da es die Firma dann auch nicht anders verdient hat.

durchaus nachvollziehbar! aber richtig wäre es einfach dem verein null interesse zukommen lassen.
durch die downloads fühlen die sich in ihren gängelungen doch bestätigt. wenn ich den laden "um die ecke" ausraube, geht der an den verlusten vielleicht zugrunde und die rache hat geklappt. aber ich könnte alle crytek produkte 12 millionen mal herunterladen und hätte ihnen nicht 1cent schaden zugefügt. hintergründe zu den zahlen interessieren nicht. es zählen zahlen und fantasierte verluste. dann kommen die milchmädchen angekrochen wichsen ihr hirnejakulat auf alle ewigkeit ins internet und wir sollen uns darin baden.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil es in anderen Bereichen der Software-Industrie nicht so läuft.
Hab ich was verpasst? Welche Software darf ich denn nicht weiter verkaufen? Bei mir fällt mir da aktuell nur meine Steam-Spiele ein.
 
Das ist zumindest bei professioneller Software ganz normal.



Naja, das Thema hatten wir hier ja bereits schon mal diskutiert.

Schlussendlich finde ich es nur fair, wenn ich ein Spiel nicht weiter verkaufen kann.
Will ich ein Spiel eh nicht behalten, leih ich es für ein paar Euro in der Videothek und gut is.

Daß Crytek nicht viel verkauft, liegt allerdings eher an ihrer Ware und nicht an Warez oder Second Hand.
Ein Crysis 2 wäre zum Beispiel exakt so ein Titel, den ich -wenn überhaupt- nur mal ausleihen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Konti schrieb:
Will ich ein Spiel eh nicht behalten, leih ich es für ein paar Euro in der Videothek und gut is.
Schon mal ein Spiel geliehen mit Online-Pass, Steam oder Origin? :freak:
 
Konti schrieb:
Das ist zumindest bei professioneller Software ganz normal.



Naja, das Thema hatten wir hier ja bereits schon mal diskutiert.

Schlussendlich finde ich es nur fair, wenn ich ein Spiel nicht weiter verkaufen kann.
Will ich ein Spiel eh nicht behalten, leih ich es für ein paar Euro in der Videothek und gut is.

Daß Crytek nicht viel verkauft, liegt allerdings eher an ihrer Ware und nicht an Warez oder Second Hand.
Ein Crysis 2 wäre zum Beispiel exakt so ein Titel, den ich -wenn überhaupt- nur mal ausleihen würde.

Da geht es doch weiter, das ginge dann auch nicht mehr. :-)
 
Ich sehe da absolut keinen Nachteil, weil würde ich die Spiele nicht weiter verkaufen können würde ich sie ja garnicht erst kaufen. Ergo wäre durch mich eine Einnahme weniger da!
 
Creeed schrieb:
@Daniel

Du kaufst Auto, bist damit Besitzer dieser Sache. Du kannst jedem dem du willst ein Nutzungsrecht zu deinen Bedingungen einräumen oder auch nicht. Bei Software hast du nur ein Nutzungsrecht und kein Eigentum an den Daten.
...
Ich gebs glaub ich auf, hier kann man erklären was man will. Wenn es nicht ins Weltbild passt wird es überlesen. Wie war der Spruch nochmal, es gibt Menschen die nennen das Brett vorm Kopf Horizont.

meiner meinung nach, täuschst du dich hier, was deutschland angeht.
zum einen ist die optik der box nicht auf einen lizenz-key ausgrichtet, sondern auf das spie ansichl.
das ist rechtlich vielleicht in ordnung, aber dennoch weist es auf eine verschleierungsabsicht vor.

zum anderem bleiben die lizenz berstimmungen, bekannt hier im forum als agb. die sind in deutschland nicht gültig, da sie erst nach öffnen der packung einssehbar sind.

also ist jegliche boxed software ein produkt, wie eine orange oder wie ein auto.

die industrie will uns aber dennoch eine lizenz andrehen, von ihrem rechtsverständnis aus, und das funktioniert nicht mit den preisen. schliesslich waren die preise früher, bevor dieses denken entstand, auf gleichem niveau. würde der preisvorteil weitergereicht, würden sicherlich auch mehr leute kaufen, wissend der nachteile, aus jetziger sicht.
 
Konti schrieb:
Schlussendlich finde ich es nur fair, wenn ich ein Spiel nicht weiter verkaufen kann.
Will ich ein Spiel eh nicht behalten, leih ich es für ein paar Euro in der Videothek und gut is.

Das haben sie doch schon längst verhindert ^^ da es entweder nach deren Richtlinien verboten ist oder durch nur x Nutzungen des Keys etc. unterbunden wird.
Und so weiter, kannst auch mal in ner Videothek nach aktuellen AAA Titeln fragen. Viel werden sie dir nicht anbieten können. Zumal das Crytek auch nicht mehr Geld in den Rachen spülen würde. :lol:
 
Ergo, wollen die unser Geld...ich bin nicht auf diese Publisher angewiesen - diese aber auf uns. Das kann man sehr schön vergleichen mit den Hollister Kleidungsgeschäften, da stehen doch wirklich Leute ewig in der Schlange damit diese ihr Geld in so einem Laden lassen. Ist praktikabel aber wenn man drüber nachdenkt verkehrte Welt.

Man sieht also es ist immer nur eine Sache der Vermarktung...wie bei allem in Leben egal wie man es dreht.
 
Man sieht also es ist immer nur eine Sache der Vermarktung...wie bei allem in Leben egal wie man es dreht.

schön ausgedrückt. vermarktung ist ja nichts anderes als manipulation und diese wird auf höchstem nivaeu auffällig, sowie unterschwellig betrieben wird in allen bereichen des lebens.
 
pirateninja schrieb:
Software nutzt sich nicht ab.

Software muss auch nur einmal programmiert werden und man kann es unendlichfach kopieren.

klingt fair für mich.

Besser kann man es nicht formulieren!
 
quotenkiller schrieb:
meiner meinung nach, täuschst du dich hier, was deutschland angeht.
zum einen ist die optik der box nicht auf einen lizenz-key ausgrichtet, sondern auf das spie ansichl.
das ist rechtlich vielleicht in ordnung, aber dennoch weist es auf eine verschleierungsabsicht vor.

Warum? Nur weil der Kunde, Entschuldigung bitte, zu faul oder zu doof ist sich vorher mal 5 Minuten zu informieren?

quotenkiller schrieb:
zum anderem bleiben die lizenz berstimmungen, bekannt hier im forum als agb. die sind in deutschland nicht gültig, da sie erst nach öffnen der packung einssehbar sind.

Gerne geglaubte Urban Legend, ist aber nicht so. Bezieht sich nur auf nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbare Passagen in den AGBs selbst. Zudem ist jeder Käufer im Vorfeld angehalten sich zu informieren. AGBs können jederzeit im Internet eingesehen werden.

ich zitiere mal frei:

AGB werden nach § 305
Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses darauf hinweist (§ 305
Abs. 2 Nr. 1 BGB) und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung berücksichtigt, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen (§ 305
Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Dritte Voraussetzung ist, dass der andere Teil sich mit den AGB einverstanden erklärt.
Hierbei ist zu beachten dass der Ort des Vertragsabschlusses in der Regel der Gerichtsstand der Firma ist die die Software vertreibt.

quotenkiller schrieb:
also ist jegliche boxed software ein produkt, wie eine orange oder wie ein auto.

Falsch, siehe nächste Ausführung unten. Da ist ein gewaltiger Unterschied.

quotenkiller schrieb:
die industrie will uns aber dennoch eine lizenz andrehen, von ihrem rechtsverständnis aus, und das funktioniert nicht mit den preisen. schliesslich waren die preise früher, bevor dieses denken entstand, auf gleichem niveau. würde der preisvorteil weitergereicht, würden sicherlich auch mehr leute kaufen, wissend der nachteile, aus jetziger sicht.

Sie können dir aber nur eine Lizenz anbieten, du hast nicht genug Geld auf dem Konto um dir ein Crysis2 zu leisten, glaub es mir. Das Geld kriegt vielleicht das ganze Forum zusammen wenn wir alle sammeln und "Eine Mark für Charlie" oder "Eine Kugel für die Armen" spielen. Du kannst nur Nutzungslizenzen verkaufen da man das Spiel sonst nur ein einziges Mal verkaufen könnte. Will das denn keiner verstehen. Ihr kauft wenn ihr beim BLÖDmarkt ein Spiel kauft folgendes:

Einen Datenträger
Eine Verpackung
Ein paar Zettel mit Hinweisen
Eventuell ein Handbuch
und!!
eine Nutzungslizenz für die Software auf dem Datenträger

Für alles vor dem und werdet ihr Besitzer, für alles nach dem und Nutzer. Ihr könnt mit eurem Eigentum machen was ihr wollt. Weiterverkaufen, in den Häcksler werfen oder frei nach Hitchhickers Guide to the Galaxy "Einreichen, ablehnen, reklamieren, wieder ablehnen, verlieren, wiederfinden und dann in weichem Torf vergraben". Aber das Problem ist nicht der Kram den ihr kauft sondern die Lizenz. Genau darum dreht sich die ganze Diskussion, auch die um Brötchen und Autos...:stock:

Außerdem bringt man hier gerne was durcheinander. Viele verstehen nämlich nicht dass es beim Kauf eines Spiels 2 Verträge mit möglicherweise 2 verschiedenen AGBs gibt. Einmal den Kaufvertrag mit dem Händler, dessen AGB muss im Geschäft aushängen und der Abschluss des Nutzungsvertrages der vor der ersten Nutzung des Programms abgeschlossen wird. Solltest du der Lizenz nicht zustimmen kannst du die Software jederzeit zurückgeben. Aber nicht beim Einzelhändler vor Ort, der hat mit Lizenzen nichts am Hut sondern beim Hersteller/Publisher.
Und deine Verschwörungstheorie um das Preisargument kannst du dir gelinde gesagt in die Haare schmieren. Es gab schon immer nur Lizenzen für Spiele zu kaufen. Man noch nie Spiele wirklich verkauft auf dem freien Markt. Selbst bei meinem Zak McKracken and the Alien Mindbenders das hier rumsteht ist eine Lizenz in der Box, hab eben nochmal nachgesehen und das Spiel ist jetzt wirklich schon uralt.

Bei dem ganzen rot der Rechtschreibprüfung kriege ich Kopfweh...
 
Die Spieleindustrie ist doch auf dem besten Weg den Gebrauchtmarkt für Spiele "aufzulösen". Die Steam/Origin-Pflicht von immer mehr Spielen macht es, sofern man den Account nicht mitverkauft, fast unmöglich einige Titel weiterzuverkaufen. Auch wenn ich keine Spiele weiterverkaufe bzw. kein Interesse hab gebrauchte Spiele zu kaufen find ich es eine Schweinerei - bei kleineren Unternehmen, wo Crytek definitiv nicht mehr zu zählt, könnte ich es noch verstehen, aber die teilweise Milliardenschweren Firmen sollten sich lieber um mehr Qualität der Spiele bemühen.
 
Der Gebrauchtmarkt kann wegen mir gerne gesperrt werden, sofern die Preise für PC Spiele auf ~25€ sinken...

Crytek ist für mich vorerst gestorben.
 
Wie ich solche Aussage immer liebe, der Gebrauchtmarkt wäre so schlimm...

Eine Spieleschmiede produziert ein Spiel einmal und danach werden nur noch Kopien davon angelegt. Ganz im Gegensatz zur Automobilindustrie z.B., dort wird jedes Auto neu produziert und es gehen sogar noch viel mehr Jahre an Entwicklung in ein Auto als bei einem Spiel.

Ich kann mich allerdings nicht entsinnen das schon mal von AUDI, VW oder Benz ein Verbot von Gebrauchtautos gefordert wurde.

Wenn Crytek, und andere Hersteller von Spielen, mehr Geld verdienen wollen, sollen sie eben ein besseres Produkt liefern. Denn wenn ihre Spiele so gut wären, warum gibt es dann überhaupt einen Gebrauchtmarkt der die Verkaufszahlen trüben könnte? Wer verkauft schon kurz nach dem release ein Spiel gebraucht, wenn er es gut findet und sich vorstellen kann es noch mal zu spielen? Verkäufe die erst nach einem Jahr statt finden können wohl kaum für Einbußen sorgen...

Haus gemachte Probleme sollte auch dort gelöst werden wo sie entstehen!
 
Oh man, was für geizige Penner. Kaufe mir ganz bestimmt kein Crysis 3 ...
 
Creeed schrieb:
Es wird in diesem Forum höchstens 2 Menschen geben die sich ein Spiel wie Crysis oder Mass Effect 3 überhaupt leisten könnten wenn es denn zum Verkauf stünde. Wenn überhaupt.

Ich bin mal gespannt wie lange es dauert bis jemand den Sinn hinter dieser Aussage rafft.

Wenn ihr ein Spiel im Geschäft kauft, was kauft ihr da genau? Hat irgendjemand einen blassen Schimmer was er da überhaupt kauft und wie die Eigentums- und Lizenzverhältnisse genau liegen?

1.) Ich glaube ich bin dann wohl einer von den 2 und ich kann mir vermutlich auch mehr davon leisten als du. Das tut aber auch überhaupt nichts zur Sache, denn deine Vermutung ist schon sehr weit aus der Luft gegriffen!

2.) Wie du siehst war die Antwort darauf schon ein Kommentar weit über deinem! (Seite 10)

3.) Geistiges Eigentum hin oder her. Mit dem Produkt ihres Geistes haben die Entwickler einer Software meiner Meinung nach doch wohl die selben Rechte wie Apple an seinen iPhones- Tabs -Pods an deren Geschmacksmuster. Die selben Rechte wie ein Autohersteller, die selben Rechte wie ein Buchautor usw usw usw...

Nur sollte das Urheberrecht einmal gründlich überdacht werden. Wir reden hier schließlich nicht von dingen die man sich leiht, egal wie die Urheber dieses auch gerne auslegen wollen! Jetzt mal von der anderen Seite aus gesehen, sind Teaser oder Trailer wie sie gerne erstellt werden um ein geistiges Eigentum zu bewerben denn immer wahrheitsgemäß bzw. immer korrekt am Endprodukt orientiert?

NEIN!!!

Hat der gutgläubige Kunde nämlich einmal die Software ausgepackt und installiert, wobei er dann schon die Nutzungsbedingungen akzeptieren und ggf. eine Seriennummer registrieren/aktivieren musste, kann er sie nicht mehr einfach umtauschen oder Retoure schicken sollte er enttäuscht sein. Dann war der Erwerb dieser Lizenz auf gut Deutsch raus geworfenes Geld. Bestes Beispiel waren Battlefield 3 Nutzer die später erst den Origin Zirkus mitbekommen haben. Klar kann man jetzt sagen jeder Nutzer kann sich doch vorher die AGB durchlesen. Hand aufs Herz jetzt wann macht das wer und machst du das eigentlich?

Egal was du nun sagst ich lege die Hand dafür ins Feuer im stillen recht zu haben. Und dann muss man außerdem mal festhalten das viele Punkte in solchen Nutzungsbedingungen dann nicht mal rechtskonform sind, und somit Schall und Rauch trotz Zustimmung des Nutzers!


Ein pauschales Weiterveräußerungsverbot versucht, den Erschöpfungsgrundsatz vollständig auszuschalten und läuft daher dem gesetzlichen Leitbild in §§ 17 II, 69c Nr. 3 S. 2 UrhG diametral entgegen. Derartige Weiterveräußerungsverbote sind daher gemäß § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB unwirksam, da sie von der gesetzlichen Regelung abweichen und mit dieser unvereinbar sind[140]. Die Interessen des Urhebers sind mit der Einmalzahlung für die erste Veräußerung abgegolten, des Weiteren darf der vom Gesetzgeber intendierte Schutz der Warenverkehrsfreiheit nicht unterlaufen werden[141]. Insbesondere vermag auch nicht ein besonderes Schutzbedürfnis der Softwareunternehmen gegen unerlaubte Vervielfältigungen ein Weiterveräußerungsverbot zu rechtfertigen[142]. Wenn diesbezüglich angeführt wird, dass Software besonders schutzwürdig sei, da der Kopiervorgang höchst einfach und schnell vonstatten gehe[143], ist dem zum einen entgegenzuhalten, dass mit einem technischen Kopierschutzverfahren versehene Programme schon nicht mehr so einfach in lauffähiger Weise zu vervielfältigen sind. Man würde sich der Wirklichkeit verschließen, wenn man nicht berücksichtigt, dass schon seit etlichen Jahren nahezu jedes kommerzielle Computerspiel mit einem Kopierschutz versehen ist. Zum anderen können die heutigen Möglichkeiten der digitalen Kopie nicht ohne weiteres einseitig zulasten des Käufers eines Produkts gewertet werden. Abs. 107
Gleiches gilt, wenn man das Leitbild des Kaufvertrags heranzieht. Hier ist der Verkäufer gemäß § 433 I BGB zur Verschaffung des Eigentums verpflichtet. Die hieraus resultierenden Rechte des Eigentümers nach § 903 BGB umfassen auch (selbstverständlich) das Recht zur Weiterveräußerung der Kaufsache. Die Verwendungsmöglichkeiten des Eigentümers an der Sache würden jedoch erheblich eingeschränkt, wenn er nicht mehr zur weiteren Veräußerung berechtigt wäre. Hierdurch wird von den gesetzlichen Regelungen in nicht vereinbarer Weise abgewichen und eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB begründet[144]. Darüber hinaus wird verbreitet auch eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 2 BGB bejaht, da ein Verbot der Weiterveräußerung mit dem Eigentumsbegriff des § 903 BGB unvereinbar sei. Es sei die Kardinalpflicht des Verkäufers, dem Käufer Eigentum zu verschaffen[145]. Abs. 108
Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wie sie hier in aller Regel vorliegen[146], handelt es sich überdies um einen Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 I BGB. Daher kommt es in einem solchen Fall zudem zu einer Anwendung von § 475 I BGB, so dass auch aus diesem Grunde ein pauschales Weiterveräußerungsverbot unwirksam ist[147]. Zum Nachteil des Käufers wird, wie festgestellt, von § 433 BGB abgewichen. (quelle: http://www.jurpc.de/aufsatz/20090028.htm)


Dieses wurde jetzt vor kurzem übrigens nochmals per Urteil bekräftigt und das darfst du nun gerne selbst recherchieren...


Jetzt bist du dran ;)

Mfg



PS: Ach so und was noch gesagt werden sollte... Man erwartet auch gar nicht das man als einzelner Käufer alle Rechte auf das Produkt selber erwirbt... explizit was die Vervielfältigung angeht! Aber das Wiederverkaufsrecht und das eigentliche Recht des Kunden zur Sicherungskopie (Nicht zu verwechseln mit Privatkopie) bleibt auch wenn diverse Urherber gerne versuchen dies zu verbieten eine ganz andere Geschichte! Dir sollte auch klar sein das die Entwicklung eines PKW`s nicht mit dem Verkauf eines Exemplares abgegolten ist... Nur sind das Risiken die ein solcher Konzern selbst zu tragen hat wie gut sich das Produkt aufgrund von Beliebtheit und anderen Verkaufs relevanten Dingen vermarkten lässt.

Wie gut sich das in deinen Beispielen so gern erwähnte Crysis verkauft liegt ja auch ein Stück weit daran wie gut es beim Verbraucher ankommt. Da spielt es überhaupt keine Rolle wie viel Crytek an Entwicklungskosten verpulvert hat. Wie gesagt sind das Risiken die solche Unternehmen selbst zu tragen haben. Auch wenn die Entwicklungskosten solcher "Spiel-Blockbuster" heute bald das Niveau erreichen wie diverse Hollywood Streifen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube es wurde bereits mehrfach erwähnt, aber sie verliert nicht durch die Benutzung an Wert, aber durch die Zeit schon.
 
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