Doch auch dafür!
Wenn nicht ausgemacht war "Versand [als versichertes Paket] für (Preis mit Versicherung)€" sondern nur Versand oder "Versand für (Preis ohne Versicherung)€" dann gilt bei Privatverkäufen: Gefahrenübergang auf Käufer sobald das Paket aufgegeben wurde. Der Verkäufer kann nachweisen, dass er das Paket abgegeben hat ... die Frage ist halt auf welche Seite sich ebay (ggf. Paypal) stellen werden.
Er hätte es auch als Päkchen verschicken können, dann ist es aber natürlich nicht möglich den Versand nachzuweisen.
Wenn nicht ausgemacht war "Versand [als versichertes Paket] für (Preis mit Versicherung)€" sondern nur Versand oder "Versand für (Preis ohne Versicherung)€" dann gilt bei Privatverkäufen: Gefahrenübergang auf Käufer sobald das Paket aufgegeben wurde. Der Verkäufer kann nachweisen, dass er das Paket abgegeben hat ... die Frage ist halt auf welche Seite sich ebay (ggf. Paypal) stellen werden.
Er hätte es auch als Päkchen verschicken können, dann ist es aber natürlich nicht möglich den Versand nachzuweisen.