News Datenschützer empfehlen Boykott von WhatsApp

Crapshit schrieb:
loool. Whatsapp hat am Anfang gerade die Hälfte gekostet und hat sich trotzdem durchgesetzt und das ohne Testphase. Rofl.
Nur auf dem iPhone, auf Android war es gratis.

1,6€ wegwerfen aber dann sicherlich Kippen kaufen, was?
Threema bietet mir für 1,6€ mehr als damals das Whatsapp was mich damals 89 Cent gekostet hat.
Angefangen habe ich ungefähr mit der gleichen Menge an Nutzern. Aktuell habe ich sieben bei Threema
Wenn ich wüsste wieviele aus meinem Freundeskreis Threema nutzen, könnte ich drüber nachdenken die App zu kaufen.
Solange ich das nicht weiß, bringt mir Threema aber nichts.
Ich geb doch nicht Geld aus, ohne zu wissen was ich dafür bekomme.
Zumal klar ist, das solange es keine Testversion gibt, es sich auch nicht gegenüber Whatsapp durchsetzen kann.

Das was bei Facebook gepostet wird, gehört von den Rechten Facebook.
Schwachsinn.
 
Kann man Whatsapp/Facebook auf löschen seiner Telefonummer verklagen wenn sie aus dem Telefonbuch eines ANDEREN WA/FB nutzers stammt ? Der kann ja nicht für mich entscheiden..
 
Wie soll das gehen? Die Nummer landet doch wieder auf dem Server sobald synchronisiert wird.
Die Nummern werden halt benötigt, damit der Dienst funktioniert.
Solange Whatsapp die Daten nicht weitergibt, wüsste ich nicht wo da datenschutzrechtlich ein Problem bestehen soll.
 
Wird schwer das rauszufinden woher die deine Nummer haben
 
WhiteShark schrieb:

Zitat von Facebooks. Legal Terms:
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

So viel zum Thema Schwachsinn. Schon mal was vom Nutzungsrecht gehört???
Keine Ahnung haben, aber labern. Das sind mir die aller liebsten!

Quelle:
https://de-de.facebook.com/legal/terms?locale=de_DE
 
Wer hier keine Ahnung hat bist du. Es ist eine nicht-exklusive Lizenz.
Du hast weiterhin alle Rechte an deinen geposteten Inhalten. Facebook hat das Recht sie zu verwenden. Das brauchen sie auch, sonst dürfte niemand teilen, liken oder überhaupt posten.
Nichts was ich auf Facebook poste gehört auch nur ansatzweise Facebook.
 
Hier geht es nicht um den Unterschied zwischen Exclusivem- oder Nutzungsrecht, sondern darum das Facebook das Recht hat damit machen zu können was es will?

Eine Frage an dich:
Was können sie denn alles nicht machen mit ihrem Nutzungsrecht und
was können sie alles damit machen?

Ich glaube da spielt es keine große Rolle mehr, dass es keine Exclusivrechte sind!

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Btw.: Das Gepostete kann auch so gut wie nie wieder mit Exclusivrechten weitergegeben werden. Ich glaube kaum das man geteilte Inhalte alle jemals bei Facebook gelöscht bekommt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles was man einmal ins Internet stellt, wird schwierig als Exklusiv-Lizenz zu verkaufen.
Das Internet vergisst nicht.

Sie dürften die geposteten Bilder nicht bearbeiten, nicht für Werbeaktionen verwenden, usw.
Denn das geht über ein einfaches Nutzungsrecht hinaus.
 
Nochmal zur Erklärung, warum Fcebook und jedes andere Sozialnetzwerk solche Rechte braucht, um überhaupt existieren zu dürfen:

Wenn ich einen Facebook-Freund in Brasilien habe, dem ich meine Urlaubsfotos über meine Pinnwand zeige, dann mache ich das über einen Facebook-Server dessen registrierter Eigentümer/Betreiber die juristische Person "Facebook" ist. Ohne meine Erlaubnis, dass "Facebook" jemandem in Brasilien meine Fotos zeigen darf, dürfte der Facebook-Server meinem Freund meine urlaubsfotos nicht zugänglich machen. Das gilt nicht nur für brasilianische, sondern auch alle anderen Facebook-Freunde. Meine Pinnwand/Chronik ist eben etwas anderes, als eine Sammelchatnachricht. Bei der Sammelchatnachricht bin ich der Sender. Wenn ich etwas an meine Pinnwand/Chronik poste bin ich nur derjenige, der es da anpinnt, derjenige, der die Pinnwand veröffentlicht, ist aber das Sozialnetzwerk und deshalb braucht das Sozialnetzwerk diese Rechte.

Deswegen finden sich auch vergleichbare Passagen bei Myspace, Google+ und wie sie alle heißen.
 
Und wo wird wie gesetzlich geregelt, dass es nicht zur Werbung nutzbar wäre?

Aus den AGB's von Facebook geht was anderes hervor (muss aber nicht heißen, dass dies auch rechtens ist):

Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. Wenn du eine bestimmte Zielgruppe für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren.

Im UhrG steht folgendes:
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Wieso sollten sie es dann nicht dürfen? Ich mag vielleicht falsch liegen. Würde dies aber gerne auch mit Quellen bestätigt bekommen.
Einfach sagen dürfen sie nicht, reicht mir einfach nicht. Vielen anderen vielleicht auch. Also bitte erleuchtet mich, da ich kein Jurist bin ;) danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Euphoria schrieb:
...Ich hoffe wirklich, dass sich Threema durchsetzt, denn diese App hat als eine der wenigen richtige Ende zu Ende Verschlüsselung. ...

Das wird aber leider (noch) nichts....da der Entwickler keine Windows Phone App entwickeln will/hat.

Ansonsten aber ein richtig guter Messenger (unter Android habe ich ihn getestet) !
 
Als wäre Windows Phone ausschlaggebend, ob sich eine App durchsetzt...
Kenn keinem im Freundes und Familienkreis bei mir, der ein WP einsetzt...
 
Es sind mehrere Dinge weswegen Threema es schwer hat sich durchzusetzen.
Einmal natürlich die fehlende WP und BB Version. Da schließt man schonmal einige aus. So gering ist der Marktanteil nun auch nicht.
Und, was viel wichtiger ist: Die fehlende Testversion. Man soll 1,60€ zahlen, ohne zu wissen ob einem die App zusagt oder wieviele der Freunde sie nutzen.
 
Mich nervt gerade viel mehr... Ich kann mir Threema gar nicht kaufen!

Kreditkarte habe ich keine. Über meinen Mobilfunkanbieter abrechen geht bei Base laut deren Aussage nicht und extra eine Gutscheinkarte für mindestens 15€ kaufen nur damit ich 1,6€ bezahlen kann? Die restlichen 13,4€ werde ich nie wieder brauchen!

Das Google Play da noch dermaßen rückständig ist was die bezahlmöglichkeiten angeht nervt mich schon enorm.
 
Dazu müsste Google sich aber mit Paypal einigen. Vor allem darauf das es keinen Käuferschutz gibt. Denn sonst würden sich zuviele das Geld wieder zurückholen (Ware entspricht nicht der Beschreibung).
Aus dem Grund kann Google auch kein Lastschrift anbieten. Sobald es jemand zurückbucht, wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch.
 
WhiteShark schrieb:
Da Google-Play auch Online-Kreditkarten anbietet, braucht es nichts weiteres, denn es gibt Prepaid-Kreditkarten:
http://www.mywirecard.com/mastercard.html

Ändert natürlich nichts daran, das man die Katze im Sack kauft und nicht weiß ob die Freunde diese App benutzen.

Meinst du wirklich "anbietet" oder ehr unterstützt? Von mywirecard hab ich schon gelesen. Aber auch das jedes aufladen und abbuchen 1€ kosten soll? Dazu wohl alle 24 Monate pauschal 20€ verlangt werden?
 
@~Executer~

du kannst die App direkt bei Threema kaufen, dafür ist nicht einmal ein Googleplay Konto notwendig.
https://shop.threema.ch/
Paypal, ClickandBuy, Bitcoin

den Produktkey bekommst du dann an die E-Mailadresse die du angegeben hast.
 
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